Rechtsprechung
| BVerwG, 19.06.1979 - VI C 39.77 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (14)
- BVerwG, 03.02.1988 - 6 C 3.86
Kriegsdienstverweigerung - Gewissensgründe - Fiktive Kriegerische Situation - …
Außerdem muß die Erörterung von Konfliktsituationen geeignet sein, dem Verwaltungsgericht ein Bild von dem Wehrpflichtigen und seiner Fähigkeit zu verschaffen, sittlich motivierte Entscheidungen zu treffen, sowie den erforderlichen Aufschluß darüber zu geben, ob eine seelische Belastung durch den Zwang zum Kriegsdienst mit der Waffe für ihn in Erwägung zu ziehen ist (vgl. Beschluß vom 19. Juni 1979 - BVerwG 6 C 39.77 - m. Nw.). - BVerwG, 13.11.1979 - 6 C 43.79
Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Notwendigkeit einer …
Die Aufklärungsrüge der Revision (Verletzung des § 86 Abs. 1 VwGO) muß schon daran scheitern, daß sich dem Verwaltungsgericht von seiner für die rechtliche Beurteilung dieser Rüge maßgeblichen Rechtsauffassung aus eine - weitere - Sachaufklärung nicht aufdrängen mußte (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 19. Juni 1979 - BVerwG 6 C 39.77 - und vom 19. Juli 1979 - BVerwG 6 C 100.78 - mit; Nachweisen).Die Unterlassung einer (weiteren) Beweisaufnahme durch Vernehmung von Zeugen ist verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden, wenn das Verwaltungsgericht - wie hier - aufgrund einer ausführlicher: Parteivernehmung des Klägers nicht die Überzeugung hat gewinnen können, daß er eine Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Nr. 3 GG, § 25 WPflG getroffen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 20. April 1979 - BVerwG 6 C 30.77 -, vom 19. Juni 1979 - BVerwG 6 C 39.77 - und vom 19. Juli 1979 - BVerwG 6 C 100.78 - mit Nachweisen).
- BVerwG, 22.08.1979 - 6 C 3.79
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rüge einer mangelnden …
Die Aufklärungsrüge der Revision (Verletzung des § 86 Abs. 1 VwGO) muß schon daran scheitern, daß sich dem Verwaltungsgericht von seiner für die rechtliche Beurteilung dieser Rüge maßgeblichen Rechtsauffassung aus eine - weitere - Sachaufklärung nicht aufdrängen mußte (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 19. Juni 1979 - BVerwG 6 C 39.77 - und vom 19. Juli 1979 - BVerwG 6 C 100.78 - mit Nachweisen).Die Unterlassung einer (weiteren) Beweisaufnahme in dieser Richtung durch das Verwaltungsgericht ist nach alledem verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 20. April 1979 - BVerwG 6 C 30.77 -, vom 19. Juni 1979 - BVerwG 6 C 39.77 - und vom 19. Juli 1979 - BVerwG 6 C 100.78 - mit Nachweisen).
- BVerwG, 22.08.1979 - 6 C 4.79
Voraussetzungen für eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - …
Die Aufklärungsrüge der Revision (Verletzung des § 86 Abs. 1 VwGO) muß schon daran scheitern, daß sich dem Verwaltungsgericht von seiner für die rechtliche Beurteilung dieser Rüge maßgeblichen Rechtsauffassung aus eine - weitere - Sachaufklärung nicht aufdrängen mußte (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 19. Juni 1979 - BVerwG 6 C 39.77 - und vom 19. Juli 1979 - BVerwG 6 C 100.78 - mit Nachweisen).Die Unterlassung einer (weiteren) Beweisaufnahme in dieser Richtung durch das Verwaltungsgericht ist nach alledem verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 20. April 1979 - BVerwG 6 C 30.77 -, vom 19. Juni 1979 - BVerwG 6 C 39.77 - und vom 19. Juli 1979 - BVerwG 6 C 100.78 - mit Nachweisen).
- BVerwG, 12.02.1982 - 6 CB 86.81
Kriegsdienstverweigerung - Teilnahme - Straßenverkehr - Konfliktsituation
Im übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht seit jeher entschieden, daß die Erörterung von gedachten Konfliktsituationen in der mündlichen Verhandlung ein geeignetes Mittel ist, dem Verwaltungsgericht ein Bild von dem Wehrpflichtigen sowie seiner Fähigkeit zu verschaffen, sittlich motivierte Entscheidungen zu treffen, und den erforderlichen Aufschluß darüber zu geben, ob eine seelische Belastung durch den Zwang zum Kriegsdienst zu erwarten ist (vgl. u.a. Urteil von 31. Oktober 1968 - BVerwG 8 C 20.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 22]; Beschluß vom 19. Juni 1979 - BVerwG 6 C 39.77 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 111]; Urteil vom 17. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 10.79 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 117]). - BVerwG, 30.04.1985 - 3 CB 35.84 Mitunter kann eine "vorsorgliche" Rechtsmitteleinlegung zwar auch dahin verstanden werden, daß der Rechtsmittelführer das Rechtsmittel vorerst zur Wahrung der Rechtsmittelfrist "unbedingt" einlegt (BVerwG Beschluß vom 19. Juni 1979 - BVerwG 6 C 39.77 - Buchholz 448.0 § 25 Nr. 111), aber in Aussicht stellt, es unter bestimmten Umständen zurückzunehmen zu wollen.
- BVerwG, 06.08.1979 - 6 B 2.79
Rechtsgrundsätze des Bundesverwaltungsgerichts über die Beweisanforderungen in …
Dem ist entgegenzuhalten: Die Erörterung gedachter Konfliktsituationen mit dem Kriegsdienstverweigerer kann - wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen hat - durchaus geeignet sein, dem Verwaltungsgericht ein Bild von dem Wehrpflichtigen und seiner Fähigkeit zu verschaffen, sittlich motivierte Entscheidungen zu treffen, sowie den erforderlichen Aufschluß darüber zu geben, ob eine seelische Belastung durch den Zwang zum Kriegsdienst mit der Waffe für ihn in Erwägung zu ziehen ist (vgl. u.a. Beschluß vom 19. Juni 1979 - BVerwG 6 C 39.77 - mit Nachweisen). - BVerwG, 02.02.1982 - 6 B 107.81
Anerkennung einer Gewissensentscheidung im Falle physischen und psychischen …
Hier ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Erörterung gedachter Konfliktsituationen mit dem Wehrpflichtigen nicht nur zulässig, sondern auch geeignet, dem Verwaltungsgericht ein Bild von dem Wehrpflichtigen und seiner Fähigkeit zu verschaffen, sittlich motivierte Entscheidungen zu treffen, sowie den erforderlichen Aufschluß darüber zu gehen, ob eine seelische Belastung durch den Zwang zum Kriegsdienst mit der Waffe für ihn in Erwägung zu ziehen ist (vgl. Beschluß vom 19. Juni 1979 - BVerwG 6 C 39.77 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 111] mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 19.01.1982 - 6 B 76.81
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Vorangehende geistige …
Zur Feststellung, ob eine sittlich motivierte Entscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe vorliegt, ist die Erörterung gedachter Konfliktsituationen mit dem Wehrpflichtigen durchaus geeignet (vgl. Beschluß vom 19. Juni 1979 - BVerwG 6 C 39.77 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 111)). - BVerwG, 14.10.1980 - 6 CB 148.80
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Absolute …
Insbesondere ermöglicht es die von der Beschwerde (S. 9 unten der Beschwerdeschrift) angegriffene Erörterung von Konfliktsituationen dem Verwaltungsgericht, aus den Reaktionen des Wehrpflichtigen Schlüsse zu ziehen auf den Ernst und die Tiefe der von ihm behaupteten Gewissensentscheidung im Sinne von Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 19. Juni 1979 - BVerwG 6 C 39.77 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 111] und vom 8. Juli 1980 - BVerwG 6 B 60.80 - mit Nachweisen). - BVerwG, 28.08.1980 - 6 CB 111.80
- BVerwG, 03.04.1980 - 6 B 31.80
Voraussetzungen für die Anerkennung einer Kriegsdienstverweigerung
- BVerwG, 31.07.1979 - 6 CB 47.79
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Unterbliebene (weitere) Beweiserhebung …
- BVerwG, 08.07.1980 - 6 B 60.80
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Statthaftigkeit einer …
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