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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.06.1980 - 6 C 97.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1177
BVerwG, 02.06.1980 - 6 C 97.79 (https://dejure.org/1980,1177)
BVerwG, Entscheidung vom 02.06.1980 - 6 C 97.79 (https://dejure.org/1980,1177)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juni 1980 - 6 C 97.79 (https://dejure.org/1980,1177)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Besonderer Aussagewert der Motive der Entscheidungsbildung des Wehrpflichtigen im Hinblick auf die innere Tatsache der Gewissensentscheidung - Ordnungsgemäße Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Gedrängte ...

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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 02.07.1975 - VI C 76.73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Widerspruchsfrist …

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1980 - 6 C 97.79
    Dabei hat es den Motiven der Entscheidungsbildung beim Kläger zutreffend besonderen Aussagewert im Hinblick auf die innere Tatsache der Gewissensentscheidung beigemessen (Urteil vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 17.76 - [Buchholz 448.0 § 26 WPflG Nr. 29]; vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 88]).

    Denn das Gericht muß sich in den Urteilsgründen nicht mit jeder Einzelheit des Parteivorbringens auseinandersetzen; es reicht vielmehr aus, wenn ersichtlich ist, welche Umstände für die Entschließung des Gerichts maßgebend waren, die gesetzlichen Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer als nicht erfüllt anzusehen (Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - [a.a.O.]; Beschluß vom 11. März 1977 - BVerwG 6 CB 61.76 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 105]).

  • BVerwG, 20.06.1975 - 6 C 34.75

    Zeugenaussagen - Sachverständigenaussagen - Parteiaussagen - Notwendigkeit der …

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1980 - 6 C 97.79
    Wie der beschließende Senat wiederholt entschieden hat (vgl. u.a. Beschluß vom 19. Dezember 1975 - BVerwG 6 CB 78.75 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 49]; BVerwGE 48, 369), folgt dies für Wehrpflichtsachen insbesondere aus der Neufassung der Vorschriften der §§ 105 VwGO, 159 ff. ZPO durch das Gesetz zur Entlastung der Landgerichte und zur Vereinfachung des gerichtlichen Protokolls vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3651).
  • BVerwG, 15.12.1978 - 6 C 14.77

    Bedeutung des Grundsatzes der Öffentlichkeit einer mündlichen Verhandlung - …

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1980 - 6 C 97.79
    Es war nicht Sinn der Neufassung, eine doppelte Wiedergabe des Beweisergebnisses, im Protokoll und im Tatbestand, vorzuschreiben (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 14.77 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 05.02.1962 - VI C 154.60
    Auszug aus BVerwG, 02.06.1980 - 6 C 97.79
    Der Hinweis der Revision auf den Kommentar von Eyermann-Fröhler zur Verwaltungsgerichtsordnung (…7. Aufl., § 117 RdNr. 7) und auf das Urteil in BVerwGE 13, 338 gibt keine Veranlassung zu einer anderen rechtlichen Beurteilung.
  • BVerwG, 20.04.1977 - 6 C 17.76

    Maßstäbe für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Kriegsdienstverweigerung …

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1980 - 6 C 97.79
    Dabei hat es den Motiven der Entscheidungsbildung beim Kläger zutreffend besonderen Aussagewert im Hinblick auf die innere Tatsache der Gewissensentscheidung beigemessen (Urteil vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 17.76 - [Buchholz 448.0 § 26 WPflG Nr. 29]; vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 88]).
  • BVerwG, 07.01.1974 - II B 58.73

    Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Falle des …

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1980 - 6 C 97.79
    Die weitere Rüge, das angefochtene Urteil beruhe insoweit auf einem Verstoß gegen die Denkgesetze, als es die Abneigung des Klägers gegen den Kriegsdienst zum einen als gefühlsmäßig bedingt bezeichne, zum anderen aber feststelle, sie beruhe überwiegend auf rationalen Erwägungen, scheitert daran, daß ein solcher Verstoß ebenso wie ein Verstoß gegen die Würdigungsgrundsätze den sachlich-rechtlichen Mängeln zuzuordnen ist, die im Rahmen der zulassungsfreien Verfahrensrevision nicht zu überprüfen sind (vgl. Beschlüsse vom 28. April 1967 - BVerwG 6 B 15.67 -, vom 15. November 1972 - BVerwG 2 B 49.72 -, vom 7. Januar 1974 - BVerwG 2 B 58.73 - und vom 12. Juli 1979 - BVerwG 6 B 81.78 -).
  • BVerwG, 19.12.1975 - 6 CB 78.75

    Ersetzung der Beschwerdebegründung durch die Begründung der Verfahrensrevision - …

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1980 - 6 C 97.79
    Wie der beschließende Senat wiederholt entschieden hat (vgl. u.a. Beschluß vom 19. Dezember 1975 - BVerwG 6 CB 78.75 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 49]; BVerwGE 48, 369), folgt dies für Wehrpflichtsachen insbesondere aus der Neufassung der Vorschriften der §§ 105 VwGO, 159 ff. ZPO durch das Gesetz zur Entlastung der Landgerichte und zur Vereinfachung des gerichtlichen Protokolls vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3651).
  • BVerwG, 11.03.1977 - 6 CB 61.76

    Gewährleistung des Anspruchs des Bürgers auf den gesetzlichen Richter während des …

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1980 - 6 C 97.79
    Denn das Gericht muß sich in den Urteilsgründen nicht mit jeder Einzelheit des Parteivorbringens auseinandersetzen; es reicht vielmehr aus, wenn ersichtlich ist, welche Umstände für die Entschließung des Gerichts maßgebend waren, die gesetzlichen Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer als nicht erfüllt anzusehen (…Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - [a.a.O.]; Beschluß vom 11. März 1977 - BVerwG 6 CB 61.76 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 105]).
  • BVerwG, 12.07.1979 - 6 B 81.78

    Verlust eines Rügerechts - Beachtung des Grundsatzes der Unmittelbarkeit der …

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1980 - 6 C 97.79
    Die weitere Rüge, das angefochtene Urteil beruhe insoweit auf einem Verstoß gegen die Denkgesetze, als es die Abneigung des Klägers gegen den Kriegsdienst zum einen als gefühlsmäßig bedingt bezeichne, zum anderen aber feststelle, sie beruhe überwiegend auf rationalen Erwägungen, scheitert daran, daß ein solcher Verstoß ebenso wie ein Verstoß gegen die Würdigungsgrundsätze den sachlich-rechtlichen Mängeln zuzuordnen ist, die im Rahmen der zulassungsfreien Verfahrensrevision nicht zu überprüfen sind (vgl. Beschlüsse vom 28. April 1967 - BVerwG 6 B 15.67 -, vom 15. November 1972 - BVerwG 2 B 49.72 -, vom 7. Januar 1974 - BVerwG 2 B 58.73 - und vom 12. Juli 1979 - BVerwG 6 B 81.78 -).
  • BVerwG, 17.04.1958 - II C 163.57

    Begründung eines Bescheides - Bewilligung eines Armenrechts - Allgemeine …

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1980 - 6 C 97.79
    Ein Fall, wie er der Entscheidung in BVerwGE 7, 12 zugrunde lag, ist nicht gegeben.
  • BVerwG, 18.01.1980 - 6 CB 76.79

    Verfahrensrevision im Wehrpflichtrecht - Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der …

  • BVerwG, 28.04.1967 - VI B 15.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 15.11.1972 - II B 49.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 29.02.1980 - 2 B 31.79

    Nichtbeförderung eines Beamten in ein Amt der Besoldungsgruppe A 16 - Mangelnde …

  • BVerwG, 23.01.1984 - 6 C 143.81

    Bedeutung der dem Urteil zugrunde liegenden Rechtsauffassung bei der Prüfung …

    Soweit sich das Vorbringen der Revision schließlich in Wahrheit gegen die Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts richtet, kann sie auch damit keinen Erfolg haben, weil die Auslegung und Wertung der Bekundungen des Klägers durch das Verwaltungsgericht jedenfalls nicht denkgesetzlich schlechthin unmöglich sind und auch nicht gegen allgemeine Erfahrungssätze verstoßen (vgl. Beschluß vom 2. Juni 1980 - BVerwG 6 C 97.79 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 19.01.1981 - 6 C 86.80

    Sachaufklärungspflicht des Gerichts bei Kriegsdienstverweigerungssachen - …

    Diese Rüge scheitert bereite daran, daß Verstöße gegen die Denkgesetze den sachlich-rechtlichen Mängeln zuzuordnen sind, die im Rahmen der zulassungsfreien Verfahrensrevision nicht überprüft werden können (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 2. Juni 1980 - BVerwG 6 C 97.79 - und vom 12. Januar 1981 - BVerwG 6 C 93.80 - mit Nachweisen).

    Ein Verstoß gegen die Denkgesetze liegt im übrigen nur dann vor, wenn ein Schluß aus Gründen der Logik schlechthin nicht gezogen werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Urteil vom 26. September 1980 - BVerwG 6 C 28.79 - Beschluß vom 2. Juni 1980 - BVerwG 6 C 97.79 - mit Nachweisen).

  • BVerwG, 12.01.1981 - 6 C 93.80

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Fehlen des Tatbestands im …

    Wie der beschließende Senat in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat, folgt dies aus der Neufassung des § 105 VwGO und der §§ 159 ff. ZPO, deren Sinn es nicht war, eine doppelte Wiedergabe des Beweisergebnisses - im Protokoll und im Tatbestand - vorzuschreiben (vgl. u.a. Urteil vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 G 14.77 -, Beschlüsse vom 30. April 1980 - BVerwG 6 G 117.79 - und vom 2. Juni 1980 - BVerwG 6 C 97.79 - mit Nachweisen).

    Die von der Revision gerügten nicht näher substantiierten "eklatanten" Verstöße gegen die Denkgesetze (Logik) und Auslegungsgrundsätze scheitern bereits daran, daß solche Verstöße den sachlich-rechtlichen Mängeln zuzuordnen sind, die im Rahmen der zulassungsfreien Verfahrensrevision nicht überprüft werden können (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Beschluß vom 2. Juni 1980 - BVerwG 6 C 97.79 - mit Nachweisen).

  • BVerwG, 30.04.1984 - 6 C 153.81

    Wehrpflicht - Verweigerung - Gewissensentscheidung - Beweisanforderungen

    Wenn es - und zwar unter Zurückstellung erheblicher Bedenken - dennoch seine Angaben vor dem Verwaltungsgericht für glaubhaft hielt, weil der Kläger den Eindruck einer gereiften Persönlichkeit gemacht habe, so ist dieses Ergebnis seiner Beweiswürdigung jedenfalls nicht denkgesetzlich schlechthin unmöglich (vgl. dazu Beschluß vom 2. Juni 1980 - BVerwG 6 C 97.79 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 14.03.1984 - 6 C 174.81

    Kriegsdienstverweigerer - Wehrpflichtiger - Beurteilung der Bereitschaft - …

    Mit diesem Vorbringen könnte sie daher allenfalls dann Erfolg haben, wenn die dem Kläger unterbreitete Situation und damit auch die Würdigung seiner Einlassungen hierzu denkgesetzlich schlechthin unmöglich wäre oder gegen allgemeine Erfahrungssätze oder sonstige allgemeine Beweiswürdigungsgrundsätze verstieße (vgl. Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG 6 C 16.73 - und Beschluß vom 2. Juni 1980 - BVerwG 6 C 97.79 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 05.06.1985 - 6 CB 11.84

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nachweis einer Gewissensentscheidung …

    Die Beschwerde hätte allenfalls dann Erfolg haben können, wenn die dem Kläger bei seiner Parteivernehmung unterbreitete Situation und damit auch die Würdigung seiner Einlassungen hierzu denkgesetzlich schlechthin unmöglich wäre oder gegen allgemeine Erfahrungssätze oder sonstige allgemeine Beweiswürdigungsgrundsätze verstieße (vgl. Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG 6 C 16.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 51] und Beschluß vom 2. Juni 1980 - BVerwG 6 C 97.79 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 29.02.1984 - 6 CB 195.81

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Begriff der …

    Es kann dahinstehen, ob ein solcher Mangel dem Verfahrensrecht oder nicht vielmehr als Subsumtionsfehler dem materiellen Recht zuzuordnen ist (vgl. dazu Beschlüsse vom 14. Mai 1975 - BVerwg 6 C 91.74 - , vom 2. Juni 1980 - BVerwG 6 C 97.79 - und vom 4. Juli 1983 - BVerwG 6 C 12.82 -); denn selbst wenn die Außerachtlassung eines allgemeinen Erfahrungssatzes oder ein denkgesetzlich schlechterdings unmöglicher Schluß mit der Verfahrensrevision gerügt werden könnte, lägen solche Fehler nicht vor.
  • BVerwG, 03.08.1983 - 6 C 69.81

    Wehrpflichtiger - Intellektuelle Überforderung - Parteivernehmung - Problematik …

    Schließlich kann der Kläger auch mit seiner Rüge, das Verwaltungsgericht habe bei der Würdigung seiner Bekundungen gegen Denkgesetze verstoßen, keinen Erfolg haben; denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist ein solcher Mangel in aller Regel nicht dem Verfahrensrecht, sondern den sachlichen Recht zuzurechnen, so daß diese Rüge im Rahmen der zulassungsfreien Verfahrensrevision grundsätzlich unzulässig ist (vgl. Beschluß vom 2. Juni 1980 - BVerwG 6 C 97.79 - mit Nachweisen und Urteil vom 26. September 1980 - BVerwG 6 C 28.79 -).
  • BVerwG, 04.07.1983 - 6 C 5.82

    Anforderungen an die Darlegung einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst …

    Mit diesen Vorwürfen kann jedoch ein Verfahrensmangel in aller Regel nicht begründet werden, da sie revisionsrechtlich nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluß vom 2. Juni 1980 - BVerwG 6 C 97.79 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 08.07.1983 - 6 C 215.80
    Dabei kann dahinstehen, ob ein solcher Verstoß dem Verfahrensrecht oder nicht vielmehr dem sachlichen Recht zuzuordnen und damit im Rahmen der zulassungsfreien Verfahrensrevision gemäß § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG unbeachtlich ist (vgl. dazu die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, z.B. Beschluß vom 2. Juni 1980 - BVerwG 6 C 97.79 - mit Nachweisen und Urteil vom 26. September 1980 - BVerwG 6 C 28.79 -); denn jedenfalls hält sich die Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts im Rahmen des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO.
  • BVerwG, 04.07.1983 - 6 C 12.82

    Anforderungen an eine Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts in …

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