Rechtsprechung
| BVerwG, 30.10.1986 - 6 C 90.83 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit einer Waffe
Verfahrensgang
- VG München, 15.06.1983 - XI 594 IV 78
- BVerwG, 08.08.1985 - 6 CB 90.83
- BVerwG, 30.10.1986 - 6 C 90.83
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77
Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den …
Auszug aus BVerwG, 30.10.1986 - 6 C 90.83
Das angefochtene Urteil verletze Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG i.V.m. § 25 WPflG a.F., § 1 KDVG, indem es - unter Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG 6 C 247.73 - und Beschluß vom 6. Februar 1978 - BVerwG 6 B 36.77 - <BVerwGE 55, 217 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 107>) - als Voraussetzung einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe einmal eine "spezifische Verarbeitung" von Eindrücken und Erlebnissen des Wehrpflichtigen und zum anderen, und zwar zusätzlich, das "wesentliche Hinzutreten anderer Einflüsse" verlange.Letztlich kommt es immer auf den vom betroffenen Wehrpflichtigen gewonnenen Gesamteindruck an, der durch ganz unterschiedliche Aspekte geprägt sein kann; insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht (beispielhaft etwa in seinem Beschluß vom 6. Februar 1978 - BVerwG 6 B 36.77 - <BVerwGE 55, 217 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 107>) lediglich mögliche konkrete Anhaltspunkte wie die persönliche Entwicklung des Wehrpflichtigen, seine Lebensführung, sein bisheriges Verhalten, die Einflüsse, denen er ausgesetzt war und noch ist, sowie die Motivation seiner Entscheidungsbildung angeführt, ohne daß damit gesagt werden sollte, bei jedem Wehrpflichtigen müßten alle diese Anhaltspunkte gegeben sein, damit er als Kriegsdienstverweigerer im Sinne von Art. 4 Abs. 3 GG anerkannt werden könne.
- BVerwG, 10.12.1976 - 6 C 103.75
Einstellung zum Schwangerschaftsabbruch als Indiz für Fähigkeit zu sittlich …
Auszug aus BVerwG, 30.10.1986 - 6 C 90.83
Eine weitere Verletzung von Bundesrecht sei darin zu sehen, daß das Verwaltungsgericht der Erörterung der Problematik der Abtreibung - wiederum in Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 103.75 -) - eine zentrale Bedeutung beigemessen habe, obwohl der Kläger diese Problematik nicht von sich aus mit Fragen der Kriegsdienstverweigerung verknüpft habe und mit ihr auch in seinem Medizinstudium noch nicht konfrontiert worden sei; insbesondere habe das Gericht die konkreten Anforderungen an die Befassung mit dieser Problematik weit überspannt.Das Bundesverwaltungsgericht hat in bezug auf die Erörterung der Problematik von Schwangerschaftsabbrüchen und auf die aus den Antworten des Wehrpflichtigen hierzu möglichen und zulässigen Schlußfolgerungen - und zwar eben im Hinblick auf die allein interessierende Frage, ob der Wehrpflichtige eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe im Sinne von Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG getroffen hat - bereits in dem vom Kläger angeführten Urteil vom 10. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 103.75 - ausgeführt:.
- BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84
Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren - …
Auszug aus BVerwG, 30.10.1986 - 6 C 90.83
Sie wird nunmehr, nachdem am 1. Januar 1984 das neue KDVG in Kraft getreten ist, unter Beachtung der vom Senat im Beschluß vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - (Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 1 = DÖV 1984, 676) sowie in seinem Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - (BVerwGE 70, 216 = Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 4 = DÖV 1985, 199) niedergelegten materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Grundsätze über das Anerkennungsbegehren des Klägers neu zu befinden haben.
- BVerwG, 25.05.1984 - 6 B 40.84
Kriegsdienstverweigerung - Neuordnungsgesetz - Anwendbarkeit - Alt-Verfahren
Auszug aus BVerwG, 30.10.1986 - 6 C 90.83
Sie wird nunmehr, nachdem am 1. Januar 1984 das neue KDVG in Kraft getreten ist, unter Beachtung der vom Senat im Beschluß vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - (Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 1 = DÖV 1984, 676) sowie in seinem Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - (BVerwGE 70, 216 = Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 4 = DÖV 1985, 199) niedergelegten materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Grundsätze über das Anerkennungsbegehren des Klägers neu zu befinden haben. - BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
Auszug aus BVerwG, 30.10.1986 - 6 C 90.83
Auch der vom Gericht seiner Beurteilung zugrunde gelegte Gewissensbegriff weiche von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ab (vgl. BVerwGE 7, 242) und verletze Bundesrecht. - BVerwG, 22.11.1974 - VI C 247.73
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 30.10.1986 - 6 C 90.83
Das angefochtene Urteil verletze Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG i.V.m. § 25 WPflG a.F., § 1 KDVG, indem es - unter Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG 6 C 247.73 - und Beschluß vom 6. Februar 1978 - BVerwG 6 B 36.77 - <BVerwGE 55, 217 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 107>) - als Voraussetzung einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe einmal eine "spezifische Verarbeitung" von Eindrücken und Erlebnissen des Wehrpflichtigen und zum anderen, und zwar zusätzlich, das "wesentliche Hinzutreten anderer Einflüsse" verlange. - BVerwG, 10.07.1980 - 6 C 38.80
Kriegsdienstverweigerung eines Arztes - Differenzierte Stellungnahme - Ärztliche …
Auszug aus BVerwG, 30.10.1986 - 6 C 90.83
Diese Auffassung hat der Senat in seiner seitherigen Rechtsprechung immer wieder bestätigt (vgl. insbesondere die Urteile vom 10. Juli 1980 - BVerwG 6 C 38.80 - <BVerwGE 60, 278 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 113>, vom 15. August 1980 - BVerwG 6 C 14.80 - <BVerwGE 60, 336 [BVerwG 15.08.1980 - 6 C 14/80] = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 114> sowie vom 20. März 1985 - BVerwG 6 C 34.82 - ). - BVerwG, 15.08.1980 - 6 C 14.80
Anforderungen an die geistige Auseinandersetzung mit den Problemen der …
Auszug aus BVerwG, 30.10.1986 - 6 C 90.83
Diese Auffassung hat der Senat in seiner seitherigen Rechtsprechung immer wieder bestätigt (vgl. insbesondere die Urteile vom 10. Juli 1980 - BVerwG 6 C 38.80 - <BVerwGE 60, 278 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 113>, vom 15. August 1980 - BVerwG 6 C 14.80 - <BVerwGE 60, 336 [BVerwG 15.08.1980 - 6 C 14/80] = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 114> sowie vom 20. März 1985 - BVerwG 6 C 34.82 - ). - BVerwG, 22.09.1982 - 6 B 50.82
Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Würdigung von Bekundungen - …
Auszug aus BVerwG, 30.10.1986 - 6 C 90.83
Soweit die Revision weiter zu strenge Anforderungen des Verwaltungsgerichts bei der Beurteilung der Bekundungen des Klägers zur Frage der "Nachrüstung" rügt, ist festzustellen, daß vom Wehrpflichtigen - je nach seinem Bildungsstand und seinen geistigen Fähigkeiten - wohl eine geistige Auseinandersetzung mit der Problematik der Kriegsdienstverweigerung und ggf. auch der aktuellen Rüstungspolitik, nicht z.B. aber ein bestimmtes Spezialwissen und insbesondere keine abschließende Durchdringung der Problematik verlangt werden kann und daß seine Bekundungen nicht am Maßstab von "richtig" und "falsch" gemessen werden dürfen (vgl. dazu etwa Beschluß vom 22. September 1982 - BVerwG 6 B 50.82 - mit Nachweisen). - BVerwG, 20.03.1985 - 6 C 34.82
Auszug aus BVerwG, 30.10.1986 - 6 C 90.83
Diese Auffassung hat der Senat in seiner seitherigen Rechtsprechung immer wieder bestätigt (vgl. insbesondere die Urteile vom 10. Juli 1980 - BVerwG 6 C 38.80 - <BVerwGE 60, 278 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 113>, vom 15. August 1980 - BVerwG 6 C 14.80 - <BVerwGE 60, 336 [BVerwG 15.08.1980 - 6 C 14/80] = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 114> sowie vom 20. März 1985 - BVerwG 6 C 34.82 - ).
- BVerwG, 01.12.1989 - 6 C 27.87
Anforderungen an die geistige Auseinandersetzung eines Wehrpflichtigen mit der …
Das Bundesverwaltungsgericht hat zur Erörterung der Problematik von Schwangerschaftsabbrüchen und zu den möglichen Schlußfolgerungen aus den Antworten des Wehrpflichtigen hierzu in ständiger Rechtsprechung darauf hingewiesen, daß der Schwangerschaftsabbruch nicht zu den Fragenkreisen gehört, deren Einbeziehung in die Gedanken zur Kriegsdienstverweigerung ohne weiteres erwartet werden kann (vgl. insbesondere Urteile vom 10. Juli 1980 - BVerwG 6 C 38.80 - <BVerwGE 60, 278 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 113>, vom 15. August 1980 - BVerwG 6 C 14.80 - <BVerwGE 60, 336 [BVerwG 15.08.1980 - 6 C 14/80] = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 114>, vom 20. März 1985 - BVerwG 6 C 34.82 - , vom 30. Oktober 1986 - BVerwG 6 C 90.83 - sowie vom 24. Februar 1987 - BVerwG 6 C 34.86 -). - BVerwG, 24.02.1987 - 6 C 34.86
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Einstellung zur …
Das Bundesverwaltungsgericht hat zur Erörterung der Problematik von Schwangerschaftsabbrüchen und zu den möglichen Schlußfolgerungen aus den Antworten des Wehrpflichtigen hierzu in ständiger Rechtsprechung darauf hingewiesen, daß der Schwangerschaftsabbruch nicht zu den Fragenkreisen gehört, deren Einbeziehung in die Gedanken zur Kriegsdienstverweigerung ohne weiteres erwartet werden kann (vgl. Urteile vom 10. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 103.75 -, 15. August 1980 - BVerwG 6 C 14.80 - <BVerwGE 60, 336 [BVerwG 15.08.1980 - 6 C 14/80] = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 114>, 20. März 1985 - BVerwG 6 C 34.82 - sowie vom 30. Oktober 1986 - BVerwG 6 C 90.83 -). - BVerwG, 09.08.1988 - 6 C 69.87
Kriegsdienstverweigerung - Konfliktfälle - Schwangerschaftsabbruch nach …
Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung in bezug auf die Erörterung der Problematik von Schwangerschaftsabbrüchen und auf die aus den Antworten des Wehrpflichtigen hierzu möglichen und zulässigen Schlußfolgerungen darauf hingewiesen, daß im Rahmen der Überprüfung der Tiefe und Ernsthaftigkeit der von einem Wehrpflichtigen geltend gemachten Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst keine zu hohen Anforderungen an die geistige Durchdringung dieser komplexen Problematik gestellt werden dürfen (vgl. Urteile vom 15. August 1980 - BVerwG 6 C 14.80 - <BVerwGE 60, 336 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 114>, vom 20. März 1985 - BVerwG 6 C 34.82 - und vom 30. Oktober 1986 - BVerwG 6 C 90.83 -).
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