Rechtsprechung
| VGH Bayern, 04.01.2005 - 6 CS 03.3248 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (18)
- VGH Bayern, 28.01.2010 - 6 BV 08.3043
Mindestumfang eines beitragsfähigen Teilstreckenausbaus
Ein Abschnitt darf grundsätzlich nur dann gebildet werden, wenn der Ausbau nach den planerischen Vorstellungen der Gemeinde, die im Bauprogramm ihren Niederschlag gefunden haben, fortgeführt werden soll, die tatsächliche Ausführung sich aber zunächst auf eine bestimmte Strecke der geplanten Ausdehnung beschränkt, wenn mit anderen Worten die Erneuerung der Einrichtung nicht in einem Zuge, sondern in Etappen (Teilstrecken) verwirklicht wird (vgl. BayVGH, B.v. 4.1.2005 - 6 CS 03.3248 - juris ;… Driehaus, a.a.O., RdNr. 289 i). - VGH Bayern, 25.10.2006 - 6 BV 03.2517
Straßenausbaubeitrag für Geh- und Radweg an Ortsdurchfahrt
Die Herstellung eines Gehwegs entlang der Staatsstraße war seinerzeit nicht beabsichtigt, sodass es sich bei den Gehwegen an der Kreisstraße nach dem damaligen Bauprogramm um eine vorhandene einzelne Einrichtung handelt (vgl. BayVGH vom 4.1.2005, Az. 6 CS 03.3248, BayGT 2005, 185). - VGH Bayern, 22.04.2010 - 6 B 08.1483
Straßenausbaubeitrag; Verbesserung; Abrechnungsgebiet; einheitliche Straße; …
Rn. 5 Die Beklagte trägt mit ihrer vom Verwaltungsgerichtshof zugelassenen Berufung im Wesentlichen vor: Die am 8. August 2001 beschlossene Abschnittsbildung gehe entsprechend dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Januar 2005 Az. 6 CS 03.3248 ins Leere und sei deshalb nicht rechtswirksam geworden.Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs darf ein Abschnitt grundsätzlich nur dann gebildet werden, wenn der Ausbau nach den planerischen Vorstellungen der Gemeinde, die im Bauprogramm ihren Niederschlag gefunden haben, fortgeführt werden soll, die tatsächliche Ausführung sich aber zunächst auf eine bestimmte Strecke der geplanten Ausdehnung beschränkt, wenn mit anderen Worten die Erneuerung der Einrichtung nicht in einem Zuge, sondern in Etappen (Teilstrecken) verwirklicht wird (vgl. BayVGH Urteil vom 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - juris -, vom 4.1.2005 - 6 CS 03.3248 - juris -, Driehaus, Kommunalabgabenrecht, RdNr. 289 i).
- VGH Bayern, 27.09.2016 - 6 ZB 15.1979
Zur Abgrenzung von Erschließungsbeitrags- und Straßenausbaubeitragsrecht
Ein Abschnitt darf grundsätzlich nur dann gebildet werden, wenn der Ausbau nach den planerischen Vorstellungen der Gemeinde, die im Bauprogramm ihren Niederschlag gefunden haben, fortgeführt werden soll, die tatsächliche Ausführung sich aber zunächst auf eine bestimmte Strecke der geplanten Ausdehnung beschränkt, wenn mit anderen Worten die Erneuerung der Einrichtung nicht in einem Zuge, sondern in Etappen (Teilstrecken) verwirklicht wird (vgl. BayVGH, B. v. 4.1.2005 - 6 CS 03.3248 - juris Rn. 10;… U. v. 28.1.2010 a. a. O. Rn. 16). - VGH Bayern, 07.09.2011 - 6 ZB 10.3054
Straßenausbaubeitragsrecht; nicht gefangenes Hinterliegergrundstück; Zufahrt oder …
Das Verwaltungsgericht hat mit überzeugender Begründung die Einmündung der nicht ausgebauten Gerhart-Hauptmann-Straße als hinreichend örtlich erkennbares Merkmal (vgl. § 130 Abs. 2 Satz 2 BauGB) angesehen (vgl. BayVGH vom 6.5.2008 Az. 6 CS 08.116 RdNr. 5; vom 4.1.2005 Az. 6 CS 03.3248 RdNrn. 13, 15). - VGH Bayern, 06.05.2008 - 6 CS 08.105
Straßenausbaubeitragsrecht; Erneuerung; Abschnittsbildung; Willkürverbot
Dabei kann offen bleiben, ob auch im Ausbaubeitragsrecht Abschnitte nur entsprechend den für Erschließungsanlagen geltenden, insoweit gesetzlich bestimmten Regelungen (§ 130 Abs. 2 Satz 2 BauGB) nach "örtlich erkennbaren Merkmalen" oder nach rechtlichen Gesichtspunkten gebildet werden dürfen (vgl. hierzu BayVGH vom 4.1.2005 Az. 6 CS 03.3248); denn der hier maßgebliche Abschnitt orientiert sich an "örtlichen" Grenzen deshalb, weil er den Teilabschnitt der ... markiert, der zwischen der ... und der Straße ... liegt. - VG Augsburg, 26.05.2011 - Au 2 K 08.1568
Eine Abschnittsbildung verletzt das Willkürverbot, wenn die endgültige …
Ein Abschnitt darf grundsätzlich nur dann gebildet werden, wenn die Herstellung der Erschließungsstraße nach den planerischen Vorstellungen der Gemeinde, die im Bauprogramm ihren Niederschlag gefunden haben, fortgeführt werden soll, die tatsächliche Ausführung sich aber zunächst auf eine bestimmte Strecke der geplanten Ausdehnung beschränkt, wenn mit anderen Worten die Erneuerung der Einrichtung nicht in einem Zuge, sondern in Etappen verwirklicht wird (vgl. BayVGH vom 28.1.2010 Az. 6 BV 08.3043 RdNr. 16; vom 4.1.2005 Az. 6 CS 03.3248 Rdnr. 10; Matloch/Wiens, Das Erschließungsbeitragsrecht in Theorie und Praxis, Stand Februar 2011 RdNr. 2152). - VGH Bayern, 06.05.2008 - 6 CS 08.114
Straßenausbaubeitragsrecht; Erneuerung; Abschnittsbildung; Willkürverbot
Dabei kann offen bleiben, ob auch im Ausbaubeitragsrecht Abschnitte nur entsprechend den für Erschließungsanlagen geltenden, insoweit gesetzlich bestimmten Regelungen (§ 130 Abs. 2 Satz 2 BauGB) nach "örtlich erkennbaren Merkmalen" oder nach rechtlichen Gesichtspunkten gebildet werden dürfen (vgl. hierzu BayVGH vom 4.1.2005 Az. 6 CS 03.3248); denn der hier maßgebliche Abschnitt orientiert sich an "örtlichen" Grenzen deshalb, weil er den Teilabschnitt der ... markiert, der zwischen der ... und der Straße ... liegt. - VGH Bayern, 06.05.2008 - 6 CS 08.109
Straßenausbaubeitragsrecht; Erneuerung; Abschnittsbildung; Willkürverbot
Dabei kann offen bleiben, ob auch im Ausbaubeitragsrecht Abschnitte nur entsprechend den für Erschließungsanlagen geltenden, insoweit gesetzlich bestimmten Regelungen (§ 130 Abs. 2 Satz 2 BauGB) nach "örtlich erkennbaren Merkmalen" oder nach rechtlichen Gesichtspunkten gebildet werden dürfen (vgl. hierzu BayVGH vom 4.1.2005 Az. 6 CS 03.3248); denn der hier maßgebliche Abschnitt orientiert sich an "örtlichen" Grenzen deshalb, weil er den Teilabschnitt der ... markiert, der zwischen der ... und der Straße ... liegt. - VGH Bayern, 06.05.2008 - 6 CS 08.117
Straßenausbaubeitragsrecht; Erneuerung; Abschnittsbildung; Willkürverbot
Dabei kann offen bleiben, ob auch im Ausbaubeitragsrecht Abschnitte nur entsprechend den für Erschließungsanlagen geltenden, insoweit gesetzlich bestimmten Regelungen (§ 130 Abs. 2 Satz 2 BauGB) nach "örtlich erkennbaren Merkmalen" oder nach rechtlichen Gesichtspunkten gebildet werden dürfen (vgl. hierzu BayVGH vom 4.1.2005 Az. 6 CS 03.3248); denn der hier maßgebliche Abschnitt orientiert sich an "örtlichen" Grenzen deshalb, weil er den Teilabschnitt der ... markiert, der zwischen der ... und der Straße ... liegt. - VGH Bayern, 06.05.2008 - 6 CS 08.112
Straßenausbaubeitragsrecht; Erneuerung; Abschnittsbildung; Willkürverbot
- VGH Bayern, 06.05.2008 - 6 CS 08.110
Straßenausbaubeitragsrecht; Erneuerung; Abschnittsbildung; Willkürverbot
- VGH Bayern, 06.05.2008 - 6 CS 08.103
Straßenausbaubeitragsrecht; Erneuerung; Abschnittsbildung; Willkürverbot
- VGH Bayern, 06.05.2008 - 6 CS 08.115
Straßenausbaubeitragsrecht; Erneuerung; Abschnittsbildung; Willkürverbot
- VGH Bayern, 06.05.2008 - 6 CS 08.116
Straßenausbaubeitragsrecht; Erneuerung; Abschnittsbildung; Willkürverbot
- VGH Bayern, 06.05.2008 - 6 CS 08.113
Straßenausbaubeitragsrecht; Erneuerung; Abschnittsbildung; Willkürverbot
- VGH Bayern, 06.05.2008 - 6 CS 08.108
Straßenausbaubeitragsrecht; Erneuerung; Abschnittsbildung; Willkürverbot
- VGH Bayern, 06.05.2008 - 6 CS 08.107
Straßenausbaubeitragsrecht; Erneuerung; Abschnittsbildung; Willkürverbot
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".