Rechtsprechung
| BVerwG, 05.09.2005 - 6 C 4.05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Pflicht des Insolvenzverwalters zur Erteilung von Auskünften zum Zwecke der Überprüfung der Einhaltung des § 15 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) hinsichtlich Insiderinformationen - Zustimmung zur Sprungrevision im Sinne von § 134 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ...
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Kurzfassungen/Presse
- Bundesverwaltungsgericht (Tenor)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 17.02.2005 - 1 E 6716/03
- BVerwG, 11.05.2005 - 6 C 4.05
- BVerwG, 05.09.2005 - 6 C 4.05
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 31.83
Zulässigkeit der Sprungrevision; Vergnügungsstätte
Auszug aus BVerwG, 05.09.2005 - 6 C 4.05
Nur ausnahmsweise, bei Vorliegen besonderer Umstände, kann ein vor Erlass des verwaltungsgerichtlichen Urteils erklärter Antrag auf Zulassung oder wie hier der Anschluss an einen Antrag auf Zulassung der Sprungrevision als Zustimmung zu deren Einlegung angesehen werden (Urteil vom 21. Februar 1986 - BVerwG 4 C 31.83 - Buchholz 406.12 § 6 BauNVO Nr. 7).Es lag, anders als in dem Urteil vom 21. Februar 1986 - BVerwG 4 C 31.83 - (…a.a.O.) zugrunde liegenden Rechtsstreit, keine divergierende Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte oder Verwaltungsgerichtshöfe vor, die eine möglichst rasche Klärung der Rechtslage durch das Bundesverwaltungsgericht aus der Sicht der Beklagten hätte wünschenswert erscheinen lassen.
- BVerwG, 07.06.2001 - 4 C 1.01
Verwaltungsprozessrecht; Bauplanungsrecht - Sprungrevision; Zustimmung; …
Auszug aus BVerwG, 05.09.2005 - 6 C 4.05
Zwar ist unter den Umständen des Falles die Übersendung einer Ablichtung des Schriftsatzes der Beklagten vom 2. März 2004 als solche nicht bedenklich, da sich das Original dieses Schriftsatzes bereits in den Gerichtsakten befand (vgl. Urteil vom 7. Juni 2001 - BVerwG 4 C 1.01 - Buchholz 310 § 134 VwGO Nr. 49). - BVerwG, 13.04.2005 - 6 C 4.04
Aktien, Stimmrechtsanteile, Wertpapierhandelsrecht, börsennotierte Gesellschaft; …
Auszug aus BVerwG, 05.09.2005 - 6 C 4.05
Das Verwaltungsgericht hatte mit Verfügungen vom 29. Januar 2004 Doppel dieses Schriftsatzes der Beklagten zur Kenntnis zugeleitet und unter Hinweis auf einen Beschluss vom 4. April 2003, dessen Bestätigung durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 6 TG 1099/03 -) und ein Urteil des Verwaltungsgerichts (betr. Veröffentlichung von Mitteilungen nach § 21 WpHG durch den Insolvenzverwalter; dazu Urteil des Senats vom 13. April 2005 - BVerwG 6 C 4.04 -) bei den Parteien angefragt, ob auf mündliche Verhandlung verzichtet werde.
- BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 6.92
Vertreibungsmaßnahmen - Vertreibungsgebiete - Vertriebene
Auszug aus BVerwG, 05.09.2005 - 6 C 4.05
Eine Zustimmung zur Zulassung der Revision oder ein eigener Antrag auf Zulassung der Revision können regelmäßig nicht als Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision angesehen werden (Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 6.92 - BVerwGE 91, 140 [BVerwG 03.11.1992 - 9 C 6/92]; Beschluss vom 29. Februar 1984 - BVerwG 8 C 108.83 - Buchholz 310 § 134 VwGO Nr. 24 sowie insbesondere Beschluss vom 25. November 1992 - BVerwG 4 C 16.92 - Buchholz 310 § 134 VwGO Nr. 40). - BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 32.92
Zulässigkeit einer Sprungrevision - Politische Veränderungen in östlichen …
Auszug aus BVerwG, 05.09.2005 - 6 C 4.05
Daher kann auf sich beruhen, welche Bedeutung ein prozessuales Verhalten in einem Parallelrechtsstreit für die Auslegung einer Prozesserklärung haben kann (dazu Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 32.92 - Buchholz 310 § 134 VwGO Nr. 41). - BVerwG, 25.11.1992 - 4 C 16.92
Sprungrevision - Zustimmung in mündlicher Verhandlung - Revisionsfrist - …
Auszug aus BVerwG, 05.09.2005 - 6 C 4.05
Eine Zustimmung zur Zulassung der Revision oder ein eigener Antrag auf Zulassung der Revision können regelmäßig nicht als Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision angesehen werden (Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 6.92 - BVerwGE 91, 140 [BVerwG 03.11.1992 - 9 C 6/92]; Beschluss vom 29. Februar 1984 - BVerwG 8 C 108.83 - Buchholz 310 § 134 VwGO Nr. 24 sowie insbesondere Beschluss vom 25. November 1992 - BVerwG 4 C 16.92 - Buchholz 310 § 134 VwGO Nr. 40). - BVerwG, 08.03.2002 - 5 C 54.01
Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision in der mündlichen Verhandlung des …
Auszug aus BVerwG, 05.09.2005 - 6 C 4.05
Anders als in dem von dem Kläger angeführten Verfahren (Beschluss vom 8. März 2002 - BVerwG 5 C 54.01 -) war die Erklärung der Beklagten nicht erst nach Zulassung der Sprungrevision und in Kenntnis des Urteils des Verwaltungsgerichts abgegeben worden, sondern im Vorfeld der Entscheidung. - BVerwG, 29.02.1984 - 8 C 108.83
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 05.09.2005 - 6 C 4.05
Eine Zustimmung zur Zulassung der Revision oder ein eigener Antrag auf Zulassung der Revision können regelmäßig nicht als Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision angesehen werden (Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 6.92 - BVerwGE 91, 140 [BVerwG 03.11.1992 - 9 C 6/92]; Beschluss vom 29. Februar 1984 - BVerwG 8 C 108.83 - Buchholz 310 § 134 VwGO Nr. 24 sowie insbesondere Beschluss vom 25. November 1992 - BVerwG 4 C 16.92 - Buchholz 310 § 134 VwGO Nr. 40).
- BVerwG, 27.03.2006 - 6 C 27.05
Sprungrevision; Zustimmung zur Sprungrevision; Widerruf der Zustimmung; Zulassung …
Die Übersendung nur einer Ablichtung des Schriftsatzes der Beklagten vom 2. September 2005 ist nicht bedenklich, da sich das Original dieses Schriftsatzes bereits in den Gerichtsakten befand (vgl. Urteil vom 7. Juni 2001 - BVerwG 4 C 1.01 - Buchholz 310 § 134 VwGO Nr. 49; Beschluss vom 5. September 2005 - BVerwG 6 C 4.05 -).
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