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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 12.10.2017 - 6 CS 17.1722   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,44056
VGH Bayern, 12.10.2017 - 6 CS 17.1722 (https://dejure.org/2017,44056)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.10.2017 - 6 CS 17.1722 (https://dejure.org/2017,44056)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Oktober 2017 - 6 CS 17.1722 (https://dejure.org/2017,44056)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßiges Verbot der Führung der Dienstgeschäfte eines Bundespolizisten als Mittel der dienstrechtlichen Gefahrenabwehr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (2)

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.08.2016 - 2 MB 23/16

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte eines Polizeibeamten auf Widerruf bei …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2017 - 6 CS 17.1722
    Rn. 7 Das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte gemäß § 66 Satz 1 BBG ist in aller Regel zu bejahen, sofern dieses nicht offensichtlich zu Unrecht ausgesprochen wurde, um den Zweck eines solchen Verbots erfüllen zu können (vgl. OVG SH, B.v. 5.8.2016 - 2 MB 23/16 - juris Rn. 7 m.w.N.).

    Die Gründe der Verbotsverfügung tragen daher regelmäßig zugleich das besondere öffentliche Interesse an ihrer sofortigen Vollziehung (vgl. OVG SH, B.v. 5.8.2016, a.a.O. Rn. 8;… VG Augsburg, B.v. 14.6.2017 - Au 2 17.491 - juris Rn. 21 m.w.N.).

    Die endgültige Aufklärung ist den in § 66 Satz 2 BBG aufgeführten weiteren Verfahren vorbehalten (vgl. OVG SH, B.v. 5.8.2016 - 2 MB 23/16 - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Für die objektive Gefährdung des Dienstbetriebes der Bundespolizei i.S.v. § 66 BBG kommt es nicht darauf an, ob das Verhalten einer breiten Öffentlichkeit wirklich bekannt wird; entscheidend ist vielmehr der Eindruck, der im Falle eines nicht auszuschließenden Bekanntwerdens in der Öffentlichkeit entstehen kann (vgl. OVG SH, B.v. 5.8.2016 - 2 MB 23/16 - juris Rn. 8;… VG Bayreuth, B.v. 27.2.2004 - B 5 S. 04.182 - juris Rn. 51 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 04.08.2016 - 3 CS 16.409

    Entlassung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen eines …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2017 - 6 CS 17.1722
    Sie stellt daher gleichzeitig ein außerdienstlich begangenes Dienstvergehen dar, das geeignet ist, das Vertrauen in einer für das Amt eines Polizisten bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen (BayVGH, B.v. 4.8.2016 - 3 CS 16.409 - juris Rn. 5).
  • VG Bayreuth, 25.03.2021 - B 5 S 21.157

    Verbot des Führens der Dienstgeschäfte bei einem Beamten auf Widerruf

    Die Vorschrift stellt dabei (anders als die vorläufige Dienstenthebung nach § 38 BDG) nicht auf ein vorwerfbares Verhalten des Beamten ab, sondern auf die objektive Gefährdung des Dienstes (BayVGH, B.v. 12.10.2017 - 6 CS 17.1722 - juris Rn. 9), was allerdings nicht ausschließt, dass zugleich ein Schuldvorwurf dem Beamten gegenüber begründet werden kann (…BayVGH, B.v. 12.3.2018 - 6 ZB 17.2316 - juris Rn. 9).

    Demnach ist nicht erforderlich, dass bereits Klarheit über den Grund für die Beeinträchtigung der dienstlichen Belange oder die weitere Verwendung und Behandlung besteht; vielmehr eröffnet das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte dem Dienstherrn die Möglichkeit, ohne Gefährdung der dienstlichen Interessen Ermittlungen anzustellen und eine solidere Grundlage für dauerhafte Entscheidungen zu gewinnen (vgl. BVerwG, B.v. 19.11.1998 - 1 WB 36.98 - DVBl 1999, 326 f.;… BayVGH, B.v. 20.3.2017 - 3 ZB 16.921 - juris Rn. 5 f.; B.v. 12.10.2017 - 6 CS 17.1722 - juris Rn. 9;… B.v. 12.3.2018 - 6 ZB 17.2316 - juris Rn. 10).

    Auch bei Anwärtern für den Polizeivollzugsdienst ist ein absolut korrektes Verhalten gegenüber der Rechtsordnung unabdingbar, vor allem auch unter Beachtung des Ansehens der Polizei in der Öffentlichkeit (vgl. BayVGH B. v. 12.10.2017 - 6 CS 17.1722 - juris Rn. 14).

  • VG Wiesbaden, 01.02.2019 - 3 L 1141/18

    Für das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte genügt es, wenn der zuständige …

    Deshalb tragen die Gründe regelmäßig zugleich das besondere öffentliche Interesse an ihrer sofortigen Vollziehung (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 30.01.1987 - Hess. VGRspr. 1987, 31; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12.10.2017 - 6 CS 17.1722 -, juris Rdnr. 7; Schleswig-Holsteinisches VG…, Beschluss vom 22.06.2016 - 12 B 17/16 -, juris Rdnr. 6).

    Für ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte genügt es, wenn der zuständige Vorgesetzte aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse zu der begründeten Überzeugung gelangt, dass dienstliche Gründe ein sofortiges Handeln erfordern und das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte als zwingend geboten erscheinen lassen (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12.10.2017- 6 CS 17.1722 - juris Rdnr. 9 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 18.09.2026 - 3 CS 26.1580

    Bundesbeamtenrecht, Polizeimeisteranwärter, Verbot der Führung der …

    Die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Verbotsverfügung ist daher nur möglich, wenn nach der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vorzunehmenden summarischen Prüfung grundlegende Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Anordnung bestehen (BayVGH, B.v. 12.10.2017 - 6 CS 17.1722 - juris Rn. 7).
  • VG Bayreuth, 29.07.2026 - B 5 S 26.790

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wegen sexueller Belästigung einer Kollegin …

    Auch bei Anwärtern für den Polizeivollzugsdienst ist ein absolut korrektes Verhalten gegenüber der Rechtsordnung unabdingbar, vor allem auch unter Beachtung des Ansehens der Polizei in der Öffentlichkeit (vgl. BayVGH B. v. 12.10.2017 - 6 CS 17.1722 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 12.03.2018 - 6 ZB 17.2316

    Vorübergehendes Verbot der Führung der Dienstgeschäfte eines Leitenden …

    Die Vorschrift stellt dabei (anders bei der vorläufigen Dienstenthebung nach § 38 BDG) nicht auf ein vorwerfbares Verhalten des Beamten ab, sondern auf die objektive Gefährdung des Dienstes (BayVGH, B.v. 12.10.2017 - 6 CS 17.1722 - juris Rn. 9), was allerdings nicht ausschließt, dass zugleich ein Schuldvorwurf dem Beamten gegenüber begründet werden kann.

    Demnach ist nicht erforderlich, dass bereits Klarheit über den Grund für die Beeinträchtigung der dienstlichen Belange oder die weitere Verwendung und Behandlung besteht; vielmehr eröffnet das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte dem Dienstherrn die Möglichkeit, ohne Gefährdung der dienstlichen Interessen Ermittlungen anzustellen und eine solidere Grundlage für dauerhafte Entscheidungen zu gewinnen (vgl. BVerwG, B.v. 19.11.1998 - 1 WB 36.98 - DVBl 1999, 326 f.;… BayVGH, B.v. 20.3.2017 - 3 ZB 16.921 - juris Rn. 5 f.; B.v. 12.10.2017 - 6 CS 17.1722 - juris Rn. 9).

  • VG Bayreuth, 14.09.2020 - B 5 S 20.701

    Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz: Verbot der Führung der Dienstgeschäfte …

    Die Vorschrift stellt dabei (anders als die vorläufige Dienstenthebung nach § 38 des Bundesdisziplinargesetzes) nicht auf ein vorwerfbares Verhalten des Beamten ab, sondern auf die objektive Gefährdung des Dienstes (BayVGH, B.v. 12.10.2017 - 6 CS 17.1722 - juris Rn. 9), was allerdings nicht ausschließt, dass zugleich ein Schuldvorwurf dem Beamten gegenüber begründet werden kann (…BayVGH, B.v. 12.3.2018 - 6 ZB 17.2316 - juris Rn. 9).

    Demnach ist nicht erforderlich, dass bereits Klarheit über den Grund für die Beeinträchtigung der dienstlichen Belange oder die weitere Verwendung und Behandlung besteht; vielmehr eröffnet das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte dem Dienstherrn die Möglichkeit, ohne Gefährdung der dienstlichen Interessen Ermittlungen anzustellen und eine solidere Grundlage für dauerhafte Entscheidungen zu gewinnen (vgl. BVerwG, B.v. 19.11.1998 - 1 WB 36.98 - DVBl 1999, 326 f.;… BayVGH, B.v. 20.3.2017 - 3 ZB 16.921 - juris Rn. 5 f.; B.v. 12.10.2017 - 6 CS 17.1722 - juris Rn. 9;… B.v. 12.3.2018 - 6 ZB 17.2316 - juris Rn. 10).

  • VG Bayreuth, 16.04.2020 - B 5 S 20.187

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte bei einem Polizeimeisteranwärter

    Die Vorschrift stellt dabei (anders als die vorläufige Dienstenthebung nach § 38 des Bundesdisziplinargesetzes) nicht auf ein vorwerfbares Verhalten des Beamten ab, sondern auf die objektive Gefährdung des Dienstes (BayVGH, B.v. 12.10.2017 - 6 CS 17.1722 - juris Rn. 9), was allerdings nicht ausschließt, dass zugleich ein Schuldvorwurf dem Beamten gegenüber begründet werden kann (…BayVGH, B.v. 12.3.2018 - 6 ZB 17.2316 - juris Rn. 9).

    Demnach ist nicht erforderlich, dass bereits Klarheit über den Grund für die Beeinträchtigung der dienstlichen Belange oder die weitere Verwendung und Behandlung besteht; vielmehr eröffnet das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte dem Dienstherrn die Möglichkeit, ohne Gefährdung der dienstlichen Interessen Ermittlungen anzustellen und eine solidere Grundlage für dauerhafte Entscheidungen zu gewinnen (vgl. BVerwG, B.v. 19.11.1998 - 1 WB 36.98 - DVBl 1999, 326 f.;… BayVGH, B.v. 20.3.2017 - 3 ZB 16.921 - juris Rn. 5 f.; B.v. 12.10.2017 - 6 CS 17.1722 - juris Rn. 9;… B.v. 12.3.2018 - 6 ZB 17.2316 - juris Rn. 10).

  • VG Aachen, 26.02.2025 - 1 K 796/22

    Polizeischüler durfte wegen frauenfeindlicher und rassistischer Sprüche entlassen …

    Rn. 74 Vgl. BayVGH, Beschluss vom 12. Oktober 2017 - 6 CS 17.1722 -, juris, Rn. 14.
  • VG Bayreuth, 16.06.2021 - B 5 S 21.416

    Beweisverwertungsverbot im Entlassungsverfahren (verneint), persönliche …

    Auch bei Anwärtern für den Polizeivollzugsdienst ist ein absolut korrektes Verhalten gegenüber der Rechtsordnung und im Umgang miteinander unabdingbar, vor allem auch unter Beachtung des Ansehens der Polizei in der Öffentlichkeit (BayVGH, B. v. 12.10.2017, Az.: 6 CS 17.1722 - BeckRS 2017, 131749 Rn. 14).
  • VG Bayreuth, 24.05.2022 - B 5 K 21.1070

    Beamtenverhältnis auf Widerruf, Entlassung, persönliche (charakterliche) Eignung, …

    Auch bei Anwärtern für den Polizeivollzugsdienst ist ein absolut korrektes Verhalten gegenüber der Rechtsordnung und im Umgang miteinander unabdingbar, vor allem auch unter Beachtung des Ansehens der Polizei in der Öffentlichkeit (BayVGH, B. v. 12.10.2017 - 6 CS 17.1722 - juris Rn. 14).
  • VG Bayreuth, 19.12.2023 - B 5 K 22.874

    Zweifel an der charakterlichen Eignung eines Einstellungsbewerbers …

  • VG Bayreuth, 15.08.2024 - B 5 S 24.731

    Rechtsradikaler Hintergrund: Erfolgloser Eilrechtsschutz eines …

  • VG Bayreuth, 02.02.2023 - B 5 E 22.1180

    Zweifel an charakterlicher Eignung eines Einstellungsbewerbers …

  • VG Bayreuth, 28.01.2026 - B 5 S 25.1449

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte, Singen ausländerfeindlicher Parolen, …

  • VG Bayreuth, 14.12.2020 - B 5 E 20.1136

    Erfolgsloses einstweiliges Rechtsschutzverfahren - Bewerbungsverfahren für …

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