Rechtsprechung
| BVerwG, 09.02.1981 - 6 C 85.80 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst an der Waffe
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 26.02.1980 - X VG W 77/79
- BVerwG, 09.02.1981 - 6 C 85.80
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77
Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den …
Auszug aus BVerwG, 09.02.1981 - 6 C 85.80
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 75.75 - BVerwGE 55, 217 [220]) ist die Erörterung von Konfliktsituationen, in denen sich der Wehrpflicht ige zwischen der Vernichtung des einen oder des anderen Menschenlebens entscheiden müßte, ein geeignetes Mittel, um Aufschluß über die seelische Belastung des Kriegsdienstverweigerers durch den Zwang zum Wehrdienst zu bekommen; es ist dies eines der Mittel, mit denen erforscht werden kann, ob einer Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG eine geistige Auseinandersetzung des Wehrpflichtigen mit den Problemen der Kriegsdienstverweigerung vorangegangen ist, deren Ausmaß von den individuellen Fähigkeiten des Wehrpflichtigen abhängt (vgl. auch Beschluß vom 11. Mai 1977 - BVerwG 6 CB 13.77 - mit Nachweisen). - BVerwG, 13.09.1973 - VI C 173.73
Voraussetzungen eines Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - …
Auszug aus BVerwG, 09.02.1981 - 6 C 85.80
Hat das Verwaltungsgericht bereits auf Grund der persönlichen Vernehmung des Kriegsdienstverweigerers endgültig, und fundiert die Überzeugung gewonnen, er habe keine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen, so ist eine weitere Beweis auf nähme entbehrlich (vgl. Beschluß vom 13. September 1973 - BVerwG 6 C 173.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 20]); über eine hilfsweise beantragte Vernehmung von Zeugen kann in diesem Falle im klagabweisenden Urteil entschieden werden, wie es das Verwaltungsgericht hier getan hat (vgl. dazu Beschluß vom 15. September 1980 - BVerwG 6 C 87.80 -). - BVerwG, 11.05.1977 - 6 CB 13.77
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - "Zwingende innere Verpflichtung" als …
Auszug aus BVerwG, 09.02.1981 - 6 C 85.80
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 75.75 - BVerwGE 55, 217 [220]) ist die Erörterung von Konfliktsituationen, in denen sich der Wehrpflicht ige zwischen der Vernichtung des einen oder des anderen Menschenlebens entscheiden müßte, ein geeignetes Mittel, um Aufschluß über die seelische Belastung des Kriegsdienstverweigerers durch den Zwang zum Wehrdienst zu bekommen; es ist dies eines der Mittel, mit denen erforscht werden kann, ob einer Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG eine geistige Auseinandersetzung des Wehrpflichtigen mit den Problemen der Kriegsdienstverweigerung vorangegangen ist, deren Ausmaß von den individuellen Fähigkeiten des Wehrpflichtigen abhängt (vgl. auch Beschluß vom 11. Mai 1977 - BVerwG 6 CB 13.77 - mit Nachweisen). - BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 75.75
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den …
Auszug aus BVerwG, 09.02.1981 - 6 C 85.80
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 75.75 - BVerwGE 55, 217 [220]) ist die Erörterung von Konfliktsituationen, in denen sich der Wehrpflicht ige zwischen der Vernichtung des einen oder des anderen Menschenlebens entscheiden müßte, ein geeignetes Mittel, um Aufschluß über die seelische Belastung des Kriegsdienstverweigerers durch den Zwang zum Wehrdienst zu bekommen; es ist dies eines der Mittel, mit denen erforscht werden kann, ob einer Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG eine geistige Auseinandersetzung des Wehrpflichtigen mit den Problemen der Kriegsdienstverweigerung vorangegangen ist, deren Ausmaß von den individuellen Fähigkeiten des Wehrpflichtigen abhängt (vgl. auch Beschluß vom 11. Mai 1977 - BVerwG 6 CB 13.77 - mit Nachweisen). - BVerwG, 15.09.1980 - 6 C 87.80
Gerichtliche Ablehnung der Vernehmung des Vaters des Klägers in Ermangelung eines …
Auszug aus BVerwG, 09.02.1981 - 6 C 85.80
Hat das Verwaltungsgericht bereits auf Grund der persönlichen Vernehmung des Kriegsdienstverweigerers endgültig, und fundiert die Überzeugung gewonnen, er habe keine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen, so ist eine weitere Beweis auf nähme entbehrlich (vgl. Beschluß vom 13. September 1973 - BVerwG 6 C 173.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 20]); über eine hilfsweise beantragte Vernehmung von Zeugen kann in diesem Falle im klagabweisenden Urteil entschieden werden, wie es das Verwaltungsgericht hier getan hat (vgl. dazu Beschluß vom 15. September 1980 - BVerwG 6 C 87.80 -).
- BVerwG, 12.02.1982 - 6 CB 86.81
Kriegsdienstverweigerung - Teilnahme - Straßenverkehr - Konfliktsituation
Das Verwaltungsgericht darf dabei auch Situationen mit dem Wehrpflichtigen erörtern, die in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Waffenanwendung im Kriege stehen (vgl. u.a. Beschluß vom 9. Februar 1981 - BVerwG 6 C 85.80 -). - BVerwG, 10.03.1986 - 6 B 209.84
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Das Verwaltungsgericht darf dabei auch Situationen mit dem Wehrpflichtigen erörtern, die in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Waffenanwendung im Kriege stehen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. Februar 1981 - BVerwG 6 C 85.80 - und vom 12. Februar 1982 - BVerwG 6 CB 86.81 -NJW 1982, 2331>). - BVerwG, 26.11.1981 - 6 B 99.81
Anforderungen an die Gewissensentscheidung zur Kriegsdienstverweigerung
Im übrigen ist es in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 31. Oktober 1968 - BVerwG 8 C 20.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 22] …und vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 44.75 - [Buchholz a.a.O. Nr. 97]; Beschluß vom 9. Februar 1981 - BVerwG 6 C 85.80 - mit weiteren Nach weisen) anerkannt, daß das Verwaltungsgericht in Kriegsdienstverweigerungssachen mit dem Wehrpflichtigen auch bestimmte Konfliktsituationen, in denen er sich zwischen der Vernichtung des einen oder des anderen Menschenlebens entscheiden müßte, erörtern darf, um aus der Art seiner Reaktion auf solche Fragen Schlüsse auf den Ernst und die Tiefe seiner Gewissensentscheidung zu ziehen.
- BVerwG, 18.09.1981 - 6 C 144.81
Darlegung eines Verfahrensmangels in der Nichtzulassungsbeschwerde - Materielle …
Eine zusätzliche Beweisaufnahme durch Vernehmung der genannten Zeugen war daher entbehrlich (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. Beschluß vom 9. Februar 1981 - BVerwG 6 C 85.80 - m.w.Nachw.). - BVerwG, 18.09.1981 - 6 C 145.80
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Ordnungsgemäße …
Eine zusätzliche Beweisaufnahme durch Vernehmung des Vaters des Klägers als Zeugen war daher entbehrlich (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 9. Februar 1981 - BVerwG 6 C 85.80 - m.Nachw.). - BVerwG, 18.09.1981 - 6 C 146.80
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verletzung der gerichtlichen …
Eine zusätzliche Beweisaufnahme durch Vernehmung der Mutter des Klägers als Zeugin war daher entbehrlich (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 9. Februar 1981 - BVerwG 6 C 85.80 - mit Nachweisen). - BVerwG, 17.03.1983 - 6 C 196.81
Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe aus Gewissensgründen
In einem solchen Falle ist eine zusätzliche Beweisaufnahme durch Vernehmung anderer Personen entbehrlich (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. Februar 1981 - BVerwG 6 C 85.80 - und vom 1. Juli 1981 - BVerwG 6 C 57.81 -). - BVerwG, 01.07.1981 - 6 C 57.81
Rechtsmittel
Eine zusätzliche Beweisaufnahme durch Vernehmung der Eltern des Klägers war daher entbehrlich (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. Februar 1981 - BVerwG 6 C 85.80 - und vom 4. März 1981 - BVerwG 6 C 7.81 - mit Nachweisen). - BVerwG, 18.09.1981 - 6 C 138.80
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Befangenheit des …
Eine zusätzliche Beweisaufnahme durch Vernehmung von Zeugen war daher entbehrlich (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 9. Februar 1981 - BVerwG 6 C 85.80 - m.N.).
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