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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.01.1974 - VI C 80.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,263
BVerwG, 25.01.1974 - VI C 80.73 (https://dejure.org/1974,263)
BVerwG, Entscheidung vom 25.01.1974 - VI C 80.73 (https://dejure.org/1974,263)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Januar 1974 - VI C 80.73 (https://dejure.org/1974,263)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begründetheit einer Verfahrensrevision - Inhaltliche Wiedergabe von nicht protokollierten Aussagen des Kriegsdienstverweigerers im Urteil - Umfang der verwaltungsgerichtlichen Aufklärungspflicht in Kriegsdienstverweigerungssachen - Anspruch auf Anerkennung als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - VI C 80.73
    Nach dem Grundsatzurteil BVerwGE 41, 53 (55) [BVerwG 18.10.1972 - VIII C 46/72] liegt eine Gewissensentscheidung dann vor, wenn bei dem Wehrpflichtigen die Vorstellung, im Kriege mit der Waffe Menschen töten zu müssen, zu einer Belastung seines Gewissens in dem Sinne führt, daß er sich bewußt ist, solches nicht "ohne schweren seelischen Schaden" tun zu können.
  • BVerwG, 11.05.1962 - VII C 143.60

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - VI C 80.73
    Dabei wird es zu beachten haben, daß diese Parteivernehmung durch Beweisbeschluß (vgl. § 98 VwGO, § 450 Abs. 1 Satz 1 ZPO) anzuordnen ist (vgl. BVerwGE 14, 146; 17, 127) [BVerwG 08.11.1963 - VII C 58/61].
  • BGH, 26.06.1963 - IV ZR 273/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - VI C 80.73
    Es kann hier unerörtert bleiben, ob und unter welchen Voraussetzungen die fehlende Wiedergabe von zu Beweiszwecken in einem Urteil verwerteten Aussagen auch ohne ausdrückliche Rüge von Amts wegen zu beachten ist (vgl. BGHZ 40, 84 und BAG in NJW 1970, 1812).
  • BVerwG, 05.02.1962 - VI C 154.60
    Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - VI C 80.73
    Denn was der Kläger bei seiner Anhörung in der mündlichen Verhandlung bekundet hat, ist weder in der Sitzungsniederschrift, noch seinem Inhalt nach im Zusammenhang erkennbar im angefochtenen Urteil, noch in einer in dem Urteil in Bezug genommenen bei den Akten befindlichen oder spätestens mit dem Urteil den Parteien zugestellten richterlichen Aufzeichnung niedergelegt (vgl. auch hierzu das Urteil vom 9. Juli 1969 sowie BVerwGE 13, 338).
  • BVerwG, 30.11.1973 - VI C 113.73

    Erforderlicher Grad einer Gewissensnot - Bedeutung einer Bereitschaft zum …

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - VI C 80.73
    Die Anforderungen sind also weniger streng als vom Verwaltungsgericht anscheinend angenommen (vgl. hierzu auch Urteil vom 30. November 1973 - BVerwG VI C 113.73 -).
  • BVerwG, 08.11.1963 - VII C 58.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - VI C 80.73
    Dabei wird es zu beachten haben, daß diese Parteivernehmung durch Beweisbeschluß (vgl. § 98 VwGO, § 450 Abs. 1 Satz 1 ZPO) anzuordnen ist (vgl. BVerwGE 14, 146; 17, 127) [BVerwG 08.11.1963 - VII C 58/61].
  • BVerwG, 30.11.1973 - VI C 75.73

    Recht zur Kriegsdienstverweigerung - Begründetheit einer Verfahrensrevision - …

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - VI C 80.73
    In der erneuten Verhandlung wird das Verwaltungsgericht den Kläger nochmals, und zwar förmlich, als Partei zu vernehmen haben, wie dies in Kriegsdienstverweigerungssachen in der Regel geschehen sollte (vgl. Urteil vom 30. November 1973 - BVerwG VI C 75.73 - mit Nachweisen).
  • BAG, 11.06.1970 - 5 AZR 460/69

    Urlaubsentgelt - Urlaubsfreizeit

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - VI C 80.73
    Es kann hier unerörtert bleiben, ob und unter welchen Voraussetzungen die fehlende Wiedergabe von zu Beweiszwecken in einem Urteil verwerteten Aussagen auch ohne ausdrückliche Rüge von Amts wegen zu beachten ist (vgl. BGHZ 40, 84 und BAG in NJW 1970, 1812).
  • BVerwG, 09.07.1969 - VIII C 22.68

    Anspruch auf Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts - Nichtbeförderung …

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - VI C 80.73
    Diese Angaben hätten daher - wie bei einer förmlichen Parteivernehmung - aktenmäßig festgehalten und somit in verfahrensrechtlich gehöriger Form in die Darstellung des Sach- und Streitstandes einbezogen werden müssen (vgl. Urteil vom 9. Juli 1969 - BVerwG VIII C 22.68 - [Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 3]).
  • BVerwG, 26.06.1981 - 6 C 183.80

    Gewissensentscheidung - Kriegsdienst mit der Waffe - Verwaltungsgerichtliches …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung hervorgehoben, daß in Prozessen, mit denen ein Wehrpflichtiger seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erreichen will, sich seine förmliche Vernehmung als Partei zur Sache in aller Regel von vornherein als das Beweismittel anbietet, das zur Klärung der Frage des Vorliegens einer echten Gewissensentscheidung in erster Linie geeignet ist (vgl. Urteile vom 28. März 1968 - BVerwG 8 C 39.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 19], 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 80.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 30] und 17. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 124.80 -).

    So hat der Senat in seinem bereits genannten Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 80.73 - auf die Revision eines vom Verwaltungsgericht nicht als Kriegsdienstverweigerer anerkannten Klägers ein Urteil aufgehoben, das sich auf Angaben des Klägers bei seiner formlosen Anhörung gestützt hatte, dessen Angaben aber nicht - wie bei einer förmlichen Parteivernehmung - aktenmäßig festgehalten und in verfahrensrechtlich gehöriger Form in die Darstellung des Sach- und Streitstandes einbezogen worden waren.

    Dies ist um so bedeutsamer, als nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für die Beurteilung des Vorliegens einer ernsthaften Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe das Verhalten, die Bekundungen und der Gesamteindruck des Wehrpflichtigen entscheidende Bedeutung haben, (vgl. Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 80.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 30] sowie das Urteil vom 30. November 1973 - BVerwG 6 C 75.73 - mit Nachweisen).

  • BVerwG, 20.06.1975 - 6 C 34.75

    Zeugenaussagen - Sachverständigenaussagen - Parteiaussagen - Notwendigkeit der …

    Das Streben der höchstrichterlichen Rechtsprechung nach der erforderlichen Sicherung des tatsächlichen Entscheidungsstoffs (vgl. Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 80.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 30] m.w.N.) ist mithin vom Gesetzgeber dahin realisiert worden, daß nur noch die Feststellung der Bekundungen im Protokoll selbst den verfahrensrechtlichen Anforderungen genügt.

    Der Revision ist aber nicht zu entnehmen, bei einer den gesetzlichen Erfordernissen entsprechenden Wiedergabe der Parteiaussage wären etwa Umstände hervorgetreten, die zu berücksichtigen das Verwaltungsgericht verpflichtet gewesen wäre und die dann zu einer anderen - dem Kläger günstigeren - Beurteilung des Sachverhalts hätten führen können (vgl. BVerwGE 13, 338 [340, 341]; Beschluß vom 28. Juni 1973 - BVerwG VI C 40.73 - [Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 5]; Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 80.73 - [Buchholz a.a.O.]).

  • BVerwG, 01.02.1989 - 6 C 61.86

    Kriegsdienstverweigerung - Gewissensentscheidung - Schwere Gewissensnot

    Bereits in seinem Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 80.73 - (Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 30) hat der erkennende Senat, im Anschluß an das Grundsatzurteil des 8. Senats vom 18. Oktober 1972 - BVerwG 8 C 46.72 - (BVerwGE 41, 53), klargestellt, daß an die Voraussetzungen einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe im Sinne von Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG zu strenge Anforderungen gestellt werden, wenn eine solche nur unter der Voraussetzung bejaht wird, daß die Persönlichkeit des Wehrpflichtigen beim Zwang zum Wehrdienst "zerbrechen" würde.
  • BVerwG, 10.03.1987 - 6 CB 10.86

    Bestimmung der Voraussetzungen für eine Anerkennung eines Wehrpflichtigen als …

    Die allein geltend gemachte Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) der angefochtenen Entscheidung von den mit der Beschwerde bezeichneten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. März 1974 - BVerwG 6 C 54.73 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 72), vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 80.73 - (Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 30) und vom 13. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 158.73 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 84) läßt sich nicht feststellen.

    Das Verwaltungsgericht ist nicht deshalb von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. März 1974 - BVerwG 6 C 54.73 - (…a.a.O.) und vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 80.73 - (…a.a.O.) abgewichen, weil es davon ausgegangen ist, die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG setze voraus, er werde "innerlich zerbrechen oder jedenfalls schweren seelischen Schaden erleiden ..., wenn er gezwungen wäre, Kriegsdienst mit der Waffe zu leisten" (S. 10 d. U.).

    Im Gegenteil hat das Bundesverwaltungsgericht gerade in dem vom Kläger angeführten Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 80.73 - (…a.a.O.) unter Berufung auf die Rechtsprechung des früher für das Recht der Kriegsdienstverweigerung zuständig gewesenen 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 41, 55 [BVerwG 18.10.1972 - VIII C 46/72]) ausgeführt, daß "eine Gewissensentscheidung (im Sinne von Art. 4 Abs. 3 GG) dann vor(liegt), wenn bei dem Wehrpflichtigen die Vorstellung, im Kriege mit der Waffe Menschen töten zu müssen, zu einer Belastung seines Gewissens in dem Sinne führt, daß er sich bewußt ist, solches nicht ohne schweren seelischen Schaden tun zu können".

  • BVerwG, 17.07.1974 - VI C 10.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderung an eine …

    Dieses Verfahren ist zwar statthaft; die Aussagen müssen dann aber im Urteil inhaltlich und getrennt von der Würdigung wiedergegeben oder in einer in dem Urteil in Bezug genommenen, bei den Akten befindlichen oder spätestens mit dem Urteil den Parteien zugestellten richterlichen Aufzeichnung niedergelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. BVerwGE 13, 338 undUrteile vom 12. Dezember 1973 - BVerwG VI C 104.73 - undvom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 80.73 - mit Nachweisen).

    Auch in der vorliegenden Sache kann ebenso wieim Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 80.73 - unerörtert bleiben, ob und unter welchen Voraussetzungen die fehlende ordnungsgemäße Wiedergabe von zu Beweiszwecken in einem Urteil verwerteten Aussagen auch ohne ausdrückliche Rüge von Amts wegen zu beachten ist und ob sie stets zur Urteilsaufhebung führt (vgl. BGHZ 40, 84 und BAG in NJW 1970 S. 1812).

  • BVerwG, 07.07.1981 - 6 C 230.80
    So hat der Senat auf die Revision eines vom Verwaltungsgericht nicht als Kriegsdienstverweigerer anerkannten Klägers ein Urteil aufgehoben, das sich auf Angaben des Klägers bei seiner formlosen Anhörung gestützt hatte; dessen Angaben waren nicht - wie bei einer förmlichen Parteivernehmung - aktenmäßig festgehalten und in verfahrensrechtlich gehöriger Form in die Darstellung des Sach- und Streitstandes einbezogen worden (vgl. Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 80.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 30]).

    Dies ist um so bedeutsamer, als nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für die Beurteilung einer ernsthaften Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe das Verhalten, die Bekundungen und der Gesamteindruck des Wehrpflichtigen entscheidende Bedeutung haben (vgl. Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 80.73 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 14.02.1975 - VI C 17.74

    Voraussetzungen für eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Vernehmung des …

    Zwar sind die wie hier bei einer formlosen Anhörung gemachten, zu Beweiszwecken verwerteten Angaben des Beigeladenen nicht anders als bei einer Vernehmung als Beteiligter in verfahrensrechtlich gehöriger Form aufzunehmen und wiederzugeben (Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 80.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 30]).

    Doch genügt es den Verfahrensvorschriften, wenn die wesentlichen Angaben inhaltlich im Urteil, nicht notwendig im Tatbestand, aber jedenfalls getrennt von der rechtlichen Würdigung wiedergegeben werden (vgl. das angeführte Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 80.73 - Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 10.74 - Beschluß vom 29. Oktober 1974 - BVerwG VI CB 25.74 -).

  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 81.75

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewährleistung der …

    Das Verwaltungsgericht wird eine erneute Beweisaufnahme durchzuführen haben und dabei den Kläger, wie dies in Kriegsdienstverweigerungssachen ohnehin die Regel sein sollte, als Partei vernehmen statt nur zur Information anhören müssen (vgl. Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 80.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 30] mit weiterem Nachweis).
  • BVerwG, 26.08.1976 - 6 C 41.76

    Mitverantwortung des Vorsitzenden für die schriftliche Wiedergabe des durch …

    In der Revisionsbegründung muß grundsätzlich dargetan werden, daß und inwiefern das angefochtene Urteil auf dem gerügten (Protokoll-)Mangel beruht oder doch beruhen kann (vgl. BVerwGE 13, 338 [340, 341]; Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 80.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 30]).
  • BVerwG, 17.07.1974 - VI C 25.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Beweisanforderungen für das Vorliegen …

    Jedenfalls wird der Beigeladene selbst nochmals - und zwar wie dies in der Regel geschehen sollte (vgl. hierzu Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 80.73 -) - förmlich als Partei vernommen werden müssen, da seine bisherige Anhörung möglicherweise durch die mit dem Gesetz nicht in Einklang stehenden zu geringen Anforderungen, die das Verwaltungsgericht für den Nachweis einer durch Art. 4 Abs. 3 GG geschützten Gewissensentscheidung hat genügen lassen, beeinflußt war.
  • BVerwG, 25.05.1976 - 3 C 6.75

    Zeitpunkt der Zustellung bei über ein Postfach zugestellten Einschreibesendungen …

  • BVerwG, 20.06.1984 - 6 C 110.83

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Urteilsgrundlage - Beweiswürdigung - …

  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 88.75

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Bereitschaft zum Waffeneinsatz gegen …

  • BVerwG, 10.12.1975 - 6 C 21.75

    Notwehrähnliche und nothilfeähnliche Situationen im Kriege - Billigung eines …

  • BVerwG, 29.03.1974 - VI C 54.73

    Ausschluss einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bei Bereitschaft des …

  • BVerwG, 03.06.1981 - 6 C 17.81

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rüge einer unzureichenden …

  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 33.75

    Prinzipielle Ablehnung von Gewalt zur Tötung von Menschen als Voraussetzung für …

  • BVerwG, 19.08.1987 - 6 B 82.86
  • BVerwG, 28.01.1987 - 6 C 26.86

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Fristversäumnis der …

  • BVerwG, 03.06.1981 - 6 C 29.81

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rüge einer unzureichenden …

  • BVerwG, 17.12.1980 - 6 C 124.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Unzulängliche Urteilsbegründung - …

  • BVerwG, 05.11.1975 - VI C 96.74

    Voraussetzung für eine Gewissensentscheidung - Anerkennung als …

  • BVerwG, 28.07.1975 - 6 CB 42.75

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verzicht auf die Aufnahme …

  • BVerwG, 13.10.1986 - 6 B 128.85

    Zulassung einer Revision wegen Divergenz

  • BVerwG, 10.06.1976 - 6 B 12.76

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Motiv der …

  • BVerwG, 09.04.1976 - 6 B 12.76

    Antrag auf Armenrecht für die Durchführung der Beschwerde gegen die …

  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 75.75

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den …

  • BVerwG, 11.11.1975 - 6 CB 23.75

    Nichtzulassung einer Revision - Achtung menschlichen Lebens durch einen …

  • BVerwG, 17.12.1980 - 6 C 132.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Unzureichende …

  • BVerwG, 29.10.1974 - VI CB 25.74

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als …

  • BVerwG, 23.01.1981 - 6 ER 226.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Umzug eines Wehrpflichtigen nach Berlin …

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