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| BVerwG, 04.02.1976 - VI CB 107.75 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die Gewissensentscheidung - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Rüge der Abweichung von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 09.10.1975 - 6 K 70/75
- BVerwG, 04.02.1976 - VI CB 107.75
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 13.12.1974 - VI C 158.73
Anerkennung eines Wehrpflichtigen als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an …
Auszug aus BVerwG, 04.02.1976 - 6 CB 107.75
Im übrigen ist das Verwaltungsgericht auch nicht, wie dies allein noch eine Abweichung von dem genannten Urteil bedeutet hätte, in den Fehler verfallen, nur eine seines Erachtens "richtige" Lösung von dem Kläger zu erwarten (vgl. auch Urteil vom 13. Dezember 1974 - BVerwG VI C 158.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 84]). - BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 64.68
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - …
- BVerwG, 08.07.1980 - 6 B 60.80
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Statthaftigkeit einer …
Denn die Erörterung von Konfliktsituationen mit dem Wehrpflichtigen ermöglicht es dem Verwaltungsgericht, aus den Reaktionen des Wehrpflichtigen und aus seiner Auseinandersetzung mit den vorgehaltenen Fragen Schlüsse zu ziehen auf den Ernst und die Tiefe der von ihm behaupteten Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 4. Februar 1976 - BVerwG 6 CB 107.75 -, vom 30. März 1976 - BVerwG 6 B 6.76 -, vom 19. Juni 1979 - BVerwG 6 C 39.77 - [Buchholz 443.0 § 25 WPflG Nr. 111], vom 6. August 1979 - BVerwG 6 B 2.79 - und vom 3. April 1980 - BVerwG 6 B 32.80 -).
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