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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 23.07.2013 - 6 CS 13.1361   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,19029
VGH Bayern, 23.07.2013 - 6 CS 13.1361 (https://dejure.org/2013,19029)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.07.2013 - 6 CS 13.1361 (https://dejure.org/2013,19029)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Juli 2013 - 6 CS 13.1361 (https://dejure.org/2013,19029)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2013 - 6 CS 13.1361
    Daran hat der von der Beschwerde angeführte Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 - nichts geändert.
  • BGH, 15.10.2009 - VII ZB 1/09

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungserinnerung bei Beendigung der …

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2013 - 6 CS 13.1361
    Ist - wie hier - die gepfändete Forderung aufgrund der Pfändungs- und Überweisungsverfügung vom Drittschuldner bereits gezahlt worden, kann deshalb vorläufiger Rechtsschutz nicht mehr auf der Grundlage des § 80 Abs. 5 VwGO gewährt werden (…entsprechend zum Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 FGO: Tipke/Kruse, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, § 309 AO Rn. 56, Brockmeyer in Klein, AO, 11. Aufl. 2012, § 309 Rn. 33 m.w.N.; zum fehlenden Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungserinnerung nach Beendigung der Zwangsvollstreckung: BGH, B.v. 15.10.2009 - VII ZB 1/09 - NJW-RR 2010, 785 f.).
  • BFH, 11.04.2001 - VII B 304/00

    Forderungspfändung trotz Vollstreckungsverbotes

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2013 - 6 CS 13.1361
    Denn mit der Drittschuldnerzahlung ist der Pfandgegenstand verwertet und die Vollstreckung beendet (vgl. BFH, U.v. 11.4.2001 - VII B 304/00 - BFHE 194, 338 ff.).
  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2534

    Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Ortsstraße (Einrichtung); Beginn und Ende einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2013 - 6 CS 13.1361
    Auf diese verfassungswidrige Bestimmung sind weder das - rechtskräftige - Senatsurteil vom 1. Juni 2011 - 6 BV 10.2534 - noch die nachfolgenden Entscheidungen im Vollstreckungsverfahren gestützt. Mit dem Vorwurf, die von der Antragsgegnerin beigetriebenen Beitragsansprüche beträfen längst verjährte "alte Kosten" aus den Jahren 1989, 1996 und 1997, verkennt der Antragsteller die Sach- und Rechtslage, auf der das Urteil entscheidungstragend beruht. Nach den damaligen Feststellungen hat die Beklagte die abgerechnete Erneuerungsmaßnahme an der Straße Auf der Schanze auf der Grundlage ihres Bauprogramms zeitlich gestreckt in zwei technischen Bauabschnitten, nämlich im östlichen Teil beginnend 1996 und - nach einer Unterbrechung aufgrund verschiedener Gerichtsverfahren - im westlichen Teil beginnend im August 2009 durchgeführt (…vgl. etwa Rn. 2 und 28 des Urteils).
  • VGH Bayern, 25.09.2012 - 6 ZB 12.1737

    Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Entstehen der endgültigen Beitragspflicht; …

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2013 - 6 CS 13.1361
    Dass er keinen Anspruch auf Einstellung der Zwangsvollstreckung (in dem noch streitigen Umfang) hat, ist zwischen den Beteiligten rechtskräftig entschieden (VG Regensburg, U.v. 17.7.2012 - RO 4 K 11.1809 - BayVGH, B.v. 25.9.2012 - 6 ZB 12.1737 -).
  • VGH Bayern, 03.03.2014 - 6 ZB 14.97

    Pfändungs- und Überweisungsverfügung; Bestimmtheit

    Am Vorliegen der allgemeinen und besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen hat insbesondere der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 - nichts geändert; denn diese Entscheidung ist im vorliegenden Fall nicht einschlägig, wie der Senat bereits im Eilverfahren und in zahlreichen anderen vom Klägerbevollmächtigten betriebenen Parallelverfahren ausgeführt hat (BayVGH, B.v. 23.7.2013 - 6 CS 13.1361 - juris Rn. 6 f.;… B.v. 14.2.2014 - 6 C 14.327 - Rn. 3;… B.v. 3.5.2013 - 6 C 13.876 - juris Rn. 3 ff.).

    Rn. 3 Die Pfändungs- und Überweisungsverfügung vom 27. September 2012 hat sich durch die Zahlung des Drittschuldners Anfang Oktober 2012 erledigt (BayVGH, B.v. 23.7.2013 - 6 CS 13.1361 - juris Rn. 5; B.v. 13.1.2014 - 6 CS 13.2638).

  • VG Bayreuth, 07.07.2026 - B 4 K 24.849

    Erledigung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, …

    Die Vollstreckung ist damit abgeschlossen und die Pfändungs- und Überweisungsverfügung hat sich hierdurch erledigt (vgl. BayVGH, B.v. 23.7.2013 - 6 CS 13.1361 - juris Rn. 5;… OVG Berlin-Bbg, B.v. 9.9.2016 - 12 S 53.16 - juris Rn. 2;… BFH, B.v. 11.4.2001 - VII B 304/00 - juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen, 09.10.2023 - 6 B 31/23

    Hundezucht; Untersagung; Anfangsverdacht; gewerblich

    Ihm würde auch - soweit sich die Pfändungs- und Überweisungsverfügung durch Drittschuldnerzahlung erledigt hat - das Rechtsschutzbedürfnis fehlen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 29. Juli 2019 - 8 C 19.1293 -, juris Rn. 8, v. 23. Juli 2013 - 6 CS 13.1361 -, juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 29.07.2019 - 8 C 19.1293

    Erfolgloser Antrag auf Prozesskostenhilfe

    Dies gilt auch, wenn man den Antrag nicht nach § 123 VwGO, sondern nach § 80 Abs. 5 VwGO (i.V.m. Art. 21a Satz 1 VwZVG) beurteilt (vgl. BayVGH, B.v. 23.7.2013 - 6 CS 13.1361 - juris Rn. 4).
  • VG Augsburg, 11.12.2024 - Au 8 S 24.2754

    Einstweiliger Rechtschutz, Pfändungs- und Überweisungsverfügung, allgemeine und …

    Da ein solches Rechtsmittel gegen eine Pfändungs- und Überweisungsverfügung als Maßnahme der Vollstreckung gemäß Art. 21a Satz 1 VwZVG keine aufschiebende Wirkung hat (vgl. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO), beurteilt sich der einstweilige Rechtsschutz hier nach § 80 Abs. 5 VwGO (BayVGH, B.v. 23.7.2013 - 6 CS 13.1361 - juris Rn. 4).
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