Rechtsprechung
| BVerwG, 07.04.1981 - 6 CB 10.80 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
Verfahrensgang
- VG Münster, 20.11.1979 - 7 K 1241/78
- BVerwG, 07.04.1981 - 6 CB 10.80
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 61.68
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Entscheidung über …
Auszug aus BVerwG, 07.04.1981 - 6 CB 10.80
Die Beschwerde macht ferner zu Unrecht Abweichung von den Urteilen des vorübergehend in Kriegsdienstverweigerungssachen zuständig gewesenen 8. Senats vom 2. April 1970 - BVerwG 8 C 61.68 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 29) und vom 14. Oktober 1971 - BVerwG 8 C 105.69 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 34) geltend. - BVerwG, 13.06.1974 - VI B 24.74
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 07.04.1981 - 6 CB 10.80
Eine Abweichung vom Beschluß des Senats vom 13. Juni 1974 - BVerwG 6 B 24.74 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 74) ist nicht gegeben. - BVerwG, 04.12.1974 - VI C 50.74
Gewissensentscheidung als Voraussetzung einer Anerkennung als …
Auszug aus BVerwG, 07.04.1981 - 6 CB 10.80
Eine Abweichung vom Urteil des Senats vom 4. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 50.74 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 83) scheidet schon deswegen aus, weil nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts beim Kläger "eine an sittlichen Kriterien orientierte Abwägung" für die Ablehnung von Gewaltanwendung in bestimmten konkreten Konfliktsituationen nicht erkennbar ist.
- BVerwG, 14.07.1980 - 6 B 49.80
Voraussetzungen für eine Nichtzulassungsbeschwerde in …
Auszug aus BVerwG, 07.04.1981 - 6 CB 10.80
Dies rechtfertigt aber - wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen hat - nicht, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern (vgl. u.a. Beschluß vom 14. Juli 1980 - BVerwG 6 B 49.80 - mit Nachweisen). - BVerwG, 09.10.1980 - 6 CB 54.79
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Besonderer Aussagewert der Motive der …
Auszug aus BVerwG, 07.04.1981 - 6 CB 10.80
Damit kann aber auch in Kriegsdienstverweigerungssachen eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Abweichung nicht begründet werden (ständige Rechtsprechung vgl. u.a. Beschluß vom 9. Oktober 1980 - BVerwG 6 CB 54.79 - mit Nachweisen). - BVerwG, 14.10.1971 - VIII C 105.69
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 07.04.1981 - 6 CB 10.80
Die Beschwerde macht ferner zu Unrecht Abweichung von den Urteilen des vorübergehend in Kriegsdienstverweigerungssachen zuständig gewesenen 8. Senats vom 2. April 1970 - BVerwG 8 C 61.68 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 29) und vom 14. Oktober 1971 - BVerwG 8 C 105.69 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 34) geltend. - BVerwG, 27.03.1981 - 6 C 36.81
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Notwendigkeit einer weiteren …
Auszug aus BVerwG, 07.04.1981 - 6 CB 10.80
Die Rüge der Revision, das Verwaltungsgericht habe unter Verstoß gegen die ihm obliegende Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) es unterlassen, die vom Kläger benannten Zeugen zu vernehmen, greift schon deshalb nicht durch, weil die Notwendigkeit einer (weiteren) Beweisaufnahme durch Zeugenvernehmung sich in der Regel in Kriegsdienstverweigerungssachen dem Verwaltungsgericht nicht aufzudrängen braucht, wenn es aufgrund der Aussagen des Klägers als Partei endgültig und fundiert zu der Überzeugung gelangt ist, daß er keine Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG getroffen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 27. März 1981 - BVerwG 6 C 36.81 - mit Nachweisen).
- BVerwG, 11.08.1981 - 6 C 136.80
Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht
Dem Verwaltungsgericht brauchte sich demnach eine weitere Sachaufklärung nicht aufzudrängen, zumal weder in dem Beweisantrag, der in der mündlichen Verhandlung vom 6. Mai 1980 gestellt wurde, noch in der Revisionsbegründung konkrete äußere Tatsachen dargetan worden sind, die einen Schluß auf den inneren Vorgang der Gewissensentscheidung mindestens als möglich, erscheinen ließen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 7. April 1981 - BVerwG 6 CB 10.80 -, vom 7. Mai 1981 - BVerwG 6 C 64.81 - und vom 2. Juni 1981 - BVerwG 6 C 15.81 - mit Nachweisen). - BVerwG, 11.08.1981 - 6 C 128.80
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Darlegungsanforderungen in Bezug auf …
Die Rüge der Revision, das Verwaltungsgericht habe es unter Verstoß gegen die ihm obliegende Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) unterlassen, die vom Kläger benannten Zeugen zu vernehmen, greift schon deshalb nicht durch, weil die Notwendigkeit einer (weiteren) Beweisaufnahme durch Zeugenvernehmung sich in der Regel in Kriegsdienstverweigerungssachen dem Verwaltungsgericht nicht aufzudrängen braucht, wenn es auf Grund der Aussagen des Klägers als Partei endgültig und fundiert zu der Überzeugung gelangt ist, daß er keine Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG getroffen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 7. April 1981 - BVerwG 6 CB 10.80 - mit Nachweisen).
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