Rechtsprechung
| BVerwG, 07.05.1981 - 6 C 64.81 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Notwendigkeit einer weiteren Beweisaufnahme durch Zeugenvernehmung (Angehörige des Wehrpflichtigen) - Ordnungsgemäße Rüge eines Verfahrensmangels
Verfahrensgang
- VG Kassel, 29.01.1981 - IV E 392/80
- BVerwG, 07.05.1981 - 6 C 64.81
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
Auszug aus BVerwG, 07.05.1981 - 6 C 64.81
Außerdem verletzt ein Gericht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17]) seine Pflicht zu erschöpfender Aufklärung des Sachverhalts nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei, wie im vorliegenden Fall der Kläger, nicht ausdrücklich beantragt.Solche Anträge, die ausdrücklich zu Protokoll erklärt werden müssen (Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [a.a.O.]), sind jedoch ausweislich der Niederschrift über die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht am 29. Januar 1981 nicht gestellt worden.
- BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65
Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …
Auszug aus BVerwG, 07.05.1981 - 6 C 64.81
Nach dieser Vorschrift sind, soweit Verfahrensmängel gerügt werden, die Tatsachen zu bezeichnen, die den Mangel ergeben (vgl. BVerwGE 31, 212 [217/218]). - BVerwG, 15.12.1978 - 6 C 14.77
Bedeutung des Grundsatzes der Öffentlichkeit einer mündlichen Verhandlung - …
Auszug aus BVerwG, 07.05.1981 - 6 C 64.81
In Kriegsdienstverweigerungssachen gehört dazu die Darlegung der bei einer nach Auffassung der Revision gebotenen weiteren Beweisaufnahme zu ermittelnden konkreten äußeren Umstände, aus denen ein Schluß auf den inneren Vorgang der Gewissensentscheidung mindestens möglich ist (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 14.77 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 09.01.1976 - 6 CB 95.75
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den …
Auszug aus BVerwG, 07.05.1981 - 6 C 64.81
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts braucht sich die Notwendigkeit einer weiteren Beweisaufnahme durch Zeugenvernehmung dem Verwaltungsgericht in Kriegsdienstverweigerungssachen regelmäßig nicht aufzudrängen, wenn es - wie hier - aufgrund der Aussagen des Wehrpflichtigen endgültig und fundiert zu der Ansicht gelangt ist, er habe keine Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG getroffen (vgl. Beschluß vom 9. Januar 1976 - BVerwG 6 CB 95.75 - mit Nachweisen).
- BVerwG, 11.08.1981 - 6 C 136.80
Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht
Dem Verwaltungsgericht brauchte sich demnach eine weitere Sachaufklärung nicht aufzudrängen, zumal weder in dem Beweisantrag, der in der mündlichen Verhandlung vom 6. Mai 1980 gestellt wurde, noch in der Revisionsbegründung konkrete äußere Tatsachen dargetan worden sind, die einen Schluß auf den inneren Vorgang der Gewissensentscheidung mindestens als möglich, erscheinen ließen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 7. April 1981 - BVerwG 6 CB 10.80 -, vom 7. Mai 1981 - BVerwG 6 C 64.81 - und vom 2. Juni 1981 - BVerwG 6 C 15.81 - mit Nachweisen).
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