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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 29.07.2021 - 6 CE 21.1007   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,37619
VGH Bayern, 29.07.2021 - 6 CE 21.1007 (https://dejure.org/2021,37619)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.07.2021 - 6 CE 21.1007 (https://dejure.org/2021,37619)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Juli 2021 - 6 CE 21.1007 (https://dejure.org/2021,37619)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 33 Abs. 2; BLV § 46
    Erfolgloser Eilantrag auf Freihaltung eines Beförderungsdienstpostens bei der Bundespolizei

  • rechtsportal.de

    GG Art. 33 Abs. 2 ; BLV § 46
    Qualifizierung eines Bundespolizisten für die Besetzung einer höheren Dienststelle als konstitutive Anforderungsmerkmale bei einem Konkurrentenstreitverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Bundesbeamtenrecht; Bundespolizei; Konkurrenz um höherwertigen Dienstposten; konstitutives Anforderungsmerkmal; Verwendungsbreite; Personalentwicklungskonzept; Organisationsermessen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2021 - 6 CE 21.1007
    Das Konzept genügt den Anforderungen des Art. 33 GG und kann zur Grundlage einer späteren Beförderungsentscheidung gemacht werden, weil die im Personalentwicklungskonzept genannten Voraussetzungen grundsätzlich von jedem entsprechend qualifizierten Bediensteten erfüllt werden können, indem die für ein Fortkommen erforderlichen Stellen (Verwendungen) regelmäßig durch Ausschreibungen vergeben werden (vgl. BVerwG, B.v. 25.10.2011 - 2 VR 4.11 - juris Rn. 35;… BayVGH, B.v. 25.8.2017 - 6 CE 17.1550 - juris Rn. 14).

    Rn. 12 Außerdem stehen die im Anforderungsmerkmal "c" geforderten Voraussetzungen in einem hinreichenden Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Stelle (BVerwG, B.v. 25.10.2011 - 2 VR 4.11 - juris Rn. 35).

    Damit liegt auf der Hand, dass das in der Ausschreibung geforderte Merkmal einer Verwendungsbreite und der dienstlichen Erfahrung den Bediensteten besser befähigt, das nächsthöhere Statusamt auszufüllen und geeignet ist, eine zuverlässigere Beurteilung des Leistungsvermögens und eine besser fundierte Prognose über die voraussichtliche Bewährung in einem höheren Amt zu gewährleisten (vgl. BVerwG, B.v. 25.10.2011 - 2 VR 4.11- juris Rn. 35).

  • VGH Bayern, 25.08.2017 - 6 CE 17.1550

    Kein Anordnungsgrund, wenn das rechtmäßige Anforderungsmerkmal einer gewissen …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2021 - 6 CE 21.1007
    Zur grundsätzlichen Zulässigkeit der in dem konstitutiven Anforderungsmerkmal geforderten Verwendungsbreite im Personalentwicklungskonzept der Bundespolizei verweist der Senat auf seinen Beschluss vom 25. August 2017 (- 6 CE 17.1550 - juris) und hält an dieser Rechtsprechung fest.

    Das Konzept genügt den Anforderungen des Art. 33 GG und kann zur Grundlage einer späteren Beförderungsentscheidung gemacht werden, weil die im Personalentwicklungskonzept genannten Voraussetzungen grundsätzlich von jedem entsprechend qualifizierten Bediensteten erfüllt werden können, indem die für ein Fortkommen erforderlichen Stellen (Verwendungen) regelmäßig durch Ausschreibungen vergeben werden (…vgl. BVerwG, B.v. 25.10.2011 - 2 VR 4.11 - juris Rn. 35; BayVGH, B.v. 25.8.2017 - 6 CE 17.1550 - juris Rn. 14).

    Darin ist zugleich ein allgemeines Eignungskriterium im Sinn von Art. 33 Abs. 2 GG zu sehen (BayVGH, B.v. 25.8.2017 - 6 CE 17.1550 - juris Rn. 13 ff.;… OVG NW, B.v. 23.5.2016 - 1 A 839.15 - juris Rn. 18;… vgl. auch NdsOVG, B.v. 27.7.2017 - 5 ME 23.17 - juris Rn. 29).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten; …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2021 - 6 CE 21.1007
    Rn. 11 Das obligatorische Anforderungsmerkmal "c", das mindestens drei Verwendungen in unterschiedlichen Bereichen im gehobenen Polizeivollzugsdienst gemäß Nr. 9.1.2.3 PEK und der dazugehörigen Anlage, davon mindestens eine auf einem Dienstposten der Bewertung nach Besoldungsgruppe A 10-12 BBesO, nach Abschluss der laufbahnrechtlichen Probezeit voraussetzt, knüpft nicht an den konkret zu besetzenden Dienstposten an (…dazu etwa BVerwG, B.v. 19.12.2014 - 2 VR 1.14 - juris Rn. 4 ff.; B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 28 ff.;… BayVGH, B.v. 4.2.2015 - 6 CE 14.2477 - juris Rn. 14, 15).
  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2021 - 6 CE 21.1007
    Rn. 11 Das obligatorische Anforderungsmerkmal "c", das mindestens drei Verwendungen in unterschiedlichen Bereichen im gehobenen Polizeivollzugsdienst gemäß Nr. 9.1.2.3 PEK und der dazugehörigen Anlage, davon mindestens eine auf einem Dienstposten der Bewertung nach Besoldungsgruppe A 10-12 BBesO, nach Abschluss der laufbahnrechtlichen Probezeit voraussetzt, knüpft nicht an den konkret zu besetzenden Dienstposten an (dazu etwa BVerwG, B.v. 19.12.2014 - 2 VR 1.14 - juris Rn. 4 ff.;… B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 28 ff.;… BayVGH, B.v. 4.2.2015 - 6 CE 14.2477 - juris Rn. 14, 15).
  • BVerwG, 23.03.2021 - 2 VR 5.20

    Hochschulabschluss in bestimmten Studienbereichen und IT-Fachkenntnisse als …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2021 - 6 CE 21.1007
    Er kann schon deshalb keine erneute - rechtsfehlerfreie - Entscheidung über seine Bewerbung um den ausgeschriebenen Dienstposten der Besoldungsgruppe A 11-13g BBesO beanspruchen, weil er das konstitutive Anforderungsmerkmal c) nicht erfüllt (zum Prüfungsmaßstab vgl. etwa BVerwG, B.v. 23.3.2021 - 2 VR 5.20 - juris).
  • VGH Bayern, 04.02.2015 - 6 CE 14.2477

    Bundesbeamtenrecht; Konkurrentenstreit; Beförderungsdienstposten; …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2021 - 6 CE 21.1007
    Rn. 11 Das obligatorische Anforderungsmerkmal "c", das mindestens drei Verwendungen in unterschiedlichen Bereichen im gehobenen Polizeivollzugsdienst gemäß Nr. 9.1.2.3 PEK und der dazugehörigen Anlage, davon mindestens eine auf einem Dienstposten der Bewertung nach Besoldungsgruppe A 10-12 BBesO, nach Abschluss der laufbahnrechtlichen Probezeit voraussetzt, knüpft nicht an den konkret zu besetzenden Dienstposten an (…dazu etwa BVerwG, B.v. 19.12.2014 - 2 VR 1.14 - juris Rn. 4 ff.;… B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 28 ff.; BayVGH, B.v. 4.2.2015 - 6 CE 14.2477 - juris Rn. 14, 15).
  • VGH Bayern, 24.10.2017 - 6 C 17.1429

    Bestimmung des Streitwerts in einem beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren - …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2021 - 6 CE 21.1007
    Rn. 17 Der Streitwert in einem beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren, das auf die vorläufige Freihaltung eines höherwertigen Dienstpostens durch Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichtet ist, bemisst sich nach neuerer Rechtsprechung des Senats nach § 52 Abs. 6 Satz 4 GKG und beträgt ein Viertel der für ein Kalenderjahr in dem angestrebten Amt zu zahlenden Bezüge nach Maßgabe von § 52 Abs. 6 Sätze 1 bis 3 GKG (BayVGH, B.v. 24.10.2017 - 6 C 17.1429 - juris).
  • VG Würzburg, 23.03.2021 - W 1 E 21.351

    Einstweiliger Rechtsschutz, Konkurrentenstreitverfahren, Konkurrenz um …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2021 - 6 CE 21.1007
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 23. März 2021 - W 1 E 21.351 - wird zurückgewiesen.
  • VGH Bayern, 10.08.2021 - 6 CE 21.1278

    Mindestens drei Verwendungen in unterschiedlichen Verwendungsbereichen als …

    Der Senat hat das wiederholt entschieden (BayVGH, B.v. 25.8.2017 - 6 CE 17.1550 - juris; B.v. 29.7.2021 - 6 CE 21.1007 - juris) und hält hieran auch mit Blick auf die Einwände der Antragstellerin fest.
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