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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.02.1990 - 6 C 64.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,9784
BVerwG, 02.02.1990 - 6 C 64.87 (https://dejure.org/1990,9784)
BVerwG, Entscheidung vom 02.02.1990 - 6 C 64.87 (https://dejure.org/1990,9784)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Februar 1990 - 6 C 64.87 (https://dejure.org/1990,9784)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an eine Gewissensentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84

    Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren - …

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1990 - 6 C 64.87
    Dabei wird es die vom Senat u.a. in seinem Beschluß vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - (Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 1 = DÖV 1984, 676) sowie in seinem Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - (BVerwGE 70, 216 = Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 4 s DÖV 1985, 199) für Verfahren von Alt-Antragstellern niedergelegten materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Grundsätze zu beachten haben.
  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den …

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1990 - 6 C 64.87
    Dieses wird nunmehr unter Berücksichtigung der dafür maßgebenden Umstände (vgl. Beschluß vom 6. Februar 1978 - BVerwG 6 B 36.77 - <BVerwGE 55, 217 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 107>) zu prüfen haben, ob im Sinne von § 14 Abs. 1 KDVG zu seiner Überzeugung hinreichend sicher angenommen werden kann, daß der Kläger nach seiner persönlichen Entwicklung, seiner Lebensführung und seinem bisherigen Verhalten, den Einflüssen, denen er ausgesetzt war, sowie insbesondere der Motivation seiner Entscheidungsbildung die geltend gemachte Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe zum maßgeblichen Zeitpunkt der erneuten mündlichen Verhandlung getroffen hat.
  • BVerwG, 25.05.1984 - 6 B 40.84

    Kriegsdienstverweigerung - Neuordnungsgesetz - Anwendbarkeit - Alt-Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1990 - 6 C 64.87
    Dabei wird es die vom Senat u.a. in seinem Beschluß vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - (Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 1 = DÖV 1984, 676) sowie in seinem Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - (BVerwGE 70, 216 = Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 4 s DÖV 1985, 199) für Verfahren von Alt-Antragstellern niedergelegten materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Grundsätze zu beachten haben.
  • BVerwG, 06.12.1976 - 6 C 53.76

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Umfang der gerichtlichen …

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1990 - 6 C 64.87
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in Verfahren, in denen über die Berechtigung eines Wehrpflichtigen zu entscheiden ist, gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern, muß das Verwaltungsgericht jedenfalls solange, wie es sich zu keiner endgültigen und fundierten Beurteilung in der Lage sieht, sondern wie noch Zweifel bestehen, aufgrund der ihm von Amts wegen obliegenden Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts von sich aus alle zur Tatsachenfeststellung geeigneten Erkenntnismittel nutzen (vgl. Beschluß vom 6. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 53.76 - mit Nachweisen), zumal wenn der Wehrpflichtige seinerseits entsprechende Beweismittel substantiiert anbietet (vgl. hierzu Urteile vom 18. April 1983 - BVerwG 6 C 202.81 - , vom 21. Februar 1985 - BVerwG 6 C 87.82 - sowie vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 5.84 -).
  • BVerwG, 25.08.1982 - 6 C 197.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensnot des Wehrpflichtigen - …

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1990 - 6 C 64.87
    Aus diesem Grunde hat das Verwaltungsgericht, wenn es nach der Vernehmung des Klägers als Partei noch Zweifel am Vorliegen einer Gewissensentscheidung bei diesem hat, substantiiert angebotene Beweise, die diese Zweifel ausräumen können, zu erheben; anderenfalls verletzt es seine Pflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO (vgl. dazu auch Urteil vom 25. August 1982 - BVerwG 6 C 197.80 - <BVerwGE 66, 138 [BVerwG 25.08.1982 - 6 C 197/80] = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 133> mit Nachweisen).
  • BVerwG, 18.04.1983 - 6 C 202.81

    Kriegsdienstverweigerungssachen - Verletzung der Aufklärungspflicht - Mündliche …

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1990 - 6 C 64.87
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in Verfahren, in denen über die Berechtigung eines Wehrpflichtigen zu entscheiden ist, gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern, muß das Verwaltungsgericht jedenfalls solange, wie es sich zu keiner endgültigen und fundierten Beurteilung in der Lage sieht, sondern wie noch Zweifel bestehen, aufgrund der ihm von Amts wegen obliegenden Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts von sich aus alle zur Tatsachenfeststellung geeigneten Erkenntnismittel nutzen (vgl. Beschluß vom 6. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 53.76 - mit Nachweisen), zumal wenn der Wehrpflichtige seinerseits entsprechende Beweismittel substantiiert anbietet (vgl. hierzu Urteile vom 18. April 1983 - BVerwG 6 C 202.81 - , vom 21. Februar 1985 - BVerwG 6 C 87.82 - sowie vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 5.84 -).
  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 5.84

    Anforderungen an die gerichtliche Aufklärungspflicht bei Anträgen auf …

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1990 - 6 C 64.87
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in Verfahren, in denen über die Berechtigung eines Wehrpflichtigen zu entscheiden ist, gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern, muß das Verwaltungsgericht jedenfalls solange, wie es sich zu keiner endgültigen und fundierten Beurteilung in der Lage sieht, sondern wie noch Zweifel bestehen, aufgrund der ihm von Amts wegen obliegenden Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts von sich aus alle zur Tatsachenfeststellung geeigneten Erkenntnismittel nutzen (vgl. Beschluß vom 6. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 53.76 - mit Nachweisen), zumal wenn der Wehrpflichtige seinerseits entsprechende Beweismittel substantiiert anbietet (vgl. hierzu Urteile vom 18. April 1983 - BVerwG 6 C 202.81 - , vom 21. Februar 1985 - BVerwG 6 C 87.82 - sowie vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 5.84 -).
  • BVerwG, 21.02.1985 - 6 C 87.82

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Unterlassene Vernehmung des Vaters des …

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1990 - 6 C 64.87
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in Verfahren, in denen über die Berechtigung eines Wehrpflichtigen zu entscheiden ist, gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern, muß das Verwaltungsgericht jedenfalls solange, wie es sich zu keiner endgültigen und fundierten Beurteilung in der Lage sieht, sondern wie noch Zweifel bestehen, aufgrund der ihm von Amts wegen obliegenden Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts von sich aus alle zur Tatsachenfeststellung geeigneten Erkenntnismittel nutzen (vgl. Beschluß vom 6. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 53.76 - mit Nachweisen), zumal wenn der Wehrpflichtige seinerseits entsprechende Beweismittel substantiiert anbietet (vgl. hierzu Urteile vom 18. April 1983 - BVerwG 6 C 202.81 - , vom 21. Februar 1985 - BVerwG 6 C 87.82 - sowie vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 5.84 -).
  • BVerwG, 12.03.1991 - 6 C 19.89

    Kriegsdienstverweigerungssachen - Aufklärungspflichtverletzung - Nichterhebung …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zum Inhalt der Aufklärungspflicht in Verfahren, in denen über die Berechtigung eines Wehrpflichtigen zu entscheiden ist, gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern, muß das Verwaltungsgericht jedenfalls solange, wie es sich auch nach der Vernehmung des Wehrpflichtigen als Partei zu keiner endgültigen und fundierten Beurteilung in der Lage sieht, sondern wie noch Zweifel bestehen, aufgrund der ihm von Amts wegen obliegenden Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts von sich aus alle zur Tatsachenfeststellung geeigneten Erkenntnismittel nutzen (vgl. bereits Beschluß vom 6. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 53.76 - mit Nachweisen sowie u.a. Urteile vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 5.84 - und vom 2. Februar 1990 - BVerwG 6 C 64.87 -).

    Aus diesem Grunde hat das Verwaltungsgericht, wenn es nach der Vernehmung des Klägers als Partei noch Zweifel am Vorliegen einer Gewissensentscheidung bei diesem hat, substantiiert angebotene Beweise, die diese Zweifel ausräumen können, zu erheben; anderenfalls verletzt es seine Pflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO (vgl. dazu auch Urteil vom 25. August 1982 - BVerwG 6 C 197.80 - <BVerwGE 66, 138 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 133> mit Nachweisen; aus jüngerer Zeit z.B. Urteil vom 2. Februar 1990 - BVerwG 6 C 64.87 -).

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