Rechtsprechung
| VGH Bayern, 11.05.2009 - 6 CS 09.461 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Ausbaubeitrag; Anhörungsrüge; keine Verletzung des Grundsatzes der Gewährung des rechtlichen Gehörs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 23.06.2008 - 9 VR 14.08
Schutzkonzept eines Vorhabenträgers zur Vermeidung von Schadstoffeinträgen auf …
Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2009 - 6 CS 09.461
Abgesehen davon, dass ein Hinweis gemäß § 86 VwGO durch das Gericht denklogisch nicht bereits vor Stellung des Antrags gemäß § 80 Abs. 7 VwGO erwartet werden kann, ist der Anspruch auf rechtliches Gehör (vgl. Art. 103 Abs. 1 GG) grundsätzlich nicht verletzt, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen des Beteiligten nicht folgt, sondern aus Gründen des Prozessrechts oder des materiellen Rechts zu einem (anderen) Ergebnis gelangt als es der Beteiligte für richtig hält (BVerwG vom 23.6.2008 Az. 9 VR 14/08 u.a., m.w.N., - juris - vom 29.1.2009 Az. 9 B 1.09 RdNr. 2 f).Aus dem Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs folgt keine Verpflichtung des Gerichts, jedes Vorbringen des Beteiligten in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu verbescheiden (BVerwG vom 23.6.2008 a.a.O. RdNr. 9).
- BVerwG, 29.01.2009 - 9 B 1.09
Verbesserung des prioritären Lebensraumtyps "Auwald" unter Brücken durch ein …
Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2009 - 6 CS 09.461
Abgesehen davon, dass ein Hinweis gemäß § 86 VwGO durch das Gericht denklogisch nicht bereits vor Stellung des Antrags gemäß § 80 Abs. 7 VwGO erwartet werden kann, ist der Anspruch auf rechtliches Gehör (vgl. Art. 103 Abs. 1 GG) grundsätzlich nicht verletzt, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen des Beteiligten nicht folgt, sondern aus Gründen des Prozessrechts oder des materiellen Rechts zu einem (anderen) Ergebnis gelangt als es der Beteiligte für richtig hält (BVerwG vom 23.6.2008 Az. 9 VR 14/08 u.a., m.w.N., - juris - vom 29.1.2009 Az. 9 B 1.09 RdNr. 2 f). - VGH Bayern, 16.03.2001 - 22 C 01.97
Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2009 - 6 CS 09.461
Die Anhörungsrüge bietet keine Möglichkeit, erneut zu bereits abschließend entschiedenen Fragen vorzutragen; das gilt um so mehr, als mit der Anhörungsrüge eine Überprüfung einer unanfechtbaren Entscheidung mit dem Ziel eines "richtigeren" oder "zweckmäßigeren" Ergebnisses nicht veranlasst werden kann (BayVGH vom 16.3.2001 Az. 22 C 01.97). - VG München, 26.07.2005 - M 11 S 05.2173
Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2009 - 6 CS 09.461
Rn. 4 Der Kläger hat mit Schriftsatz vom 8. September 2008 ausdrücklich den Antrag gestellt, den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 29. Mai 2006 - Az. RO 11 S 05.2173 und RO 11 S 06.0490 - nach § 80 Abs. 7 i.V.m. § 80 Abs. 5 VwGO aufzuheben bzw. zu ändern.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2014 - 13 D 112/14
Ablehnung der Richter wegen des Zweifels an der Unvoreingenommenheit; …
Rn. 31 Vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 11. Mai 2009 - 6 CS 09.461-, juris, Rn. 7, und vom 14. August 2009 - 6 ZB 09.1955 -, juris, Rn. 2. - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2014 - 13 A 2060/14
Abgrenzung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs von einer Nichtteilung der …
Rn. 12 Vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 11. Mai 2009 - 6 CS 09.461-, juris, und vom 14. August 2009 - 6 ZB 09.1955 -, juris. - VGH Bayern, 16.07.2009 - 7 ZB 09.1542
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Anhörungsrüge
Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) wird nicht verletzt, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen des Beteiligten nicht folgt, sondern aus Gründen des Prozessrechts oder des materiellen Rechts zu einem anderen Ergebnis gelangt als es der Beteiligte für richtig hält (BVerwG vom 23.6.2008 Az. 9 VR 14/08 ; vom 29.1.2009 Az. 9 B 1/09 ; BayVGH vom 11.5.2009 Az. 6 CS 09.461 ). - VGH Bayern, 14.08.2009 - 6 ZB 09.1955
Ausbaubeitrag; Anhörungsrüge; keine Verletzung des Grundsatzes der Gewährung …
Die Anhörungsrüge bietet keine Möglichkeit, erneut zu bereits im Rahmen des § 124 a Abs. 5 Satz 2 VwGO abschließend entschiedenen Fragen vorzutragen; das gilt umso mehr, als mit der Anhörungsrüge eine Überprüfung einer unanfechtbaren Entscheidung mit dem Ziel eines "richtigeren" oder "zweckmäßigeren" Ergebnisses nicht veranlasst werden kann (vgl. BayVGH vom 11.5.2009 Az. 6 CS 09.461).
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