Rechtsprechung
| BVerwG, 12.02.1982 - 6 CB 86.81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Kriegsdienstverweigerung - Teilnahme - Straßenverkehr - Konfliktsituation
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 23.01.1981 - 2 A 219/78
- BVerwG, 12.02.1982 - 6 CB 86.81
Papierfundstellen
- BVerwGE 65, 57
- NJW 1982, 2331
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 07.05.1981 - 6 B 35.81
Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als …
Auszug aus BVerwG, 12.02.1982 - 6 CB 86.81
Denn die Beschwerdeschrift macht weder kenntlich, worin das angefochtene Urteil in seinen rechtlichen Darlegungen von den bezeichneten Divergenzentscheidungen abweicht, noch führt sie aus, inwiefern die Abweichung entscheidungserheblich ist, d.h. aus welchen Gründen das Urteil darauf beruht (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 7. Mai 1981 - BVerwG 6 B 35.81 - m.Nachw.).Damit kann aber auch in Kriegsdienstverweigerungssachen eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Abweichung nicht begründet werden (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 7. Mai 1981 - BVerwG 6 B 35.81 - m. Nachw.).
- BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77
Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den …
Auszug aus BVerwG, 12.02.1982 - 6 CB 86.81
Abs. 3 GG nicht genügendes "verbales Bekenntnis" (vgl. BVerwGE 55, 217 [219]) gewertet hat, so ist dies revisionsrechtlich nicht zu beanstanden. - BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 20.67
Bestehen einer Amtsermittlungspflicht
Auszug aus BVerwG, 12.02.1982 - 6 CB 86.81
Im übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht seit jeher entschieden, daß die Erörterung von gedachten Konfliktsituationen in der mündlichen Verhandlung ein geeignetes Mittel ist, dem Verwaltungsgericht ein Bild von dem Wehrpflichtigen sowie seiner Fähigkeit zu verschaffen, sittlich motivierte Entscheidungen zu treffen, und den erforderlichen Aufschluß darüber zu geben, ob eine seelische Belastung durch den Zwang zum Kriegsdienst zu erwarten ist (vgl. u.a. Urteil von 31. Oktober 1968 - BVerwG 8 C 20.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 22]; Beschluß vom 19. Juni 1979 - BVerwG 6 C 39.77 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 111]; Urteil vom 17. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 10.79 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 117]).
- BVerwG, 10.07.1980 - 6 C 38.80
Kriegsdienstverweigerung eines Arztes - Differenzierte Stellungnahme - Ärztliche …
Auszug aus BVerwG, 12.02.1982 - 6 CB 86.81
Es muß dann allerdings berücksichtigen, in welchem Maße sich die möglichen Konfliktfälle und die Haltung des Wehrpflichtigen hierzu von der Vernichtung menschlichen Lebens im Kriege und einer diese ablehnenden Gewissensentscheidung unterscheiden (vgl. BVerwGE 60, 278 [280]; 60, 336). - BVerwG, 15.08.1980 - 6 C 14.80
Anforderungen an die geistige Auseinandersetzung mit den Problemen der …
Auszug aus BVerwG, 12.02.1982 - 6 CB 86.81
Es muß dann allerdings berücksichtigen, in welchem Maße sich die möglichen Konfliktfälle und die Haltung des Wehrpflichtigen hierzu von der Vernichtung menschlichen Lebens im Kriege und einer diese ablehnenden Gewissensentscheidung unterscheiden (vgl. BVerwGE 60, 278 [280]; 60, 336). - BVerwG, 17.10.1980 - 6 C 10.79
Das Recht der Kriegsdienstverweigerung - Verweigerung des Kriegsdienstes mit der …
Auszug aus BVerwG, 12.02.1982 - 6 CB 86.81
Im übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht seit jeher entschieden, daß die Erörterung von gedachten Konfliktsituationen in der mündlichen Verhandlung ein geeignetes Mittel ist, dem Verwaltungsgericht ein Bild von dem Wehrpflichtigen sowie seiner Fähigkeit zu verschaffen, sittlich motivierte Entscheidungen zu treffen, und den erforderlichen Aufschluß darüber zu geben, ob eine seelische Belastung durch den Zwang zum Kriegsdienst zu erwarten ist (vgl. u.a. Urteil von 31. Oktober 1968 - BVerwG 8 C 20.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 22]; Beschluß vom 19. Juni 1979 - BVerwG 6 C 39.77 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 111]; Urteil vom 17. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 10.79 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 117]). - BVerwG, 09.02.1981 - 6 C 85.80
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den …
Auszug aus BVerwG, 12.02.1982 - 6 CB 86.81
Das Verwaltungsgericht darf dabei auch Situationen mit dem Wehrpflichtigen erörtern, die in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Waffenanwendung im Kriege stehen (vgl. u.a. Beschluß vom 9. Februar 1981 - BVerwG 6 C 85.80 -). - BVerwG, 15.01.1981 - 6 CB 61.80
Glaubwürdigkeit des Wehrpflichtigen - Nachweis einer Gewissensentscheidung
Auszug aus BVerwG, 12.02.1982 - 6 CB 86.81
Dabei kann dahinstehen, ob die Rüge eines Verstoßes gegen die Verfahrensvorschrift des § 108 Abs. 1 VwGO überhaupt mit einem Verstoß gegen Denkgesetze begründet werden könnte (vgl. Beschluß vom 15. Januar 1981 - BVerwG 6 CB 61.80 -); denn auch wenn dies ausnahmsweise bei denkgesetzlich schlechthin unmöglichen Folgerungen aus dem Beweisergebnis in Betracht käme, läge hier ein solcher Verstoß nicht vor. - BVerwG, 19.06.1979 - 6 C 39.77
Auszug aus BVerwG, 12.02.1982 - 6 CB 86.81
Im übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht seit jeher entschieden, daß die Erörterung von gedachten Konfliktsituationen in der mündlichen Verhandlung ein geeignetes Mittel ist, dem Verwaltungsgericht ein Bild von dem Wehrpflichtigen sowie seiner Fähigkeit zu verschaffen, sittlich motivierte Entscheidungen zu treffen, und den erforderlichen Aufschluß darüber zu geben, ob eine seelische Belastung durch den Zwang zum Kriegsdienst zu erwarten ist (vgl. u.a. Urteil von 31. Oktober 1968 - BVerwG 8 C 20.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 22]; Beschluß vom 19. Juni 1979 - BVerwG 6 C 39.77 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 111]; Urteil vom 17. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 10.79 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 117]). - BVerwG, 11.08.1981 - 6 C 128.80
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Darlegungsanforderungen in Bezug auf …
Auszug aus BVerwG, 12.02.1982 - 6 CB 86.81
Die Notwendigkeit einer (weiteren) Beweisaufnahme durch Zeugenvernehmung braucht sich in der Regel in Kriegsdienstverweigerungssachen dem Verwaltungsgericht nicht aufzudrängen, wenn es aufgrund der Aussagen des Klägers als Partei schon endgültig und fundiert zu der Überzeugung gelangt ist, daß er keine Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG getroffen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 11. August 1981 - BVerwG 6 C 128.80 - m. Nachw.). - BVerwG, 20.02.1980 - 6 B 105.79
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 05.12.1989 - 6 C 41.87
Gewissensfreiheit - Sittliche Wertung - Tötung eines Menschen - Notwehr - …
Unter sittlichen Gesichtspunkten wiegt die schuldlose Tötung eines unschuldigen Menschen im Straßenverkehr jedenfalls nicht schwerer als die Tötung eines Angreifers in Notwehr - oder Nothilfesituationen (im Anschluß an den Beschluß vom 12. Februar 1982 - BVerwG 6 CB 86.81 - <BVerwGE 65, 57 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 125>).Seine Darstellung stehe im Einklang mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Februar 1982 - BVerwG 6 CB 86.81 -, was bei der Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht der Fall sei.
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats zu den Anforderungen an eine Gewissensentscheidung im Sinne von Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG speziell in seinem Beschluß vom 12. Februar 1982 - BVerwG 6 CB 86.81 - (BVerwGE 65, 57 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 125) wiegt unter sittlichen Gesichtspunkten die schuldlose Tötung eines unschuldigen Menschen im Straßenverkehr jedenfalls nicht schwerer als die Tötung eines Angreifers in Notwehr- oder Nothilfesituationen.
- BVerwG, 23.11.1988 - 6 C 41.86
Kriegsdienstverweigerung - Gewissensentscheidung - Hausbesetzung - …
Weiter entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats zur Anerkennung von "Altantragstellern", die wie der Kläger im Falle ihrer Anerkennung noch nicht den verlängerten und erschwerten zivilen Ersatzdienst zu leisten haben, daß das Verwaltungsgericht bei der grundsätzlich zulässigen und meist gebotenen Befragung eines Wehrpflichtigen nach seiner Einstellung in Konfliktfällen und menschlichen Grenzsituationen sich nicht nur auf die Problematik der Waffenanwendung im Kriege einerseits und in aktuellen Notwehr- und Nothilfesituationen andererseits zu bebeschränken braucht, sondern auch seine Einstellung zu anderen Problemen der Erhaltung menschlichen Lebens wie überhaupt zu menschlichen Konfliktsituationen erforschen und in seine Würdigung mit einbeziehen darf (vgl. z.B. Urteile vom 10. Juli 1980 - BVerwG 6 C 38.80 - <BVerwGE 60, 278 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 113> und vom 20. März 1985 - BVerwG 6 C 34.82 - zur Problematik der ärztlichen Sterbehilfe und eines Schwangerschaftsabbruchs sowie Beschluß vom 12. Februar 1982 - BVerwG 6 CB 86.81 - <BVerwGE 65, 57 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 125> zur Problematik der Beteiligung an einem tödlichen Verkehrsunfall; speziell zur Beurteilung der Billigung von Haus- und Grundstücksbesetzungen vgl. bereits Beschluß vom 27. Februar 1981 - BVerwG 6 B 152.80 - sowie Beschluß des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 93 a Abs. 3 BVerfGG - Vorprüfungsausschuß - vom 14. Mai 1981 - 2 BvR 406/81 -), um derart auf die Fähigkeit des Wehrpflichtigen, sittlich motivierte Entscheidungen zu treffen, sowie auf die Tiefe und Ernsthaftigkeit der von ihm geltend gemachten Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe schließen zu können. - BVerwG, 23.07.1985 - 6 C 65.83
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Ablehnung eines …
Welchen Zusammenhang die Erklärung des Klägers, er werde trotz innerer Belastung über eine schuldlose Tötung eines Menschen im Straßenverkehr hinwegkommen, mit der vorgestellten Gewissensbelastung im Falle des Tötens von Menschen im Kriege haben soll, ist dem angefochtenen Urteil nicht zu entnehmen; ein Zusammenhang hätte etwa dadurch entstehen können, daß der Kläger selbst eine schwere Gewissensbelastung im Falle der Verursachung des Todes eines Menschen im Straßenverkehr mit der erwarteten Belastung durch den Zwang, im Kriege Menschen töten zu müssen, gleichgestellt hätte (vgl. dazu Beschluß vom 12. Februar 1982 - BVerwG 6 CB 86.81 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 125]).
- BVerwG, 19.08.1987 - 6 B 82.86 Dem von der Beschwerde bezeichneten Beschluß vom 12. Januar 1982 - BVerwG 6 CB 86.81 - (BVerwGE 65, 57 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 125) kann kein tragender und mit den Erwägungen des Verwaltungsgerichts in Widerspruch stehender Rechtssatz des Inhalts entnommen werden, daß im Falle einer schuldlos verursachten Tötung das Ausbleiben eines schweren seelischen Schadens nicht gegen das Vorliegen einer Gewissensentscheidung des Kriegsdienstverweigerers spricht.
- BVerwG, 10.03.1986 - 6 B 209.84
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Das Verwaltungsgericht darf dabei auch Situationen mit dem Wehrpflichtigen erörtern, die in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Waffenanwendung im Kriege stehen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. Februar 1981 - BVerwG 6 C 85.80 - und vom 12. Februar 1982 - BVerwG 6 CB 86.81 -NJW 1982, 2331>). - BVerwG, 30.05.1988 - 6 B 7.88
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Entscheidung über die Kosten wegen …
Das Verwaltungsgericht hat dem Kläger nämlich keineswegs angesonnen, im Hinblick auf die erfahrungsgemäß auch bei vorsichtiger Fahrweise von einem Autofahrer für andere Verkehrsteilnehmer ausgehenden Gefahren auf das Autofahren gänzlich zu verzichten, womit es allerdings von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Februar 1982 - BVerwG 6 CB 86.81 - (BVerwGE 65, 57 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 125) abgewichen wäre. - BVerwG, 21.08.1987 - 6 B 13.87
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
In Wirklichkeit rügt die Beschwerde damit aber keinen Verstoß gegen die Denkgesetze, der zudem allenfalls unter ganz speziellen, hier ersichtlich nicht gegebenen Voraussetzungen zur Zulassung der Revision führen könnte (Beschluß vom 12. Februar 1982 - BVerwG 6 CB 86.81 - ). - BVerwG, 07.07.1987 - 6 B 14.87
Begründung einer Kriegsdienstverweigerung mit dem Verzicht auf eine Teilnahme am …
Soweit der einzelfallbezogenen Wertung des Verwaltungsgerichts, das beim Kläger Erwägungen über einen möglichen Verzicht auf eine Teilnahme am Kraftfahrzeugverkehr vermißt und mit dieser Begründung insoweit ein mögliches konkretes Anzeichen für eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe verneint hat, ein allgemeiner, über den Einzelfall des Klägers hinausreichender rechtlicher Maßstab zugrunde liegt, wirft das Verfahren des Klägers schon deshalb keine grundsätzliche Rechtsfrage mehr auf, weil diese Problematik insbesondere durch den Be schluß des Senats vom 12. Februar 1982 - BVerwG 6 CB 86.81 - (BVerwGE 65, 57 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 125) höchstrichterlich geklärt ist. - BVerwG, 19.06.1987 - 6 B 47.86
Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision
Die Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision in dem angefochtenen Urteil ist aufzuheben und die Revision zuzulassen, weil das angefochtene Urteil von dem von der Beschwerde bezeichneten Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Februar 1982 - BVerwG 6 CB 86.81 - (BVerwGE 65, 57 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 125) abweicht und auf dieser Abweichung beruht. - BVerwG, 03.04.1986 - 6 B 214.84
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Diese Wertung der Bekundungen des Klägers hat das Verwaltungsgericht eingehend und nachvollziehbar sowie in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 65, 57) begründet. - BVerwG, 18.02.1986 - 6 B 26.85
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 15.03.1984 - 6 B 6.84
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als …
- BVerwG, 11.03.1983 - 6 B 93.82
Rechtsmittel
- BVerwG, 13.09.1982 - 6 CB 59.82
Umsetzung des Wunschs eines aktiven Wirkens gegen die Existenz von Armeen durch …
- BVerwG, 25.10.1985 - 6 B 219.84
Voraussetzungen für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - …
- BVerwG, 28.07.1986 - 6 CB 15.85
Inhalt und Grenzen der gerichtlichen Aufklärungspflicht und Hinweispflicht bei im …
- BVerwG, 22.11.1985 - 6 B 37.84
Anforderungen an die hinreichende Darlegung der gerügten Abweichung des …
- BVerwG, 29.10.1985 - 6 B 9.85
Anforderungen an den Nachweis einer Gewissensentscheidung bei Anträgen auf …
- BVerwG, 23.11.1983 - 6 B 88.83
Anforderungen an die Darlegung einer Abweichung des Berufungsgerichts von der …
- OVG Bremen, 17.01.1983 - 1 B 1/85
Kostenfestsetzungsbescheid zur Heranziehung zur Zahlung von Abschleppkosten; …
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