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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 02.09.2011 - 6 CS 11.445   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,65456
VGH Bayern, 02.09.2011 - 6 CS 11.445 (https://dejure.org/2011,65456)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.09.2011 - 6 CS 11.445 (https://dejure.org/2011,65456)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. September 2011 - 6 CS 11.445 (https://dejure.org/2011,65456)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Straßenausbaubeitragsrecht; Einrichtungsbegriff; einzelne Ortsstraße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 08.04.2010 - 6 ZB 09.2308

    Straßenausbaubeitrag; Ortsstraße; Einrichtung; Hauptstraße; Stichstraße; …

    Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2011 - 6 CS 11.445
    Rn. 10 Der Einrichtungsbegriff des Straßenausbaubeitragsrechts deckt sich inhaltlich grundsätzlich mit dem Anlagebegriff des Erschließungsbeitragsrechts (vgl. BayVGH vom 8.4.2010 Az. 6 ZB 09.2308 [juris];… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl. 2007, § 31 RdNr. 6).

    Wo eine - beitragspflichtig ausgebaute - Ortsstraße beginnt und wo sie endet, bestimmt sich daher wie bei den Anbaustraßen des Erschließungsbeitragsrechts (§ 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB), ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise, nach dem Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter vermitteln (vgl. BayVGH vom 8.4.2010, a.a.O., m.w.N.).

    Rn. 11 Dieser Gleichlauf mit dem erschließungsbeitragsrechtlichen Anlagebegriff bezeichnet indes nur die Regel, von der spezifisch ausbaubeitragsrechtliche Grundsätze eine Ausnahme verlangen können (vgl. BayVGH vom 8.4.2010, a.a.O.;… Driehaus, a.a.O. § 31 RdNr. 10).

    Eine Ausnahme ist insbesondere dann geboten, wenn eine Hauptstraße und eine von ihr abzweigende, weniger als 100 m lange und deshalb erschließungsbeitragsrechtlich unselbständige Stichstraße unterschiedlichen Verkehrsfunktionen dienen, die zu unterschiedlichen Gemeindeanteilen führen (vgl. BayVGH vom 8.4.2010, a.a.O.;… Driehaus, a.a.O. § 31 RdNr. 10).

  • VGH Bayern, 28.01.2010 - 6 BV 08.3043

    Mindestumfang eines beitragsfähigen Teilstreckenausbaus

    Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2011 - 6 CS 11.445
    Im Falle einer nur teilweisen Erneuerung der Einrichtung erfasst das Abrechnungsgebiet mithin sämtliche Anliegergrundstücke unabhängig davon, ob diese unmittelbar an die erneuerten Teile angrenzen oder davon mehr oder weniger weit entfernt liegen (vgl. BayVGH vom 28.1.2010 BayVBl 2010, 470 mit Nachweisen zu seiner ständigen Rechtsprechung).
  • VG Würzburg, 14.07.2016 - W 3 K 15.25

    Erschließungsbeitrag für Teilstrecke einer Straße

    Rn. 23 Wo eine Straße beginnt und wo sie endet, bestimmt sich zwar grundsätzlich auch bei Anbaustraßen des Erschließungsbeitragsrechts ausgehend von der natürlichen Betrachtungsweise nach dem Gesamteindruck, der durch die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter vermittelt wird (vgl. BayVGH, B.v. 2.9.2011 - 6 CS 11.445 - juris Rn. 10 m.w.N.).

    Die natürliche Betrachtungsweise kann hier nicht zur Anwendung kommen, weil es sich bei der nicht erstmals im Sinne des Erschließungsbeitragsrechts hergestellten, aber tatsächlich vorhandenen Straße nicht um eine Straße im Sinne des Erschließungsbeitragsrechts handelt, dieser Straßenteil also aus erschließungsbeitragsrechtlicher Sicht (noch) nicht existent ist (vgl. hierzu auch BVerwG, U.v. 18.5.1990 - 8 C 80/88 - NVwZ 1991, 77; BayVGH, B.v. 2.9.2011 - 6 CS 11.445 - juris; VG Würzburg, B.v. 16.11.2011 - W 2 S. 11.827 - n.v.;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 12 Rn. 6 und Rn. 16).

  • VG Würzburg, 14.07.2016 - W 3 K 15.28

    Erfolglose Klage gegen die Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag

    Rn. 24 Wo eine Straße beginnt und wo sie endet, bestimmt sich zwar grundsätzlich auch bei Anbaustraßen des Erschließungsbeitragsrechts ausgehend von der natürlichen Betrachtungsweise nach dem Gesamteindruck, der durch die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter vermittelt wird (vgl. BayVGH, B.v. 2.9.2011 - 6 CS 11.445 - juris Rn. 10 m.w.N.).

    Die natürliche Betrachtungsweise kann hier nicht zur Anwendung kommen, weil es sich bei der nicht erstmals im Sinne des Erschließungsbeitragsrechts hergestellten, aber tatsächlich vorhandenen Straße nicht um eine Straße im Sinne des Erschließungsbeitragsrechts handelt, dieser Straßenteil also aus erschließungsbeitragsrechtlicher Sicht (noch) nicht existent ist (vgl. hierzu auch BVerwG, U.v. 18.5.1990 - 8 C 80/88 - NVwZ 1991, 77; BayVGH, B.v. 2.9.2011 - 6 CS 11.445 - juris; VG Würzburg, B.v. 16.11.2011 - W 2 S 11.827 - n.v.;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 12 Rn. 6 und Rn. 16).

  • VGH Bayern, 21.07.2016 - 6 ZB 16.97

    Voraussetzungen für Abschnittsbildung im Straßenbau

    Aus der Sicht des Straßenausbaubeitragsrechts sind nach der anzustellenden natürlichen Betrachtungsweise nördliche und südliche Teilstrecke jeweils Teil einer einheitlichen Einrichtung (…vgl. BayVGH, B. v. 15.4.2015 - 6 ZB 14.2843 - juris Rn. 9; B. v. 2.9.2011 - 6 CS 11.445 - juris Rn. 11;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012 § 31 Rn. 12).
  • VGH Bayern, 27.09.2016 - 6 ZB 15.1979

    Zur Abgrenzung von Erschließungsbeitrags- und Straßenausbaubeitragsrecht

    Wie oben dargelegt, kann eine erschließungsbeitragrechtlich als selbstständige Anbaustraße zu qualifizierende Anlage durchaus aus der Sicht des Straßenausbaubeitragsrechts als Teilstrecke einer einheitlichen Einrichtung anzusehen sein, wenn dies - wie hier ohne vernünftige Zweifel - die anzustellende natürliche Betrachtungsweise ergibt (BayVGH, B. v. 2.9.2011 - 6 CS 11.445 - juris Rn. 11;… Driehaus, a. a. O., § 31 Rn. 12).
  • VGH Bayern, 15.04.2015 - 6 ZB 14.2843

    Straßenausbaubeitragsrecht; Ortsstraße; natürliche Betrachtungsweise; …

    Aus der Sicht des Straßenausbaubeitragsrechts hingegen ist die Verlängerungsstrecke Teilstrecke einer einheitlichen Einrichtung, wenn dies die anzustellende natürliche Betrachtungsweise - wie hier - ergibt (BayVGH, B.v. 2.9.2011 - 6 CS 11.445 - juris Rn. 11;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 31 Rn. 12).
  • VG München, 07.03.2014 - M 2 K 13.5479

    Straßenausbaubeitragsrecht; Verbesserung; Einrichtung

    Deshalb hat sich der ausschlaggebende Gesamteindruck nicht an Straßennamen oder Grundstücksgrenzen, sondern, ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise, an der Straßenführung, der Straßenlänge, der Straßenbreite und der Ausstattung mit Teileinrichtungen auszurichten (BayVGH, B.v. 2.9.2011 - 6 CS 11.445 - juris Rn. 10;… B.v. 27.7.2012 - 6 ZB 12.796 - UA S. 6 Rn. 6, jeweils m.w.N.).
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