Rechtsprechung
| BVerwG, 14.02.1975 - VI C 50.73 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Tragweite und Voraussetzungen des Begriffs der Gewissensentscheidung - Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe - Eintritt schwerer seelischer Schäden bei Versehung des ...
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 16.01.1970 - II A 407/69
- BVerwG, 29.09.1971 - VIII B 24.70
- BVerwG, 14.02.1975 - VI C 50.73
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (20)
- BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60
Kriegsdienstverweigerung I
Auszug aus BVerwG, 14.02.1975 - VI C 50.73
Eine Gewissensentscheidung ist jede ernste sittliche, d.h. an den Kategorien von "Gut" und "Böse" orientierte Entscheidung, die der einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfährt, so daß er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln könnte (BVerfGE 12, 45 [55]).Die richterliche Prüfungsbefugnis geht auch nicht so weit, daß eine Gewissensentscheidung in irgendeinem Sinne etwa als "irrig", "falsch" oder "richtig" bewertet werden dürfte (BVerfGE 12, 45 [56]).
Soweit für diese Feststellung erforderlich, kann und muß ebenso wie nach dem Entstehungsprozeß der behaupteten Entscheidung und der geistigen Auseinandersetzung mit der Problematik auch und gerade nach dem Ausmaß der inneren Beteiligung des Wehrpflichtigen geforscht werden (BVerfGE 12, 45 [56]; Beschluß vom 16. Juni 1970 - BVerwG VIII B 4.68 -).
- BVerwG, 14.10.1971 - VIII C 116.69
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - …
Auszug aus BVerwG, 14.02.1975 - VI C 50.73
Zutreffend hat das Verwaltungsgericht daher weiter geprüft, ob die an sich glaubhafte Haltung des Klägers zu der ernsten sittlichen, d.h. an den Kategorien von "Gut" und "Böse" orientierten Entscheidung geführt hat, die der einzelne als für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfährt, so daß er gegen sie nicht ohne schwere seelische Not handeln kann (BVerwGE 38, 358 [359]).Soweit das Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang die vom Kläger behauptete Belastung durch den Friedenswehrdienst ohne ergänzende Feststellungen negativ würdigt, mag das Bedenken, begegnen (vgl. allgemein BVerwGE 38, 358 [362] und Urteil vom 31. Mai 1974 - BVerwG VI C 99.73 -).
- BVerwG, 13.06.1974 - VI B 24.74
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 14.02.1975 - VI C 50.73
Für in seltenen Fällen wird eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe allein in der "Natur" des Wehrpflichtigen gründen (Urteil vom 7. November 1973 - BVerwG VI C 24.73 - und dazu insbesondere Beschluß vom 13. Juni 1974 - BVerwG VI B 24.74 -).Eine ernste sittliche Entscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe setzt in aller Regel begrifflich ein gewisses gedankliches Abwägen der in Betracht kommenden Gesichtspunkte voraus (Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 93.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 26]; Beschluß vom 6. August 1973 - BVerwG VI CB 140.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 55]; Beschluß vom 13. Juni 1974 - BVerwG VI B 24.74 -).
- BVerwG, 16.06.1970 - VIII B 4.68
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.02.1975 - VI C 50.73
Gewissensentscheidung vorliegt, die gegenteilige Überzeugung des Wehrpflichtigen also auf einem Irrtum beruht, ist sein Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nicht gerechtfertigt (Beschluß vom 16. Juni 1970 - BVerwG VIII B 4.68 -).Soweit für diese Feststellung erforderlich, kann und muß ebenso wie nach dem Entstehungsprozeß der behaupteten Entscheidung und der geistigen Auseinandersetzung mit der Problematik auch und gerade nach dem Ausmaß der inneren Beteiligung des Wehrpflichtigen geforscht werden (BVerfGE 12, 45 [56]; Beschluß vom 16. Juni 1970 - BVerwG VIII B 4.68 -).
- BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
Auszug aus BVerwG, 14.02.1975 - VI C 50.73
Solche Gewissensnot übersteigt das Maß psychischer Belastung, das jeder vernünftige, einfühlsame Mensch beim Töten im Kriege erfährt; sie wird durch eine seelische Schädigung oder gar das Zerbrechen der Persönlichkeit dessen charakterisiert, der seinen inneren Gesetzen zuwider zur Vernichtung von Menschenleben gezwungen ist (BVerwGE 7, 242 [247]). - BVerwG, 12.02.1973 - VI CB 133.73
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den …
Auszug aus BVerwG, 14.02.1975 - VI C 50.73
Verbleiben dem Verwaltungsgericht trotz des besonderen Gewichts, das gerade in Kriegsdienstverweigerungssachen den eigenen Angaben des Klägers zukommt, ernste Zweifel an einer Gewissensentscheidung, ist eine Anerkennung des Wehrpflichtigen nach Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG ausgeschlossen (Beschluß vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 45]). - BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 93.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.02.1975 - VI C 50.73
Eine ernste sittliche Entscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe setzt in aller Regel begrifflich ein gewisses gedankliches Abwägen der in Betracht kommenden Gesichtspunkte voraus (Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 93.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 26]; Beschluß vom 6. August 1973 - BVerwG VI CB 140.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 55]; Beschluß vom 13. Juni 1974 - BVerwG VI B 24.74 -). - BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 20.67
Bestehen einer Amtsermittlungspflicht
Auszug aus BVerwG, 14.02.1975 - VI C 50.73
Bei dieser einzelfallbezogenen Würdigung (Beschlüsse vom 12. April 1972 - BVerwG VIII B 10.71 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 40] und vom 2. Mai 1973 - BVerwG VI B 1.73 - [Buchholz 448.0 § 26 WPflG Nr. 4]) hat das Verwaltungsgericht auch nicht außer acht gelassen, daß sich das Gewissen plötzlich regen und zu einer gewandelten Haltung führen kann (Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 22]; Beschluß vom 29. September 1972 - BVerwG VIII B 36.72 - Beschluß vom 12. Juni 1974 - BVerwG VI CB 212.73 -). - BVerwG, 07.11.1973 - VI C 24.73
Anforderungen an die Aufklärungsrüge in Kriegsdienstverweigerungssachen - Umfang …
Auszug aus BVerwG, 14.02.1975 - VI C 50.73
Für in seltenen Fällen wird eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe allein in der "Natur" des Wehrpflichtigen gründen (Urteil vom 7. November 1973 - BVerwG VI C 24.73 - und dazu insbesondere Beschluß vom 13. Juni 1974 - BVerwG VI B 24.74 -). - BVerwG, 23.03.1973 - VI C 105.73
Auszug aus BVerwG, 14.02.1975 - VI C 50.73
Der Umstand, daß ein Kriegsdienstverweigerer nach seiner gesamten Persönlichkeit als ehrlich und glaubwürdig erscheint, führt nicht notwendig zu der Annahme, er habe die von ihm behauptete Gewissensentscheidung tatsächlich getroffen (BVerwGE 30, 353 [BVerwG 25.10.1968 - VII C 12/67] [361] und Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 105.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 47]). - BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 61.68
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Entscheidung über …
- BVerwG, 06.08.1973 - VI CB 140.73
- BVerwG, 03.12.1973 - VI B 82.73
Voraussetzungen des Anspruchs auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - …
- BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 37.68
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - …
- BVerwG, 25.10.1968 - VII C 12.67
Betreiben eines auf die Früh- und Spätschicht der Ford-Werke AG in Köln-Niehl …
- BVerwG, 23.03.1973 - VI C 98.73
Rechtsmittel
- BVerwG, 31.05.1974 - VI C 99.73
Rechtsmittel
- BVerwG, 12.04.1972 - VIII B 10.71
Vorliegen einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe - …
- BVerwG, 31.05.1974 - VI C 130.73
Anforderungen an die Darlegung einer Verfahrensrüge - Verletzung der …
- BVerwG, 02.05.1973 - VI B 1.73
Rechtsmittel
- BVerwG, 11.05.1977 - 6 CB 13.77
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - "Zwingende innere Verpflichtung" als …
Ein Wehrpflichtiger mag von den zum Nachweis seines schlüssig gelten gemachten Rechtsanspruchs vorgetragenen Tatsachen überzeugt sein, als Kriegsdienstverweigerer anerkannt werden kann er nur, wenn die festgestellten Umstände ergeben, daß er innerlich nachhaltig an die behauptete Entscheidung gebunden ist (vgl. Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG VI C 50.73 -).Denn sie ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits mehrfach, und zwar verneinend beantwortet worden (vgl. Beschluß vom 16. Juni 1970 - BVerwG VIII B 4.68 - und Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG VI C 50.73 -).
- BVerwG, 26.04.1977 - 6 CB 6.77
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Unterlassene Vernehmung von Zeugen - …
Ein Wehrpflichtiger mag von den zum Nachweis seines schlüssig geltend gemachten Rechtsanspruchs vorgetragenen Tatsachen überzeugt sein, als Kriegsdienstverweigerer anerkannt werden kann er nur, wenn die festgestellten Umstände ergeben, daß er innerlich nachhaltig an die behauptete Entscheidung gebunden ist (vgl. Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG VI C 50.73 -). - BVerwG, 28.05.1975 - 6 B 22.75
Begründung einer Divergenzrevision mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung des …
Jedoch ist - wie der beschließende Senat in Fortführung und Präzisierung der von der Beschwerde angeführten Rechtsprechung des früher für Kriegsdienstverweigerungssachen zuständig gewesenen VIII. Senats (BVerwGE 41, 53; Urteil vom 9. November 1967 - BVerwG VIII G 15.67 - [NJW 1968, 1646]) ausgeführt hat - ein solcher Grad an Wahrscheinlichkeit erforderlich, daß der Zweifel zurücktritt (Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 105.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 47] und vom 14. Februar 1975 - BVerwG VI C 50.73 -).
- BVerwG, 25.04.1975 - VI C 92.74
Vorraussetzungen für die Aufklärungsrüge in Kriegsdienstverweigerungssachen - …
Das ist z.B. dann der Fell, wenn der Wehrpflichtige eine ernste gefühlsmäßige Ablehnung des Wehrdienstes und seinen dementsprechenden Willen, keinen Kriegsdienst zu leisten, ohne weiteres der Gewissensentscheidung im Sinne des Gesetzes gleichachtet (Urteil von: 14. Februar 1975 - BVerwG VI C 50.73 -). - BVerwG, 08.12.1975 - 6 C 32.75
Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen - Eigentümlichkeit von …
Jedoch ist - wie der erkennende Senat in Fortführung und Präzisierung der Rechtsprechung des für Kriegsdienstverweigerungssachen früher zuständig gewesenen VIII. Senats ausgeführt hat (vgl. u.a. Urteile vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 105.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 47] und vom 14. Februar 1975 - BVerwG VI C 50.73 -) - ein so hoher Grad an Wahrscheinlichkeit erforderlich, daß der Zweifel zurücktritt. - BVerwG, 03.11.1975 - 6 C 31.75
Prozessuale Eigentümlichkeit der Kriegsdienstverweigerungssachen - Allgemeine …
Jedoch ist - wie der erkennende Senat in Fortführung und Präzisierung der Rechtsprechung des früher für Kriegsdienstverweigerungssachen zuständig gewesenen VIII. Senats ausgeführt hat (vgl. u.a. Urteile vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 105.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 47] und vom 14. Februar 1975 - BVerwG VI C 50.73 -) - ein so hoher Grad an Wahrscheinlichkeit erforderlich, daß der Zweifel zurücktritt. - BVerwG, 03.11.1975 - 6 C 16.75
Maßstäbe für den Nachweis einer Gewissensentscheidung - Überzeugungsbildung des …
Jedoch ist - wie der erkennende Senat in Fortführung und Präzisierung der Rechtsprechung des für Kriegsdienstverweigerungssachen früher zuständig gewesenen VIII. Senats ausgeführt hat (vgl. Urteile vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 105.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 47] und vom 14. Februar 1975 - BVerwG VI C 50.73 -) - ein so hoher Grad an Wahrscheinlichkeit erforderlich, daß der Zweifel zurücktritt. - BVerwG, 03.11.1975 - 6 C 17.75
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Ausreichen einer …
Jedoch ist - wie der erkennende Senat in Portführung und Präzisierung der Rechtsprechung des für Kriegsdienstverweigerungssachen früher zuständig gewesenen VIII. Senats ausgeführt hat (vgl. u.a. Urteile vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 105.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 47] und vom 14. Februar 1975 - BVerwG VI C 50.73 -) - ein so hoher Grad an Wahrscheinlichkeit erforderlich, daß der Zweifel zurücktritt. - BVerwG, 03.11.1975 - 6 C 20.75
Unzulänglichkeit von Maßstäben für den Nachweis einer Gewissensentscheidung nach …
Jedoch ist - wie der erkennende Senat in Fortführung und Präzisierung der Rechtsprechung des für Kriegsdienstverweigerungssachen früher zuständig gewesenen VIII. Senats ausgeführt hat (vgl. u.a.Urteile vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 105.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 47] undvom 14. Februar 1975 - BVerwG VI C 50.73 -) - ein so hoher Grad an Wahrscheinlichkeit erforderlich, daß der Zweifel zurücktritt. - BVerwG, 21.10.1975 - VI C 121.74 Jedoch ist - wie der erkennende Senat in Fortführung und Präzisierung der Rechtsprechung des für Kriegsdienstverweigerungssachen früher zuständig gewesenen VIII. Senats ausgeführt hat (vgl. u.a. Urteile vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 105.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 47] und vom 14. Februar 1975 - BVerwG VI C 50.73 -) - ein so hoher Grad an Wahrscheinlichkeit erforderlich, daß der Zweifel zurücktritt.
- BVerwG, 20.10.1975 - VI C 122.74
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
- BVerwG, 25.07.1985 - 6 B 96.83
Anerkennung eines Wehrpflichtigen als berechtigter Kriegsdienstverweigerer - …
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