Rechtsprechung
| BVerwG, 26.03.1987 - 6 CB 37.85 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Mitwirkungspflicht des Kriegsdienstverweigerers bei der Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts - Unterlassene Befragung zum persönlichen Werdegang sowie zur Motivation einer Kriegsdienstverweigerung - Verletzung der Aufklärungspflicht durch das Gericht - ...
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 30.05.1985 - 13 K 3611/83
- BVerwG, 25.09.1985 - 6 CB 37.85
- BVerwG, 26.03.1987 - 6 CB 37.85
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 02.02.1984 - 6 C 134.81
Beweiswürdigung - Unvollständiger Sachverhalt - Unrichtiger Sachverhalt - …
Auszug aus BVerwG, 26.03.1987 - 6 CB 37.85
Soweit er damit in Wahrheit geltend machen wollte, das Gericht sei in Verletzung seiner Pflicht aus § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO, unter Zugrundelegung "des Gesamtergebnisses des Verfahrens" zu entscheiden, von einem unvollständigen oder unrichtigen Sachverhalt ausgegangen (vgl. dazu Urteil vom 2. Februar 1984 - BVerwG 6 C 134.81 - <BVerwGE 68, 338 [BVerwG 02.02.1984 - BVerwG 6 C 134/81] = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 145>), fehlt es wiederum schon an der erforderlichen Darlegung, welche konkreten Bekundungen des Klägers das Gericht nicht berücksichtigt habe. - BVerwG, 20.02.1984 - 6 C 13.82
Kriegsdienstverweigerung - Verletzung der Aufklärungspflicht - …
Auszug aus BVerwG, 26.03.1987 - 6 CB 37.85
Der Kläger macht einmal geltend, das Verwaltungsgericht habe dadurch seine Aufklärungspflicht, § 86 Abs. 1 VwGO, verletzt, daß es unterlassen habe, ihn - außer zu konkreten Konfliktsituationen - insbesondere zu seinem persönlichen Werdegang sowie zur Motivation seiner Kriegsdienstverweigerung zu befragen (vgl. dazu Urteil des Senats vom 20. Februar 1984 - BVerwG 6 C 13.82 - ). - BVerwG, 23.02.1983 - 6 C 84.81
Substantiierungspflicht - Verhandlungsunfähigkeit - Parteivernehmung eines …
Auszug aus BVerwG, 26.03.1987 - 6 CB 37.85
Auch soweit der Kläger unter Hinweis auf das Urteil des Senats vom 23. Februar 1983 - BVerwG 6 C 84.81 - (Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 16) rügt, das Verwaltungsgericht habe dadurch seine Aufklärungspflicht verletzt, daß es ihn mit seiner Befragung überfordert und seine Entscheidung deshalb auf die Aussage eines untauglichen Beweismittels gestützt habe, mangelt es bereits an der erforderlichen Substantiierung dieser Rüge, § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO. - BVerwG, 08.07.1983 - 6 C 21.81
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Aufklärungsmangel in einer …
Auszug aus BVerwG, 26.03.1987 - 6 CB 37.85
Wenn sich aber dem Anwalt des Klägers keine weiteren Fragen aufdrängten, mußten sich auch dem Gericht grundsätzlich keine weiteren Fragen aufdrängen (vgl. Urteil vom 8. Juli 1983 - BVerwG 6 C 21.81 -).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 25.09.1985 - 6 CB 37.85 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revison mangels konkreter Benennung der Revisionsgründe
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 30.05.1985 - 13 K 3611/83
- BVerwG, 25.09.1985 - 6 CB 37.85
- BVerwG, 26.03.1987 - 6 CB 37.85
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 24.02.1986 - 6 C 20.85
Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Möglichkeit der …
Entscheidend für die Anwendbarkeit der neuen Regelung ist lediglich, daß das angefochtene Urteil nach dem 1. Januar 1984 verkündet worden ist (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - [Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 1 = DÖV 1984, 676 [BVerwG 25.05.1984 - BVerwG 6 B 40.84]] und vom 25. September 1985 - BVerwG 6 CB 37.85 -).
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