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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.12.1976 - VI C 53.76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,28
BVerwG, 06.12.1976 - VI C 53.76 (https://dejure.org/1976,28)
BVerwG, Entscheidung vom 06.12.1976 - VI C 53.76 (https://dejure.org/1976,28)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Dezember 1976 - VI C 53.76 (https://dejure.org/1976,28)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Umfang der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (135)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1976 - 6 C 53.76
    Das Verwaltungsgericht hat allerdings aufgrund seiner Amtsermittlungspflicht von sich aus alle zur Tatsachenfeststellung geeigneten Erkenntnismittel zu nutzen (vgl. Urteile vom 18. Oktober 1972 - BVerwG VIII C 46.72 - [Buchholz 448.0 § 25 VPflG Nr. 43] und vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 36.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 52]).
  • BVerwG, 14.05.1975 - VI C 91.74

    Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts hinsichtlich einer während seines Urlaubs …

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1976 - 6 C 53.76
    Ist ein Beteiligter durch einen Anwalt vertreten und kann er daher seiner Obliegenheit, zur Sachverhaltsklärung beizutragen, fachkundig beraten gerecht werden, darf das Gericht aber in der Regel davon ausgehen, daß die Partei zumindest alle diejenigen Beweismöglichkeiten substantiiert aufzeigt, die in ihren Erkenntnisbereich fallen (vgl. dazu Beschluß vom 14. Mai 1975 - BVerwG VI C 91.74 - [Buchholz 448.0 § 34 VPflG Nr. 43] und Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG VI C 59.74 - [Buchholz 448.0 § 25 VPflG Nr. 89]).
  • BVerwG, 02.07.1975 - VI C 59.74

    Abfassung des verkündeten Urteils - Beurkundungsfunktion der Urteilsgründe

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1976 - 6 C 53.76
    Ist ein Beteiligter durch einen Anwalt vertreten und kann er daher seiner Obliegenheit, zur Sachverhaltsklärung beizutragen, fachkundig beraten gerecht werden, darf das Gericht aber in der Regel davon ausgehen, daß die Partei zumindest alle diejenigen Beweismöglichkeiten substantiiert aufzeigt, die in ihren Erkenntnisbereich fallen (vgl. dazu Beschluß vom 14. Mai 1975 - BVerwG VI C 91.74 - [Buchholz 448.0 § 34 VPflG Nr. 43] und Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG VI C 59.74 - [Buchholz 448.0 § 25 VPflG Nr. 89]).
  • BVerwG, 04.07.1973 - VI C 36.73

    Verletzung der Aufklärungspflicht als Verfahrensmangel durch fehlende Vernehmung …

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1976 - 6 C 53.76
    Das Verwaltungsgericht hat allerdings aufgrund seiner Amtsermittlungspflicht von sich aus alle zur Tatsachenfeststellung geeigneten Erkenntnismittel zu nutzen (vgl. Urteile vom 18. Oktober 1972 - BVerwG VIII C 46.72 - [Buchholz 448.0 § 25 VPflG Nr. 43] und vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 36.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 52]).
  • BVerwG, 07.11.1986 - 8 C 27.85

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Aufklärungspflicht

    Die Mitwirkungspflicht der Beteiligten bei der Aufklärung des Sachverhalts durch das Tatsachengericht erstreckt sich nicht auf solche Tatsachen, die nicht in ihren Erkenntnisbereich und nicht in ihre Sphäre fallen (im Anschluß an Beschluß vom 6. Dezember 1976 - BVerwG VI C 53.76 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 109 und Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44).

    Ein Kläger muß mit Blick auf die Frage einer weiteren Sachverhaltsermittlung durch das Gericht zumutbar nur solche Tatsachen substantiiert aufzeigen, die in seine Sphäre (…Urteil vom 22. März 1983 a.a.O. S. 45) bzw. in seinen Erkenntnisbereich (Beschluß vom 6. Dezember 1976 - BVerwG VI C 53.76 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 109 S. 7) fallen.

  • BVerwG, 30.08.1982 - 9 C 1.81

    Terminsänderung - Verweigerung - Rechtliches Gehör

    Die Aufklärungsrüge dient nicht dazu, die vom Kläger vernachlässigten prozessualen Mitwirkungspflichten zu ersetzen (st. Rspr., vgl. u.a. Beschluß vom 6. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 53.76 - [Buchholz 443.0 § 25 WPflG Nr. 101]; Beschluß vom 14. Mai 1975 - BVerwG 6 C 91.74 - [Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 42]; Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - [Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8]).
  • BVerwG, 25.08.1982 - 6 C 197.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensnot des Wehrpflichtigen - …

    Insoweit ist dann auch kein förmlicher Beweisantrag erforderlich, um eine Pflicht des Gerichts zu einer entsprechenden Beweiserhebung aufzulösen; vielmehr reicht es aus, daß die in Betracht kommenden Beweismittel sowie die mittels einer Beweiserhebung zu ermittelnden, entscheidungserheblichen Tatsachen in einer Weise substantiiert dargelegt werden, daß sich dem Gericht aufgrund seiner Amtsermittlungspflicht eine Beweiserhebung aufdrängen muß (vgl. Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG 6 C 36.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 52] und Beschluß vom 6. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 53.76 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 101]).
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