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| VGH Bayern, 22.03.2010 - 6 CS 10.161 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Erschließungsbeitrag; Anlage; Verlängerung eines Straßenzugs; endgültige Herstellung eines Teilstücks
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- VGH Bayern, 04.02.2008 - 6 ZB 06.1977
Erschließungsbeiträge; Anlagenabgrenzung; Verlängerung einer bestehenden Anlage
Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2010 - 6 CS 10.161
Das übliche, am Erscheinungsbild der Straße anknüpfende Prüfprogramm zur Anlageabgrenzung - wie es das Verwaltungsgericht vorgenommen hat - scheitert an entgegenstehenden Rechtsgründen (vgl. BayVGH vom 4.2.2008 Az.: 6 ZB 06.1977). - VGH Bayern, 07.08.2006 - 6 CS 06.1063
Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2010 - 6 CS 10.161
Damit unterscheidet sich vorliegender Fall auch von der von den Parteien zitierten Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. August 2006 Az. 6 CS 06.1063. - BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 30.94
Erschließungsbeitragsrecht: Abgrenzung zwischen einzelner Erschließungsanlage und …
Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2010 - 6 CS 10.161
Rn. 10 Ob ein Straßenzug als eine einzelne Erschließungsanlage im Sinne von § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB zu qualifizieren ist oder aus mehreren Anlagen besteht, beurteilt sich - ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise - grundsätzlich nach dem durch die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Erschließungsbeitragspflichten geprägten Erscheinungsbild (BVerwG vom 7.6.1996 BVerwGE 101, 225).
- BVerwG, 19.10.1984 - 8 C 52.83
Erstattungsanspruch des Erschließungsunternehmers im Fall vertraglicher …
Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2010 - 6 CS 10.161
Rn. 11 Unabhängig von dem bei natürlicher Betrachtungsweise gewonnenen tatsächlichen Erscheinungsbild liegen jedoch zwei selbstständige Erschließungsanlagen vor, wenn ein zum Anbau bestimmtes, bereits endgültig hergestelltes Teilstück der Straße, für das die sachlichen Erschließungsbeitragspflichten bereits entstanden waren, verlängert oder fortgeführt wird (vgl. BVerwG vom 5.10.1984 DVBl. 1985, 295; BayVGH vom 27.6.2001 Az. 6 ZB 98.1724; vom 11.9.2007 Az. 6 CS 06.3423). - VGH Bayern, 11.09.2007 - 6 CS 06.3423
Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2010 - 6 CS 10.161
Rn. 11 Unabhängig von dem bei natürlicher Betrachtungsweise gewonnenen tatsächlichen Erscheinungsbild liegen jedoch zwei selbstständige Erschließungsanlagen vor, wenn ein zum Anbau bestimmtes, bereits endgültig hergestelltes Teilstück der Straße, für das die sachlichen Erschließungsbeitragspflichten bereits entstanden waren, verlängert oder fortgeführt wird (vgl. BVerwG vom 5.10.1984 DVBl. 1985, 295; BayVGH vom 27.6.2001 Az. 6 ZB 98.1724; vom 11.9.2007 Az. 6 CS 06.3423). - VGH Bayern, 27.06.2001 - 6 ZB 98.1724
Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2010 - 6 CS 10.161
Rn. 11 Unabhängig von dem bei natürlicher Betrachtungsweise gewonnenen tatsächlichen Erscheinungsbild liegen jedoch zwei selbstständige Erschließungsanlagen vor, wenn ein zum Anbau bestimmtes, bereits endgültig hergestelltes Teilstück der Straße, für das die sachlichen Erschließungsbeitragspflichten bereits entstanden waren, verlängert oder fortgeführt wird (vgl. BVerwG vom 5.10.1984 DVBl. 1985, 295; BayVGH vom 27.6.2001 Az. 6 ZB 98.1724; vom 11.9.2007 Az. 6 CS 06.3423).
- VGH Bayern, 27.09.2016 - 6 ZB 15.1979
Zur Abgrenzung von Erschließungsbeitrags- und Straßenausbaubeitragsrecht
Wird - wie hier - ein zum Anbau bestimmtes, bereits endgültig hergestelltes Teilstück einer Straße, für das die sachlichen Erschließungsbeitragspflichten bereits entstanden waren, verlängert oder fortgeführt, liegen - unabhängig von dem bei natürlicher Betrachtungsweise gewonnenen tatsächlichen Erscheinungsbild - zwei nach dem Erschließungsbeitragsrecht selbstständige Anlagen vor (BVerwG, U. v. 5.10.1984 - 8 C 41.83 - juris LS 3;… BayVGH, B. v. 27.6.2001 - 6 ZB 98.1724 - juris Rn. 7; B. v. 22.3.2010 - 6 CS 10.161 - juris). - VG Augsburg, 09.12.2010 - Au 2 K 09.542
Die Bildung eines Abschnitts, der lediglich 20 m lang ist und nur zwei …
Bei der Bestimmung der abrechenbaren Erschließungsanlage kann - gestützt auf rechtliche Gesichtspunkte - von der natürlichen Betrachtungsweise dann abgewichen werden, wenn eine Straße lediglich verlängert oder nur eine Stichstraße angelegt wird, die vorhandene Straße aber bereits früher erstmals endgültig hergestellt war (BVerwG vom 18.5.1990 Az. 8 C 80/88 RdNr. 16; BayVGH vom 22.3.2010 Az. 6 CS 10.161 RdNr. 11; vom 27.6.2001 Az. 6 ZB 98.1724 RdNr. 7; vom 11.9.2007 Az. 6 CS 06.3423 RdNr. 15;… Driehaus, a.a.O., § 12 RdNr. 15).
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