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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 25.02.1987

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 5.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2579
BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 5.84 (https://dejure.org/1987,2579)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.1987 - 6 C 5.84 (https://dejure.org/1987,2579)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 1987 - 6 C 5.84 (https://dejure.org/1987,2579)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die gerichtliche Aufklärungspflicht bei Anträgen auf Zeugenvernehmung - Pflichten des Gerichts, was die Grundlage seiner Entscheidung anbelangt - Anforderungen an die Anerkennung eines Reservisten als Kriegsdienstverweigerer

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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.03.1981 - 6 C 73.80

    Anforderungen an die verwaltungsgerichtliche Durchsetzung des Rechts auf …

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 5.84
    Das klagabweisende Urteil ist auszugsweise wie folgt begründet: Das Gericht habe sich nicht davon überzeugen können, daß der Kläger - der erst nach Beendigung seines Grundwehrdienstes ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung geltend mache, so daß er nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 11. März 1981 - BVerwG 6 C 73.80 - ) eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe "in aller Regel nur mit einem schwerwiegenden 'Schlüsselerlebnis' oder mit sonstigen, vom Wehrpflichtigen geltend zu machenden und nachzuweisenden Umständen" dartun könne - durch ein solches Schlüsselerlebnis oder ein anderes, ebenso gravierendes Ereignis während oder nach der Ableistung seines Wehrdienstes dazu veranlaßt worden sei, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern.

    Soweit sich das Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang für seine Rechtsauffassung, insbesondere hinsichtlich der an einen Reservisten wie den Kläger zu stellenden "schärferen Anforderungen" für eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG, auf das Urteil des Senats vom 11. März 1981 - BVerwG 6 C 73.80 - (…a.a.O.) beruft, mag zweifelhaft sein, ob es mit seiner Rechtsauffassung tatsächlich dieser Rechtsprechung gefolgt ist oder in Wahrheit nicht doch strengere Anforderungen gestellt hat; denn da der Kläger die materiellrechtliche Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts nicht angegriffen hat - was er mit der Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 34 Abs. 3 WPflG a.F. i.V.m. § 132 Abs. 3 VwGO hätte tun müssen -, ist diese bei der Prüfung zugrunde zu legen, ob das Verwaltungsgericht - wie vom Kläger gerügt - seine Aufklärungspflicht verletzt hat.

  • BVerwG, 02.02.1984 - 6 C 134.81

    Beweiswürdigung - Unvollständiger Sachverhalt - Unrichtiger Sachverhalt - …

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 5.84
    Auch die von der Revision außerdem gerügte Verletzung des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO, wonach das Gericht seiner Entscheidung den ermittelten Sachverhalt vollständig und richtig zugrunde zu legen hat (vgl. Urteil vom 2. Februar 1984 - BVerwG 6 C 134.81 - <BVerwGE 68, 338 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 145>), läßt sich nicht feststellen.
  • BVerwG, 06.12.1976 - 6 C 53.76

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Umfang der gerichtlichen …

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 5.84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in Verfahren, in denen über die Berechtigung des betroffenen Wehrpflichtigen zu entscheiden ist, gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern, muß zwar das Verwaltungsgericht jedenfalls solange, wie es sich zu keiner endgültigen und fundierten Beurteilung in der Lage sieht, sondern wie noch Zweifel bestehen, aufgrund der ihm von Amts wegen obliegenden Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts von sich aus alle zur Tatsachenfeststellung geeigneten Erkenntnismittel nutzen (vgl. Beschluß vom 6. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 53.76 - mit Nachweisen), zumal wenn der Wehrpflichtige seinerseits entsprechende Beweismittel substantiiert anbietet (vgl. hierzu Urteil vom 18. April 1983 - BVerwG 6 C 202.81 - sowie Urteil vom 21. Februar 1985 - BVerwG 6 C 87.82 -).
  • BVerwG, 25.08.1982 - 6 C 197.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensnot des Wehrpflichtigen - …

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 5.84
    Aus diesem Grunde sind, wenn nach der Vernehmung des Wehrpflichtigen selbst etwa hinsichtlich seiner Glaubwürdigkeit Zweifel geblieben sind, substantiiert angebotene Beweise, die diese Zweifel ausräumen können, zu erheben; anderenfalls verletzt das Verwaltungsgericht seine Pflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO (vgl. dazu Urteil vom 25. August 1982 - BVerwG 6 C 197.80 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 11.03.1977 - 6 CB 61.76

    Gewährleistung des Anspruchs des Bürgers auf den gesetzlichen Richter während des …

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 5.84
    Allerdings ist bei der Prüfung, welche Tatsachen entscheidungserheblich sein können, so daß sich die Beweisaufnahme auf sie zu erstrecken hat, von der materiellrechtlichen Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts auszugehen, auch dann, wenn diese einer Überprüfung nicht standhalten sollte (vgl. Beschluß vom 11. März 1977 - BVerwG 6 CB 61.76 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 18.04.1983 - 6 C 202.81

    Kriegsdienstverweigerungssachen - Verletzung der Aufklärungspflicht - Mündliche …

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 5.84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in Verfahren, in denen über die Berechtigung des betroffenen Wehrpflichtigen zu entscheiden ist, gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern, muß zwar das Verwaltungsgericht jedenfalls solange, wie es sich zu keiner endgültigen und fundierten Beurteilung in der Lage sieht, sondern wie noch Zweifel bestehen, aufgrund der ihm von Amts wegen obliegenden Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts von sich aus alle zur Tatsachenfeststellung geeigneten Erkenntnismittel nutzen (vgl. Beschluß vom 6. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 53.76 - mit Nachweisen), zumal wenn der Wehrpflichtige seinerseits entsprechende Beweismittel substantiiert anbietet (vgl. hierzu Urteil vom 18. April 1983 - BVerwG 6 C 202.81 - sowie Urteil vom 21. Februar 1985 - BVerwG 6 C 87.82 -).
  • BVerwG, 21.02.1985 - 6 C 87.82

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Unterlassene Vernehmung des Vaters des …

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 5.84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in Verfahren, in denen über die Berechtigung des betroffenen Wehrpflichtigen zu entscheiden ist, gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern, muß zwar das Verwaltungsgericht jedenfalls solange, wie es sich zu keiner endgültigen und fundierten Beurteilung in der Lage sieht, sondern wie noch Zweifel bestehen, aufgrund der ihm von Amts wegen obliegenden Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts von sich aus alle zur Tatsachenfeststellung geeigneten Erkenntnismittel nutzen (vgl. Beschluß vom 6. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 53.76 - mit Nachweisen), zumal wenn der Wehrpflichtige seinerseits entsprechende Beweismittel substantiiert anbietet (vgl. hierzu Urteil vom 18. April 1983 - BVerwG 6 C 202.81 - sowie Urteil vom 21. Februar 1985 - BVerwG 6 C 87.82 -).
  • BVerwG, 16.06.1989 - 6 P 10.86

    Personalrat - Sparsamkeit - Dienststellenleiter - Kostenverursachende Tätigkeit - …

    Die Aufklärungspflicht gebietet es dem Tatsachengericht nämlich nur, solche Umstände aufzuklären, auf die es nach seiner der Entscheidung zugrunde gelegten materiell-rechtlichen Rechtsauffassung ankommt (vgl. Beschluß vom 11. März 1977 - BVerwG 6 CB 61.76 - ; Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 5.84 -).
  • BVerwG, 12.03.1991 - 6 C 19.89

    Kriegsdienstverweigerungssachen - Aufklärungspflichtverletzung - Nichterhebung …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zum Inhalt der Aufklärungspflicht in Verfahren, in denen über die Berechtigung eines Wehrpflichtigen zu entscheiden ist, gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern, muß das Verwaltungsgericht jedenfalls solange, wie es sich auch nach der Vernehmung des Wehrpflichtigen als Partei zu keiner endgültigen und fundierten Beurteilung in der Lage sieht, sondern wie noch Zweifel bestehen, aufgrund der ihm von Amts wegen obliegenden Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts von sich aus alle zur Tatsachenfeststellung geeigneten Erkenntnismittel nutzen (vgl. bereits Beschluß vom 6. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 53.76 - mit Nachweisen sowie u.a. Urteile vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 5.84 - und vom 2. Februar 1990 - BVerwG 6 C 64.87 -).

    Dies gilt zumal dann, wenn der Wehrpflichtige seinerseits entsprechende Beweismittel substantiiert anbietet, ohne daß er deshalb insoweit einen förmlichen Beweisantrag stellen müßte (vgl. hierzu Urteile vom 18. April 1983 - BVerwG 6 C 202.81 - , vom 21. Februar 1985 - BVerwG 6 C 87.82 - sowie vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 5.84 -).

  • BVerwG, 21.08.1987 - 6 B 19.87

    Vollständige Zugrundelegung eines ermittelten Sachverhalts im Rahmen der …

    Danach und nach der weiteren Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 28. Juli 1981 - BVerwG 6 C 188.80 - sowie vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 5.84 -) ist ein starkes Anzeichen gegen das Vorliegen einer ernsthaften Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe darin zu sehen, daß ein Kriegsdienstverweigerer erst längere Zeit nach Ableistung seines Wehrdienstes einen Anerkennungsantrag stellt.

    Wenn dort ein schwerwiegendes "Schlüsselerlebnis" zum Nachweis einer nunmehr von einem Reservisten getroffenen Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe verlangt wird, so ergibt sich daraus ohne weiteres, daß auch die dort anstelle eines solchen Schlüsselerlebnisses als möglicher Nachweis einer solchen Gewissensentscheidung angesprochenen Umstände, die der Wehrpflichtige geltend zu machen und nachzuweisen hätte, ebenso schwerwiegend oder "gravierend" sein müssen (vgl. dazu auch Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 5.84 -).

  • BVerwG, 17.08.1988 - 6 C 27.86

    Angehörige des Sanitätsdienstes - Allgemeine Wehrpflicht - Weiterer Wehrdienst - …

    Um zu der ihm obliegenden Entscheidung in der Sache selbst zu kommen, hätte es erörtern müssen, ob der Kläger eine Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG geltend gemacht und ob er als Leutnant der Reserve nach dem weitgehend freiwillig geleisteten Wehrdienst auf Zeit und den von ihm im Rahmen der Wehrpflicht geleisteten Wehrübungen ein Schlüsselerlebnis gehabt hat oder ob ebenso schwerwiegende Umstände eingetreten und von ihm geltend gemacht worden sind, daß daraus, worauf bislang nichts hindeutet, im Sinne der Rechtsprechung des Senats zu vergleichbaren Fällen auf die von ihm schließlich erst im Juli 1983 geltend gemachte Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe geschlossen werden könnte (vgl. insbesondere Urteile vom 11. März 1981 - BVerwG 6 C 73.80 - und vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 5.84 - Beschluß vom 21. August 1987 - BVerwG 6 B 19.87 -).
  • BVerwG, 23.07.1992 - 6 C 15.90

    Kriegsdienstverweigerung - Aufklärungspflicht des VG - Zweifel am Vorliegen einer …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zum Inhalt der Aufklärungspflicht in Verfahren, in denen über die Berechtigung eines Wehrpflichtigen zu entscheiden ist, gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG, § 1 KDVG den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern, muß das Verwaltungsgericht jedenfalls so lange, wie es sich auch nach der Vernehmung des Wehrpflichtigen als Partei zu keiner endgültigen und fundierten Beurteilung in der Lage sieht, sondern wie noch Zweifel bestehen, aufgrund der ihm von Amts wegen obliegenden Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts von sich aus alle zur Tatsachenfeststellung geeigneten Erkenntnismittel nutzen (vgl. bereits Beschluß vom 6. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 53.76 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 101 mit Nachweisen sowie u.a. Urteile vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 5.84 - und vom 12. März 1991 - BVerwG 6 C 19.89 -).
  • BVerwG, 14.02.1990 - 6 C 51.87

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch unterlassene Vernehmung eines …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in Verfahren, in denen über die Berechtigung eines Wehrpflichtigen zu entscheiden ist, gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern, muß das Verwaltungsgericht jedenfalls solange, wie es sich zu keiner endgültigen und fundierten Beurteilung in der Lage sieht, sondern wie noch Zweifel bestehen, aufgrund der ihm von Amts wegen obliegenden Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts von sich aus alle zur Tatsachenfeststellung geeigneten Erkenntnismittel nutzen (vgl. bereits Beschluß vom 6. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 53.76 - mit Nachweisen), zumal wenn der Wehrpflichtige seinerseits entsprechende Beweismittel substantiiert anbietet (vgl. hierzu Urteile vom 18. April 1983 - BVerwG 6 C 202.81 - , vom 21. Februar 1985 - BVerwG 6 C 87.82 - sowie vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 5.84 -).
  • BVerwG, 19.06.1992 - 6 C 23.90

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Verletzung der …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zum Inhalt der Aufklärungspflicht in Verfahren, in denen über die Berechtigung eines Wehrpflichtigen zu entscheiden ist, gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG, § 1 KDVG den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern, muß das Verwaltungsgericht jedenfalls so lange, wie es sich auch nach der Vernehmung des Wehrpflichtigen als Partei zu keiner endgültigen und fundierten Beurteilung in der Lage sieht, sondern wie noch Zweifel bestehen, aufgrund der ihm von Amts wegen obliegenden Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts von sich aus alle zur Tatsachenfeststellung geeigneten Erkenntnismittel nutzen (vgl. bereits Beschluß vom 6. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 53.76 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 101 mit Nachweisen sowie u.a. Urteile vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 5.84 - und vom 12. März 1991 - BVerwG 6 C 19.89 -).
  • BVerwG, 02.02.1990 - 6 C 64.87

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an eine …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in Verfahren, in denen über die Berechtigung eines Wehrpflichtigen zu entscheiden ist, gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern, muß das Verwaltungsgericht jedenfalls solange, wie es sich zu keiner endgültigen und fundierten Beurteilung in der Lage sieht, sondern wie noch Zweifel bestehen, aufgrund der ihm von Amts wegen obliegenden Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts von sich aus alle zur Tatsachenfeststellung geeigneten Erkenntnismittel nutzen (vgl. Beschluß vom 6. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 53.76 - mit Nachweisen), zumal wenn der Wehrpflichtige seinerseits entsprechende Beweismittel substantiiert anbietet (vgl. hierzu Urteile vom 18. April 1983 - BVerwG 6 C 202.81 - , vom 21. Februar 1985 - BVerwG 6 C 87.82 - sowie vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 5.84 -).
  • BVerwG, 16.03.1990 - 6 C 63.87

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht - Anerkennung als …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in Verfahren, in denen über die Berechtigung eines Wehrpflichtigen zu entscheiden ist, gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern, muß das Verwaltungsgericht jedenfalls solange, wie es sich zu keiner endgültigen und fundierten Beurteilung in der Lage sieht, sondern wie noch Zweifel bestehen, aufgrund der ihm von Amts wegen obliegenden Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts von sich aus alle zur Tatsachenfeststellung geeigneten Erkenntnismittel nutzen (vgl. bereits Beschluß vom 6. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 53.76 - mit Nachweisen), zumal wenn der Wehrpflichtige seinerseits entsprechende Beweismittel substantiiert anbietet (vgl. hierzu Urteile vom 18. April 1983 - BVerwG 6 C 202.81 - , vom 21. Februar 1985 - BVerwG 6 C 87.82 - sowie vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 5.84 -).
  • BVerwG, 26.01.1988 - 6 B 1.87

    Umfang der gerichtlichen Überprüfung der Kriegsdienstverweigerung aus …

    Mit ihren Ausführungen hierzu verkennt die Beschwerde, daß bei der Prüfung, welche Tatsachen entscheidungserheblich sein können, so daß sich die Beweisaufnahme auf sie zu erstrecken hat, von der materiell-rechtlichen Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts auszugehen ist: das gilt auch dann, wenn diese Auffassung einer Überprüfung nicht standhalten sollte (vgl. Beschluß vom 11. März 1977 - BVerwG 6 CB 61.76 - ; Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 5.84 -).
  • BVerwG, 14.03.1990 - 6 C 26.88

    Rechtsschutzbedürfnis hinsichtlich der Anerkennung eines wehrpflichtigen …

  • BVerwG, 02.02.1989 - 6 C 64.86

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - …

  • BVerwG, 13.01.1989 - 6 C 54.87

    Rechtsschutzbedürfnis für Anerkennungsverfahren wehrpflichtiger Angehöriger des …

  • BVerwG, 12.10.1989 - 6 B 15.89

    Besonders schwer wiegende Umstände zum Nachweis einer Gewissensentscheidung im …

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BVerwG, Entscheidung vom 25. Februar 1987 - 6 C 5.84 (https://dejure.org/1987,12205)
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