Rechtsprechung
| VGH Bayern, 06.05.2008 - 6 CS 08.114 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Straßenausbaubeitragsrecht; Erneuerung; Abschnittsbildung; Willkürverbot
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83
Selbständigkeit einer Erschließungsanlage
Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2008 - 6 CS 08.114
Um eine Teilstrecke einer Anbaustraße als Abschnitt für die Aufwandsermittlung zu verselbständigen, muss die Teilstrecke eine gewisse selbständige Bedeutung als Verkehrsanlage haben (vgl. BVerwG vom 9.11.1984 BVerwGE 70, 247).Sowohl die grundsätzliche Forderung einer gewissen selbständigen Bedeutung als auch das Verlangen einer optisch erkennbaren Begrenzung sind letzten Endes darauf ausgerichtet, willkürliche Abschnittsbildungen zu verhindern (vgl. BVerwG vom 9.11.1984, a.a.O.).
- BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02
Erschließungsbeitrag; Teile von Erschließungsanlagen; Herstellung nach …
Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2008 - 6 CS 08.114
Die Zulässigkeit einer Abschnittsbildung auch im Straßenausbaubeitragsrecht findet eine bundesrechtliche Schranke im Willkürverbot (BVerwG vom 18.11.2002 BVerwGE 117, 200).Diese Grenze ist erst erreicht, wenn einer Regelung jeder vernünftige oder einleuchtende Grund fehlt (BVerwG vom 18.11.2002, a.a.O.).
- BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 50.76
Kostenspaltung für Teillänge ("Querspaltung") im Erschließungsbeitragsrechts; …
Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2008 - 6 CS 08.114
Noch weniger kann es angehen, auf diese Weise eine solche Teillänge abzurechnen, für deren Abrechnung als Abschnitt es an den gesetzlichen Voraussetzungen fehlen würde (vgl. BVerwG vom 15.9.1978 BVerwGE 56, 238 zur insoweit vergleichbaren Rechtslage im Erschließungsbeitragsrecht). - VGH Bayern, 04.01.2005 - 6 CS 03.3248
Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2008 - 6 CS 08.114
Dabei kann offen bleiben, ob auch im Ausbaubeitragsrecht Abschnitte nur entsprechend den für Erschließungsanlagen geltenden, insoweit gesetzlich bestimmten Regelungen (§ 130 Abs. 2 Satz 2 BauGB) nach "örtlich erkennbaren Merkmalen" oder nach rechtlichen Gesichtspunkten gebildet werden dürfen (vgl. hierzu BayVGH vom 4.1.2005 Az. 6 CS 03.3248); denn der hier maßgebliche Abschnitt orientiert sich an "örtlichen" Grenzen deshalb, weil er den Teilabschnitt der ... markiert, der zwischen der ... und der Straße ... liegt.
- VGH Bayern, 28.01.2010 - 6 BV 08.3043
Mindestumfang eines beitragsfähigen Teilstreckenausbaus
Nach Aktenlage fehlt es bereits an einer entsprechenden Entscheidung durch die Beklagte, die als konstitutiver "innerdienstlicher Ermessensakt" deutlich hätte bekundet (BayVGH, B.v. 6.5.2008 - 6 CS 08.114 - juris ; B.v. 29.5.2001 - 6 ZB 98.1375 - juris ) und vor dem Entstehen der sachlichen Beitragspflichten getroffen werden müssen (…vgl. Driehaus, a.a.O. RdNr. 115 zu § 8). - VG Ansbach, 13.11.2008 - AN 18 K 08.00824
Straßenausbaubeitrag
Will eine Kommune von der ihr insoweit grundsätzlich zustehenden Befugnis, Abschnitte zu bilden und gesondert abzurechnen, Gebrauch machen, muss sie dies grundsätzlich in ihrer allgemeinen Beitragssatzung regeln (BayVGH, Beschluss vom 6.5.2008, 6 CS 08.114).Diese Grenze ist erst erreicht, wenn einer Regelung jeder vernünftige oder einleuchtende Grund fehlt (BayVGH, Beschluss vom 6.5.2008 a.a.O.).
- VG Augsburg, 10.11.2011 - Au 2 K 09.1664
Erschließungsbeitragsrecht; unselbständiger Teil einer Erschließungsanlage; …
Einer Bekanntgabe bedarf diese Entscheidung nicht, auch unterliegt sie keiner Begründungspflicht (vgl. BVerwG vom 26.9.1983 Az. 8 C 47.82 RdNr. 26; BayVGH vom 6.5.2008 Az. 6 CS 08.114 RdNr. 4; vom 10.9.2009 Az. 6 CS 09.1435 RdNr. 15). - VG Ansbach, 20.03.2014 - AN 3 K 13.01905
Straßenausbaubeitrag; Kanalerneuerung; Abschnittsbildung; keine Bindung an …
Rn. 18 Noch im Jahr 2008 habe der BayVGH die gesonderte Abrechnung des Aufwandes für bestimmte Abschnitte einer Baumaßnahme befürwortet (vgl. BayVGH vom 6.5.2008, 6 CS 08.114). - VG Ansbach, 25.11.2010 - AN 18 K 10.00286
Tiefenbegrenzung im unbeplanten Innenbereich; Kostenersparnis
Dieser Beschluss, der entgegen der Auffassung des Klägers keiner besonderen Begründung bedarf (BayVGH, B. v. 6.5.2008, 6 CS 08.114 - juris), berücksichtigt die Auffassung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, U. v. 28.1.2010, 6 BV 08.3043 - juris), dass von einer beitragsfähigen Erneuerung einer Straße zur Abgrenzung von derer beitragsfreier Instandsetzung bei abschnittsweisem Ausbau dann auszugehen ist, wenn etwa 1/4 der gesamten Länge der Straße von den Erneuerungsarbeiten betroffen ist.
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