Rechtsprechung
| BVerwG, 14.03.1978 - 6 CB 32.77 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
"Güterabwägung" als Voraussetzung einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Umfang des grundrechtlichen Schutzes im Hinblick auf eine Weigerung zum Lazarettdienst (Sanitätsdienst)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 06.05.1977 - VRS III 67/75
- BVerwG, 14.03.1978 - 6 CB 32.77
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 07.12.1977 - 2 BvF 1/77
Einstweilige Anordnung gegen das Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und …
Auszug aus BVerwG, 14.03.1978 - 6 CB 32.77
Nach der einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 1977 - 2 BvF 1/77 u.a. - in dem das Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes vom 13. Juli 1977 (BGBl. I S. 1229) betreffenden Normenkontrollverfahren wird dieses Gesetz ab 16. Dezember 1977 bis zur Verkündung einer Entscheidung in der Hauptsache außer Anwendung gesetzt.Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluß vom 14. Februar 1978 -2 BvF 1/77 u.a. - seine einstweilige Anordnung aus den fortbestehenden Gründen des Beschlusses vom 7. Dezember 1977 wiederholt (§ 32 Abs. 5 Satz 2 BVerfGG).
- BVerwG, 01.02.1973 - VI B 3.73
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensbegriff im Sinne des Art. 4 …
Auszug aus BVerwG, 14.03.1978 - 6 CB 32.77
Diese Schlußfolgerung stimmt in ihren rechtlichen Grundlagen - wenn auch nicht wortgetreu, so doch dem Sinne nach - mit der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats überein (vgl. u.a. Beschluß vom 1. Februar 1973 - BVerwG 6 B 3.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 44]). - BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77
Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den …
Auszug aus BVerwG, 14.03.1978 - 6 CB 32.77
Eine weitere Verzögerung des Verfahrens erscheint auch im Hinblick auf die vom Bundesverfassungsgericht in der Begründung der einstweiligen Anordnung dargelegten Gründe nicht vertretbar (ständige Rechtsprechung des beschließenden Senats, vgl. u.a. Beschluß vom 6. Februar 1978 - BVerwG 6 B 36.77 -).
- BVerwG, 20.04.1977 - 6 C 17.76
Maßstäbe für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Kriegsdienstverweigerung …
- BVerwG, 11.05.1977 - 6 CB 13.77
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - "Zwingende innere Verpflichtung" als …
Auszug aus BVerwG, 14.03.1978 - 6 CB 32.77
Diese rechtliche Betrachtungsweise steht zumindest ihrem Sinne nach in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats, in der als Voraussetzung für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer im Regelfall ein "Abwägen der einander widerstreitenden Pflichten" gefordert wird (vgl. u.a. Beschlüsse vom 10. Juni 1976 - BVerwG 6 B 12.76 - und vom 11. Mai 1977 - BVerwG 6 CB 13.77 - mit Nachweisen). - BVerwG, 13.12.1976 - 6 B 50.76
Deckung der Weigerung zur Verrichtung von Lazarettdienst durch den Schutz der …
- BVerwG, 10.06.1976 - 6 B 12.76
Voraussetzungen für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Motiv der …
Auszug aus BVerwG, 14.03.1978 - 6 CB 32.77
Diese rechtliche Betrachtungsweise steht zumindest ihrem Sinne nach in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats, in der als Voraussetzung für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer im Regelfall ein "Abwägen der einander widerstreitenden Pflichten" gefordert wird (vgl. u.a. Beschlüsse vom 10. Juni 1976 - BVerwG 6 B 12.76 - und vom 11. Mai 1977 - BVerwG 6 CB 13.77 - mit Nachweisen). - BVerwG, 10.12.1976 - 6 C 27.76
Voraussetzungen für die Feststellung einer seelische Belastung durch den Zwang …
Auszug aus BVerwG, 14.03.1978 - 6 CB 32.77
Im Urteil vom 10. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 27.76 - hat der beschließende Senat in diesem Zusammenhang ausgeführt, daß eine solche Abwägung auch dann erforderlich ist, wenn der Wehrpflichtige sich für ein Unterlassen entscheidet.
- BVerwG, 07.03.1980 - 6 B 3.80
Voraussetzungen für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
Diese rechtliche Betrachtungsweise des Verwaltungsgerichts steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, in der als Voraussetzung für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer im Regelfall ein "Abwägen der einander widerstreitenden Pflichten" entsprechend den individuellen Fähigkeiten des Wehrpflichtigen gefordert wird (vgl. u.a. Beschlüsse vom 31. Januar 1978 - BVerwG 6 B 35.77 - und vom 14. März 1978 - BVerwG 6 CB 32.77 - mit weiteren Nachweisen).
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