Rechtsprechung
| BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 88.78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Begriff der "nicht mehr anfechtbaren Entscheidung" im Sinne des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) - Fortsetzung eingestellter Verfahren nach Nichtigerklärung des Wehrpflichtänderungsgesetzes (WPflÄndG) - Fortsetzung eingestellter Verfahren auf Anerkennung als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 27.06.1978 - I A 241/78
- BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 88.78
Papierfundstellen
- BVerwGE 57, 311
- NJW 1979, 1469
- DVBl 1979, 816
- DÖV 1979, 449
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (17)
- BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77
Wehrpflichtnovelle
Auszug aus BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 88.78
Ein unter der Geltung des Wehrpflichtänderungsgesetzes 1977 von den Parteien übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärtes Klageverfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ist nach der Nichtigerklärung dieses Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 48, 127) von den Verwaltungsgerichten fortzusetzen.Dem Ergebnis, daß das anhängige Klageverfahren endgültig erledigt sei, stünden auch die Hinweise des Bundesverfassungsgerichts in der Begründung seines Urteils vom 13. April 1978 (BVerfGE 48, 127 [185]) nicht entgegen.
Auszugehen ist von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. April 1978 (BVerfGE 48, 127), durch das das Wehrpflichtänderungsgesetz mit dem Grundgesetz für unvereinbar und nichtig erklärt worden ist.
Die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in Abschnitt B III der Begründung seines Urteils vom 13. April 1978 (BVerfGE 48, 127 [185]) bestätigen die hier vertretene Auffassung.
- BVerwG, 24.10.1973 - VI C 73.73
Erneutes Aufgreifen eines "bestandskräftigen" Verwaltungsaktes
Auszug aus BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 88.78
Damit habe die Beklagte zugleich zum Ausdruck bringen wollen, sie betrachte die ablehnenden Bescheide der Prüfungsgremien im Sinne des Art. 3 § 2 Nr. 2 WPflÄndG als nicht ergangen (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 1973 - BVerwG 6 C 73.73 -).Dieser Auffassung kann auch nicht das vom Verwaltungsgericht angeführte Urteil des erkennenden Senats vom 24. Oktober 1973 - BVerwG 6 C 73.73 - (BVerwGE 44, 120) entgegengehalten werden.
In der Begründung dieser Entscheidung - vgl. BVerwGE 44, 120 (122 ff.) [BVerwG 24.10.1973 - VI C 73/73] wird zwar ausgeführt, "daß die Beklagte, als sie den Rechtsstreit im Hinblick auf die Ausmusterung des Klägers für erledigt erklärte, damit zugleich zum Ausdruck bringen wollte, sie werde aus der Ablehnung des Klägers im Prüfungsverfahren keine diesen belastende Konsequenzen mehr ziehen, ihn insbesondere nicht als einen rechtskräftig (muß heißen: bestandskräftig) abgelehnten Kriegsdienstverweigerer behandeln".
- BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51
Haftentschädigung
Auszug aus BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 88.78
Nach herrschender Meinung ist § 79 Abs. 2 BVerfGG Ausdruck des Vorrangs der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens vor der Forderung nach Einzelfallgerechtigkeit und Individualrechtsschutz (vgl. BVerfGE 2, 380 [404 f.]; 7, 194 [195 ff.]; 11, 263 [265]; 20, 230 [235]; vgl. ferner BVerwGE 27, 141 [144]; 29, 270 [271]; 29, 276 [278]; 51, 253 [257];… Kneser, AöR Bd. 89, S. 135 ff.; Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer, BVerfGG, § 79 RdNr. 20; Steiner in "Bundesverfassungsgericht und Grundgesetz" - Festgabe aus Anlaß des 25jährigen Bestehens des Bundesverfassungsgerichts, 1976, Bd. I Verfassungsgerichtsbarkeit, S. 628 ff.).
- BVerfG, 12.12.1957 - 1 BvR 678/57
Ehegattenbesteuerung
Auszug aus BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 88.78
Nach herrschender Meinung ist § 79 Abs. 2 BVerfGG Ausdruck des Vorrangs der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens vor der Forderung nach Einzelfallgerechtigkeit und Individualrechtsschutz (vgl. BVerfGE 2, 380 [404 f.]; 7, 194 [195 ff.]; 11, 263 [265]; 20, 230 [235]; vgl. ferner BVerwGE 27, 141 [144]; 29, 270 [271]; 29, 276 [278]; 51, 253 [257];… Kneser, AöR Bd. 89, S. 135 ff.; Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer, BVerfGG, § 79 RdNr. 20; Steiner in "Bundesverfassungsgericht und Grundgesetz" - Festgabe aus Anlaß des 25jährigen Bestehens des Bundesverfassungsgerichts, 1976, Bd. I Verfassungsgerichtsbarkeit, S. 628 ff.). - BVerfG, 07.12.1977 - 2 BvF 1/77
Einstweilige Anordnung gegen das Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und …
Auszug aus BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 88.78
Es würde praktisch auf eine unzulässige Erweiterung dieser Anordnung des Bundesverfassungsgerichts hinauslaufen, wenn in Übereinstimmung mit der vom Verwaltungsgericht vertretenen Rechtsauffassung auch diejenigen ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer betreibenden Wehrpflichtigen von der Nichtigerklärung des Wehrpflichtänderungsgesetzes unberührt blieben, deren Klageverfahren von den Gerichten nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes bis zum 15. Dezember 1977 (vgl. auch BVerfGE 46, 337) eingestellt worden sind. - BVerwG, 26.05.1967 - VII C 69.65
Auszug aus BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 88.78
Nach herrschender Meinung ist § 79 Abs. 2 BVerfGG Ausdruck des Vorrangs der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens vor der Forderung nach Einzelfallgerechtigkeit und Individualrechtsschutz (vgl. BVerfGE 2, 380 [404 f.]; 7, 194 [195 ff.]; 11, 263 [265]; 20, 230 [235]; vgl. ferner BVerwGE 27, 141 [144]; 29, 270 [271]; 29, 276 [278]; 51, 253 [257];… Kneser, AöR Bd. 89, S. 135 ff.; Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer, BVerfGG, § 79 RdNr. 20; Steiner in "Bundesverfassungsgericht und Grundgesetz" - Festgabe aus Anlaß des 25jährigen Bestehens des Bundesverfassungsgerichts, 1976, Bd. I Verfassungsgerichtsbarkeit, S. 628 ff.). - BVerfG, 11.10.1966 - 1 BvR 164/64
Verfassungsmäßigkeit des § 55c Abs. 1 LAG
Auszug aus BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 88.78
Nach herrschender Meinung ist § 79 Abs. 2 BVerfGG Ausdruck des Vorrangs der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens vor der Forderung nach Einzelfallgerechtigkeit und Individualrechtsschutz (vgl. BVerfGE 2, 380 [404 f.]; 7, 194 [195 ff.]; 11, 263 [265]; 20, 230 [235]; vgl. ferner BVerwGE 27, 141 [144]; 29, 270 [271]; 29, 276 [278]; 51, 253 [257];… Kneser, AöR Bd. 89, S. 135 ff.; Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer, BVerfGG, § 79 RdNr. 20; Steiner in "Bundesverfassungsgericht und Grundgesetz" - Festgabe aus Anlaß des 25jährigen Bestehens des Bundesverfassungsgerichts, 1976, Bd. I Verfassungsgerichtsbarkeit, S. 628 ff.). - BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60
Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme nach § 79 Abs. 1 BVerfGG
Auszug aus BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 88.78
Nach herrschender Meinung ist § 79 Abs. 2 BVerfGG Ausdruck des Vorrangs der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens vor der Forderung nach Einzelfallgerechtigkeit und Individualrechtsschutz (vgl. BVerfGE 2, 380 [404 f.]; 7, 194 [195 ff.]; 11, 263 [265]; 20, 230 [235]; vgl. ferner BVerwGE 27, 141 [144]; 29, 270 [271]; 29, 276 [278]; 51, 253 [257];… Kneser, AöR Bd. 89, S. 135 ff.; Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer, BVerfGG, § 79 RdNr. 20; Steiner in "Bundesverfassungsgericht und Grundgesetz" - Festgabe aus Anlaß des 25jährigen Bestehens des Bundesverfassungsgerichts, 1976, Bd. I Verfassungsgerichtsbarkeit, S. 628 ff.). - BVerwG, 29.03.1968 - VII C 64.66
Erlass von Gewerbesteuerbescheiden - Anfechtbarkeit von Änderungsbescheiden - …
Auszug aus BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 88.78
Nach herrschender Meinung ist § 79 Abs. 2 BVerfGG Ausdruck des Vorrangs der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens vor der Forderung nach Einzelfallgerechtigkeit und Individualrechtsschutz (vgl. BVerfGE 2, 380 [404 f.]; 7, 194 [195 ff.]; 11, 263 [265]; 20, 230 [235]; vgl. ferner BVerwGE 27, 141 [144]; 29, 270 [271]; 29, 276 [278]; 51, 253 [257];… Kneser, AöR Bd. 89, S. 135 ff.; Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer, BVerfGG, § 79 RdNr. 20; Steiner in "Bundesverfassungsgericht und Grundgesetz" - Festgabe aus Anlaß des 25jährigen Bestehens des Bundesverfassungsgerichts, 1976, Bd. I Verfassungsgerichtsbarkeit, S. 628 ff.). - BVerwG, 29.03.1968 - VII C 95.66
Rechtmäßigkeit einer Heranziehung zur Gewerbesteuer mit einem …
Auszug aus BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 88.78
Nach herrschender Meinung ist § 79 Abs. 2 BVerfGG Ausdruck des Vorrangs der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens vor der Forderung nach Einzelfallgerechtigkeit und Individualrechtsschutz (vgl. BVerfGE 2, 380 [404 f.]; 7, 194 [195 ff.]; 11, 263 [265]; 20, 230 [235]; vgl. ferner BVerwGE 27, 141 [144]; 29, 270 [271]; 29, 276 [278]; 51, 253 [257];… Kneser, AöR Bd. 89, S. 135 ff.; Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer, BVerfGG, § 79 RdNr. 20; Steiner in "Bundesverfassungsgericht und Grundgesetz" - Festgabe aus Anlaß des 25jährigen Bestehens des Bundesverfassungsgerichts, 1976, Bd. I Verfassungsgerichtsbarkeit, S. 628 ff.). - BVerwG, 04.11.1976 - II C 49.73
Kindergeldzuschlag - Verheiratetes Kind - Übergangsregelung
- BVerwG, 14.01.1965 - I C 68.61
Kostenverteilung bei einseitiger Erledigungserklärung - Streitigkeit über die …
- BVerwG, 18.10.1977 - 6 C 54.75
Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache bei Bestehen …
- BVerwG, 30.06.1978 - 6 C 55.77
- BVerwG, 05.07.1978 - 6 C 62.78
Auswirkung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts über die …
- BVerwG, 02.07.1954 - II C 107.54
- BVerwG, 25.10.1978 - 6 C 3.78
Ende des ersten Dienstjahres - Soldat auf Zeit - Weiterverpflichtung
- BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79
Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes - Schriftlicher …
Der erkennende Senat hat schon in einem anderen rechtlichen Zusammenhang ausgeführt, daß das Bundesverfassungsgericht bei der Anordnung in II des Urteilstenors den Personenkreis des § 25 a Abs. 1 Satz 2 und 3 WPflG (F. 1977) schützen wollte (vgl. BVerwGE 57, 311 [318]; 57, 327 [329]). - BVerwG, 24.06.1982 - 6 C 201.81
Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als …
Zur Auslegung einer unter Hinweis auf die geänderte Gesetzeslage nach dem Wehrpflichtänderungsgesetz 1977 abgegebenen "Erledigungserklärung" der Wehrersatzbehörde im Klageverfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer (Bestätigung der Rechtsprechung des BVerwG, 09.03.1979, 6 C 88/78 und BVerwG, 09.03.1979, 6 C 98/78, BVerwGE 57, 311 und 321).- Entgegen der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (in dessen Urteilen vom 9. März 1979 in BVerwGE 57, 311 [BVerwG 09.03.1979 - BVerwG 6 C 88.78] und 321) sei die Erledigung der damals anhängigen Verfahren nicht bereits aufgrund des Wehrpflichtänderungsgesetzes selbst eingetreten mit der Folge, daß etwaige Erledigungserklärungen der Beteiligten keine prozeßbeendende Wirkung mehr hätten entfalten können; denn abgesehen davon, daß das Wehrpflichtänderungsgesetz eine derartige ausdrückliche Regelung nicht enthalten habe, hätte der Gesetzgeber mit einer solchen Regelung unzulässigerweise in die die Verwaltungsgerichtsordnung beherrschende Dispositionsmaxime eingegriffen.
Tatsächlich sind die Erledigung wie auch die Beendigung der damals anhängig gewesenen Verfahren - wie der erkennende Senat bereits In den Urteilenvom 9. März 1979 - BVerwG 6 C 88.78 und BVerwG 6 C 98.78 - (BVerwGE 57, 311 und 321) ausgesprochen hat - unabhängig von etwaigen Erledigungserklärungen der Parteien unmittelbar durch die einschlägigen Vorschriften des Wehrpflichtänderungsgesetzes selbst herbeigeführt worden.
Wenn der Gesetzgeber in einem solchen Falle in der erkennbaren Absicht, die mit den nunmehr erledigten Rechtsstreitigkeiten befaßten Gerichte von vermeidbarer Arbeit zu entlasten (vgl. BVerwGE 57, 311 [BVerwG 09.03.1979 - BVerwG 6 C 88.78] [314, 315]), außer der Änderung des materiellen Rechts zugleich auch die Beendigung der anhängigen Prozesse kraft Gesetzes vorsieht, so kann auch darin kein Eingriff in die Entscheidungsbefugnisse der betroffenen Gerichte gesehen werden.
Sind nach alledem die Erledigung des Rechtsstreits sowie die Beendigung des ursprünglichen Verfahrens unmittelbar und ausschließlich durch die angeführten Vorschriften des Wehrpflichtänderungsgesetzes bewirkt worden, so sind sie mit der Nichtigerklärung dieser Vorschriften durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 48, 127) mit Wirkung ex tunc wieder entfallen mit der Folge, daß das Verfahren - da der Kläger insoweit auch keinen Vertrauensschutz genießt - in den Zustand zurückversetzt worden ist, in dem es sich vor dem 1. August 1977 befand (vgl. BVerwGE 57, 311 [BVerwG 09.03.1979 - BVerwG 6 C 88.78] und 321).
- OLG Frankfurt, 16.05.2000 - 11 Verg 1/99
Vergabeverfahren: Selbständige Kostenanfechtung nach Hauptsacheerledigung; …
Rn. 84 Da sich die Hauptsache aufgrund der gesetzlichen Bestimmung des §§ 114 Abs. 2 S. 2 und 3, 123 S. 4 GWB -- auch ohne ausdrückliche Erklärung der Beteiligten -- erledigt hat (vgl. zum Fall einer Erledigung des Rechtsstreites aufgrund gesetzlicher Bestimmung BVerwG 57, 311; 66, 55) ist über die Kosten des Verfahrens -- mangels einer diesen Fall ausdrücklich regelnden Kostenbestimmung -- entsprechend §§ 161 VwGO, 91 a ZPO unter Berücksichtigung des Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen zu entscheiden (zur entspr. Anwendung dieser Bestimmungen bei Erledigung der Hauptsache im kartellrechtlichen Beschwerdeverfahren vgl. schon Ipsen, BB 76, 954;… im Vergabenachprüfungsverfahren Bechtold aaO. § 123 Rdnr. 2: so auch KG IBR 2000/213).
- BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 105.78
Fortsetzung eingestellter Verfahren nach Nichtigkerklärung der …
§ 79 Abs. 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes ist in diesem Falle nicht anwendbar (wie BVerwG 6 C 88.78).Dieser Auffassung kann auch nicht das vom Verwaltungsgericht Oldenburg in dem Parallelverfahren BVerwG 6 C 88.78 angeführte Urteil des erkennenden Senats vom 24. Oktober 1973 - BVerwG 6 C 73.73 - (BVerwGE 44, 120) entgegengehalten werden.
- BVerwG, 25.09.1981 - 6 CB 144.80
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Verletzung des …
Wie der Senat in seinem Urteil vom 9. März 1979 - BVerwG 6 C 88.78 - (BVerwGE 57, 311 = NJW 1979, 1469) im einzelnen ausgeführt hat, waren die nach Inkrafttreten dieses später durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. April 1978 (BVerfGE 48, 127) rückwirkend für nichtig erklärten Gesetzes eingestellten Klageverfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer von den Verwaltungsgerichten fortzusetzen.Aus dem bereits erwähnten Urteil des Senats vom 9. März 1979 (BVerwGE 57, 311, insbesondere 321) ergibt sich die Entscheidung über die mit der Beschwerde aufgeworfene Frage, ob der Kläger im Hinblick auf den Einstellungsbeschluß des Verwaltungsgerichts vom 2. August 1977 als anerkannter Kriegsdienstverweigerer zu behandeln ist.
- BVerwG, 30.04.1980 - 6 C 99.78
Isolierte Anfechtung einer unselbstständigen Entscheidung über den Kostenpunkt
§ 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ist weder unmittelbar noch entsprechend anzuwenden (vgl. BVerwGE 57, 311, 57, 321).Der Umstand, daß sich das Verwaltungsgericht dabei - in Verkennung der Rechtslage (vgl. dazu BVerwGE 57, 311 [320]) - durch den Kostenausspruch im Beschluß vom 3. August 1977 gehindert glaubte, die Kostenentscheidung in vollem Umfang der Endentscheidung vorzubehalten, macht die getroffene Kostenentscheidung zwar inkorrekt, nicht aber (isoliert) anfechtbar.
- BVerwG, 01.07.1981 - 6 CB 12.81
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Auswirkungen eines Wechsels …
Da im vorliegenden Falle das nach Inkrafttreten des vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärten Wehrpflichtänderungsgesetzes 1977 eingestellte Klageverfahren trotz des Einstellungsbeschlusses vom 19. September 1977 fortzusetzen war (vgl. dazu BVerwGE 57, 311), kam es für die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts nur auf den Wohnsitz des Klägers im Zeitpunkt der Erhebung seiner Klage vom 19. Februar 1977 an.Wie sich aus dem unter Ziffer 2 der Revisionsbegründung erwähnten Urteil des Senats vom 9. März 1979 - BVerwG 6 C 88.78 - (BVerwGE 57, 311) ergibt, ist ein unter der Geltung des Wehrpflichtänderungsgesetzes 1977 von den Parteien übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärtes Klageverfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach der Nichtigerklärung dieses Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 48, 127) von dem Verwaltungsgericht fortzusetzen; das gilt auch dann, wenn ein gerichtlicher Einstellungsbeschluß ergangen ist.
- BSG, 08.09.1988 - 7 RAr 61/87
Rechtswidriger Verwaltungsakt - Einschränkung der Rücknahme - Nichtigkeit einer …
Die geltende Regelung des § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ist in mehrfacher Hinsicht problematisch und klärungsbedürftig, wie das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) dargelegt hat (BVerwGE 57, 311, 318). - BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 75.79
Schriftlicher Annahmebescheid - Bundesamt für Zivildienst
Der erkennende Senat hat schon in einem anderen rechtlichen Zusammenhang ausgeführt, daß das Bundesverfassungsgericht bei der Anordnung in II des Urteilstenors den Personenkreis des § 25 a Abs. 1 Satz 2 und 3 WPflG (F. 1977) schützen wollte (vgl. BVerwGE 57, 311 [318]; 57, 327 [329]). - BVerwG, 07.02.1980 - 6 B 2.80
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Geltendmachung von Verfahrensmängeln im …
Abgesehen davon steht die Verfahrensweise des Verwaltungsgerichts im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 57, 311), die inzwischen vom Bundesverfassungsgericht für verfassungsgemäß erachtet worden ist (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 1979 - 2 BvR 849/79 -). - BVerwG, 18.10.1979 - 6 C 9.79
Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rüge der Verletzung von …
- BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 86.78
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Erledigung eines Rechtsstreits in der …
- BVerwG, 12.08.1980 - 6 C 42.77
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Erfordernis konkreter Anhaltspunkte für …
- BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 44.79
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an eine …
- BVerwG, 12.12.1979 - 6 C 66.78
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtigkeit einer Norm
- BVerwG, 06.09.1979 - 6 C 32.79
Verfahrensrevision im Wehrpflichtrecht - Unwiderrufliche Beendigung des …
- BVerwG, 06.08.1979 - 6 B 2.79
Rechtsgrundsätze des Bundesverwaltungsgerichts über die Beweisanforderungen in …
- BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 98.78
- BVerwG, 17.10.1979 - 6 B 67.79
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderung an die …
- BVerwG, 13.09.1979 - 6 C 31.79
Fortsetzung der nach Inkrafttreten des vom Bundesverfassungsgericht für nichtig …
- BVerwG, 06.09.1979 - 6 C 39.79
Verfahrenrevision im Wehrpflichtrecht - Unwiderrufliche Beendigung des …
- BVerwG, 23.08.1979 - 6 C 33.79
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach Inkrafttreten des …
- BVerwG, 27.02.1980 - 6 B 123.79
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
- BVerwG, 15.10.1979 - 6 C 15.79
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
- BVerwG, 18.06.1979 - 6 B 20.79
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anerkennung als …
- BVerwG, 12.02.1980 - 6 C 41.79
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Fortsetzung eines Klageverfahrens nach …
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