Rechtsprechung
| VGH Bayern, 06.05.2008 - 6 CS 08.116 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Straßenausbaubeitragsrecht; Erneuerung; Abschnittsbildung; Willkürverbot
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83
Selbständigkeit einer Erschließungsanlage
Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2008 - 6 CS 08.116
Um eine Teilstrecke einer Anbaustraße als Abschnitt für die Aufwandsermittlung zu verselbständigen, muss die Teilstrecke eine gewisse selbständige Bedeutung als Verkehrsanlage haben (vgl. BVerwG vom 9.11.1984 BVerwGE 70, 247).Sowohl die grundsätzliche Forderung einer gewissen selbständigen Bedeutung als auch das Verlangen einer optisch erkennbaren Begrenzung sind letzten Endes darauf ausgerichtet, willkürliche Abschnittsbildungen zu verhindern (vgl. BVerwG vom 9.11.1984, a.a.O.).
- BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02
Erschließungsbeitrag; Teile von Erschließungsanlagen; Herstellung nach …
Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2008 - 6 CS 08.116
Die Zulässigkeit einer Abschnittsbildung auch im Straßenausbaubeitragsrecht findet eine bundesrechtliche Schranke im Willkürverbot (BVerwG vom 18.11.2002 BVerwGE 117, 200).Diese Grenze ist erst erreicht, wenn einer Regelung jeder vernünftige oder einleuchtende Grund fehlt (BVerwG vom 18.11.2002, a.a.O.).
- BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 50.76
Kostenspaltung für Teillänge ("Querspaltung") im Erschließungsbeitragsrechts; …
Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2008 - 6 CS 08.116
Noch weniger kann es angehen, auf diese Weise eine solche Teillänge abzurechnen, für deren Abrechnung als Abschnitt es an den gesetzlichen Voraussetzungen fehlen würde (vgl. BVerwG vom 15.9.1978 BVerwGE 56, 238 zur insoweit vergleichbaren Rechtslage im Erschließungsbeitragsrecht). - VGH Bayern, 04.01.2005 - 6 CS 03.3248
Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2008 - 6 CS 08.116
Dabei kann offen bleiben, ob auch im Ausbaubeitragsrecht Abschnitte nur entsprechend den für Erschließungsanlagen geltenden, insoweit gesetzlich bestimmten Regelungen (§ 130 Abs. 2 Satz 2 BauGB) nach "örtlich erkennbaren Merkmalen" oder nach rechtlichen Gesichtspunkten gebildet werden dürfen (vgl. hierzu BayVGH vom 4.1.2005 Az. 6 CS 03.3248); denn der hier maßgebliche Abschnitt orientiert sich an "örtlichen" Grenzen deshalb, weil er den Teilabschnitt der ... markiert, der zwischen der ... und der Straße ... liegt.
- VGH Bayern, 07.09.2011 - 6 ZB 10.3054
Straßenausbaubeitragsrecht; nicht gefangenes Hinterliegergrundstück; Zufahrt oder …
Das Verwaltungsgericht hat mit überzeugender Begründung die Einmündung der nicht ausgebauten Gerhart-Hauptmann-Straße als hinreichend örtlich erkennbares Merkmal (vgl. § 130 Abs. 2 Satz 2 BauGB) angesehen (vgl. BayVGH vom 6.5.2008 Az. 6 CS 08.116 RdNr. 5; vom 4.1.2005 Az. 6 CS 03.3248 RdNrn. 13, 15).
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