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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 25.05.2020 - 6 CE 20.699   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,20953
VGH Bayern, 25.05.2020 - 6 CE 20.699 (https://dejure.org/2020,20953)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.05.2020 - 6 CE 20.699 (https://dejure.org/2020,20953)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Mai 2020 - 6 CE 20.699 (https://dejure.org/2020,20953)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 24.09.2019 - 6 CE 19.1749

    Auswahlentscheidung aufgrund dienstlicher Beurteilung - Telekom

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2020 - 6 CE 20.699
    Rn. 7 Das Verwaltungsgericht ist - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats zu den Anforderungen an die Begründung des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung mit Blick auf die Besonderheiten des Beurteilungssystems bei der T. (vgl. B.v. 11.2.2020 - 6 ZB 19.2351; B.v. 24.9.2019 - 6 CE 19.1749; B.v. 26.8.2019 - 6 CE 19.1409; B.v. 23.4.2019 - 6 CE 19.76, jeweils juris m.w.N.) - zu dem Ergebnis gelangt, dass die dienstlichen Beurteilungen des Antragstellers und seiner Konkurrenten rechtlich nicht zu beanstanden sind und eine tragfähige Grundlage für die Auswahlentscheidung bilden.

    Die im Beurteilungsbeitrag enthaltenen textlichen Erläuterungen müssen von den Beurteilern nicht wörtlich übernommen werden (vgl. BayVGH, B.v. 24.9.2019 - 6 CE 19.1749 - juris).

    Im Gegenteil wäre, wie der Senat bereits in einem vom Antragsteller früher geführten Konkurrenteneilverfahren ausgeführt hat (BayVGH, B.v. 24.9.2019 - 6 CE 19.1749), eine Beurteilung unplausibel und mit Art. 33 Abs. 2 GG nicht vereinbar, die den Antragsteller auf derselben Notenstufe wie diejenigen Beigeladenen einordnen würde, die bei vergleichbar guten Leistungseinschätzungen der jeweiligen Führungskräfte im Beurteilungszeitraum laufbahnübergreifend höherwertig - und damit noch höherwertiger als der Kläger - beschäftigt waren.

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten; …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2020 - 6 CE 20.699
    Denn es besteht der allgemeine Erfahrungssatz, dass mit einem höheren Statusamt die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben verbunden ist, die im allgemeinen gegenüber einem niedrigeren Statusamt gesteigerte Anforderungen beinhalten und mit einem größeren Maß an Verantwortung verbunden sind (…ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfG, B.v. 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - ZBR 2016, 128 Rn. 59; BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 52;… BayVGH, B.v. 12.11.2015 - 6 CE 15.2031 - juris Rn. 16).
  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2020 - 6 CE 20.699
    Denn es besteht der allgemeine Erfahrungssatz, dass mit einem höheren Statusamt die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben verbunden ist, die im allgemeinen gegenüber einem niedrigeren Statusamt gesteigerte Anforderungen beinhalten und mit einem größeren Maß an Verantwortung verbunden sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfG, B.v. 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - ZBR 2016, 128 Rn. 59;… BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 52;… BayVGH, B.v. 12.11.2015 - 6 CE 15.2031 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 A 2.10

    Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Zweitbeurteilung; Abweichung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2020 - 6 CE 20.699
    Es ist allgemein anerkannt, dass die dienstliche Beurteilung neben der objektiven individuellen Bewertung der Leistungen des Beamten dem Vergleich des jeweiligen Beamten mit den anderen Beamten seiner Besoldungsgruppe und Laufbahn dem Zweck der Bestenauslese dient (vgl. BVerwG, U.v. 26.9.2012 - 2 A 2.10 - juris Rn. 9; BVerwG, U.v. 2.3.2000 - 2 C 7.99 - juris).
  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 7.99

    Dienstliche Beurteilung, Richtlinien über -; -, von der Richtlinie abweichende …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2020 - 6 CE 20.699
    Es ist allgemein anerkannt, dass die dienstliche Beurteilung neben der objektiven individuellen Bewertung der Leistungen des Beamten dem Vergleich des jeweiligen Beamten mit den anderen Beamten seiner Besoldungsgruppe und Laufbahn dem Zweck der Bestenauslese dient (…vgl. BVerwG, U.v. 26.9.2012 - 2 A 2.10 - juris Rn. 9; BVerwG, U.v. 2.3.2000 - 2 C 7.99 - juris).
  • VGH Bayern, 24.10.2017 - 6 C 17.1429

    Bestimmung des Streitwerts in einem beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren - …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2020 - 6 CE 20.699
    Anzusetzen ist danach im Ergebnis ein Viertel der für ein Kalenderjahr in dem angestrebten Amt zu zahlenden Bezüge der Endstufe (BayVGH, B.v. 24.10.2017 - 6 C 17.1429 - BayVBl 2018, 390; hier: 3 x 3.714,89 EUR).
  • VGH Bayern, 26.08.2019 - 6 CE 19.1409

    Konkurrentenstreit um eine Beförderungsstelle

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2020 - 6 CE 20.699
    Rn. 7 Das Verwaltungsgericht ist - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats zu den Anforderungen an die Begründung des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung mit Blick auf die Besonderheiten des Beurteilungssystems bei der T. (vgl. B.v. 11.2.2020 - 6 ZB 19.2351; B.v. 24.9.2019 - 6 CE 19.1749; B.v. 26.8.2019 - 6 CE 19.1409; B.v. 23.4.2019 - 6 CE 19.76, jeweils juris m.w.N.) - zu dem Ergebnis gelangt, dass die dienstlichen Beurteilungen des Antragstellers und seiner Konkurrenten rechtlich nicht zu beanstanden sind und eine tragfähige Grundlage für die Auswahlentscheidung bilden.
  • VGH Bayern, 23.04.2019 - 6 CE 19.76

    Konkurrentenstreitverfahren Deutsche Telekom AG

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2020 - 6 CE 20.699
    Rn. 7 Das Verwaltungsgericht ist - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats zu den Anforderungen an die Begründung des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung mit Blick auf die Besonderheiten des Beurteilungssystems bei der T. (vgl. B.v. 11.2.2020 - 6 ZB 19.2351; B.v. 24.9.2019 - 6 CE 19.1749; B.v. 26.8.2019 - 6 CE 19.1409; B.v. 23.4.2019 - 6 CE 19.76, jeweils juris m.w.N.) - zu dem Ergebnis gelangt, dass die dienstlichen Beurteilungen des Antragstellers und seiner Konkurrenten rechtlich nicht zu beanstanden sind und eine tragfähige Grundlage für die Auswahlentscheidung bilden.
  • VGH Bayern, 12.11.2015 - 6 CE 15.2031

    Konkurrentenstreit, Deutsche Telekom, Beförderungsamt, Leistungsgrundsatz, …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2020 - 6 CE 20.699
    Denn es besteht der allgemeine Erfahrungssatz, dass mit einem höheren Statusamt die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben verbunden ist, die im allgemeinen gegenüber einem niedrigeren Statusamt gesteigerte Anforderungen beinhalten und mit einem größeren Maß an Verantwortung verbunden sind (…ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfG, B.v. 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - ZBR 2016, 128 Rn. 59;… BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 52; BayVGH, B.v. 12.11.2015 - 6 CE 15.2031 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 11.02.2020 - 6 ZB 19.2351

    Bildung des Gesamturteils bei Auseinanderfallen von Statusamt und wahrgenommenem …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2020 - 6 CE 20.699
    Rn. 7 Das Verwaltungsgericht ist - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats zu den Anforderungen an die Begründung des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung mit Blick auf die Besonderheiten des Beurteilungssystems bei der T. (vgl. B.v. 11.2.2020 - 6 ZB 19.2351; B.v. 24.9.2019 - 6 CE 19.1749; B.v. 26.8.2019 - 6 CE 19.1409; B.v. 23.4.2019 - 6 CE 19.76, jeweils juris m.w.N.) - zu dem Ergebnis gelangt, dass die dienstlichen Beurteilungen des Antragstellers und seiner Konkurrenten rechtlich nicht zu beanstanden sind und eine tragfähige Grundlage für die Auswahlentscheidung bilden.
  • VGH Bayern, 21.02.2023 - 6 CE 22.2587

    Beförderungsrunde 2022/2023 (Beförderungsamt A 9 vz+Z) bei der Telekom

    Die im Beurteilungsbeitrag enthaltenen textlichen Erläuterungen müssen von den Beurteilern nicht wörtlich übernommen werden (vgl. BayVGH, B.v. 25.5.2020 - 6 CE 20.699 - juris Rn. 9; B.v. 24.9.2019 - 6 CE 19.1749 - juris).
  • VG Würzburg, 01.12.2022 - W 1 E 22.1689

    Konkurrentenstreit, Telekom, dienstliche Beurteilung, Begründung des …

    Soweit der Antragsteller in diesem Zusammenhang moniert, die Beurteiler hätten die aus seiner Sicht überaus positive Bewertung der Einzelmerkmale durch die unmittelbare Führungskraft nicht vollständig übernommen, verkennt er, dass die Beurteiler die in der Stellungnahme enthaltenen textlichen Erläuterungen gerade nicht wörtlich übernehmen müssen (BayVGH, B.v. 25.05.2020 - 6 CE 20.699 - juris Rn. 9).
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