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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 75.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1336
BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 75.79 (https://dejure.org/1980,1336)
BVerwG, Entscheidung vom 18.06.1980 - 6 C 75.79 (https://dejure.org/1980,1336)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juni 1980 - 6 C 75.79 (https://dejure.org/1980,1336)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schriftlicher Annahmebescheid - Bundesamt für Zivildienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79

    Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes - Schriftlicher …

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 75.79
    Zum Begriff des "schriftlichen Annahmebescheides" des Bundesamtes für den Zivildienst im Sinne der Anordnung in II des Tenors des Urteils des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes 1977 (BVerfGE 48, 127) - vgl auch BVerwG 6 C 55/79 - (Ergänzung BVerfG, 13.04.1978, 2 BvF 1/77, BVerfGE 48, 127; Vergleiche BVerwG, 18.06.1980, 6 C 55/79).

    Während in der vom erkennenden Senat durch Urteil vom selben Tag entschiedenen Verwaltungsstreitsache BVerwG 6 C 55.79 durch die Verwendung eines handschriftlich abgeänderten, auf die Verweigerungserklärung nach § 25 a Abs. 1 Satz 2 WPflG (F. 1977) ausdrücklich Bezug nehmenden Formulars mit der Überschrift "Heranziehung zum Zivildienst" objektiv der Eindruck der rechtsverbindlichen Annahme für den Zivildienst bei dem Wehrpflichtigen erweckt werden mußte, schließt im vorliegenden Fall schon die formlose individuelle Abfassung des Schreibens des Bundesamtes für den Zivildienst vom November 1977 (vgl. u.a die Formulierung "Betr.: Zivildienst" - "Bezug: Ihr Schreiben vom 23.11.1977") eine solche Auslegung aus.

    Der im vorliegenden Streitfall vertretenen Auffassung des erkennenden Senats kann nicht entgegengehalten werden, damit komme im Vergleich mit der schon erwähnten Verwaltungsstreitsache BVerwG 6 C 55.79 letztlich dem zufälligen Umstand eine entscheidungserhebliche Bedeutung zu, daß im vorliegenden Fall der Kläger nicht einen formularmäßigen Bescheid des Bundesamtes abgewartet habe, sondern von sich aus wegen seiner Heranziehung zum Zivildienst beim Bundesamt vorstellig geworden sei.

    Dies träfe allenfalls dann zu, wenn der Kläger mit seiner Anfrage vom 23. November 1977 einer Mitteilung den Bundesamtes für den Zivildienst in der aus dem Verfahren BVerwG 6 C 55.79 dem Senat bekannten Form lediglich zuvorgekommen wäre.

  • BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77

    Wehrpflichtnovelle

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 75.79
    Zum Begriff des "schriftlichen Annahmebescheides" des Bundesamtes für den Zivildienst im Sinne der Anordnung in II des Tenors des Urteils des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes 1977 (BVerfGE 48, 127) - vgl auch BVerwG 6 C 55/79 - (Ergänzung BVerfG, 13.04.1978, 2 BvF 1/77, BVerfGE 48, 127; Vergleiche BVerwG, 18.06.1980, 6 C 55/79).

    Durch das Urteil vom 13. April 1978 (BVerfGE 48, 127) habe das Bundesverfassungsgericht das Wehrpflichtanderungsgesetz mit dem Grundgesetz für unvereinbar und nichtig erklärt und zur Lösung der hieraus sich ergebenden Übergangsschwierigkeiten gemäß § 35 BVerfGG in II des Urteilstenors eine Anordnung erlassen, wonach u.a. Kriegsdienstverweigerer, denen in der Zeit vom 1. August 1977 bis zum Ablauf des 15. Dezember 1977 ein schriftlicher Annahmebescheid des Bundesamtes für den Zivildienst zugegangen ist, als anerkannte Kriegsdienstverweigerer gelten.

    Das Bundesverfassungsgericht hat durch Urteil von 13. April 1978 (BVerfGE 48, 127) das Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes vom 13. Juli 1977 (BGBl. I S. 1229) - Wehrpflichtänderungsgesetz - mit dem Grundgesetz für unvereinbar und nichtig erklärt.

    Der erkennende Senat kommt nach alledem zu dem Ergebnis, daß es sich bei dem Annahmebescheid im Sinne des § 25 a Abs. 1 Satz 2 WPflG (F. 1977)und damit im Sinne der Anordnung in II des Urteilstenors des Bundesverfassungsgerichts um eine der Einberufung nach § 19 ZDG fakultativ vorausgehende - den Zivildienst vorbereitende (vgl. auch die Formulierung in BVerfGE 48, 127 [138]) - Maßnahme mit Regelungscharakter handelte, mit der das Bundesamt für den Zivildienst - auch dem Betroffenen gegenüber - rechtsverbindlich zum Ausdruck brachte, daß dieser nicht mehr dem Wehrdienst, sondern dem Zivildienst zur Verfügung stand (mit der sich daraus ergebenden Rechtsfolge seiner fiktiven Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer).

  • BVerwG, 12.01.1973 - VII C 3.71

    Grundstückserwerb - Anliegerbeitrag für erstmaligen Ausbau erforderlicher …

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 75.79
    Danach ist für die Auslegung von Willenserklärungen der Verwaltung der erklärte Wille maßgebend, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (vgl. u.a. BVerwGE 29, 310 [312]; 41, 305 [306]).
  • BVerwG, 26.04.1968 - VI C 113.67

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Leistungsklage oder …

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 75.79
    Danach ist für die Auslegung von Willenserklärungen der Verwaltung der erklärte Wille maßgebend, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (vgl. u.a. BVerwGE 29, 310 [312]; 41, 305 [306]).
  • BVerwG, 26.05.1971 - VI C 57.68

    Wegfall von Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung im Revisionsverfahren - …

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 75.79
    Diesen Willen - gegebenenfalls abweichend vom Tatsachenbericht - zu erforschen, ist dem Revisionsgericht grundsätzlich nicht verwehrt (vgl. Urteil vom 26. Mai 1971 - BVerwG 6 C 57.68 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 13 - DVBl. 1972, 40 - ZBR 1971, 305] mit Nachweisen).
  • BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 84.70

    Annahme eines gestaltenden, das Wehrdienstverhältnis begründenden …

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 75.79
    So wird z.B. mit dem Musterungsbescheid ebenfalls vorab darüber befunden, ob der Wehrpflichtige für den Wehrdienst zur Verfügung steht (vgl. § 16 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1972 [BGBl. I S. 2277] - WPflG -), während die Einberufung als abschließende Stufe das Wehrdienstverhältnis begründet (vgl. BVerwGE 39, 319 [325]).
  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst zwecks Weiterführung der Ausbildung - Einberufung …

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 75.79
    Insofern kam dem Annahmebescheid - ähnlich wie dem Musterungsbescheid (vgl. BVerwGE 34, 155 [158]) - auch statusrechtliche Bedeutung zu.
  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 88.68
    Auszug aus BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 75.79
    Denn das Zivildienstverhältnis wird erst durch den Einberufungsbescheid nach § 19 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes - ZDG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 1975 (BGBl. I S. 1015) begründet (vgl. Urteile vom 30. Oktober 1969 - BVerwG 8 C 105.67 - [Buchholz 448.1 § 19 ErsDiG Nr. 2] und vom 16. Januar 1980 - BVerwG 8 C 47.78 - BVerwGE 31, 324).
  • BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 88.78

    Begriff der "nicht mehr anfechtbaren Entscheidung" im Sinne des …

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 75.79
    Der erkennende Senat hat schon in einem anderen rechtlichen Zusammenhang ausgeführt, daß das Bundesverfassungsgericht bei der Anordnung in II des Urteilstenors den Personenkreis des § 25 a Abs. 1 Satz 2 und 3 WPflG (F. 1977) schützen wollte (vgl. BVerwGE 57, 311 [318]; 57, 327 [329]).
  • BVerwG, 16.01.1980 - 8 C 47.78

    Umwandlung des Wehrdienstverhältnisses - Zivildienstverhältnis - …

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 75.79
    Denn das Zivildienstverhältnis wird erst durch den Einberufungsbescheid nach § 19 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes - ZDG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 1975 (BGBl. I S. 1015) begründet (vgl. Urteile vom 30. Oktober 1969 - BVerwG 8 C 105.67 - [Buchholz 448.1 § 19 ErsDiG Nr. 2] und vom 16. Januar 1980 - BVerwG 8 C 47.78 - BVerwGE 31, 324).
  • BVerwG, 30.06.1978 - 6 C 55.77
  • BVerwG, 19.03.1979 - 6 B 3.79

    Nichtzulassung einer Revision - Kriterien der Anerkennung als …

  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 105.67
  • BVerwG, 19.10.1981 - 6 C 97.80

    Annahmebescheid - Bundesamt für Zivildienst - Kriegsdienstverweigerer - …

    Nach den Urteilen des Senats vom 18. Juni 1980 - BVerwG 6 C 55.79 - (BVerwGE 60, 223 = Buchholz 448.0 § 25 a WPflG Nr. 2) und - BVerwG 6 C 75.79 - (Buchholz 448.0 § 25 a WPflG Nr. 3) handelte es sich bei dem Annahmebescheid im Sinne des § 25 a Abs. 1 Satz 2 WPflG in der Fassung des vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärten Wehrpflichtänderungsgesetzes und damit im Sinne der Anordnung in Ziffer II des Tenors des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 13. April 1978 (BVerfGE 48, 127) um eine der Einberufung nach § 19 ZDG fakultativ vorausgehende Maßnahme mit Regelungscharakter, mit der das Bundesamt für den Zivildienst - auch dem Betroffenen gegenüber - rechtsverbindlich zum Ausdruck brachte, daß dieser nicht mehr dem Wehrdienst, sondern dem Zivildienst zur Verfügung stand (mit der sich daraus ergebenden Rechtsfolge seiner fiktiven Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer).
  • BVerwG, 27.01.1984 - 8 C 28.82

    Gesicherte Dienstantrittsanordnung - Vereitelung der Zustellung - Wehrpflichtiger …

    Unter Berücksichtigung der im öffentlichen Recht entsprechend anwendbaren Auslegungsregel des § 133 BGB (vgl. Urteile vom 17. Oktober 1975 - BVerwG IV C 66.72 - BVerwGE 49, 244 [BVerwG 17.10.1975 - IV C 66/72] [247] und vom 18. Juni 1980 - BVerwG 6 C 55.79 - BVerwGE 60, 223 [228 f.] und - BVerwG 6 C 75.79 - Buchholz 448.0 § 25 a WPflG Nr. 3 S. 8 [9] m.weit.Nachw.) ergibt sich vielmehr eindeutig und für den Kläger erkennbar, daß die Beklagte die Vollziehung des Einberufungsbescheides unter dessen ausdrücklicher Aufrechterhaltung bis zum angegebenen Zeitpunkt aussetzen wollte.
  • BVerwG, 19.10.1981 - 6 C 149.80

    Annahmebescheid - Bundesamt für Zivildienst - Zurückstellungsantrag

    Nach den Urteilen des Senats vom 18. Juni 1980 - BVerwG 6 C 55.79 - (BVerwGE 60, 223 = Buchholz 448.0 § 25 a WPflG Nr. 2) und - BVerwG 6 C 75.79 - (Buchholz 448.0 § 25 a WPflG Nr. 3) handelte es sich bei dem Annahmebescheid im Sinne des § 25 a Abs. 1 Satz 2 WPflG in der Fassung des vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärten Wehrpflichtänderungsgesetzes und damit im Sinne der Anordnung in Ziffer II des Tenors des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 13. April 1978 (BVerfGE 48, 127) um eine der Einberufung nach § 19 ZDG fakultativ vorausgehende Maßnahme mit Regelungscharakter, mit der das Bundesamt für den Zivildienst - auch dem Betroffenen gegenüber - rechtsverbindlich zum Ausdruck brachte, daß dieser nicht mehr dem Wehrdienst, sondern dem Zivildienst zur Verfügung stand (mit der sich daraus ergebenden Rechtsfolge seiner fiktiven Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer).
  • BVerwG, 19.10.1981 - 6 C 76.81

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zivildienst und Wehrdienst …

    Nach den Urteilen des Senatsvom 18. Juni 1980 - BVerwG 6 C 55.79 - (BVerwGE 60, 223 = Buchholz 448.0 § 25 a WPflG Nr. 2) und - BVerwG 6 C 75.79 - (Buchholz 448.0 § 25 a WPflG Nr. 3) handelte es sich bei dem Annahmebescheid im Sinne des § 25 a Abs. 1 Satz 2 WPflG in der Fassung des vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärten Wehrpflichtänderungsgesetzes und damit im Sinne der Anordnung in Ziffer II des Tenors des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 13. April 1978 (BVerfGE 48, 127) um eine der Einberufung nach § 19 ZDG fakultativ vorausgehende Maßnahme mit Regelungscharakter, mit der das Bundesamt für den Zivildienst - auch dem Betroffenen gegenüber - rechtsverbindlich zum Ausdruck brachte, daß dieser nicht mehr dem Wehrdienst, sondern dem Zivildienst zur Verfügung stand (mit der sich daraus ergebenden Rechtsfolge seiner fiktiven Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer).
  • BVerwG, 19.12.1986 - 8 B 68.86

    Auslegung der Willenserklärung eines Bürgers gegenüber einer Verwaltungsbehörde

    Nach dieser Auslegungsregel ist auch im Bereich des öffentlichen Rechts der erklärte Wille maßgebend, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (…vgl. u.a. Urteile vom 10. Juli 1963 a.a.O. S. 204 f. und vom 18. Juni 1980 - BVerwG 6 C 75.79 - Buchholz 448.0 § 25 a WPflG Nr. 3 S. 8 m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 19.01.1982 - 6 C 135.81

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung als …

    Nach den Urteilen des Senats vom 18. Juni 1980 - BVerwG 6 C 55.79 - (BVerwGE 60, 223 = Buchholz 448.0 § 25 a WPflG Nr. 2) und - BVerwG 6 C 75.79 - (Buchholz 448.0 § 25 a WPflG Nr. 3) handelte es sich bei dem Annahmebescheid im Sinne des § 25 a Abs. 1 Satz 2 WPflG in der Fassung des vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärten Wehrpflichtänderungsgesetzes und damit im Sinne der Anordnung in Ziffer II des Tenors des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 13. April 1978 (BVerfGE 48, 127) um eine der Einberufung nach § 19 ZDG fakultativ vorausgehende Maßnahme mit Regelungscharakter, mit der das Bundesamt für den Zivildienst - auch dem Betroffenen gegenüber - rechtsverbindlich zum Ausdruck brachte, daß dieser nicht mehr dem Wehrdienst, sondern dem Zivildienst zur Verfügung stand (mit der sich daraus ergebenden Rechtsfolge seiner fiktiven Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer).
  • BVerwG, 08.09.1986 - 6 B 75.85

    Klärung, welche Bedeutung dem Umstand der Unanfechtbarkeit des …

    In seinen Urteilen vom 19. Oktober 1981 - BVerwG 6 C 97.80, 6 C 149.80 - (Buchholz 448.0 § 25 a WPflG Nrn. 4 und 5) sowie - 6 C 114.81 - hat der Senat unter Hinweis auf die bereits ergangenen Urteile vom 18. Juni 1980 - BVerwG 6 C 55.79 - (BVerwGE 60, 223 = Buchholz 448.0 § 25 a WPflG Nr. 2) und - BVerwG 6 C 75.79 - (…Buchholz a.a.O. Nr. 3) im einzelnen dargelegt, weshalb in einem Zurückstellungsbescheid des Bundesamtes für den Zivildienst kein "Annahmebescheid" zu erblicken ist.
  • BVerwG, 19.10.1981 - 6 C 114.81

    Rechtwirkungen eines Zurückstellungsbescheides des Bundesamtes für den …

    Nach den Urteilen des Senats vom 18. Juni 1980 - BVerwG 6 C 55.79 - (BVerwGE 60, 223 = Buchholz 448.0 § 25 a WPflG Nr. 2) und - BVerwG 6 C 75.79 - (Buchholz 448.0 § 25 a WPflG Nr. 3) handelte es sich bei dem Annahmebescheid im Sinne des § 25 a Abs. 1 Satz 2 WPflG in der Fassung des vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärten Wehrpflichtänderungsgesetzes und damit im Sinne der Anordnung in Ziffer II des Tenors des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 13. April 1978 (BVerfGE 48, 127) um eine der Einberufung nach § 19 ZDG fakultativ vorausgehende Maßnahme mit Regelungscharakter, mit der das Bundesamt für den Zivildienst - auch dem Betroffenen gegenüber - rechtsverbindlich zum Ausdruck brachte, daß dieser nicht mehr dem Wehrdienst, sondern dem Zivildienst zur Verfügung stand (mit der sich daraus ergebenden Rechtsfolge seiner fiktiven Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer).
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