Rechtsprechung
| BVerwG, 05.08.1974 - VI CB 88.73 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Verfahrensrevision wegen nicht ordnungsgemäßer Darlegung von Verfahrensmängeln - Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Begriff der Gewissensentscheidung - Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die ...
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 20.04.1972 - II VG W 54/72
- BVerwG, 05.08.1974 - VI CB 88.73
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65
Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …
Auszug aus BVerwG, 05.08.1974 - VI CB 88.73
Die Revision hat nämlich nicht dargetan, welche Fragen das Verwaltungsgericht noch an den Kläger hätte richten sollen, welche Antworten er gegeben hätte und inwiefern sich diese Antworten in einem für ihn günstigen Sinn auf das angefochtene Urteil hätten auswirken können (vgl. BVerwGE 31, 212 [217, 218]).Mit dem Hinweis auf die vom Zeugen Schittek erwartete weitere Aussage, der Kläger habe ihm gegenüber für seinen Anerkennungsantrag niemals verfahrensfremde Zwecke zum Ausdruck gebracht, der Kläger sei ein unbedingt glaubwürdiger Mensch und in anderen Lebensbereichen bemüht, sein Handeln an den Kategorien von "Gut" und "Böse" auszurichten, hat die Revision nicht schlüssig dargetan, inwiefern sich die von ihr vermißte Vernehmung des Zeugen dem Verwaltungsgericht hätte aufdrängen müssen und wie sich das Ergebnis einer solchen Beweiserhebung überhaupt zugunsten des Klägers auf das angefochtene Urteil hätte auswirken können (vgl. BVerwGE 31, 212 [217, 218]).
- BVerwG, 07.11.1973 - VI C 5.73
Auszug aus BVerwG, 05.08.1974 - VI CB 88.73
Ob es sich der sachverständigen Hilfe eines in der Seelenkunde ausgebildeten Fachmannes (z.B. eines Fachpsychologen) im Einzelfall bedienen will, entscheidet - wie bei jedem Sachverständigenbeweis - das Verwaltungsgericht nach seinem tatrichterlichen Ermessen im Rahmen der ihm obliegenden Sachaufklärung (vgl. Urteil vom 7. November 1973 - BVerwG VI C 5.75 - [DÖV 1974, 170]). - BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 5.75
Verlegung eines Termins zur Wahrung des rechtlichen Gehörs - Pflicht der …
Auszug aus BVerwG, 05.08.1974 - VI CB 88.73
Ob es sich der sachverständigen Hilfe eines in der Seelenkunde ausgebildeten Fachmannes (z.B. eines Fachpsychologen) im Einzelfall bedienen will, entscheidet - wie bei jedem Sachverständigenbeweis - das Verwaltungsgericht nach seinem tatrichterlichen Ermessen im Rahmen der ihm obliegenden Sachaufklärung (vgl. Urteil vom 7. November 1973 - BVerwG VI C 5.75 - [DÖV 1974, 170]).
- BVerwG, 20.06.1973 - VI CB 10.73
Ordnungsgemäße Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde innerhalb der …
Auszug aus BVerwG, 05.08.1974 - VI CB 88.73
Infolgedessen konnte auch die Frage, was der Kläger in diesem Zusammenhang mit dem Wort "verteidigen" gemeint habe, nicht Gegenstand einer Beweiserhebung durch Vernehmung von Mitgliedern der Prüfungskommission sein (vgl. Beschluß vom 20. Juni 1973 - BVerwG VI CB 10.73 -). - BVerwG, 28.06.1973 - VI C 40.73
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Fehlen einer ordnungsgemäßen …
Auszug aus BVerwG, 05.08.1974 - VI CB 88.73
Mit jeder Einzelheit des Beteiligtenvorbringens und der Zeugenaussagen braucht es sich nicht auseinanderzusetzen (vgl. Beschluß vom 28. Juni 1973 - BVerwG VI C 40.73 - [Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 5]). - BVerwG, 17.07.1974 - VI C 10.74
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderung an eine …
Auszug aus BVerwG, 05.08.1974 - VI CB 88.73
Soweit die Revision vorbringt, sie erwarte von dem Zeugen Schittek die Aussage, der Kläger habe eine echte Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst getroffen, und von dem Zeugen Bleibom die Aussage, dem Kläger sei nach seiner allgemeinen Persönlichkeit eine Gewissensentscheidung der vorbezeichneten Art zuzutrauen, hat sie keine konkreten äußeren Tatsachen in das Wissen der Zeugen gestellt, aus denen ein Rückschluß auf die vom Kläger behauptete Gewissensentscheidung mindestens möglich ist (vgl. u.a. Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 10.74 - mit Nachweisen). - BVerwG, 05.09.1966 - V C 218.65
Gewährung einer Hausratentschädigung an einen Miterben einer im Jahre 1945 …
Auszug aus BVerwG, 05.08.1974 - VI CB 88.73
Da die Revision keine zulässigen Verfahrensrügen erhoben hat, kann ihrer Anregung, gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 VwGO das angefochtene Urteil auch materiellrechtlich zu überprüfen, nicht gefolgt werden (BVerwGE 25, 44 [45]). - BVerwG, 13.05.1974 - VI CB 186.73
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.08.1974 - VI CB 88.73
Mit der Rüge, das angefochtene Urteil sei widersprüchlich in der Beurteilung der Motivation des Klägers und der Qualität seiner Entscheidung und verstoße darüber hinaus gegen allgemeine Denkgesetze, weil es, ohne den Kläger als Kriegsdienstverweigerer anzuerkennen, einräume, er geriete im Ernstfall in einen Gewissenskonflikt, macht die Revision ersichtlich keinen Verfahrensmangel, sondern einen mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision nicht angreifbaren, dem materiellen Recht zuzurechnenden Subsumtionsmangel geltend (vgl. Beschluß vom 13. Mai 1974 - BVerwG VI CB 186.73 -). - BVerwG, 24.06.1974 - VI B 25.74
Vernehmung einer Person als Zeuge statt als Partei - Zulässigkeit und …
Auszug aus BVerwG, 05.08.1974 - VI CB 88.73
Die Revision verkennt daher, daß bei der Prüfung, ob dem Tatsachengericht der gerügte Verfahrensmangel unterlaufen ist, von der dem angefochtenen Urteil zugrundeliegenden Rechtsauffassung auszugehen ist, und zwar selbst dann, wenn diese Auffassung rechtlich bedenklich erscheinen sollte (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 24. Juni 1974 - BVerwG VI B 25.74 - mit Nachweisen). - BVerwG, 27.08.1973 - VI C 96.73
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.08.1974 - VI CB 88.73
Auch hier fehlt es wiederum an einer schlüssigen Darlegung, inwiefern das angefochtene Urteil auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel beruhen kann (vgl. Beschluß vom 27. August 1973 - BVerwG VI C 96.73 -).
- BVerwG, 09.12.1974 - VI CB 49.74
Das Recht der Kriegsdienstverweigerung - Begründetheit einer …
Die Revision hat auch insoweit nicht dar getan, inwiefern sich eine entsprechende Beweiserhebung dem Verwaltungsgericht hätte aufdrängen müssen (vgl. Beschlüsse vom 20. Februar 1974 - BVerwG VI CB 35.73 - und vom 5. August 1974 - BVerwG VI CB 88.73 -). - BVerwG, 20.02.1980 - 6 B 111.79
Anforderungen an die Gewissensentscheidung eines Kriegsdienstverweigerers - …
Abgesehen davon hat der beschließende Senat schon wiederholt entschieden, daß aus der Art des Vortrags des Wehrpflichtigen und aus seinem Verhalten im Anerkennungsverfahren Schlüsse auf die Verbindlichkeit der von ihm behaupteten Gewissensentscheidung gezogen werden dürfen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 19. September 1973 - BVerwG 6 C 123.73 - und vom 5. August 1974 - BVerwG 6 CB 88.73 -, Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG 6 C 16.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 51]).
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