Rechtsprechung
| VGH Bayern, 12.01.2022 - 6 CE 21.2833 |
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- openjur.de
- BAYERN | RECHT
GG Art. 19 Abs. 4, Art. 33 Abs. 2, Abs. 4; SGB III § 387 Abs. 1, § 389 Abs. 1, § 390
Keine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs durch die Entscheidung eine Stelle weiterhin durch die Begründung eines außertariflichen Arbeitsverhältnisses zu besetzen
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 29.10.2021 - AN 16 E 21.00900
- VG Ansbach, 29.10.2021 - AN 16 E 21.900
- VGH Bayern, 12.01.2022 - 6 CE 21.2833
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (18)
- BVerwG, 10.12.2020 - 2 A 2.20
Übernahme vom Tarifangestellten- in das Beamtenverhältnis auf Probe nur bei …
Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2022 - 6 CE 21.2833
Diese ist mit einem weiten Gestaltungs-, Beurteilungs- und Ermessensspielraum verbunden (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2020 - 2 A 2.20 - juris Rn. 13).Der Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG erstreckt sich insbesondere nicht auf die Frage, ob eine Stellenbesetzung im Beamtenverhältnis oder im Angestelltenverhältnis erfolgt (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2020 - 2 A 2.20 - juris Rn. 13 u. 14 m.w.N.).
Rn. 18 Ein Beamter hat im Grundsatz keinen Anspruch auf eine rechtsfehlerfreie (ermessensfehlerfreie) Ausübung des Organisationsermessens, da es insoweit an der dafür notwendigen subjektiv-rechtlichen Rechtsgrundlage fehlt (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2020 - 2 A 2.20 - juris Rn. 17 m.w.N.).
- OVG Thüringen, 14.11.2013 - 2 EO 838/12
Konkurrentenstreit wegen Beförderung eines Richters
Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2022 - 6 CE 21.2833
Rn. 19 Um aber einen Bewerber für den Fall nicht rechtsschutzlos zu stellen, dass ihm aufgrund einer - nicht an den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG zu messenden - Organisationsentscheidung des Dienstherrn die Berücksichtigung in einer Auswahlentscheidung, die den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG verpflichtet ist, möglicherweise zu Unrecht verschlossen bleibt, unterliegt die Frage, ob der Dienstherr die im Rahmen seines grundsätzlich sehr weiten personalwirtschaftlichen Ermessens erfolgte Begrenzung des Bewerberkreises etwa aus unsachlichen, unvernünftigen oder willkürlichen Beweggründen getroffen hat, in diesen großzügig gesteckten Grenzen dennoch der gerichtlichen Nachprüfung (…vgl. OVG LSA, B.v. 14.11.2017 - 1 M 106/17 - juris Rn. 8; ThürOVG, B.v. 14.11.2013 - 2 EO 838/12 - juris Rn. 24;… OVGSaarl, B.v. 18.10.2017 - 1 B 563/17 - juris Rn. 11).Die Anforderungen an die diesbezügliche Dokumentation dürfen allerdings nicht überspannt werden; sie ist im Grundsatz an keine besondere Form gebunden (…BVerwG, B.v. 25.3.2010 - 1 WB 37.09 - juris Rn. 31; ThürOVG, B.v. 14.11.2013 - 2 EO 838/12 - juris Rn. 28).
- VGH Bayern, 24.10.2017 - 6 C 17.1429
Bestimmung des Streitwerts in einem beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren - …
Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2022 - 6 CE 21.2833
Der Streitwert in einem beamtenrechtlichen Eilverfahren, das - wie hier - auf die vorläufige Freihaltung der zu besetzenden Beförderungsstelle durch Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichtet ist, bemisst sich nach § 52 Abs. 6 Satz 4 GKG und beträgt - wie bei einer auf Neuverbescheidung des Beförderungsbegehrens gerichteten Hauptsacheklage - ein Viertel der für ein Kalenderjahr in dem angestrebten Amt zu zahlenden Bezüge nach Maßgabe von § 52 Abs. 6 Sätze 1 bis 3 GKG (BayVGH; B.v. 24.10.2017 - 6 C 17.1429 - BayVBl. 2018, 390 ff.).
- BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12
Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in …
Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2022 - 6 CE 21.2833
Er gilt grundsätzlich im gesamten öffentlichen Dienst und trifft, soweit es um Arbeitsverhältnisse geht, für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG ergänzende Regelung (vgl. BVerfG, B.v. 21.4.2015 - 2 BvR 1322/12 u.a. - juris Rn. 59 m.w.N.). - BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07
Anforderungen an das Verwaltungsverfahren bei der Besetzung von …
Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2022 - 6 CE 21.2833
Rn. 22 Eine Organisationsentscheidung unterliegt nicht unmittelbar der Dokumentationspflicht, die die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu beamtenrechtlichen Konkurrenzstreitigkeiten um Beförderungsämter aus Art. 33 Abs. 2 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG hergeleitet (BVerfG, B.v. 9.7.2007 - 2 BvR 206/07 - juris) und die das Bundesverwaltungsgericht auch für Auswahlentscheidungen, die eine höhere Verwendung betreffen, anerkannt hat (…vgl. BVerwG, B.v. 27.10.2015 - 1 WB 56.14 - juris Rn. 41). - BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13
Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür …
Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2022 - 6 CE 21.2833
Damit ist ein grundrechtsgleiches Recht auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl begründet (vgl. zum Bewerbungsverfahrensanspruch BVerfG, B.v. 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 31). - BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03
Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren - …
Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2022 - 6 CE 21.2833
Dabei steht es insbesondere in seinem allein personalwirtschaftlich bestimmten Ermessen, ob er eine freie Stelle im Wege der Einstellung, Anstellung, Beförderung, Versetzung, Abordnung oder Umsetzung besetzen will (…BVerfG, B.v. 28.2.2007 - 2 BvR 2494/06 - juris Rn. 6; BVerwG, U. 25.11.2004 - 2 C 17.03 - juris Rn. 15). - BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95
Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens
Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2022 - 6 CE 21.2833
Deren Rechte, insbesondere die Bewerbungsverfahrensansprüche eines nicht zum Zuge kommenden Bewerbers, werden dadurch grundsätzlich nicht berührt (vgl. BVerwG, U.v. 25.4.1996 - 2 C 21.95 - juris Rn. 19). - BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06
Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Beschränkung des Bewerberkreises bei der …
Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2022 - 6 CE 21.2833
Dabei steht es insbesondere in seinem allein personalwirtschaftlich bestimmten Ermessen, ob er eine freie Stelle im Wege der Einstellung, Anstellung, Beförderung, Versetzung, Abordnung oder Umsetzung besetzen will (BVerfG, B.v. 28.2.2007 - 2 BvR 2494/06 - juris Rn. 6;… BVerwG, U. 25.11.2004 - 2 C 17.03 - juris Rn. 15). - BVerwG, 17.03.2021 - 2 B 3.21
Rechtsweg im Konkurrentenstreit um ein öffentliches Amt
Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2022 - 6 CE 21.2833
Wie die Antragsgegnerin sich hierbei entscheidet, ist ihr (jenseits der zwingend mit Beamten zu besetzenden Ämter, in denen, wie etwa bei Polizei und Justiz, staatliche Hoheitsgewalt i.S.v. Art. 33 Abs. 4 GG ausgeübt wird) im Rahmen ihrer Organisationsgewalt überlassen (vgl. BVerwG, B.v. 17.3.2021 - 2 B 3.21 - juris Rn. 18). - BVerwG, 23.12.2015 - 2 B 40.14
Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG; keine Befreiung vom …
- BVerwG, 27.04.2016 - 2 B 104.15
Beamter; Wechseldienstposten; militärischer Dienstposten; Auswahlentscheidung; …
- BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 37.09
Förderungsbewerber; Grundsatz der Bestenauslese; Konkurrentenstreitigkeit; …
- VGH Bayern, 05.08.2015 - 6 BV 14.2122
Dienstpostenkonkurrenz, Soldat, Beamter, militärischer Dienstposten, …
- BVerwG, 27.10.2015 - 1 WB 56.14
Konkurrentenstreit; Besetzung eines Dienstpostens; Aufhebung einer …
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2017 - 1 M 106/17
Organisationsermessen des Dienstherrn bei der Zuordnung von Ämter/Planstellen zu …
- OVG Saarland, 18.10.2017 - 1 B 563/17
Trennung zwischen prüfungsfrei übergeleiteten und "geprüften" …
- VGH Bayern, 16.05.2013 - 3 CE 13.328
Stellenbesetzung (Forstverwaltung); interne Ausschreibung; Beschränkung des …
- OVG Niedersachsen, 01.02.2023 - 5 ME 93/22
Weiter Gestaltungs-, Beurteilungs- und Ermessenspielraum des Dienstherrn im …
Denn die Entscheidung, ob der Hoheitsträger - hier die Antragsgegnerin - die streitgegenständliche Stelle mittels Begründung eines (außer-)tariflichen Arbeitsverhältnisses oder durch Verleihung eines Statusamtes an Beamte im aktiven Beamtenverhältnis vergeben will, ist dem Bereich der Organisationshoheit des Dienstherrn zuzurechnen, der als solcher der an Art. 33 Abs. 2 GG zu messenden Auswahlentscheidung vorgelagert ist und von Betroffenen grundsätzlich nicht aufgrund subjektiv-rechtlicher Rechtspositionen in Frage gestellt werden kann (vgl. Bay. VGH…, Beschluss vom 23.6.2022 - 6 CE 22.710 -, juris Rn. 11; Beschluss vom 12.1.2022 - 6 CE 21.2833 -, juris Rn. 10; Sächs. OVG;… Beschluss vom 2.11.2022 - 2 B 265/22 -, juris Rn. 10).Der Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG ist daher erst auf der Grundlage einer vom Dienstherrn im Rahmen seiner Organisationsgewalt zur Verfügung gestellten und für die Wahrnehmung bestimmter öffentlicher Aufgaben gewidmeten Stelle eröffnet (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 12.1.2022 - 6 CE 21.2833 -, juris Rn. 13).
Der Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG erstreckt sich insbesondere nicht auf die Frage, ob eine Stellenbesetzung im Beamtenverhältnis oder im Angestelltenverhältnis erfolgt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 10.12.2020 - BVerwG 2 A 2.20 -, juris Rn. 13 f.; Bay. VGH, Beschluss vom 12.1.2022 - 6 CE 21.2833 -, juris Rn. 14 f.).
Um indes einen Bewerber für den Fall nicht rechtsschutzlos zu stellen, dass ihm aufgrund einer - nicht an den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG zu messenden - Organisationsentscheidung des Dienstherrn die Berücksichtigung in einer Auswahlentscheidung, die den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG verpflichtet ist, möglicherweise zu Unrecht verschlossen bleibt, unterliegt die Frage, ob der Dienstherr die im Rahmen seines grundsätzlich sehr weiten personalwirtschaftlichen Ermessens erfolgte Begrenzung des Bewerberkreises etwa aus unsachlichen, unvernünftigen oder willkürlichen Beweggründen getroffen hat, in diesen großzügig gesteckten Grenzen dennoch der gerichtlichen Nachprüfung (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 12.1.2022 - 6 CE 21.2833 -, juris Rn. 19 m. w. N.; Sächs. OVG;… Beschluss vom 2.11.2022 - 2 B 265/22 -, juris Rn. 10; siehe zur Laufbahnbefähigung: Nds. OVG…, Beschluss vom 3.5.2022 - 5 ME 12/22 -, juris Rn. 19).
Klarzustellen ist vorab, dass die Organisationsgrundentscheidung schon nicht unmittelbar der Dokumentationspflicht, die die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten um Beförderungsämter aus Art. 33 Abs. 2 i. V. m. Art. 19 Abs. 4 GG hergeleitet hat, unterliegt (BVerwG…, Beschluss vom 24.2.2022 - BVerwG 1 WB 40.21 -, juris Rn. 25 m. w. N.; Bay. VGH, Beschluss vom 12.1.2022 - 6 CE 21.2833 -, juris Rn. 22; Nds. OVG…, Beschluss vom 3.12.2018 - 5 ME 141/18 -, juris Rn. 31; Sächs. OVG;… Beschluss vom 2.11.2022 - 2 B 265/22 -, juris Rn. 10).
Je mehr die Organisationsentscheidung aus sich heraus nachvollziehbar und auf offenkundige sachliche Gründe zurückzuführen ist, desto weniger bedarf es einer näheren, schriftlich festzuhaltenden Erläuterung dieser Gründe (BVerwG…, Beschluss vom 24.2.2022 - BVerwG 1 WB 40.21 -, juris Rn. 25 m. w. N.; Bay. VGH, Beschluss vom 12.1.2022 - 6 CE 21.2833 -, juris Rn. 23; Nds. OVG…, Beschluss vom 3.12.2018 - 5 ME 141/18 -, juris Rn. 31 m. w. N.; Sächs. OVG;… Beschluss vom 2.11.2022 - 2 B 265/22 -, juris Rn. 10).
- VG Ansbach, 14.03.2024 - AN 16 E 24.157
Konkurrenteneilverfahren bei Stellenbesetzung, hier rechtmäßiger Vorrang eines …
Erst wenn ein im Rahmen der Organisationsgewalt ausgestaltetes (höherwertiges) Amt im Wege der Beförderung besetzt werden soll, sind (im Hinblick auf die aufgrund der organisatorischen Vorentscheidungen in Betracht kommenden Bewerber) die für die Konkurrenz um eine solche Beförderungsstelle geltenden Grundsätze, insbesondere das Leistungsprinzip, anzuwenden (…vgl. BayVerfGH, E.v. 26.6.2018 - Vf. 8-VIII-17 - juris Rn. 47;… BVerwG, B.v. 23.12.2015 - 2 B 40.14 - juris Rn. 17; vgl. insgesamt BayVGH, B.v. 12.1.2022 - 6 CE 21.2833 - juris Rn. 13 f.).Rn. 55 Um aber einen Bewerber für den Fall nicht rechtsschutzlos zu stellen, dass ihm aufgrund einer - nicht an den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG zu messenden - Organisationsentscheidung des Dienstherrn die Berücksichtigung in einer Auswahlentscheidung, die den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG verpflichtet ist, möglicherweise zu Unrecht verschlossen bleibt, unterliegt die Frage, ob der Dienstherr die im Rahmen seines grundsätzlich sehr weiten personalwirtschaftlichen Ermessens erfolgte Begrenzung des Bewerberkreises etwa aus unsachlichen, unvernünftigen oder willkürlichen Beweggründen getroffen hat, in diesen großzügig gesteckten Grenzen dennoch der gerichtlichen Nachprüfung (…vgl. OVG LSA, B.v. 14.11.2017 - 1 M 106/17 - juris Rn. 8;… ThürOVG, B.v. 14.11.2013 - 2 EO 838/12 - juris Rn. 24;… OVGSaarl, B.v. 18.10.2017 - 1 B 563/17 - juris Rn. 11; vgl. insgesamt BayVGH, B.v. 12.1.2022 - 6 CE 21.2833 - juris Rn. 18 f.).
Rn. 58 Soweit eine Dokumentationspflicht hinsichtlich der Ausübung des Organisationsermessens verlangt wird (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 12.01.2022 - 6 CE 21.2833 - juris Rn. 21 ff.) ist die Antragsgegnerin dieser nachgekommen mittels der von ihr aufgestellten und dem Gericht vorgelegten Ausführungsbestimmung Nr. 5 zur Geschäftsordnung des Eisenbahn-Bundesamtes sowie der Dienstposten- und Tätigkeitsdarstellung bezüglich einer Außenstellenleitung.
Der Streitwert in einem beamtenrechtlichen Eilverfahren, das - wie hier - auf die vorläufige Freihaltung der zu besetzenden Beförderungsstelle durch Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichtet ist, bemisst sich nach § 52 Abs. 6 Satz 4 GKG und beträgt - wie bei einer auf Neuverbescheidung des Beförderungsbegehrens gerichteten Hauptsacheklage - ein Viertel der für ein Kalenderjahr in dem angestrebten Amt zu zahlenden Bezüge nach Maßgabe von § 52 Abs. 6 Sätze 1 bis 3 GKG (BayVGH, B.v. 12.01.2022 - 6 CE 21.2833 - juris Rn. 33, B.v. 24.10.2017 - 6 C 17.1429 - BayVBl. 2018, 390 ff.), vorliegend demnach 24.234,66 EUR (3 Monatsgehälter á 8.078,22 EUR).
- OVG Niedersachsen, 05.07.2023 - 5 ME 44/23
Zustimmungserfordernis; Ausschluss aus dem Bewerberkreis; Bewerbungsverfahren; …
Der Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG ist daher erst auf der Grundlage einer vom Dienstherrn im Rahmen seiner Organisationsgewalt zur Verfügung gestellten und für die Wahrnehmung bestimmter öffentlicher Aufgaben gewidmeten Stelle eröffnet (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 12.1.2022 - 6 CE 21.2833 -, juris Rn. 13; Nds. OVG…, Beschluss vom 1.2.2023 - 5 ME 93/22 -, juris Rn. 24).Um indes einen Bewerber für den Fall nicht rechtsschutzlos zu stellen, dass ihm aufgrund einer - nicht an den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG zu messenden - Organisationsentscheidung des Dienstherrn die Berücksichtigung in einer Auswahlentscheidung, die den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG verpflichtet ist, möglicherweise zu Unrecht verschlossen bleibt, unterliegt die Frage, ob der Dienstherr die im Rahmen seines grundsätzlich sehr weiten personalwirtschaftlichen Ermessens erfolgte Begrenzung des Bewerberkreises etwa aus unsachlichen, unvernünftigen oder willkürlichen Beweggründen getroffen hat, in diesen großzügig gesteckten Grenzen dennoch der gerichtlichen Nachprüfung (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 12.1.2022 - 6 CE 21.2833 -, juris Rn. 19 m. w. N.; Nds. OVG…, Beschluss vom 3.12.2014 - 5 ME 141/18 -, juris Rn. 24…, Beschluss vom 1.2.2023 - 5 ME 93/22 -, juris Rn. 26; Sächs. OVG…, Beschluss vom 2.11.2022 - 2 B 265/22 -, juris Rn. 10).
Je mehr die Organisationsentscheidung aus sich heraus nachvollziehbar und auf offenkundige sachliche Gründe zurückzuführen ist, desto weniger bedarf es einer näheren, schriftlich festzuhaltenden Erläuterung dieser Gründe (BVerwG…, Beschluss vom 24.2.2022 - BVerwG 1 WB 40.21 -, juris Rn. 25 m. w. N.; Bay. VGH, Beschluss vom 12.1.2022 - 6 CE 21.2833 -, juris Rn. 23; Nds. OVG…, Beschluss vom 3.12.2018 - 5 ME 141/18 -, juris Rn. 31 m. w. N.;… Beschluss vom 1.2.2023 - 5 ME 93/22 -, juris Rn. 29, Sächs. OVG;… Beschluss vom 2.11.2022 - 2 B 265/22 -, juris Rn. 10).
- OVG Niedersachsen, 17.07.2023 - 5 ME 32/23
Anforderungsprofil, konstitutives; Tarifbeschäftige; Bewerbungsverfahrensanspruch …
Denn die Entscheidung, ob der Hoheitsträger - hier der Antragsgegner - die streitgegenständliche Stelle mittels Abschlusses eines Arbeitsverhältnisses oder durch Verleihung eines Statusamtes an Beamte im aktiven Beamtenverhältnis vergeben will, ist dem Bereich der Organisationshoheit des Dienstherrn zuzurechnen, der als solcher der an Art. 33 Abs. 2 GG zu messenden Auswahlentscheidung vorgelagert ist und von Betroffenen grundsätzlich nicht aufgrund subjektiv-rechtlicher Rechtspositionen in Frage gestellt werden kann (vgl. Bay. VGH…, Beschluss vom 23.6.2022 - 6 CE 22.710 -, juris Rn. 11; Beschluss vom 12.1.2022 - 6 CE 21.2833 -, juris Rn. 10; Sächs. OVG;… Beschluss vom 2.11.2022 - 2 B 265/22 -, juris Rn. 10).Der Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG ist daher erst auf der Grundlage einer vom Dienstherrn im Rahmen seiner Organisationsgewalt zur Verfügung gestellten und für die Wahrnehmung bestimmter öffentlicher Aufgaben gewidmeten Stelle eröffnet (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 1.2.2023 - 5 ME 93/22 -, juris Rn. 24; Bay. VGH, Beschluss vom 12.1.2022 - 6 CE 21.2833 -, juris Rn. 13).
Der Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG erstreckt sich insbesondere nicht auf die Frage, ob eine Stellenbesetzung im Beamtenverhältnis oder im Angestelltenverhältnis erfolgt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 10.12.2020 - BVerwG 2 A 2.20 -, juris Rn. 13 f.; Bay. VGH, Beschluss vom 12.1.2022 - 6 CE 21.2833 -, juris Rn. 14 f.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2023 - 1 B 1065/22
Untersagung der Besetzung einer Stelle mit einem Mitbewerber i.R.d. …
Rn. 23 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26. Januar 2017 - 1 A 111/16 -, juris, Rn. 12 f. m. w. N.; mit demselben Ergebnis, jedoch begründet mit einer mittelbaren Bindungswirkung des Art. 33 Abs. 2 GG auch für vorgelagerte Entscheidungen des Dienstherrn: BVerfG, Beschluss vom 11. November 1999 - 2 BvR 1992/99 -, juris, Rn. 5 f.; BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 -, juris, Rn. 17, und vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris, Rn. 25; OVG NRW, Beschlüsse vom 6. März 2007 - 6 B 48/07 -, juris, Rn. 8, und vom 11. Juli 2006 - 6 B 1184/06 -, juris, Rn. 8, jeweils m. w. N.; ebenfalls mit demselben Prüfungsumfang, jedoch begründet mit der andernfalls drohenden Rechtsschutzlosigkeit: siehe auch Nds. OVG, Beschluss vom 1. Februar 2023 - 5 ME 93/22 -, juris, Rn. 26; Sächs. OVG, Beschluss vom 2. November 2022 - 2 B 265/22 -, juris, Rn. 10; Bay. VGH, Beschluss vom 12. Januar 2022 - 6 CE 21.2833 -, juris, Rn. 19. - OVG Sachsen, 07.11.2022 - 2 B 286/22
Beschwerde eines Rechtsreferendars gegen Zuweisungsentscheidung erfolglos
Um indes einen Referendar für den Fall nicht rechtsschutzlos zu stellen, dass ihm aufgrund einer Organisationsentscheidung möglicherweise eine bestimmte Zuweisung zu Unrecht verschlossen bleibt, unterliegt die Frage, ob die entgegenstehende Zuweisungsentscheidung etwa aus unsachlichen, unvernünftigen oder willkürlichen Beweggründen getroffen wurde, in diesen großzügig gesteckten Grenzen dennoch der gerichtlichen Nachprüfung (vgl. BayVGH, Beschl. v. 12. Januar 2022 - 6 CE 21.2833 - , juris Rn. 19 m. w. N.). - OVG Sachsen, 02.11.2022 - 2 B 265/22
Stellenbesetzung; Organisationsermessen; Tarifbeschäftigter; Ausschreibungstext
Um indes einen Bewerber für den Fall nicht rechtsschutzlos zu stellen, dass ihm aufgrund einer - nicht an den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG zu messenden - Organisationsentscheidung des Dienstherrn die Berücksichtigung in einer Auswahlentscheidung, die den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG verpflichtet ist, möglicherweise zu Unrecht verschlossen bleibt, unterliegt die Frage, ob der Dienstherr die im Rahmen seines grundsätzlich sehr weiten personalwirtschaftlichen Ermessens erfolgte Begrenzung des Bewerberkreises etwa aus unsachlichen, unvernünftigen oder willkürlichen Beweggründen getroffen hat, in diesen großzügig gesteckten Grenzen dennoch der gerichtlichen Nachprüfung (vgl. BayVGH, Beschl. v. 12. Januar 2022 - 6 CE 21.2833 -, juris Rn. 19 m. w. N.).Die Anforderungen an den im Interesse zukünftiger Bewerber gleichwohl zu fordernden Nachweis dürfen deshalb nicht überspannt werden und sind grundsätzlich an keine besondere Form gebunden (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. März 2010 - 1 WB 37.09 -, juris Rn. 31 ff; BayVGH, Beschl. v. 12. Januar 2022 - 6 CE 21.2833 -, a. a. O. Rn. 23 m. w. N.).
- VGH Bayern, 23.06.2022 - 6 CE 22.710
Laufbahnbefähigung für Übernahme in das Beamtenverhältnis
Betroffenen steht daher keine subjektiv-rechtliche Rechtsposition zu, kraft der sie eine Änderung der auf dem Organisationsermessen des Dienstherrn beruhende Entscheidungen verlangen oder diese Entscheidung zur gerichtlichen Überprüfung stellen könnten (vgl. BayVGH, B.v. 12.1.2022 - 6 CE 21.2833 - juris Rn. 18). - OVG Sachsen, 30.06.2025 - 2 B 103/25
Stellenbesetzung; Beschränkung des Bewerberkreises; Organisationsermessen; …
Um indes einen Bewerber für den Fall nicht rechtsschutzlos zu stellen, dass ihm aufgrund einer - nicht an den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG zu messenden - Organisationsentscheidung des Dienstherrn die Berücksichtigung in einer Auswahlentscheidung, die den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG verpflichtet ist, möglicherweise zu Unrecht verschlossen bleibt, unterliegt die Frage, ob der Dienstherr die im Rahmen seines grundsätzlich sehr weiten personalwirtschaftlichen Ermessens erfolgte Begrenzung des Bewerberkreises etwa aus unsachlichen, unvernünftigen oder willkürlichen Beweggründen getroffen hat, in diesen großzügig gesteckten Grenzen dennoch der gerichtlichen Nachprüfung (vgl. BayVGH, Beschl. v. 12. Januar 2022 - 6 CE 21.2833 -, juris Rn. 19 m. w. N.).Die Anforderungen an den im Interesse zukünftiger Bewerber gleichwohl zu fordernden Nachweis dürfen deshalb nicht überspannt werden und sind grundsätzlich an keine besondere Form gebunden (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. März 2010 - 1 WB 37.09 -, juris Rn. 31 ff; BayVGH, Beschl. v. 12. Januar 2022 - 6 CE 21.2833 -, a. a. O. Rn. 23 m. w. N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2025 - 1 B 774/24
Freihaltung einer Stelle für das Auswahlverfahren zu dem Studiengang Gehobener …
Rn. 44 Eine abweichende Bewertung folgt auch nicht aus dem von der Antragsgegnerin angeführten Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 12. Januar 2022 - 6 CE 21.2833 -, juris. - VG Ansbach, 11.10.2022 - AN 16 K 19.00895
In-sich-Beurlaubung eines Bundesbeamten - ruhendes Lebenszeitbeamtenverhältnis
- VG Hannover, 18.10.2024 - 13 B 2401/24
Auslegung der Stellenausschreibung; Auswahlentscheidung; Auswertung der …
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.04.2024 - 4 S 55.23
Ausschreibung einer Richterstelle nur für Beförderungsbewerber aus der …
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