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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.07.1980 - 6 C 38.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,146
BVerwG, 10.07.1980 - 6 C 38.80 (https://dejure.org/1980,146)
BVerwG, Entscheidung vom 10.07.1980 - 6 C 38.80 (https://dejure.org/1980,146)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juli 1980 - 6 C 38.80 (https://dejure.org/1980,146)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Kriegsdienstverweigerung und differenzierte Stellungnahme zum Schwangerschaftsabbruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kriegsdienstverweigerung eines Arztes - Differenzierte Stellungnahme - Ärztliche Sterbehilfe - Schwangerschaftsabbruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 4 Abs. 3; WpflG §§ 25, 26

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 60, 278
  • NJW 1980, 2771
  • DÖV 1980, 800
 
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Wird zitiert von ... (45)

  • BVerwG, 02.02.1982 - 6 B 106.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Die Rüge, das Urteil des Verwaltungsgerichts weiche von der Entscheidung des Senats vom 10. Juli 1980 - BVerwG 6 C 38.80 - (BVerwGE 60, 278 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 113 = NJW 1980, 2771) ab, greift nicht durch.

    Der Senat hat zwar in seiner in der Beschwerdeschrift angeführten Entscheidung vom 10. Juli 1980 a.a.O. ausgeführt, bei der grundsätzlich zulässigen und meist gebotenen Befragung eines Wehrpflichtigen nach seiner Einstellung in Konfliktfällen sowie zu anderen Problemen der Erhaltung menschlichen Lebens müsse das Verwaltungsgericht berücksichtigen, in welchem Maße sich die möglichen Konfliktfälle und die Haltung des Wehrpflichtigen hierzu von der Vernichtung menschlichen Lebens im Kriege und einer diese ablehnenden Gewissensentscheidung unterschieden; er hat jedoch in diesem Zusammenhang ausdrücklich hervorgehoben, daß die Erörterung auch solcher Fragenkomplexe (wie z.B. Schwangerschaftsabbruch und Sterbehilfe) nur dem Zweck dienen könne, festzustellen, ob der Wehrpflichtige fähig sei, sittlich motivierte und an einem absoluten Tötungsverbot ausgerichtete Entscheidungen zu treffen.

    In dem Urteil vom 10. Juli 1980 (a.a.O.) ist diese Frage überhaupt nicht erörtert worden.

  • BVerwG, 03.12.1986 - 6 C 115.83

    Kriegsdienstverweigerung - Gewissensgründe - Anerkennung - Wehrpflichtiger - …

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß eine der Voraussetzungen einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe im Sinne von Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG eine hinreichende geistige Auseinandersetzung des Wehrpflichtigen mit der Problematik des Kriegsdienstes und der Kriegsdienstverweigerung ist, weil "grundsätzlich nur derjenige, der sich mit den Problemen des Tötungsverbots ernsthaft und entsprechend seinen geistigen Anlagen befaßt hat, die erforderliche gegenwärtige Vorstellung darüber entwickelt haben (wird), welche seelische Belastung es für ihn zur Folge hätte, entgegen den Geboten seines Gewissens im Kriege mit Waffen Menschen töten zu müssen" (Urteil vom 10. Juli 1980 - BVerwG 6 C 38.80 - <BVerwGE 60, 278 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 113> im Anschluß u.a. an das Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG 6 C 247.73 - ).

    Insofern war das Verwaltungsgericht nicht nur berechtigt, sondern zwecks Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts, § 86 Abs. 1 VwGO, sogar verpflichtet, den Beweggründen des Klägers für die von ihm geltend gemachte Gewissensentscheidung gegen jegliche Teilnahme am Dienst in der Bundeswehr nachzugehen und ihm in diesem Rahmen auch vorgestellte zugespitzte Konflikt- und Kriegssituationen vorzuhalten, um derart feststellen zu können, wie der Kläger zu der von ihm geltend gemachten Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe gelangt ist und ob er fähig ist, sittlich motivierte Entscheidungen zu treffen (vgl. Urteil vom 10. Juli 1980, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.03.1985 - 6 C 34.82
    Zur gebotenen Zurückhaltung bei der Befragung des Wehrpflichtigen zur komplexen Problematik von Schwangerschaftsabbrüchen (im Anschluß an BVerwGE 60, 278 [BVerwG 10.07.1980 - 6 C 38/80] und 60, 336).

    Hierzu hat der Senat u.a. in den von der Revision angeführten Urteilen vom 10. Juli 1980 - BVerwG 6 C 38.80 - (BVerwGE 60, 278 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 113) und vom 15. August 1980 - BVerwG 6 C 14.80 - (BVerwGE 60, 336 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 114) entschieden, daß die differenzierende Stellungnahme eines Kriegsdienstverweigerers zu den Problemen des Schwangerschaftsabbruchs jedenfalls nicht ohne nähere Prüfung der Motivation des Wehrpflichtigen als ausschlaggebendes Beweisanzeichen gegen die Unbedingtheit seiner Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe gewertet werden könne: Zwar dürfe das Verwaltungsgericht auch die Einstellung des Wehrpflichtigen zu anderen Problemen der Erhaltung menschlichen Lebens erforschen und in seine Würdigung mit einbeziehen; es müsse dabei aber berücksichtigen, in welchem Maße sich die möglichen Konfliktfälle und die Haltung des Wehrpflichtigen hierzu von der Vernichtung menschlichen Lebens im Kriege und einer diese ablehnenden Gewissensentscheidung unterschieden.

  • BVerwG, 17.10.1980 - 6 C 10.79

    Das Recht der Kriegsdienstverweigerung - Verweigerung des Kriegsdienstes mit der …

    Denn grundsätzlich wird nur derjenige, der sich mit den Problemen des Tötungsverbotes ernsthaft und entsprechend seinen geistigen Anlagen befaßt hat, die erforderliche gegenwärtige Vorstellung darüber entwickelt haben, welche seelische Belastung es für ihn zur Folge hätte, wenn er entgegen den Geboten seines Gewissens im Kriege mit Waffen Menschen töten müßte (vgl. Urteile vom 22. November 1974 - BVerwG 6 C 247.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 80], vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 19.75 - und das für die Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung des Bundesverwaltungsgerichts bestimmte Urteil vom 10. Juli 1980 - BVerwG 6 C 38.80 -).

    Denn dieses hat lediglich entschieden, daß aus der Tatsache, daß ein Kriegsdienstverweigerer auch den Dienst in einem Kriegslazarett ablehne, allein nicht geschlossen werden dürfe, er habe keine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst getroffen (Urteile vom 27. Januar 1972 - BVerwG 8 C 128.69 - und vom 10. Juli 1980 - BVerwG 6 C 38.80 - mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 10.03.1986 - 6 B 209.84

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Erörterung von gedachten Konfliktsituationen in der mündlichen Verhandlung ein geeignetes Mittel ist, dem Verwaltungsgericht ein Bild von dem Wehrpflichtigen sowie seiner Fähigkeit zu verschaffen, sittlich motivierte Entscheidungen zu treffen, und den erforderlichen Aufschluß darüber zu geben, ob eine seelische Belastung durch den Zwang zum Kriegsdienst zu erwarten ist (vgl. u.a. Urteile vom 10. Juli 1980 - BVerwG 6 C 38.80 - <BVerwGE 60, 278 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 113 mit weiteren Nachweisen> und vom 23. Februar 1983 - BVerwG 6 C 79.81 - ).

    Es muß dann allerdings berücksichtigen, in welchem Maße sich die möglichen Konfliktfälle und die Haltung des Wehrpflichtigen hierzu von der Vernichtung menschlichen Lebens im Kriege und einer diese ablehnenden Gewissensentscheidung unterscheiden (vgl. BVerwGE 60, 278, 280 ; 60, 336).

  • BVerwG, 30.07.1985 - 6 B 84.85

    Wertung einer Stellungnahme des Wehrpflichtigen zur Problematik des …

    Es kann dahinstehen, ob die vom Kläger gerügte Abweichung des angefochtenen Urteils von dem Urteil des Senats vom 10. Juli 1980 - BVerwG 6 C 38.80 - (BVerwGE 60, 278 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 113 = NJW 1980, 2771), betreffend die Wertung einer Stellungnahme des Wehrpflichtigen zur Problematik des Schwangerschaftsabbruchs, den Darlegungserfordernissen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügt; denn jedenfalls läßt sich eine solche Abweichung nicht feststellen.

    In diesem Zusammenhang hat das Verwaltungsgericht unter ausdrücklichem Hinweis auf die von der Beschwerde angeführte Entscheidung des Senats vom 10. Juli 1980, a.a.O., klargestellt, daß es nicht übersehe, daß sich der mit der Abtreibung zusammenhängende Fragenkreis von der Vernichtung menschlichen Lebens im Kriege wesentlich unterscheide, daß es aber gleichwohl auch die Bekundungen des Wehrpflichtigen zu dieser Problematik mitberücksichtigen dürfe, um dessen Einstellung zu Grenzsituationen der Erhaltung menschlichen Lebens zu erforschen.

  • BVerwG, 15.08.1980 - 6 C 14.80

    Anforderungen an die geistige Auseinandersetzung mit den Problemen der …

    Zu der Bedeutung einer Stellungnahme des Wehrpflichtigen in der Frage der Sterbehilfe hat der Senat im gleichen Zusammenhange in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 10. Juli 1980 - BVerwG 6 C 38.80 - näher Stellung genommen.
  • BVerwG, 12.02.1982 - 6 CB 86.81

    Kriegsdienstverweigerung - Teilnahme - Straßenverkehr - Konfliktsituation

    Es muß dann allerdings berücksichtigen, in welchem Maße sich die möglichen Konfliktfälle und die Haltung des Wehrpflichtigen hierzu von der Vernichtung menschlichen Lebens im Kriege und einer diese ablehnenden Gewissensentscheidung unterscheiden (vgl. BVerwGE 60, 278 [280]; 60, 336).
  • BVerwG, 05.03.1986 - 6 C 34.84

    Prozesskostenhilfe

    Dabei wird zu beachten sein, daß die vom Kläger für richtig gehaltene soziale Verteidigung - wie dargelegt - keinen unmittelbaren Bezug zu der durch Art. 4 Abs. 3 GG geschützten Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe hat und daß daher aus der Einstellung eines Wehrpflichtigen zur Problematik einer sozialen Verteidigung - insoweit ähnlich wie bei der Erörterung der Problematik der Sterbehilfe und von Schwangerschaftsabbrüchen (vgl. Urteile vom 10. Juli 1980 - BVerwG 6 C 38.80 - <BVerwGE 60, 278 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 113>, vom 15. August 1980 - BVerwG 6 C 14.80 - <BVerwGE 60, 336 [BVerwG 15.08.1980 - 6 C 14/80] = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 114> und vom 20. März 1985 - BVerwG 6 C 34.82 - mit Nachweisen) - allenfalls mittelbar Anhaltspunkte für die Annahme einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe im Sinne von Art. 4 Abs. 3 GG gewonnen werden können.
  • BVerwG, 22.09.1982 - 6 B 50.82

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Würdigung von Bekundungen - …

    Zum einen sind die damit angesprochenen Gesichtspunkte - insbesondere die Frage, ob vom Wehrpflichtigen eine "richtige", logisch widerspruchsfreie und unangreifbare, hinsichtlich der Realisierbarkeit und der Erfolgsaussichten seiner Konzeption zweifelsfreie Begründung seiner Weigerung, Kriegsdienst mit der Waffe zu leisten, gefordert werden kann - durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits hinreichend geklärt (vgl. z.B. Urteil vom 27. Januar 1972 - BVerwG 8 C 95.70 - [BVerwGE 39, 269 [272] = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 38]; Urteil vom 10. Juli 1980 - BVerwG 6 C 38.80 - [BVerwGE 60, 278 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 113]; Urteil vom 17. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 10.79 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 117]).
  • BVerwG, 13.02.1987 - 6 C 29.86

    Kriegsdienstverweigerung - Gewissensprüfung - Unwahrscheinliche Konfliktsituation

  • BVerwG, 13.01.1981 - 6 C 48.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Überprüfung des Bestehens einer …

  • BVerwG, 30.12.1980 - 7 B 100.80

    Ausnahme von der Zubilligung eines Anpassungsspielraums

  • BVerwG, 17.12.1980 - 6 C 124.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Unzulängliche Urteilsbegründung - …

  • BVerwG, 23.11.1988 - 6 C 41.86

    Kriegsdienstverweigerung - Gewissensentscheidung - Hausbesetzung - …

  • BVerwG, 19.07.1984 - 6 CB 81.82

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

  • BVerwG, 01.02.1988 - 6 C 17.86

    Vorliegen einer Gewissensentscheidung eines Kriegsdienstverweigerers - Ausschluss …

  • BVerwG, 30.10.1986 - 6 C 90.83

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den …

  • BVerwG, 21.08.1986 - 6 CB 36.85

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Verwaltungsgerichts wegen Fehlern …

  • BVerwG, 05.12.1980 - 6 C 99.80

    Anforderungen an die Gewissensentscheidung im Sinne von Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG …

  • BVerwG, 01.12.1989 - 6 C 27.87

    Anforderungen an die geistige Auseinandersetzung eines Wehrpflichtigen mit der …

  • BVerwG, 26.02.1987 - 6 C 37.86

    Kriegsdienstverweigerung - Gewissensprüfung - Widerstand gegen Aggressoren

  • BVerwG, 08.08.1985 - 6 CB 90.83

    Revsisionszulassung wegen Divergenz hinsichtlich der Anforderungen an den …

  • BVerwG, 22.07.1982 - 6 CB 212.80

    Anerkennungsverfahren bezüglich der Kriegsdienstverweigerung - Möglichkeit des …

  • BVerwG, 24.03.1988 - 6 C 23.86

    Kriegsdienstverweigerer - Geiselerschießung - Passiver Widerstand

  • BVerwG, 11.06.1987 - 6 B 8.86

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht - Anerkennung als …

  • BVerwG, 20.02.1984 - 6 B 7.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als …

  • BVerwG, 11.03.1983 - 6 B 95.82

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 22.09.1982 - 6 C 94.81

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den …

  • BVerwG, 02.08.1982 - 6 CB 190.81

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Wesentlicher …

  • BVerwG, 17.05.1982 - 6 CB 11.81

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nachweis einer echten …

  • BVerwG, 27.11.1981 - 6 CB 21.80

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Gewissensentscheidung des …

  • BVerwG, 17.12.1980 - 6 C 127.80

    Qualifizierung eines allgemeinen religiösen Standpunkts als Gewissensentscheidung …

  • BVerwG, 14.10.1980 - 6 CB 148.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Absolute …

  • BVerwG, 12.10.1988 - 6 B 32.88

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …

  • BVerwG, 17.02.1984 - 6 CB 36.83

    Anerkennung eines vorherigen Zeitsoldaten als Kriegsdienstverweigerer - …

  • BVerwG, 11.03.1983 - 6 B 93.82

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.08.1982 - 6 C 45.81

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rüge der unzureichenden Angabe der für …

  • BVerwG, 12.08.1982 - 6 C 38.81

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Mindestanforderungen an die …

  • BVerwG, 24.03.1982 - 6 B 53.81

    Führen des Nachweises einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der …

  • BVerwG, 12.01.1981 - 7 C 15.78

    Anspruch auf Zulassung zum Medizinstudium - Verfassungsmäßigkeit von …

  • BVerwG, 03.10.1984 - 6 B 102.84

    Anwendung des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes (KDVG) auf sog. Übergangsfälle - …

  • BVerwG, 11.05.1983 - 6 CB 26.83

    Eignung der Erörterung der Sterbehilfeproblematik und der Notwehr- und …

  • BVerwG, 27.02.1981 - 6 B 152.80

    Vorliegen einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe - …

  • BVerwG, 16.10.1984 - 6 CB 34.82

    Zulassung einer Revision wegen einer Abweichung von der üblichen Rechtsprechung …

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