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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 10.12.2012 - 6 CS 12.2095   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,42926
VGH Bayern, 10.12.2012 - 6 CS 12.2095 (https://dejure.org/2012,42926)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.12.2012 - 6 CS 12.2095 (https://dejure.org/2012,42926)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Dezember 2012 - 6 CS 12.2095 (https://dejure.org/2012,42926)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 25.10.2006 - 6 BV 03.2517

    Straßenausbaubeitrag für Geh- und Radweg an Ortsdurchfahrt

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2012 - 6 CS 12.2095
    Gegenstand einer beitragsfähigen Maßnahme im Straßenausbaubeitragsrecht können nämlich nur öffentliche Einrichtungen sein, deren Ausbau der Gemeinde als eigene Aufgabe obliegt (vgl. BayVGH, U.v. 25.10.2006 - 6 BV 03.2517 - BayVBl 2007, 143/144).

    Die gemeindliche Straßenbaulast umfasst aber nicht, wovon das Verwaltungsgericht zutreffend ausgegangen ist, einen gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radweg, der durch eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung nach § 41 Abs. 1 StVO, Zeichen 240 beiden Verkehrsteilnehmergruppen gleichermaßen "gewidmet" ist; es handelt sich insoweit weder um einen Gehweg noch einen Radweg, sondern wegen der abweichenden Funktion um eine andersartige Teileinrichtung, die entsprechend der Regel des Art. 41 Satz 1 Nr. 1 BayStrWG in der Straßenbaulast des Freistaats Bayern verbleibt (vgl. BayVGH, U.v. 25.10.2006, a.a.O.).

    Der Fußgänger steht auf der gesamten Sonderwegsfläche eindeutig im Vordergrund (BayVGH, U.v. 25.10.2006, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 25.10.2012 - 6 B 10.132

    Straßenausbaubeitragspflicht für Hinterliegergrundstück

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2012 - 6 CS 12.2095
    Rn. 20 Ein solches sog. nicht gefangenes Hinterliegergrundstück hat allerdings nach der Rechtsprechung des Senats bei der Aufwandsverteilung grundsätzlich unberücksichtigt zu bleiben, wenn es aufgrund planungsrechtlicher, sonstiger rechtlicher oder tatsächlicher Umstände eindeutig erkennbar auf die Straße ausgerichtet ist, an die es angrenzt, wenn es also mit anderen Worten im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten an irgendwelchen Anhaltspunkten fehlt, die den Schluss erlauben, die abzurechnende Straße werde über das Anliegergrundstück vom Hinterliegergrundstück aus ungeachtet dessen direkter Anbindung an seine "eigene" Straße in nennenswertem Umfang in Anspruch genommen werden (etwa BayVGH, U.v. 25.10.2012 - 6 B 10.132 - juris ; B.v. 7.9.2011 - 6 ZB 10.3054 - juris ).

    Insoweit reicht - abhängig von den jeweiligen Erreichbarkeitsanforderungen - ein tatsächlich angelegter Zugang oder eine tatsächlich angelegte Zufahrt von der abzurechnenden Straße über das Anliegergrundstück zum Hinterliegergrundstück aus, der oder die über dieses Anliegergrundstück eine Verbindung des nicht gefangenen Hinterliegergrundstücks mit der abzurechnenden Straße gewährleistet (BayVGH, U.v. 25.10.2012, a.a.O. RdNr. 44).

  • VGH Bayern, 07.09.2011 - 6 ZB 10.3054

    Straßenausbaubeitragsrecht; nicht gefangenes Hinterliegergrundstück; Zufahrt oder …

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2012 - 6 CS 12.2095
    Rn. 20 Ein solches sog. nicht gefangenes Hinterliegergrundstück hat allerdings nach der Rechtsprechung des Senats bei der Aufwandsverteilung grundsätzlich unberücksichtigt zu bleiben, wenn es aufgrund planungsrechtlicher, sonstiger rechtlicher oder tatsächlicher Umstände eindeutig erkennbar auf die Straße ausgerichtet ist, an die es angrenzt, wenn es also mit anderen Worten im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten an irgendwelchen Anhaltspunkten fehlt, die den Schluss erlauben, die abzurechnende Straße werde über das Anliegergrundstück vom Hinterliegergrundstück aus ungeachtet dessen direkter Anbindung an seine "eigene" Straße in nennenswertem Umfang in Anspruch genommen werden (etwa BayVGH, U.v. 25.10.2012 - 6 B 10.132 - juris ; B.v. 7.9.2011 - 6 ZB 10.3054 - juris ).
  • VG München, 24.08.2012 - M 2 S 12.3001

    Straßenausbaubeiträge; Gehweg an klassifizierter Straße; Beschilderung "Radfahrer …

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2012 - 6 CS 12.2095
    {ABSCHNITT:Tenor} I. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 24. August 2012 - M 2 S 12.3001 - wird zurückgewiesen.
  • VGH Bayern, 10.04.2014 - 6 ZB 14.85

    Straßenausbaubeitragsrecht; Kreisstraße; Ortsdurchfahrt; Bauprogramm; …

    Rn. 6 a) Zu den nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und 3 KAG beitragsfähigen Einrichtungen im straßenausbaubeitragsrechtlichen Sinn gehören grundsätzlich auch die auf dem Gebiet einer Gemeinde verlaufenden Ortsdurchfahrten klassifizierter (Bundes-, Staats-, oder Kreis-) Straßen, wie hier der Kreisstraße FO 14, und zwar unabhängig davon, dass sie straßenrechtlich Teile der entsprechenden klassifizierten Straßen sind (BayVGH, B.v. 10.12.2012 - 6 CS 12.2095 - juris Rn. 7;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 31 Rn. 4).

    Gegenstand einer beitragsfähigen Maßnahme im Straßenausbaubeitragsrecht können nämlich nur öffentliche Einrichtungen sein, deren Ausbau der Gemeinde als eigene Aufgabe obliegt (BayVGH, B.v. 10.12.2012 - 6 CS 12.2095 - juris Rn. 8; U.v. 25.10.2006 - 6 BV 03.2517 - BayVBl 2007, 143/144).

  • VGH Bayern, 04.11.2014 - 6 CS 14.1470

    Straßenausbaubeitragsrecht; Vorauszahlung; Ortsdurchfahrt einer Kreisstraße; …

    Rn. 10 Zu den beitragsfähigen Einrichtungen im straßenausbaubeitragsrechtlichen Sinn gehören grundsätzlich auch die auf dem Gebiet einer Gemeinde verlaufenden Ortsdurchfahrten klassifizierter (Bundes-, Staats-, oder Kreis-) Straßen, wie hier der Kreisstraße WÜ 59, und zwar unabhängig davon, dass sie straßenrechtlich Teile der entsprechenden klassifizierten Straßen sind (BayVGH, B.v. 10.12.2012 - 6 CS 12.2095 - juris Rn. 7;… B.v. 10.4.2014 - 6 ZB 14.85 - juris Rn. 6).

    Auch wenn der Antragsgegner die in Art. 42 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG bestimmte Einwohnerzahl nicht erreicht und deshalb seine Straßenbaulast auf Gehwege und Parkplätze an der Ortsdurchfahrt der Kreisstraße beschränkt ist (Art. 48 Abs. 1, Art. 42 Abs. 3 BayStrWG), bildet die Ortsdurchfahrt insgesamt die Einrichtung i.S. von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und 3 KAG, die freilich nur im Rahmen der gemeindlichen Straßenbaulast beitragsfähig erneuert oder verbessert werden kann (BayVGH, B.v. 10.12.2012 - 6 CS 12.2095 - juris Rn. 8).

  • VGH Bayern, 04.11.2014 - 6 CS 14.1469

    Straßenausbaubeitragsrecht; Vorauszahlung; Ortsdurchfahrt einer Kreisstraße, …

    Rn. 8 (1) Zu den beitragsfähigen Einrichtungen im straßenausbaubeitragsrechtlichen Sinn gehören grundsätzlich auch die auf dem Gebiet einer Gemeinde verlaufenden Ortsdurchfahrten klassifizierter (Bundes-, Staats-, oder Kreis-) Straßen, wie hier der Kreisstraße WÜ 59/60, und zwar unabhängig davon, dass sie straßenrechtlich Teile der entsprechenden klassifizierten Straßen sind (BayVGH, B.v. 10.12.2012 - 6 CS 12.2095 - juris Rn. 7;… B.v. 10.4.2014 - 6 ZB 14.85 - juris Rn. 6).

    Auch wenn der Antragsgegner die in Art. 42 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG bestimmte Einwohnerzahl nicht erreicht und deshalb seine Straßenbaulast auf Gehwege und Parkplätze an der Ortsdurchfahrt der Kreisstraße beschränkt ist (Art. 48 Abs. 1, Art. 42 Abs. 3 BayStrWG), bildet die Ortsdurchfahrt insgesamt die Einrichtung i.S. von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und 3 KAG, die freilich nur im Rahmen der gemeindlichen Straßenbaulast beitragsfähig erneuert oder verbessert werden kann (BayVGH, B.v. 10.12.2012 - 6 CS 12.2095 - juris Rn. 8).

  • VGH Bayern, 04.11.2014 - 6 CS 14.1466

    Straßenausbaubeitragsrecht; Vorauszahlung; Ortsdurchfahrt einer Kreisstraße; …

    Rn. 10 Zu den beitragsfähigen Einrichtungen im straßenausbaubeitragsrechtlichen Sinn gehören grundsätzlich auch die auf dem Gebiet einer Gemeinde verlaufenden Ortsdurchfahrten klassifizierter (Bundes-, Staats-, oder Kreis-) Straßen, wie hier der Kreisstraße WÜ 59, und zwar unabhängig davon, dass sie straßenrechtlich Teile der entsprechenden klassifizierten Straßen sind (BayVGH, B.v. 10.12.2012 - 6 CS 12.2095 - juris Rn. 7;… B.v. 10.4.2014 - 6 ZB 14.85 - juris Rn. 6).

    Auch wenn der Antragsgegner die in Art. 42 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG bestimmte Einwohnerzahl nicht erreicht und deshalb seine Straßenbaulast auf Gehwege und Parkplätze an der Ortsdurchfahrt der Kreisstraße beschränkt ist (Art. 48 Abs. 1, Art. 42 Abs. 3 BayStrWG), bildet die Ortsdurchfahrt insgesamt die Einrichtung i.S. von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und 3 KAG, die freilich nur im Rahmen der gemeindlichen Straßenbaulast beitragsfähig erneuert oder verbessert werden kann (BayVGH, B.v. 10.12.2012 - 6 CS 12.2095 - juris Rn. 8).

  • VGH Bayern, 04.09.2013 - 6 ZB 12.2616

    Straßenausbaubeitragsrecht; Anlegung von Parkplätzen; Verbesserung; Besonderer …

    Die Anlegung der - unselbstständigen - Schrägparkplätze führt zu einer klaren und eindeutigen Trennung des fließenden Verkehrs vom ruhenden Verkehr und damit zu einer beitragsrelevanten Verbesserung selbst dann, wenn vorher am Straßenrand Parkmöglichkeiten zur Verfügung standen (vgl. BayVGH, B.v. 10.12.2012 - 6 CS 12.2095 - juris Rn. 16;… U.v. 11.12.2003 - 6 B 99.1270 - juris Rn. 29;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 32 Rn. 73).

    Dieser - dem Regelfall entsprechenden - Vorteilssituation trägt das Gesetz dadurch Rechnung, dass bei der Verteilung des beitragsfähigen Aufwands eine gemeindliche Eigenbeteiligung vorzusehen ist (Art. 5 Abs. 3 KAG), die die Vorteile für die Allgemeinheit abdeckt und die in der Ausbaubeitragssatzung (ABS) der Beklagten für unselbstständige Parkplätze an Haupterschließungsstraßen durch Eigenbeteiligungssätze der Stadt von 35 v.H. (§ 7 Abs. 2 Nr. 1.2 Buchst. e ABS) ausreichend bemessen ist (vgl. BayVGH, B.v. 10.12.2012 - 6 CS 12.2095 - juris Rn. 16).

  • VGH Bayern, 04.11.2014 - 6 CS 14.1467

    Straßenausbaubeitragsrecht; Vorauszahlung; Ortsdurchfahrt einer Kreisstraße; …

    Rn. 7 a) Zu den beitragsfähigen Einrichtungen im straßenausbaubeitragsrechtlichen Sinn gehören grundsätzlich auch die auf dem Gebiet einer Gemeinde verlaufenden Ortsdurchfahrten klassifizierter (Bundes-, Staats-, oder Kreis-) Straßen, wie hier der Kreisstraße WÜ 59/60, und zwar unabhängig davon, dass sie straßenrechtlich Teile der entsprechenden klassifizierten Straßen sind (BayVGH, B.v. 10.12.2012 - 6 CS 12.2095 - juris Rn. 7;… B.v. 10.4.2014 - 6 ZB 14.85 - juris Rn. 6).

    Auch wenn der Antragsgegner die in Art. 42 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG bestimmte Einwohnerzahl nicht erreicht und deshalb seine Straßenbaulast auf Gehwege und Parkplätze an der Ortsdurchfahrt der Kreisstraße beschränkt ist (Art. 48 Abs. 1, Art. 42 Abs. 3 BayStrWG), bildet die Ortsdurchfahrt insgesamt die Einrichtung i.S. von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und 3 KAG, die freilich nur im Rahmen der gemeindlichen Straßenbaulast beitragsfähig erneuert oder verbessert werden kann (BayVGH, B.v. 10.12.2012 - 6 CS 12.2095 - juris Rn. 8).

  • VGH Bayern, 04.11.2014 - 6 CS 14.1468

    Straßenausbaubeitragsrecht; Vorauszahlung; Ortsdurchfahrt einer Kreisstraße; …

    Rn. 9 Zu den beitragsfähigen Einrichtungen im straßenausbaubeitragsrechtlichen Sinn gehören grundsätzlich auch die auf dem Gebiet einer Gemeinde verlaufenden Ortsdurchfahrten klassifizierter (Bundes-, Staats-, oder Kreis-) Straßen, wie hier der Kreisstraße WÜ 59, und zwar unabhängig davon, dass sie straßenrechtlich Teile der entsprechenden klassifizierten Straßen sind (BayVGH, B.v. 10.12.2012 - 6 CS 12.2095 - juris Rn. 7;… B.v. 10.4.2014 - 6 ZB 14.85 - juris Rn. 6).

    Auch wenn der Antragsgegner die in Art. 42 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG bestimmte Einwohnerzahl nicht erreicht und deshalb seine Straßenbaulast auf Gehwege und Parkplätze an der Ortsdurchfahrt der Kreisstraße beschränkt ist (Art. 48 Abs. 1, Art. 42 Abs. 3 BayStrWG), bildet die Ortsdurchfahrt insgesamt die Einrichtung i.S. von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und 3 KAG, die freilich nur im Rahmen der gemeindlichen Straßenbaulast beitragsfähig erneuert oder verbessert werden kann (BayVGH, B.v. 10.12.2012 - 6 CS 12.2095 - juris Rn. 8).

  • VGH Bayern, 04.09.2013 - 6 ZB 12.2621

    Straßenausbaubeitragsrecht; Anlegung von Parkplätzen; Verbesserung; Besonderer …

    Die Anlegung der - unselbstständigen - Parkplätze führt zu einer klaren und eindeutigen Trennung des fließenden Verkehrs vom ruhenden Verkehr und damit zu einer beitragsrelevanten Verbesserung selbst dann, wenn vorher am Straßenrand Parkmöglichkeiten zur Verfügung standen (vgl. BayVGH, B.v. 10.12.2012 - 6 CS 12.2095 - juris Rn. 16;… U.v. 11.12.2003 - 6 B 99.1270 - juris Rn. 29;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 32 Rn. 73).

    Dieser - dem Regelfall entsprechenden - Vorteilssituation trägt das Gesetz dadurch Rechnung, dass bei der Verteilung des beitragsfähigen Aufwands eine gemeindliche Eigenbeteiligung vorzusehen ist (Art. 5 Abs. 3 KAG), die die Vorteile für die Allgemeinheit abdeckt und die in der Ausbaubeitragssatzung (ABS) der Beklagten für unselbstständige Parkplätze an Anliegerstraßen durch Eigenbeteiligungssätze der Stadt von 25 v.H. (§ 13 ABS vom 14.10.2009 i.V.m. § 6 Abs. 2 Nr. 1 ABS vom 9.1.2001) ausreichend bemessen ist (vgl. BayVGH, B.v. 10.12.2012 - 6 CS 12.2095 - juris Rn. 16).

  • VGH Bayern, 25.02.2015 - 6 ZB 14.2045

    Straßenausbaubeitrag; Sondervorteil; Inanspruchnahmemöglichkeit; …

    Denn eine einheitliche Nutzung ist ebenso wie eine Eigentümeridentität als solche neutral und lässt für sich betrachtet nicht den Schluss zu, die abzurechnende Straße werde von einem nicht gefangenen Hinterliegergrundstück aus über das Anliegergrundstück in nennenswertem Umfang in Anspruch genommen (…BayVGH, B.v. 24.3.2014 - 6 ZB 13.2465 - juris Rn. 11; B.v. 10.12.2012 - 6 CS 12.2095 - juris Rn. 20;… U.v. 25.10.2012 - 6 B 10.132 - BayVBl 2013, 211 Rn. 40 m.w.N.).
  • VG München, 07.03.2014 - M 2 K 13.5479

    Straßenausbaubeitragsrecht; Verbesserung; Einrichtung

    Dieser - dem Regelfall entsprechenden - Vorteilssituation trägt das Gesetz dadurch Rechnung, dass bei der Verteilung des beitragsfähigen Aufwands eine gemeindliche Eigenbeteiligung vorzusehen ist (Art. 5 Abs. 3 KAG), die die Vorteile für die Allgemeinheit abdeckt, und die in § 7 Abs. 2 Nr. 1.2 Buchst. e ABS mit einem Eigenbeteiligungssatz von 45% ausreichend bemessen ist (BayVGH, B.v. 10.12.2012 - 6 CS 12.2095 - juris Rn. 16;… B.v. 4.9.2013 - 6 ZB 12.2621 - juris Rn. 6 m.w.N.).

    Durch die Verbreiterung von ursprünglich 1, 30 m auf 2, 00 m hat sich die Leichtigkeit des Fußgängerverkehrs und die Sicherheit der Fußgänger in diesem Bereich deutlich gesteigert (BayVGH, B.v. 10.12.2012 - 6 CS 12.2095 - juris Rn. 15).

  • VG Würzburg, 19.11.2015 - W 3 K 14.1391

    Ausbau eines Gehwegs

  • VG Würzburg, 19.11.2015 - W 3 K 14.1392

    Vorauszahlung auf den Straßenausbaubeitrag - Erneuerung von Gehwegen

  • VG Würzburg, 19.11.2015 - W 3 K 14.1395

    Erneuerung von Gehwegen entlang einer Kreisstraße

  • VG Würzburg, 19.11.2015 - W 3 K 14.1393

    Erneuerung von Gehwegen entlang einer Kreisstraße

  • VGH Bayern, 19.03.2013 - 6 B 12.445

    Vergleichsvorschlag

  • VG Greifswald, 14.10.2013 - 3 A 459/12

    Erhebung eines Straßenbaubeitrags bezüglich eines nicht gefangenen …

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