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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.05.1962 - VI C 68.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,539
BVerwG, 23.05.1962 - VI C 68.60 (https://dejure.org/1962,539)
BVerwG, Entscheidung vom 23.05.1962 - VI C 68.60 (https://dejure.org/1962,539)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Mai 1962 - VI C 68.60 (https://dejure.org/1962,539)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 14, 187
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 23.11.1960 - VI C 386.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1962 - VI C 68.60
    Was das Gesetz zu Art. 131 GG unter "Waffen-SS" verstanden wissen will (§§ 67, 72 G 131), ist zwar nicht losgelöst von den am 8. Mai 1945 geltenden Vorschriften auszulegen (vgl. für die entsprechende Frage zum Arbeitsdienst-Recht das Urteil des Senats BVerwGE 11, 255).

    Zu Unrecht beruft sich der Kläger demgegenüber auf eine angebliche Gleichbehandlung des Arbeitsdienstes der NSDAP mit dem Reichsarbeitsdienst (vgl. hierzu das bereits oben erwähnte Urteil des Senats - BVerwGE 11, 255 -).

  • BVerwG, 24.06.1959 - V C 288.57

    Rechtliche Grundlagen der Bewertung des Dienstes in der Waffen-SS als …

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1962 - VI C 68.60
    Dem ist der Befehl Hitlers vom 17. August 1938 entgegenzuhalten, den das Bundesverwaltungsgericht schon in dem Urteil des V. Senats - BVerwGE 9, 23 [25] - zur Kennzeichnung der Eigenart der SS-VT herangezogen hat.
  • BVerwG, 22.02.1962 - II C 21.60

    Beschwerde gegen eine Festsetzung von Versorgungsbezügen nach dem Gesetz zur …

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1962 - VI C 68.60
    Der Kläger führt mit seinem Hinweis auf die frühere Dienststelle "Chef AW" übrigens selbst ein Beispiel an für Einrichtungen, bei denen - dort im umgekehrten Sinne - die Grenze zwischen Partei- und Staatsorganisation unter der Herrschaft Hitlers möglicherweise undeutlich geworden war (vgl. das in dieser vom Kläger angeführten Sache inzwischen ergangene Urteil des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Februar 1962 - BVerwG II C 21.60 -).
  • BVerwG, 24.11.1960 - II C 345.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1962 - VI C 68.60
    Das Berufungsgericht hat die Klage, gegen deren Zulässigkeit im Verwaltungsrechtswege keine Bedenken bestehen (vgl. die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 1960 - BVerwG II C 345.57 - und vom 11. Januar 1961 - BVerwG VI C 1.58-), zu Recht als unbegründet abgewiesen.
  • BVerwG, 05.04.1960 - VI C 63.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1962 - VI C 68.60
    Eine solche Differenzierungsmöglichkeit war schon in dem Urteil des Senats vom 5. April 1960 - BVerwG VI C 63.58 - (Buchholz BVerwG 232, § 106 BBG Nr. 3) ausdrücklich offengelassen worden.
  • BVerwG, 11.01.1961 - VI C 1.58
    Auszug aus BVerwG, 23.05.1962 - VI C 68.60
    Das Berufungsgericht hat die Klage, gegen deren Zulässigkeit im Verwaltungsrechtswege keine Bedenken bestehen (vgl. die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 1960 - BVerwG II C 345.57 - und vom 11. Januar 1961 - BVerwG VI C 1.58-), zu Recht als unbegründet abgewiesen.
  • BVerwG, 15.12.1964 - II C 206.62

    Rechtsmittel

    Es begegnet keinen rechtlichen Bedenken, daß nach der Verwaltungsvorschrift Nr. 8 Ziffer 3 zu § 72 G 131 berufsmäßige Angehörige der Waffen-SS nur für die Dienstzeit ab 1. Januar 1940 als nachversichert gelten (wie BVerwGE 14, 187).

    Die Revision rügt unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Mai 1962 - BVerwG VI C 68.60 - (BVerwGE 14, 187) die Verletzung des materiellen Rechts.

    Dies hat schon der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts durch Urteil vom 23. Mai 1962 - (BVerwGE 14, 187 [188]) entschieden; dieser Auffassung schließt der erkennende Senat sich an.

  • BVerwG, 21.03.1969 - VI B 5.69
    Abgesehen davon hat der beschließende Senat bereits entschieden, daß Dienstzeiten bei der SS-Verfügungstruppe einschließlich der SS-Junkerschulen nicht auf die zehnjährige Wartezeit nach § 106 BBG, § 29 G 131 angerechnet werden können, weil es sich bei diesen Einrichtungen nicht um Teile der Wehrmacht oder des Polizeivollzugsdienstes im Sinne des § 113 Abs. 1 Nr. 1 bzw. des § 114 BBG, sondern um bewaffnete Verbände der NSDAP gehandelt hat (vgl. das vom Berufungsgericht angeführte Urteil vom 5. April 1960 - BVerwG VI C 63.58 - [Buchholz BVerwG 232, § 106 BBG Nr. 3]; vgl. zur Kennzeichnung der SS-Verfügungstruppe auch BVerwGE 9, 23; 11, 292 [BVerwG 07.12.1960 - VI C 164/57]; 14, 187 [BVerwG 23.05.1962 - VI C 39/60]; Urteil vom 15. Dezember 1964 - BVerwG II C 206.62 -).

    Von dieser Betrachtungsweise ist auch das Bundesverwaltungsgericht in den oben angeführten Entscheidungen ausgegangen (vgl. insbesondere BVerwGE 14, 187 [190]).

  • BVerwG, 01.02.1979 - 2 C 12.75

    Berechnung der Jubiläunsdienstzeiten - Dienst als Luftwaffenhelfer als …

    Ferner sei auch der militärische Einsatz der Waffen-SS während des Krieges - allerdings nicht derjenige vor dem 1. Januar 1940 (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Mai 1962 - BVerwG 6 C 68.60 - [Buchholz 234 § 72 G 131 Nr. 2]) - als Wehrdienst i.S. der deutschen Wehrgesetze anerkannt worden (BVerwGE 5, 186 [188]; Urteil vom 24. Juni 1955 - BVerwG 5 C 288.57 - [DÖV 1959, 956]).
  • BVerwG, 24.03.1976 - VI C 27.72

    Bestehen eines Wehrdienstverhältnisses - Wehrdienst auf Grund einer …

    Es kann dahingestellt bleiben, ob und unter welchen Voraussetzungen der Dienst in der Waffen-SS, zu der während des Krieges im steigenden Maße Wehrpflichtige eingezogen wurden, nichtberufsmäßiger Wehrdienst gewesen ist (BVerwGE 14, 187 [191], Urteile vom 5. April 1960 - BVerwG VI C 63.58 - [Buchholz 232 § 106 BBG Nr. 3] und vom 15. Dezember 1964 - BVerwG II C 206.62 - vgl. auch VwV Nr. 1 zu § 114 BBG).
  • BVerwG, 15.07.1982 - 2 B 6.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Art eines …

    Es ist dabei der rechtlichen Wertung dieser Zeiten durch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 14, 187 [189 ff.]) gefolgt, von der abzuweichen keine Veranlassung besteht.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.1980 - IV 234/79

    Begriff der Kriegsgefangenschaft; Dienst in der Waffen-SS als militärischer …

    Die Einheiten der Waffen-SS wurden überwiegend als Kampftruppen eingesetzt, wobei im steigendem Maße und unter Aufgabe des Grundsatzes der Freiwilligkeit im Laufe des Krieges Wehrpflichtige auch zur Waffen-SS eingezogen wurden (zu diesen Verhältnissen etwa: BVerwG, Urteil vom 5.4.1960, Buchholz 232 § 106 BBG Nr. 3, Urteile vom 24.6.1959 und vom 23.5.1962, BVerwGE 9, 23 und 14, 187; ferner Urteil des Senats vom 4.5.1976 - IV 236/73 -).
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