Rechtsprechung
| BVerwG, 24.10.2007 - 6 C 9.07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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WPflG § 12
Einberufungsbescheid; Zurückstellung; besondere Härte; Studium; drittes Semester; dualer Studiengang; Wehrgerechtigkeit. - Bundesverwaltungsgericht
WPflG § 12
Einberufungsbescheid; Studium; Wehrgerechtigkeit; Zurückstellung; besondere Härte; drittes Semester; dualer Studiengang
- Judicialis
WPflG § 12
- Wolters Kluwer
Zurückstellung vom Grundwehrdienst wegen einer Ausbildung in einem dualen Studiengang - Ansehung einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Rahmen eines dualen Studiengangs als Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes - Einordnung des dualen ...
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WPflG § 12
Wehrrecht: Voraussetzungen für die Zurückstellung vom Wehrdienst wegen eines Studiums - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Einberufung zum Grundwehrdienst bei Ausbildung im sog. dualen Studiengang
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Einberufung zum Grundwehrdienst bei dualem Ausbildungsgang
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Wehrdienst trotz dualen Studiengangs? - Bis zum dritten Semester können Studierende einberufen werden
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Wie bei Studierenden: Einberufung zum Grundwehrdienst bei dualem Ausbildungsgang
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Wehrpflichtrecht: BA-Studium - Duale Ausbildung - Zurückstellung - Bundeswehr
- 123recht.net (Pressemeldung, 24.10.2007)
Wehrdienst auch nach Beginn eines dualen Studiengangs // Ausbildungsform wird wie Studium behandelt
Verfahrensgang
- VG Würzburg - 1 K 06.813
- VG Würzburg, 14.11.2006 - W 1 K 06.813
- VG Düsseldorf, 12.04.2007 - 11 K 4611/06
- BVerwG, 31.05.2007 - 6 C 25.07
- BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 9.07
- BVerwG, 24.10.2007 - 6 C 9.07
- BVerwG, 20.11.2007 - 6 C 25.07
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2008, 263
- DÖV 2008, 520
Wird zitiert von ... (42) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70
Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage
Auszug aus BVerwG, 24.10.2007 - 6 C 9.07
Für die verwaltungsgerichtliche Beurteilung einer Verpflichtungsklage, mit der ein Anspruch auf Zurückstellung geltend gemacht wird, ist grundsätzlich der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblich (Urteil vom 28. Januar 1971 - BVerwG 8 C 90.70 - BVerwGE 37, 151 ).Ist bereits ein Einberufungsbescheid ergangen, richtet sich die Begründetheit der Verpflichtungsklage jedoch nach dem für die rechtliche Prüfung dieses Eingriffsaktes maßgeblichen Gestellungszeitpunkt (Urteil vom 28. Januar 1971 - BVerwG 8 C 90.70 - a.a.O. S. 153 f.).
Dieses kann ausnahmsweise - aus Gründen der Prozessökonomie - auch Tatsachenänderungen berücksichtigen, wenn diese sich in bloßem Zeitablauf erschöpfen (Urteile vom 28. Januar 1971 - BVerwG 8 C 90.70 - a.a.O. S. 154 f. und vom 30. November 1977 - BVerwG 8 C 80.76 - BVerwGE 55, 94 ).
- BVerwG, 19.01.2005 - 6 C 9.04
Wehrpflicht; allgemeine Wehrpflicht; Wehrgerechtigkeit.
Auszug aus BVerwG, 24.10.2007 - 6 C 9.07
Da der Grundsatz der Wehrgerechtigkeit auf Gleichheit im Belastungserfolg abzielt, ist er nicht nur vom Gesetzgeber, sondern auch von Verwaltung und Rechtsprechung bei der Auslegung und Anwendung wehrpflichtrechtlicher Normen zu beachten (vgl. Urteil vom 19. Januar 2005 - BVerwG 6 C 9.04 - BVerwGE 122, 331 m.w.N.). - BVerwG, 30.11.1977 - 8 C 80.76
Entlassung eines Dienstpflichtigen - Zivildienst - Aufschiebende Wirkung der …
Auszug aus BVerwG, 24.10.2007 - 6 C 9.07
Dieses kann ausnahmsweise - aus Gründen der Prozessökonomie - auch Tatsachenänderungen berücksichtigen, wenn diese sich in bloßem Zeitablauf erschöpfen (…Urteile vom 28. Januar 1971 - BVerwG 8 C 90.70 - a.a.O. S. 154 f. und vom 30. November 1977 - BVerwG 8 C 80.76 - BVerwGE 55, 94 ). - BVerwG, 15.11.1978 - 8 C 42.77
Zurückstellung vom Zivildienst wegen weitgehender Förderung des Zweitstudiums und …
Auszug aus BVerwG, 24.10.2007 - 6 C 9.07
Kommt § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. c WPflG zum Zuge, so ist der Wehrpflichtige bereits vor der Aufnahme der Berufsausbildung und nicht erst, wie in § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. b Alt. 1 WPflG für das begleitende Studium vorgesehen, nach Ablauf von zwei Semestern gegen seine Einberufung geschützt; außerdem erwirbt er regelmäßig im Schutze der ersten Zurückstellung allein durch Zeitablauf den Anspruch auf die zweite, diesmal allerdings nach § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. b Alt. 1 WPflG (vgl. Urteil vom 15. November 1978 - BVerwG 8 C 42.77 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 7).
- BVerwG, 11.06.2008 - 6 C 35.07
Anforderung an die Zurückstellung von Studierenden vom Wehrdienst; Zurückstellung …
Rn. 4 Die Beklagte begründet ihre vom Verwaltungsgericht zugelassene Revision im Wesentlichen unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 2007 - BVerwG 6 C 9.07 -.Parallel dazu wird das Studium an der Fachhochschule oder dem sonstigen Träger des dualen Studiengangs absolviert (Urteil vom 24. Oktober 2007 - BVerwG 6 C 9.07 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 214 Rn. 16).
Vielmehr lässt das Gesetz auch Raum für neuartige Formen der Ausbildung in den anerkannten Ausbildungsberufen, indem etwa der herkömmliche Berufsschulunterricht durch gleich- oder höherwertige theoretische Unterweisungen ersetzt wird (Urteil vom 24. Oktober 2007 a.a.O. Rn. 17).
Beide Verträge bilden eine Einheit." Es handelt sich somit um einen Fall des vertraglich vereinbarten dualen Studiengangs, wie er auch dem Urteil des erkennenden Senats vom 24. Oktober 2007 (a.a.O.) zugrunde gelegen hat.
Die Einordnung des dualen Studiengangs in das System der Zurückstellungsgründe nach § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WPflG ist vom Gesetz zwar nicht ausdrücklich vorgesehen, wird von ihm aber ermöglicht und führt zur Anwendung des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. b Alt. 1 WPflG (Urteil vom 24. Oktober 2007 a.a.O. Rn. 18).
Damit war die sukzessive Anwendung der Bestimmungen in § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. c und § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. b WPflG nicht in Einklang zu bringen (vgl. Urteil vom 24. Oktober 2007 a.a.O. Rn. 23 ff.).
Ein Wehrpflichtiger, der einen dualen Studiengang absolviert, kann daher nicht einberufen werden, wenn er zum Gestellungstermin bereits das erste Jahr seiner betrieblichen Ausbildung absolviert hat und erst danach in die erste Studienphase an der Fachhochschule eintritt (Urteil vom 24. Oktober 2007 a.a.O. Rn. 30).
- LSG Sachsen, 30.11.2017 - L 3 AL 192/15 Denn das Berufsbildungsgesetz lasse auch Raum für neuartige Formen der Ausbildung in den anerkannten Ausbildungsberufen, indem etwa der herkömmliche Berufsschulunterricht durch gleich- oder höherwertige theoretische Unterweisungen ersetzt werde (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2007 - 6 C 9/07 - NVwZ-RR 2008, 263 ff. = juris Rdnr. 17).
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 24. Oktober 2007 zu einer dualen Ingenieurausbildung, bei der der dortige Kläger neben dem Fachhochschulabschluss auch den Berufsabschluss eines Mechatroniker erworben hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2007, a. a. O., juris Rdnr. 2), festgestellt, dass das Ziel dieser besonderen Ausbildungsform die Erlangung von zwei verschiedenen Abschlüssen, nämlich sowohl des Facharbeiterbriefes in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf als auch eines Hochschulgrades sei.
Diese Doppelqualifikation der Absolventen kennzeichne den dualen Studiengang (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2007, a. a. O., juris Rdnr. 16).
Während der Besuch der Fachhochschule den die betriebliche Ausbildung sonst begleitenden Berufsschulbesuch ersetzt, liefert die betriebliche Ausbildung ihrerseits dem Fachhochschulstudium den sinnvollen und gewünschten Praxisbezug." (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2007, a. a. O., juris Rdnr. 23).
Im Ergebnis sah es das duale Studium als durch das Hochschulelement geprägt an (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2007, a. a. O., juris Rdnr. 23, 30).
- BVerwG, 20.10.2010 - 6 C 20.09
Besondere Härte; Berufsausbildung; dualer Bildungsgang; einseitige …
Dieses kann ausnahmsweise aus Gründen der Prozessökonomie auch Tatsachenänderungen berücksichtigen, wenn diese sich in einem bloßen Zeitablauf und darauf bezogenen Erklärungen der Beteiligten erschöpfen (vgl. zum Ganzen: Urteile vom 28. Januar 1971 - BVerwG 8 C 90.70 - BVerwGE 37, 151 = Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 50 S. 77 ff., vom 30. November 1977 - BVerwG 8 C 80.76 - BVerwGE 55, 94 = Buchholz 448.11 § 43 ZDG Nr. 1 S. 3 und vom 24. Oktober 2007 - BVerwG 6 C 9.07 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 214 Rn. 14).Rn. 24 Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung (BTDrucks 16/7955 S. 6, 25, 27) sah - anschließend an die Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 24. Oktober 2007 a.a.O. Rn. 18 ff., vgl. weiter: Urteil vom 11. Juni 2008 - BVerwG 6 C 35.07 - juris Rn. 16 ff.) zu der vorherigen, bis zum 8. August 2008 gültig gewesenen Gesetzesfassung und insoweit klarstellend - die zurückstellungsrechtliche Gleichbehandlung von herkömmlichen Hochschulstudien und dualen Bildungsgängen in der Vorschrift des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. b WPflG vor.
Diese Art der Regelung trägt der zu dem vorhergehenden Rechtszustand angestellten Erwägung des Senats (Urteil vom 24. Oktober 2007 a.a.O. Rn. 22 f.) Rechnung, dass ein dualer Studiengang durch das Studium mehr als durch die betriebliche Ausbildung geprägt wird.
Rn. 31 Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 24. Oktober 2007 (a.a.O. Rn. 23) zu der bis zum 8. August 2008 geltenden Rechtslage festgestellt, die Besonderheiten dualer Bildungsgänge erforderten keine weitergehenden Zurückstellungsregelungen als die für herkömmliche Studiengänge bestehenden.
- VG Karlsruhe, 10.06.2010 - 9 K 1357/09
Zurückstellung eines Wehrpflichtigen; dualer Bildungsgang als Studium
Gegen eine einschränkende Auslegung des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3c WPflG, wonach es sich bei der erforderlichen studienbegleitenden betrieblichen Ausbildung um eine solche Berufsausbildung handeln muss, spricht zudem, dass § 12 Abs. 4 Satz 2 WPflG in Nr. 3c einerseits und in Nr. 3e und am Ende andererseits ausdrücklich zwischen den Begriffen studienbegleitende betriebliche Ausbildung und Berufsausbildung unterscheidet (…anders, ohne weitere Begründung, VG Ansbach, Urt. v. 30.06.2009 - AN 15 K 09.00653 und 09.00875 -, JURIS, wonach der duale Bildungsgang ebenfalls eine Berufsausbildung umfasse, die mit der betrieblichen Ausbildung angesprochen werde; VG Minden, Beschl. v. 19.05.2009 - 10 L 222/09 - unveröff., unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 24.10.2007 - 6 C 9/07 -, NVwZ-RR 2008, 263).Auch der Bundesrat, der sich in seiner Stellungnahme vom 11.05.2007 (…BT-Drs. 16/7955, S. 46 ff.) - d.h. vor dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.10.2007 - 6 C 9/07 -, a.a.O. - für eine Beibehaltung der damals geltenden Fassung mit der Begründung aussprach, Studierende im dualen Studium sollten wie andere Auszubildende behandelt werden, die ihre Ausbildung nicht unterbrechen müssten, hatte wohl in erster Linie solche dualen Studiengänge im Blick, bei denen die Studierenden neben dem Studium eine Berufsausbildung absolvieren.
Rn. 29 Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.10.2007 (6 C 9/07, a.a.O.).
Rn. 30 Da es an einer in der Unterbrechung des dualen Bildungsgangs durch die Einberufung liegenden besonderen Härte auch nicht deshalb fehlt, weil der Kläger in Kenntnis der wirksamen Einberufung zum 01.07.2009 unter Ausnutzung der gerichtlich angeordneten aufschiebenden Wirkung seines Rechtsmittels gegen den Einberufungsbescheid im Oktober 2009 das Studium aufgenommen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.10.2007 - 6 C 9/07 -,NVwZ-RR 2008, 263), war dem Klageantrag nach alledem mit der Kostenfolge aus § 154 Abs. 1 VwGO stattzugeben.
- BVerwG, 10.06.2008 - 6 C 10.08 Rn. 4 Auf die Beschwerde der Beklagten hat der erkennende Senat die Revision gemäß § 132 Abs. 1 Nr. 2 VwGO wegen Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24. Oktober 2007 - BVerwG 6 C 9.07 ) zugelassen.
Der erkennende Senat hat aber am 24. Oktober 2007 in der Sache BVerwG 6 C 9.07 (Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 214) entschieden, dass auf derartige Fälle die Regelung aus § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. b WPflG anzuwenden ist; daran wird festgehalten (a).
Ein Wehrpflichtiger, der einen dualen Studiengang absolviert, kann daher nicht einberufen werden, wenn er zum Gestellungstermin bereits das erste Jahr seiner betrieblichen Ausbildung absolviert hat und erst danach in die erste Studienphase an der Fachhochschule eintritt (BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2007 - BVerwG 6 C 9.07 - a.a.O. Rn. 30).
- BVerwG, 10.06.2008 - 6 C 1.08
Anforderungen an eine Zurückstellung von Studierenden vom Wehrdienst - …
Auf die Beschwerde der Beklagten hat der erkennende Senat die Revision gemäß § 132 Abs. 1 Nr. 2 VwGO wegen Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24. Oktober 2007 - BVerwG 6 C 9.07) zugelassen.Der erkennende Senat hat aber am 24. Oktober 2007 in der Sache BVerwG 6 C 9.07 (Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 214) entschieden, dass auf derartige Fälle die Regelung aus § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. b WPflG anzuwenden ist; daran wird festgehalten (a).
Ein Wehrpflichtiger, der einen dualen Studiengang absolviert, kann daher nicht einberufen werden, wenn er zum Gestellungstermin bereits das erste Jahr seiner betrieblichen Ausbildung absolviert hat und erst danach in die erste Studienphase an der Fachhochschule eintritt (BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2007 - BVerwG 6 C 9.07 - a.a.O. Rn. 30).
- VG Karlsruhe, 10.06.2010 - 9 K 199/10
Zurückstellung eines Zivildienstleistenden; Studium
Gegen eine einschränkende Auslegung des § 11 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3c ZDG, wonach es sich bei der erforderlichen studienbegleitenden betrieblichen Ausbildung um eine solche Berufsausbildung handeln muss, spricht zudem, dass § 11 Abs. 4 Satz 2 ZDG in Nr. 3c einerseits und in Nr. 3e und am Ende andererseits ausdrücklich zwischen den Begriffen studienbegleitende betriebliche Ausbildung und Berufsausbildung unterscheidet (…anders, ohne weitere Begründung, VG Ansbach, Urt. v. 30.06.2009 - AN 15 K 09.00653 und 09.00875 -, JURIS, wonach der duale Bildungsgang ebenfalls eine Berufsausbildung umfasse, die mit der betrieblichen Ausbildung angesprochen werde; VG Minden, Beschl. v. 19.05.2009 - 10 L 222/09 - unveröff., unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 24.10.2007 - 6 C 9/07 -, NVwZ-RR 2008, 263).Auch der Bundesrat, der sich in seiner Stellungnahme vom 11.05.2007 (…BT-Drs. 16/7955, S. 46 ff.) - d.h. vor dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.10.2007 - 6 C 9/07 -, a.a.O. - für eine Beibehaltung der damals geltenden Fassung mit der Begründung aussprach, Studierende im dualen Studium sollten wie andere Auszubildende behandelt werden, die ihre Ausbildung nicht unterbrechen müssten, hatte wohl in erster Linie solche dualen Studiengänge im Blick, bei denen die Studierenden neben dem Studium eine Berufsausbildung absolvieren.
Rn. 21 Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.10.2007 (6 C 9/07, a.a.O.).
- VG Karlsruhe, 10.06.2010 - 9 K 503/10
Zurückstellung eines Wehrpflichtigen; Studium
Gegen eine einschränkende Auslegung des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3c WPflG, wonach es sich bei der erforderlichen studienbegleitenden betrieblichen Ausbildung um eine solche Berufsausbildung handeln muss, spricht zudem, dass § 12 Abs. 4 Satz 2 WPflG in Nr. 3c einerseits und in Nr. 3e und am Ende andererseits ausdrücklich zwischen den Begriffen studienbegleitende betriebliche Ausbildung und Berufsausbildung unterscheidet (…anders, ohne weitere Begründung, VG Ansbach, Urt. v. 30.06.2009 - AN 15 K 09.00653 und 09.00875 -, JURIS, wonach der duale Bildungsgang ebenfalls eine Berufsausbildung umfasse, die mit der betrieblichen Ausbildung angesprochen werde; VG Minden, Beschl. v. 19.05.2009 - 10 L 222/09 - unveröff., unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 24.10.2007 - 6 C 9/07 -, NVwZ-RR 2008, 263).Auch der Bundesrat, der sich in seiner Stellungnahme vom 11.05.2007 (…BT-Drs. 16/7955, S. 46 ff.) - d.h. vor dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.10.2007 - 6 C 9/07 -, a.a.O. - für eine Beibehaltung der damals geltenden Fassung mit der Begründung aussprach, Studierende im dualen Studium sollten wie andere Auszubildende behandelt werden, die ihre Ausbildung nicht unterbrechen müssten, hatte wohl in erster Linie solche dualen Studiengänge im Blick, bei denen die Studierenden neben dem Studium eine Berufsausbildung absolvieren.
Rn. 21 Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.10.2007 (6 C 9/07, a.a.O.).
- VG Sigmaringen, 16.06.2010 - 5 K 274/10
Zurückstellung vom Wehrdienst bei studienbegleitender Berufsausbildung
Der Meinungsstreit, ob sie der Berufsausbildung oder der Fachhochschulausbildung gleichzustellen sei, sei höchstrichterlich (BVerwG, Urteil vom 24.10.2007 - 6 C 9.07 -) zugunsten der letzten Alternative entschieden worden.Da bisher ein Einberufungsbescheid nicht ergangen ist, ist für die verwaltungsgerichtliche Beurteilung einer Verpflichtungsklage, mit der ein Anspruch auf Zurückstellung geltend gemacht wird, grundsätzlich der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblich (BVerwG, Urteil vom 24.10.2007 - 6 C 9.07 -, NVwZ-RR 2008, 263 sowie Urteil vom 28.01.1971 - 8 C 90.70 -, BVerwGE 37, 151).
Der duale Studiengang nach der genannten Vorschrift ist daher nicht (mehr) durch eine Doppelqualifikation der Absolventen gekennzeichnet, wie dies - zur bis 08.08.2008 geltenden Rechtslage - das Bundesverwaltungsgericht gefordert hat (Urteil vom 24.10.2007 - 6 C 9.07 -, juris, Rdnr. 16, NVwZ-RR 2008, 263).
- VG Arnsberg, 29.09.2008 - 9 L 612/08
Aufnahme des Bachelor-Studiums "Duales Studium Maschinenbau (kooperativ)" an …
Rn. 10 Vgl. u.a. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteile vom 22. August 2007 - 6 C 28.06 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungsreport (NVwZ-RR) 2008, 39 ff. = Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (nachfolgend: Buchholz) 448.0 § 12 WPflG Nr. 212, vom 24. Oktober 2007 - 6 C 9.07 -, NVwZ-RR 2008, 263 ff. = Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 214 und vom 11. Juni 2008 - 6 C 35.07 -, JURIS; ferner Boehm/Tettelbach, Wehrpflichtgesetz, Loseblatt-Kommentar, Stand: 24. Ergänzungslieferung Februar 2008, § 12 Rdnrn. 31b ff.Rn. 14 Vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juni 2008 - 6 C 35.07 -, aaO. unter Verweis auf sein weiteres Urteil vom 24. Oktober 2007 - 6 C 9.07 -, aaO. (jeweils noch zur Zurückstellung wegen Absolvierung eines dualen Studiums vor dem Hintergrund der bis zum 8. August 2008 maßgeblichen Fassung des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WPflG).
Rn. 20 Vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juni 2008 - 6 C 35.07 -, aaO. unter Verweis auf sein weiteres Urteil vom 24. Oktober 2007 - 6 C 9.07 -, aaO.
- BVerwG, 20.11.2007 - 6 C 24.07
Einstellung eines Verfahrens wegen übereinstimmender Erledigterklärung der …
- BVerwG, 20.11.2007 - 6 C 28.07
Einstellung eines Verfahrens aufgrund übereinstimmender Erklärung des …
- BVerwG, 20.11.2007 - 6 C 18.07
Verfahrenseinstellung nach übereinstimmenderf Erledigterklärung
- VG Darmstadt, 21.09.2010 - 1 L 1146/10
Aussetzung der Vollziehung einer Einberufung zum Grundwehrdienst bei dualem …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - 4 B 335/19
Anspruch auf Unterlassung der Information an Ausbildungsteilnehmer eines privaten …
- BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 55.07
- BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 56.07
- BVerwG, 20.11.2007 - 6 C 27.07
- BVerwG, 20.11.2007 - 6 C 25.07
- LSG Schleswig-Holstein, 12.05.2017 - L 3 AL 15/15
Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - förderungsfähige Berufsausbildung - …
- BVerwG, 02.01.2008 - 6 B 39.07
- BVerwG, 30.07.2008 - 6 B 30.08
Verfassungsmäßigkeit der Heranziehung zur Wehrpflicht eines in der dualen …
- BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 61.07
- BVerwG, 05.09.2008 - 6 C 1.08
- BVerwG, 19.12.2007 - 6 B 54.07
Zulassung der Revision wegen Abweichung von einer Entscheidung des …
- BVerwG, 03.12.2007 - 6 C 23.07
Einstellung des Verfahrens
- BVerwG, 30.07.2008 - 6 B 32.08
Anforderungen an das Vorliegen einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör …
- VG Koblenz, 20.09.2010 - 7 L 1107/10
Zurückstellung vom Wehrdienst und Bundeswehrreform
- VG Neustadt, 14.06.2010 - 3 K 939/09
Zurückstellung vom Wehrdienst zur Aufnahme des Studiums an der Dualen Hochschule …
- VG Karlsruhe, 10.06.2010 - 9 K 536/10
Frage der Zurückstellung vom Wehrdienst wegen beabsichtigter Aufnahme eines …
- BVerwG, 22.07.2008 - 6 C 46.07
- VG Sigmaringen, 28.06.2010 - 7 K 1320/10
Zurückstellung vom Wehrdienst wegen studienbegleitender Berufsausbildung
- BVerwG, 27.03.2008 - 6 C 20.07
- BVerwG, 10.06.2008 - 6 C 11.08
- VG Braunschweig, 26.09.2008 - 7 B 182/08
Zum Begriff der Regelstudienzeit im Sinne von § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3c WPflG; …
- VG Augsburg, 30.08.2010 - Au 1 S 10.1223
1. Es spricht im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes Überwiegendes dafür, …
- VG München, 11.05.2010 - M 15 S 10.1970
Zurückstellung vom Wehrdienst; Studiengang an der Dualen Hochschule …
- BVerwG, 09.09.2008 - 6 C 12.08
- VG München, 31.08.2010 - M 15 K 10.3309
Einberufung; Zurückstellung vom Grundwehrdienst; Vorbereitungsdienst als …
- VG Augsburg, 27.06.2008 - Au 1 S 08.841
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Einberufung zum Wehrdienst; kein …
- BVerwG, 13.12.2007 - 6 B 37.07
- VG Schwerin, 25.09.2009 - 6 B 525/09
Wehrpflicht; Zurückstellung; dualer Bildungsgang
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| BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 9.07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Streitwertfestsetzung
Verfahrensgang
- VG Würzburg - 1 K 06.813
- VG Würzburg, 14.11.2006 - W 1 K 06.813
- VG Düsseldorf, 12.04.2007 - 11 K 4611/06
- BVerwG, 31.05.2007 - 6 C 25.07
- BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 9.07
- BVerwG, 24.10.2007 - 6 C 9.07
- BVerwG, 20.11.2007 - 6 C 25.07
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 20.11.2007 - 6 C 10.07 Es entspricht der Billigkeit, im Hinblick auf das bis zur Revisionsverhandlung am 24. Oktober 2007 weiterhin rechtshängige Zurückstellungsbegehren die Kosten des Verfahrens dem Kläger aufzuerlegen, weil dieser insoweit aus den Gründen des Senatsurteils vom selben Tage in der Sache BVerwG 6 C 9.07 voraussichtlich unterlegen wäre.
Aus der insoweit maßgeblichen Sicht der Beklagten ist deren Erledigungserklärung erst dadurch sinnvoll und möglich geworden, dass das Gericht die Behandlung der für sie wesentlichen Rechtsfrage in dem nicht zur Erledigung gebrachten Rechtsstreit BVerwG 6 C 9.07 in Aussicht gestellt hat.
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