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| BVerwG, 05.07.1978 - 6 C 57.78 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtigkeit einer Norm im Verfahren nach § 13 Nr. 6 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG)
Verfahrensgang
- VG Aachen, 02.12.1977 - 4 K 1313/75
- BVerwG, 05.07.1978 - 6 C 57.78
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77
Wehrpflichtnovelle
Auszug aus BVerwG, 05.07.1978 - 6 C 57.78
Das Bundesverfassungsgericht hat durch sein inzwischen erlassenes und vom Revisionsgericht zu beachtendes Urteil vom 13. April 1978 - 2 BvF 1, 2, 4, 5/77 - (NJW 1978, 1245 [BVerfG 13.04.1978 - 2 BvF 1/77] = DVBl. 1978, 394) das Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes vom 13. Juli 1977 (BGBl. I S. 1229) - im folgenden Wehrpflichtänderungsgesetz (WpflÄndG) - mit dem Grundgesetz für unvereinbar und nichtig erklärt.
- BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 75.78
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Auswirkungen des Urteils des …
Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist auch die dem angefochtenen Urteil zugrundeliegende auf dem Wehrpflichtänderungsgesetz beruhende neue Fassung des § 26 Abs. 4 WPflG, die eine im Vergleich zu dem bisherigen Recht wesentlich großzügigere Beweislastregelung im Anerkennungsverfahren für gediente Wehrpflichtige (vgl. § 25 b WPflG [n.F.] Art. 3 § 1 WPflÄndG) eingeführt hatte, für nichtig erklärt worden (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Urteile vom 5. Juli 1978 - BVerwG 6 C 54.78, BVerwG 6 C 56.78, BVerwG 6 C 57.78 -, vom 11. September 1978 - BVerwG 6 C 47.77 - und vom 19. Oktober 1978 - BVerwG 6 C 79.78 - vgl. auch Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 59 a).
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