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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.07.1977 - VI C 85.75   

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https://dejure.org/1977,376
BVerwG, 13.07.1977 - VI C 85.75 (https://dejure.org/1977,376)
BVerwG, Entscheidung vom 13.07.1977 - VI C 85.75 (https://dejure.org/1977,376)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juli 1977 - VI C 85.75 (https://dejure.org/1977,376)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Pflichtstundenzahl für einzelne Lehrergruppen - Pflichtstundenzahl von Studienräten und Oberstudienräten an Abendgymnasien in Hamburg - Beachtung des Gleichheitssatzes - Irrevisibilität von Landesorganisationsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (40)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 15.06.1971 - II C 17.70
    Auszug aus BVerwG, 13.07.1977 - 6 C 85.75
    Da sich die Regelung der Unterrichtsstundenzahl auf den Umfang der Gesamtarbeitszeit der Klägerin im Dienst der Beklagten auswirkt und damit ihre individuelle Rechtssphäre berührt, kann sie von den Verwaltungsgerichten auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden (BVerwGE 21, 293 [295]; 38, 191 [192]).

    Dabei ist nicht entscheidungserheblich, inwieweit der Senatsbeschluß vom 3. Februar 1970 und das hierauf beruhende Rundschreiben vom 31. März 1970 für hierin nicht berücksichtigte Einzelheiten - etwa besondere Belastungen einzelner Lehrer oder Lehrergruppen, z.B. der von der Revision angeführten Rektoren und Fachgruppenleiter - (vgl. auch die Unterscheidung in generelle und individuelle Pflichtstundenregelung in BVerwGE 38, 191 [193 f.]) Sonderregelungen der Schulbehörde zulassen und ob die Schulbehörde auch zu der Sonderregelung für die Gruppe der Studien- und Oberstudienräte an Abendgymnasien befugt war.

    (Art. 3 Abs. 1 GG), der neben dem Sinn und Zweck der Arbeitszeitregelung bei der Festsetzung der Pflichtstundenzahl zu beachten ist (BVerwGE 38, 191 [197];… Urteil vom 15. Dezember 1971 - BVerwG VI C 40.68 - [a.a.O.]), stützt das Klagebegehren nicht.

    Auch wenn - wie das Bundesverwaltungsgericht mehrfach ausgesprochen hat - die Verwaltung bei der Beachtung des Gleichheitssatzes strengeren Anforderungen unterworfen sein kann als der nur an das Verfassungsrecht gebundene Gesetzgeber (BVerwGE 38, 191 [197];… Urteil vom 15. Dezember 1971 - BVerwG VI C 40.68 - [a.a.O.]), so verstößt sie jedenfalls nicht gegen den Gleichheitssatz, wenn die Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte auf ausreichenden sachlichen Erwägungen beruht.

    Der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat im Urteil vom 15. Juni 1971 - BVerwG II C 17.70 - (BVerwGE 38, 191 [200]) ausgeführt:.

  • BVerwG, 15.12.1971 - VI C 40.68

    Festsetzung der Pflichtstundenzahl für einzelne Lehrergruppen - Festsetzung der …

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1977 - 6 C 85.75
    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 15. Dezember 1971 - BVerwG VI C 40.68 - (Buchholz 237.4 § 74 BG Hamburg Nr. 1) ausgeführt, daß es sich bei der Festsetzung der Pflichtstundenzahl (Regelstundenmaß) für Lehrer nicht um eine Regelung der Arbeitszeit im Sinne von § 74 des Hamburgischen Beamtengesetzes (HmbBG) in der Fassung vom 21. Mai 1974 (GVBl. S. 167) handelt.

    (Art. 3 Abs. 1 GG), der neben dem Sinn und Zweck der Arbeitszeitregelung bei der Festsetzung der Pflichtstundenzahl zu beachten ist (BVerwGE 38, 191 [197]; Urteil vom 15. Dezember 1971 - BVerwG VI C 40.68 - [a.a.O.]), stützt das Klagebegehren nicht.

    Auch wenn - wie das Bundesverwaltungsgericht mehrfach ausgesprochen hat - die Verwaltung bei der Beachtung des Gleichheitssatzes strengeren Anforderungen unterworfen sein kann als der nur an das Verfassungsrecht gebundene Gesetzgeber (BVerwGE 38, 191 [197]; Urteil vom 15. Dezember 1971 - BVerwG VI C 40.68 - [a.a.O.]), so verstößt sie jedenfalls nicht gegen den Gleichheitssatz, wenn die Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte auf ausreichenden sachlichen Erwägungen beruht.

    Auf dieses Kriterium kann im Hinblick auf den Gleichheitssatz aber dann nicht allein abgestellt werden, wenn eindeutig erweislich ist, daß auch bei generalisierender Betrachtung die Verschiedenartigkeit der Ausbildungsziele nicht (mehr) wirklichkeitskonform die Annahme einer nach Zeit und/oder Art unterschiedlichen Arbeitsbelastung und damit die Festsetzung einer unterschiedlichen Pflichtstundenzahl für diese Lehrer rechtfertigen kann (Urteil vom 15. Dezember 1971 - BVerwG VI C 40.68 - [a.a.O.]).

  • BVerfG, 27.11.1973 - 2 BvL 12/72

    Bundeszentralregistergesetz

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1977 - 6 C 85.75
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt ein Verstoß des Gesetzgebers gegen den Gleichheitssatz insoweit aber nur vor, wenn die Verschiedenheit der Fälle so bedeutsam ist, daß sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise berücksichtigt werden muß (BVerfGE 19, 119 [BVerfG 24.09.1965 - 1 BvR 228/65] [124 f.]; 21, 74 [84]; 23, 12 [24 f.]; 36, 174 [190]).
  • BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71

    Strafbestimmungen in Gemeindesatzungen

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1977 - 6 C 85.75
    Mit Rücksicht auf die föderalistische Struktur der Bundesrepublik Deutschland ist der Gleichheitssatz nur innerhalb des Geltungsbereichs der Landesverfassung zu wahren (BVerfGE 32, 346 [360]).
  • BVerfG, 02.04.1963 - 2 BvL 22/60

    Verkündungszeitpunkt

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1977 - 6 C 85.75
    Zum Nachweis eines Verstoßes gegen den Gleichheitssatz eignen sich daher nur "Vergleichspaare" aus dem Land (BVerfGE 16, 6 [24]).
  • BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvL 4/65

    Unfallversicherungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1977 - 6 C 85.75
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt ein Verstoß des Gesetzgebers gegen den Gleichheitssatz insoweit aber nur vor, wenn die Verschiedenheit der Fälle so bedeutsam ist, daß sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise berücksichtigt werden muß (BVerfGE 19, 119 [BVerfG 24.09.1965 - 1 BvR 228/65] [124 f.]; 21, 74 [84]; 23, 12 [24 f.]; 36, 174 [190]).
  • BVerfG, 24.09.1965 - 1 BvR 228/65

    Couponsteuer

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1977 - 6 C 85.75
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt ein Verstoß des Gesetzgebers gegen den Gleichheitssatz insoweit aber nur vor, wenn die Verschiedenheit der Fälle so bedeutsam ist, daß sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise berücksichtigt werden muß (BVerfGE 19, 119 [BVerfG 24.09.1965 - 1 BvR 228/65] [124 f.]; 21, 74 [84]; 23, 12 [24 f.]; 36, 174 [190]).
  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von …

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1977 - 6 C 85.75
    Das gilt auch, soweit sich aus der Auslegung und Anwendung der Hamburgischen Verfassung - ebenso wie aus der Auslegung und Anwendung sonstiger irrevisibler Rechtsnormen, insbesondere des Landesorganisationsrechts - Auswirkungen auf beamtenrechtliche Rechtsverhältnisse ergeben (Urteile vom 21. November 1968 - BVerwG II C 60.65 - [Buchholz 230 § 127 BRRG Nr. 19] und vom 13. Mai 1976 - BVerwG II C 26.74 - [Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1] und Beschluß vom 21. April 1975 - BVerwG VI B 1.75 - [Buchholz 230 § 127 BRRG Nr. 29]).
  • BVerwG, 21.04.1975 - 6 B 1.75

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsache - …

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1977 - 6 C 85.75
    Das gilt auch, soweit sich aus der Auslegung und Anwendung der Hamburgischen Verfassung - ebenso wie aus der Auslegung und Anwendung sonstiger irrevisibler Rechtsnormen, insbesondere des Landesorganisationsrechts - Auswirkungen auf beamtenrechtliche Rechtsverhältnisse ergeben (Urteile vom 21. November 1968 - BVerwG II C 60.65 - [Buchholz 230 § 127 BRRG Nr. 19] und vom 13. Mai 1976 - BVerwG II C 26.74 - [Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1] und Beschluß vom 21. April 1975 - BVerwG VI B 1.75 - [Buchholz 230 § 127 BRRG Nr. 29]).
  • BVerwG, 21.11.1968 - II C 60.65

    Verstoß gegen die Vorschrift einer kommunalen Amtsordnung über die …

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1977 - 6 C 85.75
    Das gilt auch, soweit sich aus der Auslegung und Anwendung der Hamburgischen Verfassung - ebenso wie aus der Auslegung und Anwendung sonstiger irrevisibler Rechtsnormen, insbesondere des Landesorganisationsrechts - Auswirkungen auf beamtenrechtliche Rechtsverhältnisse ergeben (Urteile vom 21. November 1968 - BVerwG II C 60.65 - [Buchholz 230 § 127 BRRG Nr. 19] und vom 13. Mai 1976 - BVerwG II C 26.74 - [Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1] und Beschluß vom 21. April 1975 - BVerwG VI B 1.75 - [Buchholz 230 § 127 BRRG Nr. 29]).
  • BVerwG, 29.10.1970 - II C 29.68

    Festsetzung einer Pflichtstundenzahl für einzelne Gruppen von Lehrern - …

  • BVerwG, 06.07.1965 - II C 152.62
  • OVG Niedersachsen, 09.06.2015 - 5 KN 148/14

    Arbeitszeit; Arbeitszeitverordnung Schule; außerunterrichtliche Tätigkeit; …

    So ist etwa die Verschiedenartigkeit der Ausbildungsziele der einzelnen Schularten in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich als ein sachgerechtes Differenzierungsmerkmal für die Festsetzung verschieden hoher Regelstundenzahlen für verschiedene Lehrkräftegruppen anerkannt worden, sofern bei generalisierender Betrachtung die Verschiedenartigkeit der Ausbildungsziele noch wirklichkeitskonform die Annahme einer nach Zeit und/oder Art unterschiedlichen Arbeitsbelastung und damit die Festsetzung einer unterschiedlichen Regelstundenzahl für diese Lehrkräftegruppen stützen kann (BVerwG…, Urteil vom 15.12.1971 - BVerwG 6 C 40.68 -, Buchholz 237.4 § 74 BG Hamburg Nr. 1, S. 2; Urteil vom 13.7.1977 - BVerwG 6 C 85.75 -, juris Rn. 35;… Urteil vom 28.10.1982, a. a. O., Rn. 16).

    Rn. 61 Soweit der Antragsgegner der Übertragung der in den genannten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten Grundsätze auf den Streitfall entgegenhält, für Arbeitszeitverordnungen habe das Bundesverfassungsgericht eine Begründungspflicht nicht thematisiert, Rechtsverordnungen seien außer bei ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung nicht begründungspflichtig, lässt diese Argumentation unberücksichtigt, dass der Gestaltungsspielraum für den Verordnungsgeber enger ist als für den Gesetzgeber (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15.6.1971, a. a. O., Rn. 38;… Urteil vom 15.12.1971, a. a. O., S. 2; Urteil vom 13.7.1977, a. a. O., Rn. 34 [jeweils zur Beachtung des allgemeinen Gleichheitssatzes]).

    Mit Rücksicht auf die föderalistische Struktur der Bundesrepublik Deutschland ist der Gleichheitssatz jedoch nur innerhalb des Geltungsbereichs der jeweiligen Landesverfassung zu wahren (BVerwG, Urteil vom 13.7.1977, a. a. O., Rn. 41).

    Für vom Gesetz- und Verordnungsgeber geschaffene Regelungssysteme ergibt sich hieraus das Gebot, nur solche Differenzierungen vorzusehen, für die ein sachlicher, d. h. vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund besteht (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 29.12.2014 - BVerwG 2 B 110.13 -, juris Rn. 15;… Urteil vom 22.1.2015 - BVerwG 10 C 12.14 -, juris Rn. 41; zur Festsetzung verschieden hoher Regelstundenzahlen für verschiedene Lehrergruppen: BVerwG, Urteil vom 13.7.1977, a. a. O., Rn. 34;… Urteil vom 28.10.1982, a. a. O., Rn. 16).

  • OVG Niedersachsen, 09.06.2015 - 5 KN 164/14

    Arbeitszeit; Arbeitszeitverordnung Schule; außerunterrichtliche Tätigkeit; …

    So ist etwa die Verschiedenartigkeit der Ausbildungsziele der einzelnen Schularten in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich als ein sachgerechtes Differenzierungsmerkmal für die Festsetzung verschieden hoher Regelstundenzahlen für verschiedene Lehrkräftegruppen anerkannt worden, sofern bei generalisierender Betrachtung die Verschiedenartigkeit der Ausbildungsziele noch wirklichkeitskonform die Annahme einer nach Zeit und/oder Art unterschiedlichen Arbeitsbelastung und damit die Festsetzung einer unterschiedlichen Regelstundenzahl für diese Lehrkräftegruppen stützen kann (BVerwG…, Urteil vom 15.12.1971 - BVerwG 6 C 40.68 -, Buchholz 237.4 § 74 BG Hamburg Nr. 1, S. 2; Urteil vom 13.7.1977 - BVerwG 6 C 85.75 -, juris Rn. 35;… Urteil vom 28.10.1982, a. a. O., Rn. 16).

    Rn. 69 Soweit der Antragsgegner der Übertragung der in den genannten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten Grundsätze auf den Streitfall entgegenhält, für Arbeitszeitverordnungen habe das Bundesverfassungsgericht eine Begründungspflicht nicht thematisiert, Rechtsverordnungen seien außer bei ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung nicht begründungspflichtig, lässt diese Argumentation unberücksichtigt, dass der Gestaltungsspielraum für den Verordnungsgeber enger ist als für den Gesetzgeber (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15.6.1971, a. a. O., Rn. 38;… Urteil vom 15.12.1971, a. a. O., S. 2; Urteil vom 13.7.1977, a. a. O., Rn. 34 [jeweils zur Beachtung des allgemeinen Gleichheitssatzes]).

    Mit Rücksicht auf die föderalistische Struktur der Bundesrepublik Deutschland ist der Gleichheitssatz jedoch nur innerhalb des Geltungsbereichs der jeweiligen Landesverfassung zu wahren (BVerwG, Urteil vom 13.7.1977, a. a. O., Rn. 41).

    Für vom Gesetz- und Verordnungsgeber geschaffene Regelungssysteme ergibt sich hieraus das Gebot, nur solche Differenzierungen vorzusehen, für die ein sachlicher, d. h. vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund besteht (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 29.12.2014 - BVerwG 2 B 110.13 -, juris Rn. 15;… Urteil vom 22.1.2015 - BVerwG 10 C 12.14 -, juris Rn. 41; zur Festsetzung verschieden hoher Regelstundenzahlen für verschiedene Lehrergruppen: BVerwG, Urteil vom 13.7.1977, a. a. O., Rn. 34;… Urteil vom 28.10.1982, a. a. O., Rn. 16).

  • OVG Niedersachsen, 09.06.2015 - 5 KN 162/14

    Arbeitszeit; Arbeitszeitverordnung Schule; Schulleiter; Schulleiterin

    So ist etwa die Verschiedenartigkeit der Ausbildungsziele der einzelnen Schularten in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich als ein sachgerechtes Differenzierungsmerkmal für die Festsetzung verschieden hoher Regelstundenzahlen für verschiedene Lehrkräftegruppen anerkannt worden, sofern bei generalisierender Betrachtung die Verschiedenartigkeit der Ausbildungsziele noch wirklichkeitskonform die Annahme einer nach Zeit und/oder Art unterschiedlichen Arbeitsbelastung und damit die Festsetzung einer unterschiedlichen Regelstundenzahl für diese Lehrkräftegruppen stützen kann (BVerwG…, Urteil vom 15.12.1971 - BVerwG 6 C 40.68 -, Buchholz 237.4 § 74 BG Hamburg Nr. 1, S. 2; Urteil vom 13.7.1977 - BVerwG 6 C 85.75 -, juris Rn. 35;… Urteil vom 28.10.1982, a. a. O., Rn. 16).

    Rn. 55 Soweit der Antragsgegner der Übertragung der in den genannten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten Grundsätze auf den Streitfall entgegenhält, für Arbeitszeitverordnungen habe das Bundesverfassungsgericht eine Begründungspflicht nicht thematisiert, Rechtsverordnungen seien außer bei ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung nicht begründungspflichtig, lässt diese Argumentation unberücksichtigt, dass der Gestaltungsspielraum für den Verordnungsgeber enger ist als für den Gesetzgeber (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15.6.1971, a. a. O., Rn. 38;… Urteil vom 15.12.1971, a. a. O., S. 2; Urteil vom 13.7.1977, a. a. O., Rn. 34 [jeweils zur Beachtung des allgemeinen Gleichheitssatzes]).

    Mit Rücksicht auf die föderalistische Struktur der Bundesrepublik Deutschland ist der Gleichheitssatz jedoch nur innerhalb des Geltungsbereichs der jeweiligen Landesverfassung zu wahren (BVerwG, Urteil vom 13.7.1977, a. a. O., Rn. 41)..

    Für vom Gesetz- und Verordnungsgeber geschaffene Regelungssysteme ergibt sich hieraus das Gebot, nur solche Differenzierungen vorzusehen, für die ein sachlicher, d. h. vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund besteht (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 29.12.2014 - BVerwG 2 B 110.13 -, juris Rn. 15;… Urteil vom 22.1.2015 - BVerwG 10 C 12.14 -, juris Rn. 41; zur Festsetzung verschieden hoher Regelstundenzahlen für verschiedene Lehrergruppen: BVerwG, Urteil vom 13.7.1977, a. a. O., Rn. 34;… Urteil vom 28.10.1982, a. a. O., Rn. 16).

    Für vom Gesetz- und Verordnungsgeber geschaffene Regelungssysteme ergibt sich hieraus das Gebot, nur solche Differenzierungen vorzusehen, für die ein sachlicher, d. h. vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund besteht (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 29.12.2014 - BVerwG 2 B 110.13 -, juris Rn. 15;… Urteil vom 22.1.2015 - BVerwG 10 C 12.14 -, juris Rn. 41; zur Festsetzung verschieden hoher Regelstundenzahlen für verschiedene Lehrergruppen: BVerwG, Urteil vom 13.7.1977, a. a. O., Rn. 34;… Urteil vom 28.10.1982, a. a. O., Rn. 16).

  • OVG Niedersachsen, 11.02.2025 - 5 LC 193/20

    Arbeitszeit; Arbeitszeit von Lehrkräften; finanzieller Ausgleich; …

    So ist etwa die Verschiedenartigkeit der Ausbildungsziele der einzelnen Schularten in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich als ein sachgerechtes Differenzierungsmerkmal für die Festsetzung verschieden hoher Regelstundenzahlen für verschiedene Lehrkräftegruppen anerkannt worden, sofern bei generalisierender Betrachtung die Verschiedenartigkeit der Ausbildungsziele noch wirklichkeitskonform die Annahme einer nach Zeit und/oder Art unterschiedlichen Arbeitsbelastung und damit die Festsetzung einer unterschiedlichen Regelstundenzahl für diese Lehrkräftegruppen stützen kann (BVerwG…, Urteil vom 15.12.1971 - BVerwG VI C 40.68 -, Buchholz 237.4 § 74 BG Hamburg Nr. 1, S. 2; Urteil vom 13.7.1977 - BVerwG VI C 85.75 -, juris Rn. 35;… Urteil vom 28.10.1982 - BVerwG 2 C 88.81 -, juris Rn. 16;… Beschluss vom 11.12.2020 - BVerwG 2 B 10.20 -, juris Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2016 - 6 B 540/16

    Ablehnung der Einstellung eines Bewerbers in den gehobenen Polizeivollzugsdienst …

    Rn. 9 - 8 B 185.97 -, juris, und vom 13. Juli 1977 - VI C 85.75 -, ZBR 1978, 69; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 4 S 1914/15 -, NVwZ-RR 2016, 236; Nieders.
  • OVG Niedersachsen, 12.03.2024 - 5 LB 68/22

    Klage eines Lehrers einer Gesamtschule hinsichtlich des grundsätzlichen Umfangs …

    So ist etwa die Verschiedenartigkeit der Ausbildungsziele der einzelnen Schularten in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich als ein sachgerechtes Differenzierungsmerkmal für die Festsetzung verschieden hoher Regelstundenzahlen für verschiedene Lehrkräftegruppen anerkannt worden, sofern bei generalisierender Betrachtung die Verschiedenartigkeit der Ausbildungsziele noch wirklichkeitskonform die Annahme einer nach Zeit und/oder Art unterschiedlichen Arbeitsbelastung und damit die Festsetzung einer unterschiedlichen Regelstundenzahl für diese Lehrkräftegruppen stützen kann (BVerwG…, Urteil vom 15.12.1971 - BVerwG 6 C 40.68 -, Buchholz 237.4 § 74 BG Hamburg Nr. 1, S. 2; Urteil vom 13.7.1977 - BVerwG 6 C 85.75 -, juris Rn. 35;… Urteil vom 28.10.1982, a. a. O., Rn. 16).

    Für vom Gesetz- und Verordnungsgeber geschaffene Regelungssysteme ergibt sich hieraus das Gebot, nur solche Differenzierungen vorzusehen, für die ein sachlicher, d. h. vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund besteht (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 29.12.2014 - BVerwG 2 B 110.13 -, juris Rn. 15;… Urteil vom 22.1.2015 - BVerwG 10 C 12.14 -, juris Rn. 41; zur Festsetzung verschieden hoher Regelstundenzahlen für verschiedene Lehrergruppen: BVerwG, Urteil vom 13.7.1977 - BVerwG VI C 85.75 -, juris Rn. 35 f.;… Urteil vom 28.10.1982 - BVerwG 2 C 88.81 -, juris Rn. 16; Nds. OVG…, Urteil vom 9.6.2015 - 5 KN 148/14 -, juris Rn. 79; Beschluss vom 8.10.2020 - 5 LA 147/19 -, n. v., BA, S. 13 bis 17).

    Eine solche Regelung ist nach der oben dargestellten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 13.7.1977 - BVerwG VI C 85.75 -, juris Rn. 35 m. w. Nw.) aufgrund der Verschiedenartigkeit der Ausbildungsziele der einzelnen Schulformen zulässig, sofern bei generalisierender Betrachtung die Verschiedenartigkeit der Ausbildungsziele noch wirklichkeitskonform die Annahme einer nach Zeit und/oder Art unterschiedlichen Arbeitsbelastung stützen kann (Nds. OVG, Beschluss vom 8.10.2020 - 5 LA 147/19 -, n. v., BA, S. 15).

  • BVerwG, 14.12.1989 - 2 NB 2.89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 13. Juli 1977 - BVerwG 6 C 85.75 - und vom 1. Juni 1978 - BVerwG 2 C 20.76 - ; BVerwGE 59, 142 ; Urteil vom 28. Oktober 1982 - BVerwG 2 C 88.81 - ) ist die Pflichtstundenregelung (Regelstundenmaße) für Lehrer und für einzelne Lehrergruppen in die allgemeine beamtenrechtliche Arbeitszeitregelung eingebettet.

    Sie betrifft vielmehr nur einen Teil der Arbeitszeit der Lehrer, der sich am Sinn und Zweck der Arbeitszeitregelung orientieren muß (vgl. hierzu u.a. Urteile vom 15. Dezember 1971 - BVerwG 6 C 40.68 - und vom 13. Juli 1977 - BVerwG 6 C 85.75 - ).

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2022 - 5 LA 84/21

    Gymnasiallehrkräfte; IGS; Lehrerarbeitszeit; Pflichtstundenzahl; Regelstundenzahl

    So ist etwa die Verschiedenartigkeit der Ausbildungsziele der einzelnen Schularten in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich als ein sachgerechtes Differenzierungsmerkmal für die Festsetzung verschieden hoher Regelstundenzahlen für verschiedene Lehrkräftegruppen anerkannt worden, sofern bei generalisierender Betrachtung die Verschiedenartigkeit der Ausbildungsziele noch wirklichkeitskonform die Annahme einer nach Zeit und/oder Art unterschiedlichen Arbeitsbelastung und damit die Festsetzung einer unterschiedlichen Regelstundenzahl für diese Lehrkräftegruppen stützen kann (BVerwG…, Urteil vom 15.12.1971 - BVerwG 6 C 40.68 -, Buchholz 237.4 § 74 BG Hamburg Nr. 1, S. 2; Urteil vom 13.7.1977 - BVerwG 6 C 85.75 -, juris Rn. 35;… Urteil vom 28.10.1982, a. a. O., Rn. 16).

    Für vom Gesetz- und Verordnungsgeber geschaffene Regelungssysteme ergibt sich hieraus das Gebot, nur solche Differenzierungen vorzusehen, für die ein sachlicher, d. h. vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie einleuchtender Grund besteht (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 29.12.2014 - BVerwG 2 B 110.13 -, juris Rn. 15;… Urteil vom 22.1.2015 - BVerwG 10 C 12.14 -, juris Rn. 41; zur Festsetzung verschieden hoher Regelstundenzahlen für verschiedene Lehrergruppen: BVerwG, Urteil vom 13.7.1977 - BVerwG 6 C 85.75 -, juris Rn. 34;… Urteil vom 28.10.1982 - BVerwG 2 C 88.81 -, juris Rn. 16; Nds. OVG…, Urteil vom 9.6.2015 - 5 KN 148/14 -, juris Rn. 79; Beschluss vom 8.10.2020 - 5 LA 147/19 -, n. v., BA, S. 13 bis 17).

    Eine solche Regelung ist nach der oben dargestellten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 13.7.1977 - BVerwG 6 C 85.75 -, juris Rn. 35 m. w. Nw.) aufgrund der Verschiedenartigkeit der Ausbildungsziele der einzelnen Schulformen zulässig, sofern bei generalisierender Betrachtung die Verschiedenartigkeit der Ausbildungsziele noch wirklichkeitskonform die Annahme einer nach Zeit und/oder Art unterschiedlichen Arbeitsbelastung stützen kann (Nds. OVG, Beschluss vom 8.10.2020 - 5 LA 147/19 -, n. v., BA, S. 15).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2015 - 4 S 1914/15

    Tätowierung als Eignungsmangel für den mittleren Polizeivollzugsdienst

    Der Verweis auf die Praxis anderer Bundesländer geht bereits deshalb fehl, weil Art. 3 Abs. 1 GG dem Antragsteller einen Anspruch auf Gleichbehandlung durch den Antragsgegner nur innerhalb des Geltungsbereichs der baden-württembergischen Landesverfassung vermittelt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13.08.1977 - VI C 85.75 -, Buchholz 237.4 § 74 HmbBG Nr. 2, und vom 09.09.1997 - 8 B 185.97 -, Juris, m.w.N.; s. auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 09.06.2015 - 5 KN 148/14 -, DÖV 2015, 803; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.06.2015 - 2 A 10910/14 -, Juris).
  • OVG Niedersachsen, 13.09.2022 - 5 LB 133/20

    Anrechnungsstunden; Ausgleich; Funktionsamt; gesteigerte Leistungsfähigkeit; …

    So ist etwa die Verschiedenartigkeit der Ausbildungsziele der einzelnen Schularten in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich als ein sachgerechtes Differenzierungsmerkmal für die Festsetzung verschieden hoher Regelstundenzahlen für verschiedene Lehrkräftegruppen anerkannt worden, sofern bei generalisierender Betrachtung die Verschiedenartigkeit der Ausbildungsziele noch wirklichkeitskonform die Annahme einer nach Zeit und/oder Art unterschiedlichen Arbeitsbelastung und damit die Festsetzung einer unterschiedlichen Regelstundenzahl für diese Lehrkräftegruppen stützen kann (BVerwG…, Urteil vom 15.12.1971 - BVerwG VI C 40.68 -, Buchholz 237.4 § 74 BG Hamburg Nr. 1, S. 2; Urteil vom 13.7.1977 - BVerwG VI C 85.75 -, juris Rn. 35;… Urteil vom 28.10.1982 - BVerwG 2 C 88.81 -, juris Rn. 16).

    Für vom Gesetz- und Verordnungsgeber geschaffene Regelungssysteme ergibt sich hieraus das Gebot, nur solche Differenzierungen vorzusehen, für die ein sachlicher, d. h. vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund besteht (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 29.12.2014 - BVerwG 2 B 110.13 -, juris Rn. 15;… Urteil vom 22.1.2015 - BVerwG 10 C 12.14 -, juris Rn. 41; zur Festsetzung verschieden hoher Regelstundenzahlen für verschiedene Lehrergruppen: BVerwG, Urteil vom 13.7.1977 - BVerwG 6 C 85.75 -, juris Rn. 34;… Urteil vom 28.10.1982 - BVerwG 2 C 88.81 -, juris Rn. 16; Nds. OVG…, Urteil vom 9.6.2015 - 5 KN 148/14 -, juris Rn. 79; Beschluss vom 8.10.2020 - 5 LA 147/19 -, n. v.).

  • OVG Saarland, 13.01.2003 - 1 N 2/02

    Pflichtstundenregelung für Lehrer; Formelle und materielle Identität der …

  • BVerwG, 28.10.1982 - 2 C 88.81

    Sekundarbereich II - Fachlehrer - Technische Lehrer - Sonstige Lehrer - …

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.1998 - 4 S 425/98

    Arbeitszeiterhöhung für Lehrer: Vereinbarkeit des Vorgriffsstundenmodells mit GG …

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.10.1982 - 5 A 21/82
  • BSG, 10.02.2005 - B 10 EG 5/03 R

    Erziehungsgeld - volle Erwerbstätigkeit - Arbeitszeit - Lehrerin - Pflichtstunden …

  • OVG Niedersachsen, 11.02.2025 - 5 LC 4/21

    Arbeitszeit; Arbeitszeit von Lehrkräften; finanzieller Ausgleich; …

  • BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 976/08

    Unterricht am Abendgymnasium - Erschwerniszuschlag

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2010 - 6 A 2270/07

    Einstufung des Erlasses der letzten Verwaltungsentscheidung als maßgeblichen …

  • VGH Hessen, 22.08.2000 - 1 N 2320/96

    Rechtmäßigkeit der Pflichtstundenregelung für Lehrer an Abendgymnasien in Hessen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.07.1980 - 2 A 16/79
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2004 - 6 A 2878/03

    Rechtmäßigkeit der Versetzung einer Sonderschullehrerin an eine Grundschule ; …

  • OVG Niedersachsen, 12.02.2019 - 5 KN 79/16

    Artikelgesetz; Einschätzungsprärogative; Evidenzkontrolle; Förderschule; …

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1989 - 4 S 2481/86

    Normenkontrolle bei Verwaltungsvorschriften; Gleichheitssatz; Festsetzung …

  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 84.86

    Verpflichtung von Hochschullehrern zu einem Lehrdeputat von zwölf …

  • BAG, 09.06.1982 - 4 AZR 247/80

    Pflichtstunden - Lehrer - Gymnasium - Hessen - Angestelltenverhältnis - …

  • BVerwG, 01.06.1978 - 2 C 20.76

    Pflichtstunden von Lehrern an Grundschulen und Hauptschulen - Anwendung des …

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.1993 - 4 S 1092/92

    Zur Festsetzung höherer Lehrverpflichtungen für Professoren an Fachhochschulen

  • VG Gelsenkirchen, 18.09.2002 - 1 K 1820/00
  • OVG Niedersachsen, 31.05.2016 - 5 LC 134/15

    Arbeitszeit von Lehrkräften; Hauptschulen; Oberschulen; Regelstundenzahl; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2006 - 6 A 2247/05

    Rechtmäßigkeit der Versagung der Überleitung einer Lehrkraft an einer …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2005 - 6 A 4047/03

    Verleihung der Eigenschaft eines Beamten auf Lebenszeit ; Einstellung in den …

  • BVerwG, 10.07.1985 - 2 B 38.84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Festsetzung von …

  • BAG, 14.07.1982 - 4 AZR 423/81

    Schulrecht in Bremen - Werklehrerin - Anzahl der Pflichtstunden - Lehrer im …

  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 85.86

    Maßstab für eine Lehrverpflichtung als Professor - Ausübung von Ermessen

  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 119.86

    Lehrverpflichtungen von Beamten mit Lehraufgaben - Erledigung von Dienstaufgaben …

  • OVG Saarland, 20.05.1987 - 3 R 3/84
  • BVerwG, 08.12.1977 - 2 B 1.77

    Verletzung des Gleichheitssatzes durch die Pflichtstundenzahl für …

  • VG Schleswig, 15.05.1984 - 11 A 198/81
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.10.1982 - 5 A 33/81
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.03.1989 - 5 A 87/87
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