Rechtsprechung
| BVerwG, 16.01.1985 - 6 C 54.82 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Begründung eines Urteils in Kriegsdienstverweigerungssachen - Notwendigkeit einer Auseinandersetzung mit dem Vorbringen des Wehrpflichtigen - Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch unzureichende Befragung
Verfahrensgang
- VG Minden, 10.03.1982 - 10 K 681/79
- BVerwG, 16.01.1985 - 6 C 54.82
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 18.02.1981 - 6 C 159.80
Verwaltungsgerichtsverfahren - Beweiswürdigung im Einzelfall - …
Auszug aus BVerwG, 16.01.1985 - 6 C 54.82
Speziell für Verfahren, in denen der Wehrpflichtige seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen begehrt, hat das Bundesverwaltungsgericht aus dieser Vorschrift gefolgert, daß die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts eine Würdigung des Beweisergebnisses im Einzelfall und eine auf die Person des betroffenen Wehrpflichtigen und die sonstigen maßgebenden konkreten Umstände abgestellte Angabe derjenigen Grunds enthalten muß, die für die Entscheidung über sein Anerkennungsbegehren maßgebend gewesen sind; danach sind insbesondere formelhafte Darstellungen der zur Anwendung des Art. 4 Abs. 3 GG entwickelten Maßstabe und Bezugnahmen auf den "Gesamteindruck" des Gerichts vom Wehrpflichtigen nicht ausreichend (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 - [BVerwGE 61, 365 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 119]). - BVerwG, 24.11.1982 - 6 C 51.81
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Mindestanforderungen an die Begründung …
Auszug aus BVerwG, 16.01.1985 - 6 C 54.82
Diesen Anforderungen wird das angefochtene Urteil jedenfalls in Verbindung mit der in Bezug genommenen Niederschrift über die Vernehmung des Klägers als Partei, wie sie in der Anlage zum Verhandlungsprotokoll enthalten ist, gerecht (vgl. dazu Urteil vom 24. November 1982 - BVerwG 6 C 51.81 -).
- BVerwG, 27.05.1988 - 9 CB 19.88
Mündliche Verhandlung - Bezugnahme - Schriftliche Absetzung - Rechtliches Gehör - …
Dies alles ist auch bei einer Darlegung der maßgebenden tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen in Form der Bezugnahme gewährleistet, sofern sich für Beteiligte und Rechtsmittelgericht aus einer Zusammenschau der Ausführungen in dem Bezug nehmenden und dem in Bezug genommenen Urteil die für die richterliche Überzeugung leitend gewesenen Gründe mit hinreichender Klarheit ergeben (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 16. Januar 1985 - BVerwG 6 C 54.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 158). - BVerwG, 15.08.1985 - 6 C 134.82
Rechtsmittel
Speziell für Verfahren, in denen ein Wehrpflichtiger seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen begehrt, hat das Bundesverwaltungsgericht aus dieser Vorschrift gefolgert, daß die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts eine Würdigung des Beweisergebnisses im Einzelfall und eine auf die Person des betroffenen Wehrpflichtigen und die sonstigen maßgebenden konkreten Umstände abgestellte Angabe derjenigen Gründe enthalten muß, die für die Entscheidung über sein Anerkennungsbegehren maßgebend gewesen sind; danach sind insbesondere formelhafte Darstellungen der zur Anwendung des Art. 4 Abs. 3 GG entwickelten Maßstäbe und Bezugnahmen auf den "Gesamteindruck" des Gerichts vom Wehrpflichtigen nicht ausreichend (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 - <BVerwGE 61, 365 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 119>) Diesen Anforderungen wird das angefochtene Urteil jedenfalls in Verbindung mit den im Tatbestand wiedergegebenen Bekundungen des Klägers bei seiner Vernehmung als Partei gerecht (vgl. dazu Urteile vom 24. November 1982 - BVerwG 6 C 51.81 - sowie vom 16. Januar 1985 - BVerwG 6 C 54.82 -).Die im Tatbestand des angefochtenen Urteils wiedergegebenen Erklärungen des Klägers liefen letztlich nämlich insgesamt auf eine primär rational begründete Kriegsdienstverweigerung hinaus, so daß sich das Verwaltungsgericht zur Begründung seiner Auffassung darauf beschränken konnte, an einem typischen Einzelbeispiel seine Zweifel am Vorliegen einer Gewissensentscheidung des Klägers zu erläutern (vgl. dazu auch einerseits Urteil vom 16. Januar 1985 - BVerwG 6 C 54.82 - und andererseits Urteil vom 19. Juli 1985 - BVerwG 6 C 119.82 -).
- BVerwG, 26.02.2004 - 6 B 55.03
Verschulden etwaiger Hilfspersonen als Grund für die Wiedereinsetzung in den …
Speziell für Verfahren, in denen der Wehrpflichtige seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen begehrt, hat das Bundesverwaltungsgericht aus dieser Vorschrift gefolgert, dass die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts eine Würdigung des Beweisergebnisses im Einzelfall und eine auf die Person des betroffenen Wehrpflichtigen und die sonstigen maßgebenden konkreten Umstände abgestellte Angabe derjenigen Gründe enthalten muss, die für die Entscheidung über sein Anerkennungsbegehren maßgebend gewesen sind; danach sind insbesondere formelhafte Darstellungen der zur Anwendung des Art. 4 Abs. 3 GG entwickelten Maßstäbe und Bezugnahmen auf den "Gesamteindruck" des Gerichts vom Wehrpflichtigen nicht ausreichend (vgl. z.B. Urteil vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 - Buchholz 448.0 § 25 WpflG Nr. 119; Urteil vom 16. Januar 1985 - BVerwG 6 C 54.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 158).
- BVerwG, 18.03.1986 - 6 C 45.83
Aufklärungspflicht im Sinne einer Letztverantwortung für die Beweiserhebung - …
Danach ist die Begründungspflicht zwar dann nicht verletzt, wenn die Urteilsgründe jedenfalls in Verbindung mit der in Bezug genommenen Niederschrift über die Vernehmung des Wehrpflichtigen als Partei die für die richterliche Überzeugungsbildung leitend gewesenen Gründe nachvollziehbar wiedergeben (vgl. z.B. Urteile vom 24. November 1982 - BVerwG 6 C 51.81 - und vom 16. Januar 1985 - BVerwG 6 C 54.82 - mit Nachweisen). - BVerwG, 16.07.1985 - 6 C 73.82
Anforderungen an die Begründung eines Urteils in Kriegsdienstverweigerungssachen …
Zwar hat der Senat entschieden, daß die Begründungspflicht dann nicht verletzt ist, wenn die Urteilsgründe jedenfalls in Verbindung mit der in Bezug genommenen Niederschrift über die Vernehmung des Wehrpflichtigen als Partei die für die richterliche Überzeugungsbildung leitend gewesenen Gründe nachvollziehbar wiedergeben (vgl. Urteil vom 16. Januar 1985 - BVerwG 6 C 54.82 - mit Nachweisen); Entsprechendes gilt dann, wenn das Gericht die wesentlichen Aussagen des Wehrpflichtigen im Urteil selbst anführt. - BVerwG, 30.04.1986 - 6 C 89.83
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verletzung der gerichtlichen …
Zwar ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die Begründungspflicht des § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO dann nicht verletzt, wenn die Urteilsgründe jedenfalls in Verbindung mit der in Bezug genommenen Niederschrift über die Vernehmung des Wehrpflichtigen als Partei die für die richterliche Überzeugungsbildung leitend gewesenen Gründe nachvollziehbar wiedergeben (vgl. z.B. Urteile vom 24. November 1982 - BVerwG 6 C 51.81 - und vom 16. Januar 1985 - BVerwG 6 C 54.82 - mit Nachweisen). - BVerwG, 08.11.1990 - 6 B 31.90
Begründungspflicht für Urteile in Kriegsdienstverweigerungssachen - Anspruch auf …
Insbesondere kann der Begründungspflicht dann Genüge getan sein, wenn die Urteilsgründe jedenfalls in Verbindung mit der in Bezug genommenen Niederschrift über die Vernehmung des Wehrpflichtigen die für die richterliche Überzeugungsbildung leitend gewesenen Gründe nachvollziehbar wiedergeben (vgl. Urteil vom 16. Januar 1985 - BVerwG 6 C 54.82 -). - BVerwG, 21.04.1988 - 6 B 69.87
Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe - Feststellung einer …
Zwar hätte das Verwaltungsgericht zweckmäßigerweise näher darlegen sollen, auf welches konkrete Vorbringen des Klägers in seiner Antragsbegründung es seine Wertung gestützt hat, daß die späte Antragstellung des Klägers keine Zweifel an der Glaubhaftigkeit der von ihm geltend gemachten Gewissensentscheidung begründe; denn die in § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO geregelte Begründungspflicht soll insbesondere sicherstellen, daß die Entscheidung des Gerichts sowohl für die Beteiligten als auch für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar ist (vgl. z.B. Urteil vom 16. Januar 1985 - BVerwG 6 C 54.82 - mit Nachweisen). - BVerwG, 29.02.1988 - 6 C 44.86
Zweifel an der Gewissensentscheidung eines Kriegsdienstverweigerers - …
Allerdings genügt es, daß sich den Urteilsgründen zumindest im Zusammenhang mit der in Bezug genommenen Niederschrift über die Vernehmung des Wehrpflichtigen als Partei oder auch mit den im Urteil wiedergegebenen Bekundungen des Wehrpflichtigen entnehmen läßt, welche Umstände für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts maßgebend gewesen sind (Urteile vom 24. November 1982 - BVerwG 6 C 51.81 - und vom 16. Januar 1985 - BVerwG 6 C 54.82 - ).
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