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| BVerwG, 15.09.1980 - 6 C 87.80 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Gerichtliche Ablehnung der Vernehmung des Vaters des Klägers in Ermangelung eines ausdrücklich begründeten Gerichtsbeschlusses - Verletzung der Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs im Kriegsdienstverweigerungsverfahren
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 07.03.1980 - 15 K 3097/79
- BVerwG, 15.09.1980 - 6 C 87.80
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 22.11.1963 - IV C 125.63
Verhältnis von Strafverfahren und Ausschließung in einem Verwaltungsverfahren - …
Auszug aus BVerwG, 15.09.1980 - 6 C 87.80
Anders als bei der Aufhebung eines nicht erledigten Beweisbeschlusses (vgl. dazu BVerwGE 17, 172) gebietet, der Grundsatz des rechtlichen Gehörs nicht, daß das Gericht den Parteien vor der Nichtbefolgung eines nur vorsorglich gestellten Beweisantrages Gelegenheit gibt, sich hierzu zu äußern. - BVerwG, 26.04.1977 - 6 C 10.77
- BVerwG, 09.02.1981 - 6 C 85.80
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den …
Hat das Verwaltungsgericht bereits auf Grund der persönlichen Vernehmung des Kriegsdienstverweigerers endgültig, und fundiert die Überzeugung gewonnen, er habe keine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen, so ist eine weitere Beweis auf nähme entbehrlich (vgl. Beschluß vom 13. September 1973 - BVerwG 6 C 173.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 20]); über eine hilfsweise beantragte Vernehmung von Zeugen kann in diesem Falle im klagabweisenden Urteil entschieden werden, wie es das Verwaltungsgericht hier getan hat (vgl. dazu Beschluß vom 15. September 1980 - BVerwG 6 C 87.80 -). - BVerwG, 04.03.1981 - 6 C 7.81
Erfolgsaussichten einer Revision - Mündliche Verhandlung von weniger als 45 …
Über eine hilfsweise oder - wie hier - vorsorglich für den Fall, daß das Gericht die in den schriftlich vorgelegten Stellungnahmen enthaltenen Tatsachen bezweifelt, beantragte Verneinung von Zeugen kann in diesem Fall in klagabweisenden Urteil entschieden werden, wie es das Verwaltungsgericht hier getan hat (vgl. dazu Beschluß vom 15. September 1980 - BVerwG 6 C 87.80 -). - BVerwG, 24.11.1980 - 6 CB 116.80
Darlegung eines Verfahrensmangels in der Nichtzulassungsbeschwerde - …
§ 108 Abs. 2 VwGO und die Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebieten nicht, daß das Gericht den Parteien seine Auffassung über das Ergebnis der Beweisaufnahme mitteilt und ihnen Gelegenheit zu weiteren Ausführungen gibt, bevor es abschließend berät und ein das Verfahren beendendes Urteil erläßt (vgl. Beschluß vom 15. September 1980 - BVerwG 6 C 87.80 -).
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