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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 16.11.1984

Rechtsprechung
   BVerwG, 07.06.1985 - 6 C 63.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2673
BVerwG, 07.06.1985 - 6 C 63.83 (https://dejure.org/1985,2673)
BVerwG, Entscheidung vom 07.06.1985 - 6 C 63.83 (https://dejure.org/1985,2673)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juni 1985 - 6 C 63.83 (https://dejure.org/1985,2673)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsanwalt - Gebühren - Rahmengebühr - Unbilligkeit - Rechtsanwalt-Gebühren - Kriegsdienstverweigerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 08.05.1981 - 6 C 153.80

    Streit über die Höhe der Erstattung von Kosten der Hinzuziehung eines …

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1985 - 6 C 63.83
    Die vom Rechtsanwalt bestimmte Rahmengebühr kann auch dann als unbillig angesehen werden, wenn die vom Gericht für angemessen gehaltene Gebühr um weniger als 20 % überschritten wird (im Anschluß an das Urteil vom 8.5. 1981 - 6 C 153/80 = JurBüro 81, 1332).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 8. Mai 1981 - BVerwG 6 C 153.80 - [BVerwGE 62, 196]) sei dies insbesondere dann anzunehmen, wenn sie die vom Gericht für angemessen gehaltene Gebühr um 20 % übersteige.

    Er trägt hierzu im wesentlichen vor, das Verwaltungsgericht weiche in dem angefochtenen Urteil, das sein Vorbringen zudem nicht erschöpfend gewürdigt habe, von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Mai 1981 - BVerwG 6 C 153.80 - dadurch ab, daß es bei der Prüfung der Frage, ob eine Gebührenbestimmung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 BRAGO unbillig sei, die Frage der Angemessenheit der Gebührenbestimmung mit der nach ihrer Unbilligkeit in eins gesetzt habe.

    Wie der Senat in seinem vom Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung zutreffend herangezogenen Urteil vom 8. Mai 1981 - BVerwG 6 C 153.80 - (BVerwGE 62, 196 = Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 72 = Bay VBl. 1981, 698) näher ausgeführt hat, muß die Gebührenbestimmung für das Widerspruchsverfahren aufgrund des eindeutigen Wortlautes des § 12 Abs. 1 Satz 1 BRAGO zwar nach den Besonderheiten jedes einzelnen Falles vorgenommen werden; unzulässig wäre es danach, die in der genannten Vorschrift beispielhaft aufgezählten Umstände losgelöst vom jeweiligen Fall oder allgemein den Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit in einer bestimmten Verfahrensart zum Anlaß für die Bestimmung des Gebührensatzes zu nehmen.

    Fehlt es an solchen Umständen, so kann, wie sich aus dem Urteil vom 8. Mai 1981 - BVerwG 6 C 153.80 - (…a.a.O.) ergibt, die von dem Rechtsanwalt angesetzte Gebühr auch dann schon "unbillig" hoch sein, wenn sie die Mittelgebühr um weniger als 20 % übersteigt (vgl. dazu auch Beschluß des Senats vom 16. August 1983 - BVerwG 6 B 22.83 -).

    Hierin kann ihr jedoch aus den im Urteil vom 8. Mai 1981 (a.a.O.) genannten Gründen nicht gefolgt werden (vgl. hierzu auch Urteile des erkennenden Senats vom 18. Oktober 1982 - BVerwG 6 C 109.81 - und vom 14. Juni 1983 - BVerwG 6 C 154.81 -).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 8. Mai 1981 (a.a.O.) ausgeführt hat, ist es Sache des Rechtsanwalts, diejenigen Umstände, die seiner Auffassung nach eine Abweichung von der Mittelgebühr rechtfertigen, im einzelnen festzustellen und näher darzulegen.

  • BVerwG, 02.02.1984 - 6 C 134.81

    Beweiswürdigung - Unvollständiger Sachverhalt - Unrichtiger Sachverhalt - …

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1985 - 6 C 63.83
    Zu dem Gesamtergebnis des Verfahrens gehören insbesondere die Erklärungen der Verfahrensbeteiligten, der Inhalt der vom Gericht beigezogenen Akten sowie die im Rahmen einer Beweiserhebung getroffenen tatsächlichen Feststellungen, unbeschadet der Befugnis des Gerichts, die Erklärungen der Verfahrensbeteiligten, den Inhalt beigezogener Akten sowie das Ergebnis einer Beweisaufnahme frei zu würdigen (ständige Rechtspr., vgl. u.a. Urteil des Senats vom 2. Februar 1984 - BVerwG 6 C 134.81 - [BVerwGE 68, 338 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 145]).
  • BVerwG, 18.10.1982 - 6 C 109.81

    Rechtsanwaltsgebühren im Widerspruchsverfahren in Kriegsdienstverweigerungssachen …

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1985 - 6 C 63.83
    Hierin kann ihr jedoch aus den im Urteil vom 8. Mai 1981 (…a.a.O.) genannten Gründen nicht gefolgt werden (vgl. hierzu auch Urteile des erkennenden Senats vom 18. Oktober 1982 - BVerwG 6 C 109.81 - und vom 14. Juni 1983 - BVerwG 6 C 154.81 -).
  • BVerwG, 14.06.1983 - 6 C 154.81

    Rechtsanwaltsgebühren im Widerspruchsverfahren in Kriegsdienstverweigerungssachen …

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1985 - 6 C 63.83
    Hierin kann ihr jedoch aus den im Urteil vom 8. Mai 1981 (…a.a.O.) genannten Gründen nicht gefolgt werden (vgl. hierzu auch Urteile des erkennenden Senats vom 18. Oktober 1982 - BVerwG 6 C 109.81 - und vom 14. Juni 1983 - BVerwG 6 C 154.81 -).
  • BVerwG, 16.08.1983 - 6 B 22.83
    Auszug aus BVerwG, 07.06.1985 - 6 C 63.83
    Fehlt es an solchen Umständen, so kann, wie sich aus dem Urteil vom 8. Mai 1981 - BVerwG 6 C 153.80 - (…a.a.O.) ergibt, die von dem Rechtsanwalt angesetzte Gebühr auch dann schon "unbillig" hoch sein, wenn sie die Mittelgebühr um weniger als 20 % übersteigt (vgl. dazu auch Beschluß des Senats vom 16. August 1983 - BVerwG 6 B 22.83 -).
  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr …

    Sie ist in Fällen zu Grunde zu legen, in denen sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts nicht nach oben oder unten vom Durchschnitt abhebt (vgl BGH, Urteil vom 23.2.1995 - IX ZR 42/94 = juris RdNr 47; BVerwG, Urteil vom 7.6.1985 - 6 C 63/83 = JurBüro 1985, 1813, 1814).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 13.04

    Festsetzung und Erstattung von Rechtsanwaltskosten im Rahmen eines …

    Aus diesem Grund hat der Senat in seiner Rechtsprechung zu § 12 Abs. 1 Satz 1 BRAGO seit jeher einen sowohl vom erstattungsverpflichteten Dritten als auch vom Gericht zu achtenden "gewissen Spielraum" des Rechtsanwalts anerkannt (vgl. Urteil vom 8. Mai 1981 BVerwG 6 C 153.80 BVerwGE 62, 196 ; Urteil vom 18. Oktober 1982 BVerwG 6 C 109.81 juris; Beschluss vom 16. August 1983 BVerwG 6 B 22.83 juris; Urteil vom 7. Juni 1985 BVerwG 6 C 63.83 JurBüro 1985, 1814; Beschluss vom 1. September 1997 BVerwG 6 B 43.97 Buchholz 362 § 12 BRAGO Nr. 2).

    26 Im Einklang damit hat der Senat in seinem Beschluss vom 16. August 1983 BVerwG 6 B 22.83 (juris) und in seinem Urteil vom 7. Juni 1986 BVerwG 6 C 63.83 (…a.a.O. S. 1813) unter Hinweis auf sein Urteil vom 8. Mai 1981 BVerwG 6 C 153.81 (BVerwGE 62, 196) klargestellt, dass die Überschreitung des Mittelwerts der näheren Begründung anhand der besonderen Umstände des Einzelfalls bedürfe und dass darum die vom Rechtsanwalt angesetzte Gebühr auch dann schon unbillig hoch sein könne, wenn sie die Mittelgebühr um weniger als 20 % übersteige.

  • BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 7.04

    Rahmengebühr; Mittelgebühr; Durchschnittsfall; billiges Ermessen; unbillige …

    Aus diesem Grund hat der Senat in seiner Rechtsprechung zu § 12 Abs. 1 Satz 1 BRAGO seit jeher einen - sowohl vom erstattungsverpflichteten Dritten als auch vom Gericht zu achtenden - "gewissen Spielraum" des Rechtsanwalts anerkannt (vgl. Urteil vom 8. Mai 1981 - BVerwG 6 C 153.80 - BVerwGE 62, 196 ; Urteil vom 18. Oktober 1982 - BVerwG 6 C 109.81 - juris; Beschluss vom 16. August 1983 - BVerwG 6 B 22.83 - juris; Urteil vom 7. Juni 1985 - BVerwG 6 C 63.83 - JurBüro 1985, 1814; Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 6 B 43.97 - Buchholz 362 § 12 BRAGO Nr. 2).

    Im Einklang damit hat der Senat in seinem Beschluss vom 16. August 1983 - BVerwG 6 B 22.83 - (juris) und in seinem Urteil vom 7. Juni 1986 - BVerwG 6 C 63.83 - a.a.O., S. 1813) unter Hinweis auf sein Urteil vom 8. Mai 1981 - BVerwG 6 P 153.81 [richtig: 6 C 153.80 - d. Red.] - (BVerwGE 62, 196) klargestellt, dass die Überschreitung des Mittelwerts der näheren Begründung anhand der besonderen Umstände des Einzelfalls bedürfe und dass darum die vom Rechtsanwalt angesetzte Gebühr auch dann schon unbillig hoch sein könne, wenn sie die Mittelgebühr um weniger als 20 % übersteige.

  • BVerwG, 29.04.1988 - 9 C 54.87

    Bescheinigung - Aufenthaltsgestaltung - Asylbewerber - Asylverfahren - …

    Ob die Höhe der geltend gemachten Anwaltskosten im Sinne des § 118 Abs. 1 i.V.m. § 12 Abs. 1, § 8 Abs. 1 Satz 2 BRAGO, § 13 Abs. 1 GKG unter Berücksichtigung aller Umstände unbillig ist, richtet sich nach den tatsächlichen Verhältnissen des Einzelfalles, deren Feststellung und Wertung zunächst den Tatsachengerichten obliegt (Urteile vom 8. Mai 1981 - BVerwG 6 C 153.80 - BVerwGE 62, 196 und vom 7. Juni 1985 - BVerwG 6 C 63.83 - Jur.Büro 1985, 1814).
  • BVerwG, 26.03.1986 - 4 B 44.86

    Widerspruchsverfahren - Kostenerstattung - Rechtsanwalt

    Die dem Rechtsanwalt gemäß § 12 BRAGO obliegende Gebührenbestimmung ist nur dann nicht verbindlich, wenn sie enbillig und die Gebühr von einem Dritten zu ersetzen ist (vgl. BVerwG. Urteil vom 8. Mai 1981 - BVerwG 6 C 153.80 - BVerwGE 62, 196 [198]; Beschluß vom 16. August 1983 - BVerwG 6 B 22.83 - [unveröffentlicht]; Urteil vom 7. Juni 1965 - BVerwG 6 C 63.83 - JurBüro 1985, 1813).
  • FG Hessen, 31.01.2013 - 1 Ko 2202/11

    Festsetzung der Geschäftsgebühr und Anrechnung der hälftigen Geschäftsgebühr auf …

    Dieser Mittelwert soll als konkrete billige Gebühr in den Normalfällen anwaltlicher/steuerberatender Tätigkeit gelten, also in den Fällen, in denen alle bei der Bestimmung der Höhe der Gebühr zu berücksichtigenden Umstände, insbesondere die in § 14 Abs. 1 Satz 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und § 11 Satz 1 StBGebV genannten, durchschnittlicher Art sind (vgl. BVerwG-Urteil vom 07.06.1985 6 C 63/83, JurBüro 1985, 1813;… Mayer in Gerold/Schmidt, RVG, 19. Aufl., § 14 Rz. 10;… Charlier/Berners, StBGebV, 3. Aufl., § 11 Rz. 30 ff., 41).
  • LSG Bayern, 27.07.2011 - L 7 AS 143/11

    Die Schwellengebühr von 240 Euro kann im sozialgerichtlichen Verfahren bei …

    Sie ist in Fällen zu Grunde zu legen, in denen sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts nicht nach oben oder unten vom Durchschnitt abhebt (vgl BGH, Urteil vom 23.2.1995 - IX ZR 42/94 = juris RdNr 47; BVerwG, Urteil vom 7.6.1985 - 6 C 63/83 = JurBüro 1985, 1813, 1814).
  • LSG Bayern, 27.07.2011 - L 7 AS 144/11

    Die Schwellengebühr von 240 Euro kann im sozialgerichtlichen Verfahren bei …

    Sie ist in Fällen zu Grunde zu legen, in denen sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts nicht nach oben oder unten vom Durchschnitt abhebt (vgl BGH, Urteil vom 23.2.1995 - IX ZR 42/94 = juris RdNr 47; BVerwG, Urteil vom 7.6.1985 - 6 C 63/83 = JurBüro 1985, 1813, 1814).
  • BSG, 29.10.1987 - 11b RAr 28/86

    Sozialgerichtliches Vorverfahren - Gebühr eines Rechtsanwaltes - Gegenstandswert …

    Demgemäß geht auch die Rechtsprechung zur Erstattung der Kosten des Vorverfahrens im Zuständigkeitsbereich der Verwaltungsge- richtsbarkeit von der Mittelgebühr des S 118 BRAGebO aus (BVerwGE 62, 196 und ständige Rechtsprechung, 28 Urteil vom 7. Juni 1985 6 C 63/83 - vom 16. August 1983.
  • BVerwG, 29.04.1988 - 9 C 53.87

    Asylverfahren - Bleiberecht - Asylrechtliche Aufenthaltsgestattung - …

    Ob die Höhe der geltend gemachten Anwaltskosten im Sinne des § 118 Abs. 1 i.V.m. § 12 Abs. 1, § 8 Abs. 1 Satz 2 BRAGO, § 13 Abs. 1 GKG unter Berücksichtigung aller Umstände unbillig ist, richtet sich nach den tatsächlichen Verhältnissen des Einzelfalles, deren Feststellung und Wertung zunächst den Tatsachengerichten obliegt (Urteile vom 8. Mai 1981 - BVerwG 6 C 153.80 - BVerwGE 62, 196 und vom 7. Juni 1985 - BVerwG 6 C 63.83 - Jur.Büro 1985, 1814).
  • VG Göttingen, 10.02.2004 - 2 A 189/03

    7,5/10-Gebühr; 8/10-Gebühr; Gebührensatz; Kompensationstheorie; Mittelgebühr; …

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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.11.1984 - 6 C 63.83   

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BVerwG, 16.11.1984 - 6 C 63.83 (https://dejure.org/1984,9398)
BVerwG, Entscheidung vom 16.11.1984 - 6 C 63.83 (https://dejure.org/1984,9398)
BVerwG, Entscheidung vom 16. November 1984 - 6 C 63.83 (https://dejure.org/1984,9398)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in versäumte Frist nach fehlerhafter postalischer Zustellung

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