Rechtsprechung
| VGH Bayern, 10.08.2016 - 6 CS 16.1371 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Telekom; Betriebsvereinbarung; Sozialplan; Versetzung; Bundesbeamter
- rechtsportal.de
Versetzung eines Beamten aus dienstlichen Gründen wegen Wegfalls der zugewiesenen Tätigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Versetzung eines Beamten aus dienstlichen Gründen bei Wegfall der zugewiesenen Tätigkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Versetzung eines Beamten aus dienstlichen Gründen wegen Wegfalls der zugewiesenen Tätigkeit
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 14.06.2016 - AN 11 S 16.690
- VGH Bayern, 10.08.2016 - 6 CS 16.1371
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 24.07.2014 - 6 ZB 12.2055
Bundesbeamtenrecht; Deutsche Post AG; Versetzung; Personenbezogener …
Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2016 - 6 CS 16.1371
Die mit der Möglichkeit der Versetzung unvermeidlich allgemein verbundenen persönlichen, familiären und die nicht abgedeckten finanziellen Belastungen nimmt ein Bundesbeamter mit dem Eintritt in das Beamtenverhältnis grundsätzlich in Kauf (vgl. BayVGH, B. v. 24.7.2014 - 6 ZB 12.2055 - juris Rn. 9).In Streitigkeiten um die Rechtmäßigkeit einer Versetzung legt der Senat in ständiger Spruchpraxis für das Hauptsacheverfahren den Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG von 5.000 EUR zugrunde (BayVGH, B. v. 24.7.2014 - 6 ZB 12.2055 - juris Rn. 12), der für das Eilverfahren halbiert wird (…BayVGH, B. v. 24.5.2016 - 6 CS 16.821 - juris Rn. 8).
- VGH Bayern, 24.05.2016 - 6 CS 16.821
Versetzung im Bundesbeamtenrecht
Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2016 - 6 CS 16.1371
Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 24. Mai 2016 - 6 CS 16.821 - (…juris Rn. 6) ausgeführt hat, betreffen diese Betriebsvereinbarungen nur diejenigen Maßnahmen, die in den §§ 2 ff. der Gesamtbetriebsvereinbarung zum Zentralen Interessenausgleich zur Neuorganisation der VCS GmbH aufgeführt werden, also die dort im Einzelnen beschriebenen Maßnahmen im Zusammenhang mit der "Standortkonsolidierung" und dem Wechsel an einen der "Zielstandorte", wobei die "Migration" vom "Quellstandort" N. nach R. für das zweite Quartal 2016 geplant ist.In Streitigkeiten um die Rechtmäßigkeit einer Versetzung legt der Senat in ständiger Spruchpraxis für das Hauptsacheverfahren den Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG von 5.000 EUR zugrunde (…BayVGH, B. v. 24.7.2014 - 6 ZB 12.2055 - juris Rn. 12), der für das Eilverfahren halbiert wird (BayVGH, B. v. 24.5.2016 - 6 CS 16.821 - juris Rn. 8).
- VGH Bayern, 26.01.2016 - 6 CE 15.2800
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Zuweisung einer Richterin in einen anderen …
Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2016 - 6 CS 16.1371
Der Verwaltungsgerichtshof prüft vielmehr als Beschwerdegericht - innerhalb des durch § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO gezogenen Rahmens - den Rechtsfall im gleichen Umfang wie das Verwaltungsgericht (vgl. BayVGH, B. v. 26.1.2016 - 6 CE 15.2800 - juris Rn. 15 m. w. N.).
- VG München, 03.12.2020 - M 21b S 20.5613
Klage gegen Versetzung an einen anderen Dienstort, hier: Postbeamtin in …
Rn. 48 5. In Streitigkeiten um die Rechtmäßigkeit einer Versetzung ist in ständiger Spruchpraxis des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes für das Hauptsacheverfahren der Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG von 5.000 Euro zugrunde zu legen (…BayVGH, B.v. 24.7.2014 - 6 ZB 12.2055 - juris Rn. 12), der für das Eilverfahren nach Ziffer 1.5 des Streitwertkatalogs halbiert wird (…BayVGH, B.v. 24.5.2016 - 6 CS 16.821 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 10.8.2016 - 6 CS 16.1371 - juris Rn. 10;… BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 6 CS 19.1724 - juris Rn. 25). - VGH Bayern, 10.04.2018 - 6 ZB 18.324
Rechtmäßige Versetzung eines Beamten zur Vermeidung von Beschäftigungslosigkeit
In Streitigkeiten um die Rechtmäßigkeit einer Versetzung legt der Senat in ständiger Spruchpraxis für das Hauptsacheverfahren den Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG von 5.000 EUR zugrunde (BayVGH, B.v. 10.8.2016 - 6 CS 16.1371 - juris Rn. 10). - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2020 - 1 B 1649/19 Rn. 20 Vgl. BayVGH, Beschluss vom 10. August 2016- 6 CS 16.1371 -, juris Rn. 7.
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