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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.06.1969 - VI C 56.65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,472
BVerwG, 11.06.1969 - VI C 56.65 (https://dejure.org/1969,472)
BVerwG, Entscheidung vom 11.06.1969 - VI C 56.65 (https://dejure.org/1969,472)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juni 1969 - VI C 56.65 (https://dejure.org/1969,472)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JR 1970, 114
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.02.1966 - II C 45.64
    Auszug aus BVerwG, 11.06.1969 - VI C 56.65
    Dieser Pegriff ist im wesentlichen gleichbedeutend mit den in § 233 ZPC angeführten "Naturereignissen oder anderen unabwendbaren Zufällen" (vgl. Urteil vom 24. Februar 1966 - BVerwG II C 45.64 - [Luchholz BVerwG 310, §.76 VwGO Nr. 1];… Soergel - Siebert, BGB, 10. Aufl., § 203 RdNr. 4;… Staudinger, BGB, 11. Aufl., § 203 RdNr. 4 b;… Stein-Jonas-Schönke-Pohle, ZPO, 18. Aufl., § 233 Anm. II;… Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts, 9. Aufl., S. 350; Redeker-von Oertzen, VwGO, § 60 RdNr. 12).

    Unter höherer Gewalt in diesem Sinne ist ein Ereignis zu verstehen, das unter den gegebenen Umständen auch durch die größte, nach den Umständen des konkreten Falles vernünftigerweise von dem Betroffenen unter Anlegung subjektiver Maßstäbe - also unter Berücksichtigung seiner Lage, Erfahrung und Bildung - zu erwartenden und zumutbaren Sorgfalt, nicht abgewendet werden konnte (…vgl. u.a. Rosenberg, a.a.O.;… Stein-Jonas-Schönke-Pohle, a.a.O.;… Eyermann-Fröhler, VwGO, 4. Aufl., § 60 RdNr. 24; BGHZ 17, 199; Urteil vom 24. Februar 1966 - BVerwG II C 45.64 -).

    Denn die Frage, ob dem Kläger die Einlegung der Beschwerde vor Ablauf eines Jahres infolge höherer Gewalt unmöglich war, unterliegt ohnehin der revisionsgerichtlichen Prüfung, weil die Zulässigkeit der Beschwerde und damit die Anfechtbarkeit des Bescheides vom 4. Februar 1957 gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1, § 22 Abs. 2 BVerwGG zu den Voraussetzungen gehört, ohne die eine Sachentscheidung nicht ergehen kann, und weil die Sachurteilsvoraussetzungen in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen - im Wege des Freibeweises - zu prüfen sind, mithin ohne weiteres auch vom Revisionsgericht (vgl. dazu auch Urteil vom 24. Februar 1966 - BVerwG II C 45.64 - mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 27.10.1966 - II C 103.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1969 - VI C 56.65
    Denn die vom Berufungsgericht als zweifelhaft angesehene Frage, ob der genannte Bescheid gemäß § 175 BBG zuzustellen war, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 25, 210 [212, 213]) eindeutig zu verneinen, weil das Bundesbeamtengesetz keine Vorschrift enthält, nach der Bescheide über das Bestehen oder Nichtbestehen von Prüfungen bekanntzugeben sind.
  • BGH, 04.05.1955 - VI ZR 37/54

    Hemmung der Verjährung bei Unvermögen zur Aufbringung der Prozeßkosten

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1969 - VI C 56.65
    Unter höherer Gewalt in diesem Sinne ist ein Ereignis zu verstehen, das unter den gegebenen Umständen auch durch die größte, nach den Umständen des konkreten Falles vernünftigerweise von dem Betroffenen unter Anlegung subjektiver Maßstäbe - also unter Berücksichtigung seiner Lage, Erfahrung und Bildung - zu erwartenden und zumutbaren Sorgfalt, nicht abgewendet werden konnte (…vgl. u.a. Rosenberg, a.a.O.;… Stein-Jonas-Schönke-Pohle, a.a.O.;… Eyermann-Fröhler, VwGO, 4. Aufl., § 60 RdNr. 24; BGHZ 17, 199; Urteil vom 24. Februar 1966 - BVerwG II C 45.64 -).
  • BVerwG, 29.02.1968 - II C 105.64

    Anspruch auf Heimurlaub eines Beamten im Dienst des Auswärtigen Amtes - Ablauf …

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1969 - VI C 56.65
    Damit kommt deutlich zum Ausdruck, daß sich die Anfechtbarkeit einer Entscheidung, die nach bisherigem Recht fristgebunden war, nach bisherigem Recht beurteilt, hier also nach § 21 Abs. 5 BVerwGG (vgl. dazu auch Urteil von 29. Februar 1968 - BVerwG II C 105.64 -[ZBR 1968, 280]).
  • BVerwG, 23.05.1958 - VII C 27.57
    Auszug aus BVerwG, 11.06.1969 - VI C 56.65
    Abgesehen davon, daß es verständlich ist, wenn der Kläger bei der Problematik der Anfechtung von Prüfungsentscheidungen, der insoweit in der damaligen Zeit noch bestehenden Unsicherheit und im Vertrauen auf die erhaltene Auskunft zunächst bestrebt war, auf andere Weise als durch Einlegung förmlicher Rechtsbehelfe zu dem erstrebten Ziel zu kommen, könnten diese Gesichtspunkte im wesentlichen nur im Rahmen der Frage Bedeutung haben, ob der Kläger sein Anfechtungsrecht verwirkt hat (vgl. dazu Urteil vom 23. Mai 1958 - BVerwG VII C 27.57 - mit weiteren Nachweisen [BVerwGE 7, 54 [BVerwG 23.05.1958 - VII C 27/57]]).
  • BVerwG, 04.12.1959 - VII C 36.58
    Auszug aus BVerwG, 11.06.1969 - VI C 56.65
    Bundesverwaltungsgericht anzufechten waren (Urteil vom 4. Dezember 1959 - BVerwG VII C 36.58 - [NJW 1960, 1074]).
  • RG, 30.03.1939 - IV 234/38

    1. Wird der Beginn der Frist für die Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes …

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1969 - VI C 56.65
    Nach Lage des Falles durfte sich der Kläger auch auf die Richtigkeit der wiederholt gleichlautend erhaltenen Auskunft verlassen, und diese mußte ihn zu der Annahme veranlassen, daß er seines Anfechtungsrechts nicht durch Ablauf gesetzlicher Fristen verlustig gehe (vgl. dazu auch RGZ 160, 92 [94, 95]).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 38.95

    Wohngeldrecht - Auf rückwirkende Wohngeldbewilligung gerichteter …

    Er setzt aber kein von außen kommendes und fortwirkendes Ereignis voraus (…vgl. Urteil vom 13. Januar 1987, a.a.O. S. 4; BGHZ 17, 199 (201) [BGH 04.05.1955 - VI ZR 37/54];… Kopp, VwGO, 10. Aufl. 1994, § 58 Rn. 20), sondern entspricht mit seinen inhaltlichen Anforderungen den "Naturereignissen oder anderen unabwendbaren Zufällen" im Sinne des § 233 Abs. 1 ZPO a.F. (vgl. Urteile vom 24. Februar 1966 - BVerwG II C 45.64 - Buchholz 310 § 76 VwGO Nr. 1 S. 1 (5), vom 11. Juni 1969 - BVerwG VI C 56.65 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 54 S. 21 (26), vom 11. Mai 1979 - BVerwG 6 C 70.78 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 106 S. 43 (46) und vom 13. Januar 1987 - BVerwG 9 C 259.86 - Buchholz 402.25 § 33 AsylVfG Nr. 6 S. 1 (4)), so daß zur näheren Bestimmung des Begriffs auch auf die zivilgerichtliche Rechtsprechung zu dieser Vorschrift zurückgegriffen werden kann.

    Unter höherer Gewalt im Sinne der Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nach der Rechtsprechung der Zivilgerichte und des Bundesverwaltungsgerichts seit jeher ein Ereignis zu verstehen, das unter den gegebenen Umständen auch durch die größte, nach den Umständen des konkreten Falles vernünftigerweise von dem Betroffenen unter Anlegung subjektiver Maßstäbe - namentlich unter Berücksichtigung seiner Lage, Bildung und Erfahrung - zu erwartende und zumutbare Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (…vgl. Urteile vom 24. Februar 1966, a.a.O. S. 5, vom 11. Juni 1969, a.a.O. S. 26 m.w.N., vom 11. Mai 1979, a.a.O. S. 46 …und vom 13. Januar 1987, a.a.O. S. 4 f.; ebenso bereits: RGZ 48, 409 (411) m.w.N.; 96, 322 (323); stRspr).

  • BVerwG, 27.02.1976 - IV C 74.74

    Anforderungen an eine Rechtsbehelfsbelehrung - Anforderungen an die Form eines …

    An dieser Zumutbarkeit könnte es fehlen, sofern man die Darstellung des Klägers zugrunde legt: Selbst wenn der Kläger bis zum Telefonat Zweifel gehabt haben sollte (oder Zweifel hätte haben müssen), ob es mit der telefonischen Einlegung eines Widerspruchs getan sein könne, brauchte er diese Zweifel nicht mehr zu haben, wenn der Sachbearbeiter den mündlich eingelegten Widerspruch als Widerspruch anstandslos entgegennahm (vgl. dazu als Parallele die Ausführungen im Urteil vom 11. Juni 1969 - BVerwG VI C 56.65 - in Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 54 S. 21 [26 ff.]).
  • BVerwG, 11.05.1979 - 6 C 70.78

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Klagefrist - Begriff der "höheren …

    Unter höherer Gewalt ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ein Ereignis zu verstehen, das unter den gegebenen Umständen auch durch die größte, nach den Umständen des gegebenen Falles vernünftigerweise von dem Betroffenen unter Anlegung subjektiver Maßstäbe - also unter Berücksichtigung seiner Lage, Erfahrung und Bildung - zu erwartende und zumutbare Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (Urteil vom 11. Juni 1969 - BVerwG 6 C 56.65 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 54 = JR 1970, 114]).
  • BVerwG, 10.12.2013 - 8 C 25.12

    Anspruch; Antrag; Antragsfrist; Ausschlussfrist; Bescheinigung; Frist; Gewährung; …

    Er entspricht inhaltlich "Naturereignissen oder anderen unabwendbaren Zufällen" im Sinne des § 233 Abs. 1 ZPO a.F. (vgl. Urteile vom 11. Juni 1961 - BVerwG 6 C 56.65 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 54, vom 24. Februar 1966 - BVerwG 2 C 45.64 - Buchholz 310 § 76 VwGO Nr. 1, vom 11. Mai 1979 - BVerwG 6 C 70.78 - BVerwGE 58, 100 = Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 106 und vom 13. Januar 1987 - BVerwG 9 C 259.86 - Buchholz 402.25 § 33 AsylVfG Nr. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2015 - 2 S 1516/14

    Erhebung eines Widerspruchs gegen kommunalen Abgabenbescheid; privatrechtlich …

    Dabei ist anerkannt, dass eine Fristversäumnis dem Betroffenen nicht angelastet werden darf, wenn er durch das Verhalten seines Gegners an der rechtzeitigen Einlegung des Rechtsbehelfs gehindert worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.06.1969 - 6 C 56.65 - juris; Urteil vom 11.05.1979 - 6 C 70.78 - juris; Urteil vom 30.10.1997 - 3 C 35.96 - juris;… Schenke, aaO, § 60 Rn. 28, § 58 Rn. 20).
  • BVerwG, 23.04.1985 - 9 C 7.85

    Asylverfahren - Dreimonatsfrist - Verwaltungsgerichtsverfahren - Wiedereinsetzung …

    Unter höherer Gewalt ist demgemäß ein Ereignis zu verstehen, das unter den gegebenen Umständen auch durch die größte, nach den Umständen des konkreten Falls vernünftigerweise von dem Betroffenen unter Anlegung subjektiver Maßstäbe zu erwartenden und zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (vgl. Urteil vom 11. Juni 1969 - BVerwG 6 C 56.65 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 54 sowie RGZ 48, 411; RGZ 96, 322).
  • BVerwG, 10.12.2013 - 8 C 24.12

    Strommengenbegrenzung; Antrag; Verpflichtung; Nachweise; Nachweispflicht; …

    Er entspricht inhaltlich "Naturereignissen oder anderen unabwendbaren Zufällen" im Sinne des § 233 Abs. 1 ZPO a.F. (vgl. Urteile vom 11. Juni 1961 - BVerwG 6 C 56.65 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 54, vom 24. Februar 1966 - BVerwG 2 C 45.64 - Buchholz 310 § 76 VwGO Nr. 1, vom 11. Mai 1979 - BVerwG 6 C 70.78 - BVerwGE 58, 100 = Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 106 und vom 13. Januar 1987 - BVerwG 9 C 259.86 - Buchholz 402.25 § 33 AsylVfG Nr. 6).
  • BGH, 24.02.2026 - EnVR 9/24

    Nachsicht

    Das kommt in Betracht, wenn er aufgrund des Dazwischentretens des Dritten darauf vertrauen durfte, dass sein (fristgebundenes) Tätigwerden nicht (mehr) erforderlich ist, und ihm das Fehlverhalten des Dritten nicht zuzurechnen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1969 - BVerwG VI C 56.65, Wolters Kluwer Rn. 36 bis 38).
  • OVG Thüringen, 07.02.2011 - 2 ZKO 621/09

    Beweislast für den Zugang des Widerspruchs bei Aufgabe des Widerspruchsschreibens …

    Dabei ist anerkannt, dass eine Fristsäumnis dem Betroffenen nicht angelastet werden darf, wenn er durch das Verhalten seines Gegners an der rechtzeitigen Einlegung des Rechtsbehelfs gehindert worden ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Juni 1969 - 6 C 56.65 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 54, vom 11. Mai 1979 - 6 C 70/78 - BVerwGE 58, 100 und vom 30. Oktober 1997 - 3 C 35/96 - BVerwGE 105, 288;… Kopp/Schenke, VwGO-Kommentar, 16. Aufl., § 60 Rn. 28, § 58 Rn. 20).
  • BVerwG, 07.10.1970 - VI B 16.70

    Rechtsmittel

    Denn hierbei handelt es sich um Sachurteilsvoraussetzungen, die in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen sind, mithin auch vom Revisionsgericht und vom Beschwerdegericht (vgl. dazuUrteil vom 11. Juni 1969 - BVerwG VI C 56.65 - [DÖD 1969, 196 = ZBR 1970, 135]).

    Unter höherer Gewalt ist ein Ereignis zu verstehen, das unter den gegebenen Umständen auch durch die größte, nach den Umständen des konkreten Falles vernünftigerweise von dem Betroffenen unter Anlegung subjektiver Maßstäbe - also unter Berücksichtigung seiner Lage, Erfahrung und Bildung - zu erwartenden und zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (vgl.Urteil vom 11. Juni 1969 - BVerwG VI C 56.65 - [DÖD 1969, 196 = ZBR 1970, 135] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 05.08.1970 - II B 13.70

    Einfluss "höherer Gewalt" auf die Entschlussfassung zur Einlegung eines …

  • BVerwG, 02.07.1975 - VI C 76.73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Widerspruchsfrist …

  • BVerwG, 07.11.1973 - VI C 124.73

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.06.1983 - 6 C 162.81

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Vorliegen der …

  • BVerwG, 17.07.1974 - VI C 34.73

    Antrag eines Wehrpflichtigen auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - …

  • VGH Hessen, 26.11.1990 - 13 UE 1086/85

    Kein Weiterbetreiben des Verfahrens innerhalb der Frist des AsylVfG § 33 bei …

  • BVerwG, 13.12.1977 - 2 B 37.76

    Verkennung des rechtssystematischen Unterschieds zwischen den Erfordernissen der …

  • BVerwG, 11.02.1975 - VI CB 76.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Geltendmachung von …

  • VGH Hessen, 26.11.1990 - 13 UE 21/87

    Zum Weiterbetreiben des Verfahrens nach AsylVfG § 33

  • BVerwG, 11.10.1988 - 8 B 118.88

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 04.09.1979 - 6 ER 401.79

    Örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts für die Klage eines …

  • BVerwG, 22.04.1981 - 7 B 81.81

    Bestehen der ersten philologischen Staatsprüfung in der Wiederholung - …

  • BVerwG, 12.09.1969 - VI B 61.68

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Wiedereinsetzung …

  • BVerwG, 25.08.1975 - II B 71.74

    Begriff der höheren Gewalt bei der Einhaltung von Fristen - Maßgebliche Frist zur …

  • VG Neustadt, 11.05.2006 - 3 L 595/06
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