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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.02.1990 - 6 C 5.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,10044
BVerwG, 02.02.1990 - 6 C 5.88 (https://dejure.org/1990,10044)
BVerwG, Entscheidung vom 02.02.1990 - 6 C 5.88 (https://dejure.org/1990,10044)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Februar 1990 - 6 C 5.88 (https://dejure.org/1990,10044)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufklärungspflicht des Gerichts in Kriegsdienstverweigerungssachen - Pflicht des Gerichts zur Vernehmung von Zeugen bei möglicher Ausräumung von Zweifeln an Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst - Zulässigkeit der Revision trotz Fehlens eines ausdrücklichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84

    Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren - …

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1990 - 6 C 5.88
    Dieses wird nunmehr unter Beachtung der vom Senat u.a. in seinem Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - (BVerwGE 70, 216) für die Entscheidung über sogenannte Alt-Anträge entwickelten materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Grundsätze über das Anerkennungsbegehren des Klägers neu zu befinden haben.
  • BVerwG, 18.04.1983 - 6 C 202.81

    Kriegsdienstverweigerungssachen - Verletzung der Aufklärungspflicht - Mündliche …

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1990 - 6 C 5.88
    Das Gericht ist deshalb verpflichtet, den Sachverhalt unter Heranziehung der Beteiligten, aber ohne an ihr Vorbringen und ihre Beweisanträge gebunden zu sein, von Amts wegen zu erforschen und zu diesem Zweck zusätzlich zu der Vernehmung des Wehrpflichtigen als Partei alle sich ihm sonst noch bietenden Erkenntnisquellen sorgfältig auszuschöpfen und diejenigen Beweise zu erheben, die sich nach den Umständen des Falles anbieten oder als sachdienlich erweisen können, um die Frage zu klären, ob die Kriegsdienstverweigerung des Wehrpflichtigen auf einer echten Gewissensentscheidung beruht (vgl. Urteile vom 18. April 1983 - BVerwG 6 C 202.81 - und vom 1. Juni 1987 - BVerwG 6 C 122.83 - ).
  • BVerwG, 01.06.1987 - 6 C 122.83

    Kriegsdienstverweigerungssachen - Aufklärungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1990 - 6 C 5.88
    Das Gericht ist deshalb verpflichtet, den Sachverhalt unter Heranziehung der Beteiligten, aber ohne an ihr Vorbringen und ihre Beweisanträge gebunden zu sein, von Amts wegen zu erforschen und zu diesem Zweck zusätzlich zu der Vernehmung des Wehrpflichtigen als Partei alle sich ihm sonst noch bietenden Erkenntnisquellen sorgfältig auszuschöpfen und diejenigen Beweise zu erheben, die sich nach den Umständen des Falles anbieten oder als sachdienlich erweisen können, um die Frage zu klären, ob die Kriegsdienstverweigerung des Wehrpflichtigen auf einer echten Gewissensentscheidung beruht (vgl. Urteile vom 18. April 1983 - BVerwG 6 C 202.81 - und vom 1. Juni 1987 - BVerwG 6 C 122.83 - ).
  • OVG Hamburg, 20.04.2017 - 5 Bf 51/16

    Zur Klagebefugnis des Jagdausübungsberechtigten gegen eine Befriedungsanordnung …

    Für das Revisionsverfahren ist es insoweit anerkannt, dass dem Erfordernis eines bestimmten Antrages im Sinne des § 139 Abs. 3 Satz 4 VwGO schon dann Genüge getan sein kann, wenn das Ziel der Revision aus der Tatsache ihrer Einlegung allein oder in Verbindung mit den während der Revisionsfrist abgegebenen Erklärungen ersichtlich ist (vgl. BVerwG, Urteile v. 9.12.1965, VIII C 63.65, BVerwGE 23, 41, juris; v. 10.12.1981, 3 C 27.80, Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 59, juris; v. 2.2.1990, 6 C 5.88, juris;… OVG Münster, Urt. v. 23.5.2003, 11 A 5503/99, juris Rn. 44 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.2005 - 2 S 1884/03

    Zum Inhalt eines Berufungsantrages - Zum Anspruch auf Erlass der Grundsteuer …

    Für das Revisionsverfahren ist es anerkannt, dass dem Erfordernis eines bestimmten Antrags im Sinne des § 139 Abs. 2 VwGO a.F./Abs. 3 n.F. schon dann Genüge getan sein kann, wenn das Ziel der Revision aus der Tatsache ihrer Einlegung allein oder in Verbindung mit den während der Revisionsfrist abgegebenen Erklärungen ersichtlich ist (BVerwG, Urteile vom 9.12.1965, BVerwGE 23, 41, vom 10.12.1981, Buchholz 310 § 139 VwGO, Nr. 59 und vom 2.2.1990 - 6 C 5.88 -, juris; vgl. zum Ganzen OVG Münster, Urteil vom 23.5.2003 - 11 A 5503/99 -, juris; BayVGH, Urteile vom 11.3.2004 - AN 10 K 02.936 - und - 8 BV 03.1703 - sowie VGH Bad.-Württ., Urteil vom 6.7.2001, VBlBW 2002, 126;… Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., § 124 a RdNr. 30 m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 08.07.2014 - 4 ZKO 651/07

    Neugründung eines rechtlich nicht existenten Zweckverbands

    Nach der Antragsbegründung ist nicht ersichtlich, dass und inwiefern sich insoweit weitere Ermittlungsmaßnahmen dem Verwaltungsgericht - ausgehend von dessen maßgeblicher Rechtsauffassung - hätten aufdrängen müssen (zu dieser Voraussetzung eines Verstoßes gegen die richterliche Sachaufklärungspflicht gemäß § 86 Abs. 1 VwGO vgl. nur BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1990 - 6 C 5.88 - Juris, Rn. 8 f.).
  • OVG Thüringen, 19.12.2007 - 3 ZKO 1262/05

    Sozialrecht nach landesrechtlichen Vorschriften; Pflegeeinrichtung; …

    Ungeachtet dessen, dass er nicht verdeutlicht, welche weiteren konkreten Ermittlungsmaßnahmen er zur weiteren Sachaufklärung für geboten hält, zeigt er nicht auf, inwiefern entsprechende Maßnahmen sich dem Verwaltungsgericht - ausgehend von dessen maßgeblicher Rechtsauffassung - hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 1988 - 7 B 28/88 - NVwZ 1988, 1019; Urteil vom 2. Februar 1990 - 6 C 5.88 - zitiert nach Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2003 - 11 A 5503/99

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Berufung im verwaltungsgerichtlichen …

    Rn. 54 BVerwG, Urteile vom 9. Dezember 1965 - VIII C 63.65 -, BVerwGE 23, 41 (42), vom 10. Dezember 1981 - 3 C 27.80 -, Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 59, und vom 2. Februar 1990 - 6 C 5.88 -, n. v. (Juris-Leitsätze), S. 4 des Urteilsabdrucks.
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