Rechtsprechung
| BVerwG, 09.02.1976 - VI C 79.75 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Vorliegen einer Gewissensentscheidung - Erfordernis eines hohen Grades an Wahrscheinlichkeit - Orientierung an den elementaren Kategorien von "Gut" und "Böse" - Feststellung der inneren Bindung eines Kriegsdienstverweigerers an ...
Verfahrensgang
- VG Hannover, 04.07.1975 - III A 163/74
- BVerwG, 10.11.1975 - 6 CB 79.75
- BVerwG, 09.02.1976 - VI C 79.75
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 22.11.1974 - VI C 241.73
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.02.1976 - 6 C 79.75
Um die Spannweite möglicher Anhaltspunkte anzudeuten, hat der Senat dafür beispielshalber die persönliche Entwicklung des Wehrpflichtigen, die Einflüsse, denen er ausgesetzt war, sein bisheriges Verhalten und die Gedanken, die er sich bei seiner Entscheidungsbildung gemacht hat, angeführt (vgl. Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG VI C 241.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 38]).Bei der Bildung dieser Überzeugung wie bei der ihr vorausgehenden Beantwortung der Frage, ob konkrete Anhaltspunkte allein auf Grund der Aussage des Wehrpflichtigen als festgestellt erachtet werden können, kann dem Gesamteindruck von dem Kläger größeres Gewicht zukommen, als es meist sonst in der Prozeßpraxis der Fall ist (vgl. Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG VI C 241.73 - [a.a.O.]).
- BVerwG, 12.02.1973 - VI CB 133.73
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den …
Auszug aus BVerwG, 09.02.1976 - 6 C 79.75
Auch können bei der Eigentümlichkeit der Kriegsdienstverweigerungssachen die eigenen Angaben des Klägers je nach dem Gesamteindruck des Gerichts für dessen abschließende Meinungsbildung größeres Gewicht haben, als es meist sonst in der Prozeßpraxis der Fall ist (vgl. Beschluß vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 45]) Jedoch ist - wie der erkennende Senat in Fortführung und Präzisierung der Rechtsprechung des für Kriegsdienstverweigerungssachen früher zuständig gewesenen VIII. Senats ausgeführt hat (…vgl. Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 105.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 47]) - ein so hoher Grad an Wahrscheinlichkeit erforderlich, daß der Zweifel zurücktritt. - BVerwG, 22.11.1974 - VI C 247.73
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.02.1976 - 6 C 79.75
Das Verwaltungsgericht hat keine durchgreifenden konkreten Anhaltspunkte als zu seiner Überzeugung erwiesen dafür festgestellt, daß der Kläger eine ihn unbedingt verpflichtende Entscheidung getroffen hat in Orientierung an den elementaren Kategorien von "Gut" und "Böse", der er nicht zuwiderhandeln könnte, ohne seelischen Schaden zu nehmen (…vgl. Beschluß vom 3. Dezember 1973 - BVerwG VI B 82.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 65] und Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG VI C 247.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 80]).
- BVerwG, 23.03.1973 - VI C 105.73
Auszug aus BVerwG, 09.02.1976 - 6 C 79.75
Auch können bei der Eigentümlichkeit der Kriegsdienstverweigerungssachen die eigenen Angaben des Klägers je nach dem Gesamteindruck des Gerichts für dessen abschließende Meinungsbildung größeres Gewicht haben, als es meist sonst in der Prozeßpraxis der Fall ist (…vgl. Beschluß vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 45]) Jedoch ist - wie der erkennende Senat in Fortführung und Präzisierung der Rechtsprechung des für Kriegsdienstverweigerungssachen früher zuständig gewesenen VIII. Senats ausgeführt hat (vgl. Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 105.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 47]) - ein so hoher Grad an Wahrscheinlichkeit erforderlich, daß der Zweifel zurücktritt. - BVerfG, 23.04.1974 - 2 BvR 118/74
Auszug aus BVerwG, 09.02.1976 - 6 C 79.75
Solange das Gesetz nichts anderes vorschreibt, darf der Richter dem allgemeinen Verwaltungsprozeßrecht gemäß das Vorliegen einer Gewissensentscheidung nur bejahen, wenn er im Einzelfall davon überzeugt ist (BVerfG, Beschluß vom 23. April 1974 - 2 BvR 118/74 - [DÖV 1975, 66]; vgl. dazu auch Urteil vom 13. Dezember 1974 - BVerwG VI C 228.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 81]). - BVerwG, 13.12.1974 - VI C 228.73
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.02.1976 - 6 C 79.75
Solange das Gesetz nichts anderes vorschreibt, darf der Richter dem allgemeinen Verwaltungsprozeßrecht gemäß das Vorliegen einer Gewissensentscheidung nur bejahen, wenn er im Einzelfall davon überzeugt ist (BVerfG, Beschluß vom 23. April 1974 - 2 BvR 118/74 - [DÖV 1975, 66]; vgl. dazu auch Urteil vom 13. Dezember 1974 - BVerwG VI C 228.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 81]). - BVerwG, 03.12.1973 - VI B 82.73
Voraussetzungen des Anspruchs auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - …
Auszug aus BVerwG, 09.02.1976 - 6 C 79.75
Das Verwaltungsgericht hat keine durchgreifenden konkreten Anhaltspunkte als zu seiner Überzeugung erwiesen dafür festgestellt, daß der Kläger eine ihn unbedingt verpflichtende Entscheidung getroffen hat in Orientierung an den elementaren Kategorien von "Gut" und "Böse", der er nicht zuwiderhandeln könnte, ohne seelischen Schaden zu nehmen (vgl. Beschluß vom 3. Dezember 1973 - BVerwG VI B 82.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 65] …und Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG VI C 247.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 80]). - BVerwG, 13.12.1974 - VI C 249.73
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.02.1976 - 6 C 79.75
Das gilt insbesondere, wenn es sich um so schwierige Feststellungen wie die innere Bindung eines Kriegsdienstverweigerers an seine Weigerungsgründe handelt (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1974 - BVerwG VI C 249.73 -). - BVerwG, 13.12.1974 - VI C 252.73
Anforderungen an den Nachweis einer Gewissensentscheidung i.R.d. Anerkennung als …
Auszug aus BVerwG, 09.02.1976 - 6 C 79.75
Die vom Verwaltungsgericht festgestellte allgemeine Glaubwürdigkeit des Klägers ist nur ein Indiz dafür, daß seine Aussage in bezug auf solche konkreten Anhaltspunkte glaubwürdig ist, und vermag diese nicht zu ersetzen (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1974 - BVerwG VI C 252.73 -).
- BVerwG, 22.11.1979 - 6 CB 56.79
Besetzungsrüge - Rüge - Ehrenamtliche Richter
Für diese Überzeugung ist zwar keine absolute Gewißheit (vgl. Urteil vom 9. Februar 1976 - BVerwG 6 C 79.75 -), wohl aber die Feststellung konkreter Anhaltspunkte für eine Gewissensentscheidung erforderlich (vgl. u.a. BVerwGE 55, 217 [218/219]). - BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 19.76
Begründungspflicht beim Urteilsspruch - Anforderungen an die Begründung im …
Weiterer äußerer Anhaltspunkte in der Lebensführung des Wehrpflichtigen bedarf es dann nicht, sofern diese nur im übrigen mit der Orientierung an der absoluten Achtung menschlichen Lebens im Einklang steht (vgl. Beschluß vom 23. Januar 1976 - BVerwG VI CB 106.75 - sowie Urteil vom 9. Februar 1976 - BVerwG VI C 79.75 -) Umgekehrt schließt das Fehlen eines dieser Umstände nicht notwendig eine Gewissensentscheidung aus. - BVerwG, 19.06.1979 - 6 B 1.79
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision mangels …
Für diese Überzeugung ist zwar keine absolute Gewißheit (vgl. Urteil vom 9. Februar 1976 - BVerwG 6 C 79.75 -), wohl aber die Feststellung konkreter Anhaltspunkte für eine Gewissensentscheidung erforderlich (vgl. dazu BVerwGE 55.217 [218/219]). - BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 1.76
Feststellung einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe - …
Weiterer äußerer Anhaltspunkte in der Lebensführung des Wehrpflichtigen bedarf es dann nicht, sofern diese nur im übrigen mit der Orientierung an der absoluten Achtung menschlichen Lebens im Einklang steht (vgl. Beschluß vom 23. Januar 1976 - BVerwG VI CB 106.75 - sowie Urteil vom 9. Februar 1976 - BVerwG VI C 79.75 -). - BVerwG, 26.05.1976 - 6 CB 1.76
Anforderungen an den Nachweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst …
Die rechtliche Würdigung des Verwaltungsgerichts ergibt, daß es die Anforderungen an den Nachweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe überspannt und die Bedeutung des sozialen Engagements des seine Anerkennung nach Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG begehrenden Wehrpflichtigen verkannt hat; die Darlegungen des Verwaltungsgerichts stehen nicht im Einklang mit den Urteilen vom 22. November 1974 - BVerwG VI C 241.73 - (Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 38), vom 2. Juli 1975 - BVerwG VI C 37.74 - und vom 9. Februar 1976 - BVerwG VI C 79.75 -.
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