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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.12.1987 - 6 C 8.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,5501
BVerwG, 16.12.1987 - 6 C 8.86 (https://dejure.org/1987,5501)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.1987 - 6 C 8.86 (https://dejure.org/1987,5501)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 1987 - 6 C 8.86 (https://dejure.org/1987,5501)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufklärungspflicht - Kriegsdienstverweigerer - Persönliche Anhörung - Förmliche Parteivernehmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.05.1984 - 6 B 40.84

    Kriegsdienstverweigerung - Neuordnungsgesetz - Anwendbarkeit - Alt-Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1987 - 6 C 8.86
    Der Senat hat hinsichtlich der Frage, wie die nach § 14 Abs. 1 KDVG erforderliche hinreichend sichere Überzeugung vom Vorliegen einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe bei sogenannten "Alt-Antragstellern" - wie dem Kläger - zu gewinnen ist, entschieden, daß eine förmliche Beweiserhebung durch Parteivernehmung gemäß § 86 Abs. 1 VwGO immer dann geboten ist, wenn das Gericht die nach § 14 Abs. 1 KDVG erforderliche Überzeugung erst aufgrund der Darlegungen des Wehrpflichtigen bei seiner persönlichen Anhörung nach § 14 Abs. 2 KDVG gewinnen kann, so daß erst diese persönliche Anhörung die Entscheidungsgrundlage liefert, weil nämlich entweder der Inhalt der Akten unergiebig ist oder das Gericht den Inhalt der Akten für überprüfungsbedürftig hält (Beschluß vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - DÖV 1984, 676>; vgl. auch Beschluß vom 19. September 1984 - BVerwG 6 B 172.84 - NVwZ 1984, 798 = DÖV 1985, 198> sowie Beschluß vom 14. Mai 1985 - BVerwG 6 B 164.84 - ).

    Das Verwaltungsgericht wird nunmehr unter Beachtung der vom Senat in seinem Beschluß vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - (…a.a.O.) sowie in seinem Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - (BVerwGE 70, 216 = Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 4) niedergelegten materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Grundsätzen über das Anerkennungsbegehren des Klägers neu zu befinden haben.

  • BVerwG, 14.05.1985 - 6 B 164.84

    Kriegsdienstverweigerer - Förmliche Parteivernehmung - Ergänzung des Akteninhalts …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1987 - 6 C 8.86
    Der Senat hat hinsichtlich der Frage, wie die nach § 14 Abs. 1 KDVG erforderliche hinreichend sichere Überzeugung vom Vorliegen einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe bei sogenannten "Alt-Antragstellern" - wie dem Kläger - zu gewinnen ist, entschieden, daß eine förmliche Beweiserhebung durch Parteivernehmung gemäß § 86 Abs. 1 VwGO immer dann geboten ist, wenn das Gericht die nach § 14 Abs. 1 KDVG erforderliche Überzeugung erst aufgrund der Darlegungen des Wehrpflichtigen bei seiner persönlichen Anhörung nach § 14 Abs. 2 KDVG gewinnen kann, so daß erst diese persönliche Anhörung die Entscheidungsgrundlage liefert, weil nämlich entweder der Inhalt der Akten unergiebig ist oder das Gericht den Inhalt der Akten für überprüfungsbedürftig hält (Beschluß vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - DÖV 1984, 676>; vgl. auch Beschluß vom 19. September 1984 - BVerwG 6 B 172.84 - NVwZ 1984, 798 = DÖV 1985, 198> sowie Beschluß vom 14. Mai 1985 - BVerwG 6 B 164.84 - ).

    Das Nichtausschöpfen des Beweismittels der förmlichen Vernehmung als Partei stellt in diesem Fall eine Verletzung der Aufklärungspflicht gemäß § 86 Abs. 1 VwGO dar (Beschluß vom 14. Mai 1985 - BVerwG 6 B 164.84 - ; vgl. auch Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 183.80 - NVwZ 1982, 40 m.w.N.> sowie Urteil vom 3. Februar 1982 - BVerwG 6 C 106.81 - ), weil nicht davon ausgegangen werden kann, daß das Verwaltungsgericht nach Durchführung einer förmlichen Parteivernehmung zu dem gleichen Ergebnis kommt, das es aufgrund einer formlosen Anhörung gewinnt (Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 183.80 - ).

  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84

    Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren - …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1987 - 6 C 8.86
    Das Verwaltungsgericht wird nunmehr unter Beachtung der vom Senat in seinem Beschluß vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - (…a.a.O.) sowie in seinem Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - (BVerwGE 70, 216 = Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 4) niedergelegten materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Grundsätzen über das Anerkennungsbegehren des Klägers neu zu befinden haben.
  • BVerwG, 26.06.1981 - 6 C 183.80

    Gewissensentscheidung - Kriegsdienst mit der Waffe - Verwaltungsgerichtliches …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1987 - 6 C 8.86
    Das Nichtausschöpfen des Beweismittels der förmlichen Vernehmung als Partei stellt in diesem Fall eine Verletzung der Aufklärungspflicht gemäß § 86 Abs. 1 VwGO dar (Beschluß vom 14. Mai 1985 - BVerwG 6 B 164.84 - ; vgl. auch Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 183.80 - NVwZ 1982, 40 m.w.N.> sowie Urteil vom 3. Februar 1982 - BVerwG 6 C 106.81 - ), weil nicht davon ausgegangen werden kann, daß das Verwaltungsgericht nach Durchführung einer förmlichen Parteivernehmung zu dem gleichen Ergebnis kommt, das es aufgrund einer formlosen Anhörung gewinnt (Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 183.80 - ).
  • BVerwG, 19.09.1984 - 6 B 172.84

    Kriegsdienstverweigerung - Entschädigung - Begründungsanforderungen - Anhörung - …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1987 - 6 C 8.86
    Der Senat hat hinsichtlich der Frage, wie die nach § 14 Abs. 1 KDVG erforderliche hinreichend sichere Überzeugung vom Vorliegen einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe bei sogenannten "Alt-Antragstellern" - wie dem Kläger - zu gewinnen ist, entschieden, daß eine förmliche Beweiserhebung durch Parteivernehmung gemäß § 86 Abs. 1 VwGO immer dann geboten ist, wenn das Gericht die nach § 14 Abs. 1 KDVG erforderliche Überzeugung erst aufgrund der Darlegungen des Wehrpflichtigen bei seiner persönlichen Anhörung nach § 14 Abs. 2 KDVG gewinnen kann, so daß erst diese persönliche Anhörung die Entscheidungsgrundlage liefert, weil nämlich entweder der Inhalt der Akten unergiebig ist oder das Gericht den Inhalt der Akten für überprüfungsbedürftig hält (Beschluß vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - DÖV 1984, 676>; vgl. auch Beschluß vom 19. September 1984 - BVerwG 6 B 172.84 - NVwZ 1984, 798 = DÖV 1985, 198> sowie Beschluß vom 14. Mai 1985 - BVerwG 6 B 164.84 - ).
  • BVerwG, 03.02.1982 - 6 C 106.81

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verletzung der …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1987 - 6 C 8.86
    Das Nichtausschöpfen des Beweismittels der förmlichen Vernehmung als Partei stellt in diesem Fall eine Verletzung der Aufklärungspflicht gemäß § 86 Abs. 1 VwGO dar (Beschluß vom 14. Mai 1985 - BVerwG 6 B 164.84 - ; vgl. auch Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 183.80 - NVwZ 1982, 40 m.w.N.> sowie Urteil vom 3. Februar 1982 - BVerwG 6 C 106.81 - ), weil nicht davon ausgegangen werden kann, daß das Verwaltungsgericht nach Durchführung einer förmlichen Parteivernehmung zu dem gleichen Ergebnis kommt, das es aufgrund einer formlosen Anhörung gewinnt (Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 183.80 - ).
  • BVerwG, 09.12.1994 - 6 B 32.94

    Abgrenzung der Verhandlungsunfähigkeit von Arbeitsunfähigkeit auf Grund einer …

    Abgesehen davon jedoch, daß die damit angesprochenen Gesichtspunkte sämtlich durch die Rechtsprechung des Senats bereits hinreichend geklärt sind (vgl. insbesondere Beschluß vom 9. Dezember 1986 - BVerwG 6 CB 91.84 - Buchholz 310 § 102 VwGO Nr. 11; außerdem z.B. Urteil vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 6 C 8.86 - Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 17 und Beschluß vom 29. April 1991 - BVerwG 6 B 40.90 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 231, jeweils m.w.N.), würde sich die vom Kläger aufgeworfene Frage in dem von ihm angestrebten Revisionsverfahren so nicht stellen.
  • OVG Bremen, 23.01.2025 - 1 LA 8/24

    Protokoll; Protokollberichtigung; Widerruf einer luftsicherheitsrechtlichen …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in der vom Kläger zitierten Entscheidung zum Kriegsdienstverweigerungsrecht ausgeführt, dass eine förmliche Beweiserhebung durch Parteivernehmung immer dann geboten ist, wenn das Gericht die nach § 14 Abs. 1 KDVG erforderliche Überzeugung erst aufgrund der Darlegungen des Wehrpflichtigen bei seiner persönlichen Anhörung nach § 14 Abs. 2 KDVG gewinnen kann, so dass erst diese persönliche Anhörung die Entscheidungsgrundlage liefert, weil nämlich entweder der Inhalt der Akten unergiebig ist oder das Gericht den Inhalt der Akten für überprüfungsbedürftig hält (BVerwG, Urt. v. 16.12.1987 - 6 C 8.86, juris Rn. 14).
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