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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.11.1962 - VI C 5.61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,2477
BVerwG, 09.11.1962 - VI C 5.61 (https://dejure.org/1962,2477)
BVerwG, Entscheidung vom 09.11.1962 - VI C 5.61 (https://dejure.org/1962,2477)
BVerwG, Entscheidung vom 09. November 1962 - VI C 5.61 (https://dejure.org/1962,2477)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf ein Übergangsgehalt - Errechnung einer ruhegehaltsfähigen Dienstzeit - Anspruch auf Versorgungsbezüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1963, 333
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.01.1958 - VII C 30.57
    Auszug aus BVerwG, 09.11.1962 - VI C 5.61
    Aber selbst wenn die Behauptung der Revision zuträfe, würde sich nach allgemein anerkannten Rechtsgrundsätzen aus einer Verletzung des Gleichheitssatzes durch die Beklagte für den Kläger kein Anspruch auf Wiederholung einer etwa fehlerhaften oder dem Gesetz zuwiderlaufenden Handhabung bestehender Vorschriften ergeben (vgl. BVerwGE 33 88 [95]; 6, 134 [143]).
  • BVerwG, 26.01.1961 - II C 154.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1962 - VI C 5.61
    Die erwähnten Richtlinien legen in Nr. 2 Abs. 1 zu § 115 BBG diese Vorschrift dahin aus: "Unter den Begriff 'privatrechtliches Arbeitsverhältnis' fällt die Tätigkeit als Angestellter oder Arbeiter, dagegen u.a. nicht die Beschäftigung in einem Lehrverhältnis oder Volontärverhältnis." Daß diese Auslegung der Richtlinien zu rechtlichen Bedenken keinen Anlaß gibt, hat der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bereits im Urteil vom 26. Januar 1961 - BVerwG II C 15.4.59 - (Buchholz BVerwG 232, § 115 BBG Nr. 8 = ZBR 1961 S. 183 = NJW 1961 S. 1226) überzeugend dargelegt.
  • BVerwG, 07.02.1980 - 6 CB 101.78

    Abfassung der Urteilsgründe - Zeitliche Grenze für Verspätung - Versehen mit …

    Damit sind Zeiten einer praktischen Tätigkeit nach Vollendung des 17. Lebensjahres, die nach § 116 a BBG a.F. (jetzt § 12 Abs. 1 BeamtVG) als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden können, von der Einrechnung ausgenommen (vgl. Urteil vom 9. November 1962 - BVerwG 6 C 5.61 - [DÖD 1963, 95]).
  • BVerwG, 10.11.1966 - II C 48.64

    Berücksichtigung sämtlicher Vordienstzeiten im Rahmen der Festsetzung der …

    Das Bundesverwaltungsgericht habe schon durch Urteile vom 26. Januar 1961 - BVerwG II C 154.59 - (Buchholz BVerwG 232, § 115 BBG Nr. 8) und vom 9. November 1962 - BVerwG VI C 5.61 - (…Buchholz a.a.O., § 106 BBG Nr. 5) im Sinne der Beklagten entschieden; das Vorbringen des Klägers gebe keinen Anlaß, von dieser Rechtsprechung abzuweichen.

    Allerdings legen schon die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 26. Januar 1961 - BVerwG II C 154.59 - [Buchholz BVerwG 232, § 115 BBG Nr. 8], vom 9. November 1962 - BVerwG VI C 5.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 106 BBG Nr. 5] und vom 27. Februar 1964 - BVerwG II C 102.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 115 BBG Nr. 16]) aufgezeigten Unterschiede zwischen einem Angestellten- oder Arbeiterverhältnis einerseits und dem Lehrverhältnis andererseits es nahe, das Lehrverhältnis nicht in den Begriff "Arbeitsverhältnis" einzubeziehen.

  • BVerwG, 18.12.1979 - 6 B 117.79

    Privatrechtliches Arbeitsverhältnis in § 10 Abs. 1 S. 1 Beamtenversorgungsgesetz …

    Im übrigen ist es durch die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der gleichlautenden, vor dem Inkrafttreten des Beamtenversorgungsgesetzes geltenden Regelung des § 115 Abs. 1 BBG geklärt, daß als "privatrechtliches Arbeitsverhältnis" solche im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn verbrachte Zeiten anzusehen sind, die in einem entgeltlichen Beschäftigungsverhältnis abgeleistet wurden, so daß Beschäftigungszeiten in einem Volontär-, Lehr- oder auch Praktikantenverhältnis bei der Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit nicht berücksichtigt werden dürfen (Urteile vom 26. Januar 1961 - BVerwG 2 C 154.59 - [Buchholz 232 § 115 BBG Nr. 8], vom 9. November 1962 - BVerwG 6 C 5.61 - [Buchholz 232 § 106 BBG Nr. 5], vom 27. Februar 1964 - BVerwG 2 C 102.61 - [Buchholz 232 § 115 BBG Nr. 16], vom 10. November 1966 - BVerwG 2 C 48.64 - [Buchholz 232 § 115 BBG Nr. 23] und Beschluß vom 14. Dezember 1971 - BVerwG 6 CB 9.71 - [Buchholz 232 § 115 BBG Nr. 36]).
  • BVerwG, 03.12.1969 - VI C 81.65

    Entlassung eines Beamten mangels seiner Wiederverwendung und Erfüllung der …

    Dieser Auffassung ist der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 9. November 1962 (- BVerwG VI C 5.61 - (Buchholz BVerwG 232, § 106 BBG Nr. 5) = RiA 1963, 287) entgegengetreten.
  • BVerwG, 27.08.1964 - II C 45.63

    Anerkennung als ruhegehaltfähige Zeit - Nichtberufsmäßiger Wehrdienst i.S.v. § …

    Schon Plog-Wiedow (Kommentar zum Bundesbeamtengesetz, Randnr. 3 zu § 114 unter Hinweis auf das Urteil des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 1962 - BVerwG VI C 5.61 -, Buchholz BVerwG 232, § 106 BBG Nr. 5) vertreten die Auffassung, daß § 114 BBG auf Sachverhalte der eben angeführten Art unanwendbar sei.
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