Rechtsprechung
| VGH Bayern, 23.09.2009 - 6 CS 09.1753 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Straßenausbaubeitragsrecht; Ortsstraße; durchgehender Straßenzug; unterschiedliche Ausstattung mit Teileinrichtungen; natürliche Betrachtungsweise; summarisches Verfahren; gefangenes Hinterliegergrundstück; keine Tiefenbegrenzung; Eigentümeridentität und einheitliche ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 21.09.1979 - 4 C 55.76
Abgrenzung einzelner Erschließungsanlagen voneinander
Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2009 - 6 CS 09.1753
Maßgeblich ist darauf abzustellen, ob die tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise den Eindruck vermitteln, bei der zu beurteilenden Einrichtung handele es sich um ein augenfällig abgegrenztes Element des Straßennetzes (vgl. BVerwG vom 22.3.1996 NVwZ 1996, 794/795; vom 21.9.1979 KStZ 1980, 110; BayVGH vom 29.7.2009 - 6 ZB 07.2861 in juris). - VGH Bayern, 29.07.2009 - 6 ZB 07.2861
Ausbaubeitrag; Haupterschließungsstraße; Abgrenzungsmerkmale; …
Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2009 - 6 CS 09.1753
Maßgeblich ist darauf abzustellen, ob die tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise den Eindruck vermitteln, bei der zu beurteilenden Einrichtung handele es sich um ein augenfällig abgegrenztes Element des Straßennetzes (vgl. BVerwG vom 22.3.1996 NVwZ 1996, 794/795; vom 21.9.1979 KStZ 1980, 110; BayVGH vom 29.7.2009 - 6 ZB 07.2861 in juris). - VGH Bayern, 11.09.2007 - 6 CS 06.3423
Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2009 - 6 CS 09.1753
Um einen Gesamteindruck von den tatsächlichen Verhältnissen zu erhalten, ist oftmals eine Beweisaufnahme etwa durch die Einnahme eines Augenscheins angezeigt, die im Eilverfahren nicht geboten ist (vgl. BayVGH vom 11.9.2007 - 6 CS 06.3423 in juris). - VGH Bayern, 12.05.2006 - 6 CS 05.2599
Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2009 - 6 CS 09.1753
Der Senat hat in einem vergleichbaren Fall entschieden, dass Ausgangspunkt der Tiefenbegrenzungsregelung die der Verkehrsanlage zugewandte Grenze des Hinterliegergrundstücks ist, weil es an einer gemeinsamen Grenze des Hinterliegergrundstücks mit der das Grundstück erschließenden Verkehrsfläche naturgemäß fehlt (BayVGH vom 12.5.2006 - 6 CS 05.2599 in juris).
- VGH Bayern, 28.01.2010 - 6 BV 08.3043
Mindestumfang eines beitragsfähigen Teilstreckenausbaus
Gegenstand einer solchen beitragsfähigen Erneuerung ist grundsätzlich die einzelne Ortsstraße als öffentliche Einrichtung im Sinn von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG; wie weit diese reicht und wo eine andere Verkehrsanlage beginnt, bestimmt sich grundsätzlich nach dem Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter im Hinblick auf Straßenführung, Straßenbreite und -länge sowie Ausstattung mit Teileinrichtungen vermitteln (ständige Rechtsprechung; vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2009 - 6 CS 09.1753 - juris , B.v. 29.7.2009 - 6 ZB 07.2861 - juris m.w.N.). - VG Frankfurt/Oder, 24.11.2010 - 3 K 201/05
Straßenrecht: Erschließungsbeitragsrechtlicher Anlagenbegriff
Für den vorliegenden Fall ist hervorzuheben, dass die Abgrenzungsmerkmale in einer hinreichenden Weise "augenfällig" sein müssen, um die zu beurteilende Anlage als eigenständig abrechnungsfähiges Element des Straßennetzes ansehen zu können (vgl. neben den zuvor genannten Nachweisen: BayVGH, Beschluss vom 23. September 2009 - 6 CS 09.1753 - KStZ 2010, 94 …und Urteil vom 12. Dezember 2006, a. a. O., Rdnr. 18).Dabei setzt die Annahme, dass eine einheitliche Verkehrsanlage vorliegt, nicht zwingend voraus, dass eine Straße über die gesamte Straßenlänge mit den gleichen Teileinrichtungen ausgestattet ist; insbesondere stellt bei einem durchgehendem Straßenverlauf allein die unterschiedliche Ausstattung der Straße mit einseitigem Gehweg und sonstigen Nebenanlagen nicht zwingend eine augenfällige Zäsur dar (vgl. zu einer nicht einheitlichen Ausstattung mit Gehwegen und Mehrzweckstreifen: BayVGH, Beschluss vom 23. September 2009, a. a. O., zitiert nach juris [Rdnr. 13]).
Allein die Änderung des Ausstattungsgrades und der Funktion der hier in Randlage befindlichen Nebenanlagen begründet bei dem hier durchgehenden Straßenverlauf keine augenfällige Zäsur (vgl. zu einer nicht einheitlichen Ausstattung mit Gehwegen und Mehrzweckstreifen: BayVGH, Urteil vom 23. September 2009, a. a. O., juris Rdnr. 13).
- VGH Bayern, 18.05.2017 - 6 BV 16.2345
Abgrenzung zwischen beitragsfreier Instandsetzung und beitragsfähiger Erneuerung …
Wie weit diese reicht und wo eine andere Verkehrsanlage beginnt, bestimmt sich grundsätzlich nach dem Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter im Hinblick auf Straßenführung, Straßenbreite und -länge sowie Ausstattung mit Teileinrichtungen vermitteln (ständige Rechtsprechung;… vgl. BayVGH, U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - juris Rn. 12; B.v. 23.9.2009 - 6 CS 09.1753 - juris Rn. 12;… B.v. 29.7.2009 - 6 ZB 07.2861 - juris Rn. 5 m.w.N.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 31.07.2017 - 9 N 41.14
Umfang des beitragsfähigen, straßenausbaubeitragsrechtlichen Aufwandes
Das Verwaltungsgericht hat sich zur Begründung seiner Würdigung auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. September 2009 - 6 CS 09.1753 - (juris) gestützt, in welchem der VGH auf die Ausführungen in Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Auflage 2007, Rn. 11 ff. zu § 32 Bezug nimmt; zudem führt es Rn. 13 zu § 32 der 9. Auflage des Lehrbuchs an. - VG Ansbach, 18.07.2022 - AN 3 S 22.00309
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Erschließungsbeitragsbescheid
Straßennamen, Grundstücksgrenzen oder die zeitliche Abfolge von Planungen und deren Ausführung sind hingegen unbeachtlich (…vgl. z.B. BayVGH, U.v. 1.12.2011 - 6 B 09.2893 - juris Rn. 24 m.w.N.; BayVGH, B.v. 23.9.2009 - 6 CS 09.1753 - juris; U.v. 22.4.2010 - 6 B 08.1483 - juris). - VG Augsburg, 15.09.2016 - Au 2 K 16.121
Beitragspflicht von Straßenerneuerungs- und -verbesserungsmaßnahmen
Rn. 36 Gegenstand einer solchen beitragsfähigen Erneuerung ist grundsätzlich die einzelne Ortsstraße als öffentliche Einrichtung im Sinn von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG; wie weit diese reicht und wo eine andere Verkehrsanlage beginnt, bestimmt sich grundsätzlich nach dem Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter im Hinblick auf Straßenführung, Straßenbreite und -länge sowie Ausstattung mit Teileinrichtungen vermitteln (vgl. z. B. BayVGH, B.v. 23.9.2009 - 6 CS 09.1753 - juris Rn. 12;… B.v. 29.7.2009 - 6 ZB 07.2861 - juris Rn. 5 m. w. N.). - VG Ansbach, 26.05.2021 - AN 3 S 21.00729
Klage gegen Heranziehung zu Erschließungsbeitrag
Straßennamen, Grundstücksgrenzen oder die zeitliche Abfolge von Planungen und deren Ausführung sind hingegen unbeachtlich (…vgl. z.B. BayVGH, U.v. 1.12.2011 - 6 B 09.2893 - juris Rn. 24 m.w.N.; BayVGH, B.v. 23.9.2009 - 6 CS 09.1753 - juris; U.v. 22.4.2010 - 6 B 08.1483 - juris). - VGH Bayern, 30.03.2010 - 6 CS 10.408
Straßenausbaubeitragsrecht; Beschwerde; Einrichtungsbegriff; natürliche …
Wie weit diese reicht und wo eine andere Verkehrsanlage beginnt, bestimmt sich, wie bei den Anbaustraßen des Erschließungsbeitragsrechts (Art. 5a Abs. 1 KAG i.V.m. § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB), grundsätzlich nach dem Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter im Hinblick auf Straßenführung, Straßenbreite und -länge sowie Ausstattung mit Teileinrichtungen vermitteln (ständige Rechtsprechung; vgl. BayVGH, U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3048 - juris ; B.v. 23.9.2009 - 6 CS 09.1753 - juris m.w.N.). - VG Ansbach, 20.02.2020 - AN 3 K 19.00510
Beitrag für Ausbau einer Erschließungsanlage
Rn. 43 Wie weit diese Orts straße im beitragsrechtlichen Sinne reicht und wo eine andere Verkehrsanlage beginnt, bestimmt sich grundsätzlich nach dem Gesamteindruck, den die tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter im Hinblick auf Straßenführung, Straßenlänge und -breite sowie Ausstattung mit Teileinrichtungen vermitteln (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 23. September 2009 - 6 CS 09.1753, juris; U. v. 22. April 2010 - 6 B 08.1483, juris). - VG Köln, 31.01.2023 - 17 K 5892/19 Rn. 75 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22.03.1999 - 15 A 1047/99 -, juris, Rn. 15 ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 23.09.2009 - 6 CS 09.1753 -, juris, Rn. 16 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 22.03.2011 - 5 A 1657/09.Z -, juris, Rn. 7 f.; Dietzel/Kallerhoff, Das Straßenbaubeitragsrecht nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes NRW, 8. Aufl. 2013, Rn. 414 f.
- VG München, 26.03.2021 - M 28 S 20.1155
Erschließungsbeitrag eines Fremdanliegers
- VG Augsburg, 14.04.2022 - Au 2 K 20.2123
Erschließungsbeitragsrecht, Zeitpunkt der erstmaligen Herstellung der …
- VG Ansbach, 12.09.2019 - AN 3 K 19.00568
Straßenbaubeitrag für Ortstraße
- VG Augsburg, 14.01.2021 - Au 2 K 19.707
Rechtmäßigkeit von Straßenausbaubescheiden
- VG Köln, 31.01.2023 - 17 K 5839/19
- VG Augsburg, 14.01.2021 - Au 2 K 19.705
Rechtmäßigkeit eines Straßenausbaubescheides
- VG Augsburg, 14.01.2021 - Au 2 K 19.738
Rechtmäßigkeit eines Straßenausbaubeitragsbescheides
- VG Augsburg, 11.12.2014 - Au 2 K 14.790
Straßenausbaubeitragsrecht; Notwendigkeit der Erneuerung einer Fahrbahndecke; …
- VG Ansbach, 12.07.2021 - AN 3 K 19.00531
Begriff der Anbaustraße im erschließungsbeitragsrechtlichen Sinne
- VG Ansbach, 20.03.2014 - AN 3 K 13.01905
Straßenausbaubeitrag; Kanalerneuerung; Abschnittsbildung; keine Bindung an …
- VG Würzburg, 05.11.2010 - W 2 S 10.1081
Straßenausbaubeitrag; Mainaschaff; Hauptstraße; Abschnittsbildung; …
- VG Bayreuth, 01.07.2009 - B 4 S 09.192
Ausbaubeitragsrechtlicher Einrichtungsbegriff
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