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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 05.07.2013 - 6 CS 12.2789   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,19083
VGH Bayern, 05.07.2013 - 6 CS 12.2789 (https://dejure.org/2013,19083)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.07.2013 - 6 CS 12.2789 (https://dejure.org/2013,19083)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Juli 2013 - 6 CS 12.2789 (https://dejure.org/2013,19083)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.01.2008 - 6 B 51.07

    Wiedereinsetzung; Telefax; Sendebericht; Empfänger; Empfängernummer.

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2013 - 6 CS 12.2789
    Doch ist der Anwalt gehalten, Fehlerquellen bei der Behandlung von Fristsachen so weit wie möglich auszuschließen (BVerwG, B.v. 9.1.2008 - 6 B 51.07 - juris Rn. 2;… BayVGH, B.v. 5.12.2012 - 5 ZB 12.1758 - juris Rn. 1).

    Die Überprüfung der Richtigkeit der im Sendebericht ausgewiesenen Empfängernummer ist vielmehr anhand eines aktuellen Verzeichnisses oder der Handakte des Rechtsanwalts oder einer anderen geeigneten Quelle vorzunehmen (vgl. BVerwG, B.v. 9.1.2008, a.a.O., Rn. 3).

  • VGH Bayern, 05.12.2012 - 5 ZB 12.1758

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Begründungsfrist für Antrag auf Zulassung …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2013 - 6 CS 12.2789
    Doch ist der Anwalt gehalten, Fehlerquellen bei der Behandlung von Fristsachen so weit wie möglich auszuschließen (…BVerwG, B.v. 9.1.2008 - 6 B 51.07 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 5.12.2012 - 5 ZB 12.1758 - juris Rn. 1).

    Hierbei darf die Überprüfung regelmäßig nicht darauf beschränkt werden, die Faxnummer im Sendebericht mit der Faxnummer zu vergleichen, die die beauftragte Bürokraft wählen wollte (BayVGH, B.v. 5.12.2012, a.a.O., RdNr. 2).

  • BVerwG, 28.08.2008 - 6 B 22.08

    Beachtlichkeit eines von einem anwaltlich vertretenen Kläger persönlich …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2013 - 6 CS 12.2789
    Rn. 4 Verschuldet i.S. von § 60 Abs. 1 VwGO ist ein Fristversäumnis dann, wenn der Betroffene nicht die Sorgfalt hat walten lassen, die für einen gewissenhaften, seine Rechte und Pflichten sachgerecht wahrnehmenden Beteiligten geboten und ihm nach den gesamten Umständen zuzumuten ist (BVerwG, B.v. 28.8.2008 - 6 B 22.08 - juris Rn. 13;… BayVGH, B.v. 7.4.2011 - 6 CS 11.255 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 06.07.2012 - 6 CS 12.531

    Bundesbeamtenrecht; Versetzung von der Deutschen Postbank AG zur Deutschen Post …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2013 - 6 CS 12.2789
    Der Senat hat in mehreren Fällen entschieden, dass die Versetzung von der Deutschen Postbank AG zur Deutschen Post AG durch hinreichend dienstliche Gründe i.S. des § 28 Abs. 2 BBG getragen ist (etwa B.v. 6.7.2012 - 6 CS 12.531 - juris Rn. 16 ff.).
  • VGH Bayern, 07.04.2011 - 6 CS 11.255

    Bundesbeamtenrecht; Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist; keine …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2013 - 6 CS 12.2789
    Rn. 4 Verschuldet i.S. von § 60 Abs. 1 VwGO ist ein Fristversäumnis dann, wenn der Betroffene nicht die Sorgfalt hat walten lassen, die für einen gewissenhaften, seine Rechte und Pflichten sachgerecht wahrnehmenden Beteiligten geboten und ihm nach den gesamten Umständen zuzumuten ist (…BVerwG, B.v. 28.8.2008 - 6 B 22.08 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 7.4.2011 - 6 CS 11.255 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 09.07.2014 - 6 ZB 13.1572

    Bundesbeamtenrecht; Versetzung von der Deutschen Postbank AG zur Deutschen Post …

    Die Deutsche Postbank AG versetzte die Klägerin mit Bescheid vom 31. Januar 2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 26. Juli 2012 aus dienstlichen Gründen ohne ihre Zustimmung zur Deutschen Post AG und übertrug ihr das abstrakt-funktionelle Amt einer Postobersekretärin bei der Deutschen Post AG, Niederlassung Brief M. Das von der Klägerin hiergegen gerichtete Eilverfahren hatte keinen Erfolg (VG München, B.v. 26.11.2012 - M 21 S 12.4570 - BayVGH, B.v. 5.7.2013 - 6 CS 12.2789 - juris).

    Wie der Senat bereits im Eilverfahren ausgeführt hat (B.v. 5.7.2013 - 6 CS 12.2789 - unter Hinweis auf B.v. 6.7.2012 - 6 CS 12.531 - juris), sind bei den privat-rechtlich organisierten Postnachfolgeunternehmen dienstliche Gründe naturgemäß eher betriebswirtschaftlicher Natur; sie können sich aus den organisatorischen und personellen Strukturen des Unternehmens und deren beabsichtigter Weiterentwicklung ergeben (vgl. BVerwG, U.v. 25.6.2009 - 2 C 68.08 - ZBR 2010, 45).

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