Rechtsprechung
| BVerwG, 30.11.1973 - VI C 75.73 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Recht zur Kriegsdienstverweigerung - Begründetheit einer Verfahrensrevision - Unvollständige Würdigung der Gründe zur Kriegsdienstverweigerung - Bedeutung der förmlichen Parteivernehmung in Kriegsdienstverweigerungssachen - Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst ...
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 08.03.1972 - 2 K 593/71
- BVerwG, 10.10.1973 - VI C 75.73
- BVerwG, 30.11.1973 - VI C 75.73
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 25.07.1973 - VI C 68.73
Parteivernehmung als Beweismittel in Kriegsdienstverweigerungssachen - …
Auszug aus BVerwG, 30.11.1973 - VI C 75.73
- In der erneuten Verhandlung wird das Verwaltungsgericht den Kläger nochmals, und zwar förmlich, als Partei zu vernehmen haben, wie dies in Kriegsdienstverweigerungssachen in der Regel geschehen sollte (vgl. u.a. Urteile vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 39.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 19], vom 14. Oktober 1971 - BVerwG VIII C 66.69 -, vom 25. Juli 1973 - BVerwG VI C 68.73 - und vom 24. Oktober 1973 - BVerwG VI C 56.73 -).Gerade die Förmlichkeit einer solchen Vernehmung in Verbindung mit der ihr vorausgehenden Belehrung ist ein sachgerechtes Mittel, nicht nur dem Kläger und den sonstigen Verfahrensbeteiligten, sondern auch dem Gericht selbst die Bedeutung und die Gewichtigkeit der Bekundungen des Kriegsdienstverweigerers vor Augen zu führen (vgl. hierzu das bereits zitierte Urteil vom 25. Juli 1973 - BVerwG VI C 68.73 -).
- BVerwG, 04.07.1973 - VI C 36.73
Verletzung der Aufklärungspflicht als Verfahrensmangel durch fehlende Vernehmung …
Auszug aus BVerwG, 30.11.1973 - VI C 75.73
Dies ist in Kriegsdienstverweigerungssachen um so bedeutsamer, als es nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats für die Beurteilung des Vorliegens einer ernsthaften Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe ausschlaggebend auf das Verhalten, die Bekundungen und den Gesamteindruck des Wehrpflichtigen ankommt (vgl. u.a. Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 36.73 - und Beschlüsse vom 23. August 1973 - BVerwG VI C 31.73 - und vom 23. Oktober 1973 - BVerwG VI C 22.73 -). - BVerwG, 23.10.1973 - VI C 22.73
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Rüge der …
Auszug aus BVerwG, 30.11.1973 - VI C 75.73
Dies ist in Kriegsdienstverweigerungssachen um so bedeutsamer, als es nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats für die Beurteilung des Vorliegens einer ernsthaften Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe ausschlaggebend auf das Verhalten, die Bekundungen und den Gesamteindruck des Wehrpflichtigen ankommt (vgl. u.a. Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 36.73 - und Beschlüsse vom 23. August 1973 - BVerwG VI C 31.73 - und vom 23. Oktober 1973 - BVerwG VI C 22.73 -).
- BVerwG, 23.08.1973 - VI C 31.73
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rüge von Verfahrensmängeln - Vernehmung …
Auszug aus BVerwG, 30.11.1973 - VI C 75.73
Dies ist in Kriegsdienstverweigerungssachen um so bedeutsamer, als es nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats für die Beurteilung des Vorliegens einer ernsthaften Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe ausschlaggebend auf das Verhalten, die Bekundungen und den Gesamteindruck des Wehrpflichtigen ankommt (vgl. u.a. Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 36.73 - und Beschlüsse vom 23. August 1973 - BVerwG VI C 31.73 - und vom 23. Oktober 1973 - BVerwG VI C 22.73 -). - BVerwG, 11.05.1962 - VII C 143.60
Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …
- BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 39.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 30.11.1973 - VI C 75.73
- In der erneuten Verhandlung wird das Verwaltungsgericht den Kläger nochmals, und zwar förmlich, als Partei zu vernehmen haben, wie dies in Kriegsdienstverweigerungssachen in der Regel geschehen sollte (vgl. u.a. Urteile vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 39.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 19], vom 14. Oktober 1971 - BVerwG VIII C 66.69 -, vom 25. Juli 1973 - BVerwG VI C 68.73 - und vom 24. Oktober 1973 - BVerwG VI C 56.73 -). - BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 37.68
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - …
Auszug aus BVerwG, 30.11.1973 - VI C 75.73
Denn bei der rechtlichen Beurteilung der Frage, ob eine echte Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG vorliegt, sind alle Gründe, nicht allein die (möglicherweise) überwiegenden Gründe, zu berücksichtigen, die zur Kriegsdienstverweigerung geführt haben (vgl. Urteile vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 37.68 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 25] und vom 14. Oktober 1971 - BVerwG VIII C 103.69 -). - BVerwG, 08.11.1963 - VII C 58.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 30.11.1973 - VI C 75.73
Dabei wird es zu beachten haben, daß diese Parteivernehmung durch Beweisbeschluß (vgl. § 98 VwGO, § 450 Abs. 1 Satz 1 ZPO) anzuordnen ist (vgl. BVerwGE 14, 146; 17, 127). - BVerwG, 24.10.1973 - VI C 56.73
Anforderungen an die Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe - …
Auszug aus BVerwG, 30.11.1973 - VI C 75.73
- In der erneuten Verhandlung wird das Verwaltungsgericht den Kläger nochmals, und zwar förmlich, als Partei zu vernehmen haben, wie dies in Kriegsdienstverweigerungssachen in der Regel geschehen sollte (vgl. u.a. Urteile vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 39.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 19], vom 14. Oktober 1971 - BVerwG VIII C 66.69 -, vom 25. Juli 1973 - BVerwG VI C 68.73 - und vom 24. Oktober 1973 - BVerwG VI C 56.73 -). - BVerwG, 04.07.1973 - VI C 14.73
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Wesentliche Verfahrensmängel im Sinne …
Auszug aus BVerwG, 30.11.1973 - VI C 75.73
Nun ist zwar das Tatsachengericht nicht gehalten, sich mit jeder Einzelheit des Vorbringens eines Prozeßbeteiligten auseinanderzusetzen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 14.73 - und Beschluß vom 27. August 1973 - BVerwG VI C 96.73 -). - BVerwG, 09.07.1969 - VIII C 22.68
Anspruch auf Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts - Nichtbeförderung …
- BVerwG, 14.10.1971 - VIII C 66.69
Unschädlichkeit des Stellens eines Antrags auf Anerkennung als …
- BVerwG, 14.10.1971 - VIII C 103.69
Rechtsmittel
- BVerwG, 27.08.1973 - VI C 96.73
Rechtsmittel
- BVerwG, 26.06.1981 - 6 C 183.80
Gewissensentscheidung - Kriegsdienst mit der Waffe - Verwaltungsgerichtliches …
Dies ist um so bedeutsamer, als nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für die Beurteilung des Vorliegens einer ernsthaften Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe das Verhalten, die Bekundungen und der Gesamteindruck des Wehrpflichtigen entscheidende Bedeutung haben, (vgl. Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 80.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 30] sowie das Urteil vom 30. November 1973 - BVerwG 6 C 75.73 - mit Nachweisen). - BVerwG, 04.12.1974 - VI C 50.74
Gewissensentscheidung als Voraussetzung einer Anerkennung als …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind bei der rechtlichen Beurteilung der Frage, ob eine echte Gewissensentscheidung vorliegt, alle Gründe, nicht allein die - möglicherweise - überwiegenden Gründe, zu berücksichtigen (vgl. u.a. Urteile vom 30. November 1973 - BVerwG VI C 75.73 - und vom 31. Mai 1974 - BVerwG VI C 130.73 - mit Nachweisen). - BVerwG, 25.01.1974 - VI C 80.73
Begründetheit einer Verfahrensrevision - Inhaltliche Wiedergabe von nicht …
In der erneuten Verhandlung wird das Verwaltungsgericht den Kläger nochmals, und zwar förmlich, als Partei zu vernehmen haben, wie dies in Kriegsdienstverweigerungssachen in der Regel geschehen sollte (vgl. Urteil vom 30. November 1973 - BVerwG VI C 75.73 - mit Nachweisen).
- BVerwG, 17.07.1974 - VI C 71.73
Die letzte mündliche Verhandlung als maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung …
Das Verwaltungsgericht hat den Kläger nicht förmlich als Partei vernommen, was wegen der Bedeutung der Bekundungen des Wehrpflichtigen für die Beurteilung des Vorliegens einer Gewissensentscheidung in der Regel geboten erscheint (vgl. u.a. Urteile vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 39.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 19], vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 36.73 - und vom 30. November 1973 - BVerwG VI C 75.73 -). - BVerwG, 29.07.1974 - VI C 174.73
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision mangels …
Sollte sich die Anhörung des Klägers durch das Verwaltungsgericht auf die in der Sitzungsniederschrift und im Tatbestand des angefochtenen Urteils wiedergegebenen Äußerungen beschränkt haben, so wäre es Sache der in der mündlichen Verhandlung durch einen fachkundigen Beamten vertretenen Beklagten gewesen, falls sie der Auffassung war, die bisherigen Bekundungen des Klägers gäben nicht genügend für die Feststellung einer Gewissensentscheidung her, darauf hinzuwirken, daß der Kläger, wie es im Verwaltungsrechtsstreit über die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer die Regel sein soll (vgl. u.a. Urteile vom 9. November 1967 - BVerwG VIII C 15.67 - [NJW 1968, 1646], vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 39.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 19], vom 25. Juli 1973 - BVerwG VI C 68.73 - und vom 30. November 1973 - BVerwG VI C 75.73 -), über die Gründe seiner Kriegsdienstverweigerung förmlich als Partei vernommen würde und daß dabei geeignete Fragen gestellt und mit dem Kläger erörtert würden. - BVerwG, 13.05.1974 - VI CB 186.73
Rechtsmittel
Eine Divergenz zu dem Urteil des VIII. Senatsvom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 37.68 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 25) dem sich der erkennende Senat angeschlossen hat(Urteil vom 30. November 1973 - BVerwG VI C 75.73 -), besteht ebenfalls nicht Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG vorliegt, sind in der Tat alle Gründe, nicht allein die überwiegenden zu berücksichtigen. - BVerwG, 14.02.1975 - VI C 17.74
Voraussetzungen für eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Vernehmung des …
Angesichts der Tatsache, daß die eigenen Angaben des Betroffenen je nach dem Gesamteindruck des Gerichts für die abschließende Meinungsbildung eine größere Rolle spielen können, als es meist sonst in der Prozeßpraxis der Fall ist (Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 105.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 47]), ist die Förmlichkeit der Vernehmung in Verbindung mit der ihr vorausgehenden Belehrung ein sachgerechtes Mittel, um dem Wehrpflichtigen die Bedeutung und die Gewichtigkeit seiner Bekundungen vor Augen zu führen (Urteil vom 30. November 1973 - BVerwG VI C 75.73 -). - BVerwG, 29.07.1974 - VI C 142.73
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewinnung eines Eindrucks über die …
Sollte sich die Anhörung des Klägers durch das Verwaltungsgericht auf die in der Sitzungsniederschrift und im Tatbestand des angefochtenen Urteils wiedergegebenen Äußerungen beschränkt haben, so wäre es Sache der in der mündlichen Verhandlung durch einen fachkundigen Beamten vertretenen Beklagten gewesen, falls sie der Auffassung war, die bisherigen Bekundungen des Klägers gäben nicht genügend für die Feststellung einer Gewissensentscheidung her, darauf hinzuwirken, daß der Kläger, wie es im Verwaltungsrechtsstreit über die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer die Regel sein soll (vgl. u.a. Urteile vom 9. November 1967 - BVerwG VIII C 15.67 - [NJW 1968, 1646], vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 39.67 - [Buchholz 446.0 § 25 WPflG Nr. 19], vom 25. Juli 1973 - BVerwG VI C 68.73 - und vom 30. November 1973 - BVerwG VI C 75.73 -), über die Gründe seiner Kriegsdienstverweigerung förmlich als Partei vernommen würde und daß dabei geeignete Fragen gestellt und mit dem Kläger erörtert würden. - BVerwG, 29.07.1974 - VI C 134.73
Mitwirkungspflicht der Wehrbehörde bei Aufklärung des Gerichts über eine …
Sollte sich die Anhörung des Klägers durch das Verwaltungsgericht auf die in der Sitzungsniederschrift und im Tatbestand des angefochtenen Urteils wiedergegebenen Äußerungen beschränkt haben, so wäre es Sache der in der mündlichen Verhandlung durch einen fachkundigen Beamten vertretenen Beklagten gewesen, falls sie der Auffassung war, die bisherigen Bekundungen des Klägers gäben nicht genügend für die Feststellung einer Gewissensentscheidung her, darauf hinzuwirken, daß der Kläger, wie es im Verwaltungsrechtsstreit über die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer die Regel sein soll (vgl. u.a. Urteile vom 9. November 1967 - BVerwG VIII C 15.67 - [NJW 1968, 1646], vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 39.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 19], vom 25. Juli 1973 - BVerwG VI C 68.73 - und vom 30. November 1973 - BVerwG VI C 75.73 -), über die Gründe seiner Kriegsdienstverweigerung förmlich als Partei vernommen würde und daß dabei geeignete Prägen gestellt und mit dem Kläger erörtert würden. - BVerwG, 17.12.1980 - 6 C 124.80
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Unzulängliche Urteilsbegründung - …
Dies ist um so bedeutsamer, als nach der ständigen Rechtsprechungdes Bundesverwaltungsgerichts für die Beurteilung des Vorliegens einer ernsthaften Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe das Verhalten, die Bekundungen und der Gesamteindruck des Wehrpflichtigen entscheidende Bedeutung haben (vgl. das angeführte Urteil vom 25. Januar 1974 sowie das Urteil vom 30. November 1973 - BVerwG 6 C 75.73 - mit Nachweisen). - BVerwG, 31.05.1974 - VI C 130.73
Anforderungen an die Darlegung einer Verfahrensrüge - Verletzung der …
- BVerwG, 25.04.1975 - VI C 47.74
Anforderungen an die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Voraussetzungen …
- BVerwG, 17.07.1974 - VI C 121.73
Gewissensentscheidung im Falle einer Ablehnung der Anerkennung als …
- BVerwG, 17.07.1974 - VI C 197.73
Anforderungen an die Würdigung von Zeugenaussagen in einem …
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- VG Arnsberg, 08.03.1972 - 2 K 593/71
- BVerwG, 10.10.1973 - VI C 75.73
- BVerwG, 30.11.1973 - VI C 75.73
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