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Rechtsprechung
   ArbG Lübeck, 07.12.1999 - 6 Ca 2589/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10319
ArbG Lübeck, 07.12.1999 - 6 Ca 2589/99 (https://dejure.org/1999,10319)
ArbG Lübeck, Entscheidung vom 07.12.1999 - 6 Ca 2589/99 (https://dejure.org/1999,10319)
ArbG Lübeck, Entscheidung vom 07. Dezember 1999 - 6 Ca 2589/99 (https://dejure.org/1999,10319)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung eines Betriebsratsmitglieds ; Notwendige Ruhezeit vor einer Betriebsratsitzung ; Ansprüche auf Bezahlung von Wegezeiten aus Anlaß der Teilnahme an Betriebsratssitzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 2000, 2074
  • NZA-RR 2000, 427
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (7)

  • BAG, 07.06.1989 - 7 AZR 500/88

    Betriebsrat: Tätigkeit außerhalb der Arbeitszeit - Anspruch auf bezahlte …

    Auszug aus ArbG Lübeck, 07.12.1999 - 6 Ca 2589/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 07.06.1989 - 7 AZR 500/88 - AP-Nr. 72 zu § 37 BetrVG) hat das Betriebsratsmitglied gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG i.V.m. dem Arbeitsvertrag einen Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung, wenn es an einer außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit stattfindenden Betriebsratssitzung teilnimmt und es ihm deswegen unmöglich oder unzumutbar ist, die vor oder nach der Betriebsratssitzung liegende Arbeitszeit einzuhalten.

    Die Beklagte ist berechtigt, diesen Freizeitausgleich auf die zuvor in der Nachtschicht ausgefallene Arbeitszeit zu legen (Arbeitsgericht Lübeck Urteil vom 04.06.1999 - 4 Ca 417/99 - m.w.N.; im Ergebnis auch BAG Urteil vom 07.06.1989 - 7 AZR 500/88 - AP-Nr. 72 zu § 37 BetrVG 1972).

  • BAG, 19.07.1977 - 1 AZR 376/74

    Arbeitsbefreiung für Bertriebsratsarbeit

    Auszug aus ArbG Lübeck, 07.12.1999 - 6 Ca 2589/99
    Denn Betriebsratstätigkeit ist arbeitsschutzrechtlich nicht als Arbeit und damit nicht als Arbeitszeit zu bewerten (vgl. BAG Urteil vom 19.07.1977 - 1 AZR 376/74 - AP-Nr. 29 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 26.02.1992 - 7 AZR 201/91

    Personalrat/Freizeitausgleich/Ausschlußfrist

    Auszug aus ArbG Lübeck, 07.12.1999 - 6 Ca 2589/99
    Die tariflichen Ausschlußfristen erstrecken sich auch auf den Freizeitausgleichsanspruch gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG (LAG München, Urteil vom 11.02.1987 - 5 Sa 715/86 - DB 1987, 1156;… Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 19. Auflage, § 37 Rn-Nr. 86; ErfK-Eisemann § 37 Rn-Nr. 11; vgl. auch BAG Urteil vom 26.02.1992 - 7 AZR 201/91 - AP-Nr. 18 zu § 46 Bundespersonalvertretungsgesetz ).
  • BAG, 11.07.1978 - 6 AZR 387/75
    Auszug aus ArbG Lübeck, 07.12.1999 - 6 Ca 2589/99
    Dies gilt auch für betriebsbedingt außerhalb der Arbeitszeit angefallene Wege- und Reisezeiten aus Anlaß von Betriebsratstätigkeit (BAG Urteil vom 11.07.1978 - 6 AZR 387/75 - AP-Nr. 57 zu § 37 BetrVG 1972).
  • LAG Baden-Württemberg, 26.08.1988 - 1 Sa 14/88

    Befreiung von Nachtschichtarbeit; Betriebsratsmitglied; Vergütungsanspruch für …

    Auszug aus ArbG Lübeck, 07.12.1999 - 6 Ca 2589/99
    Das ist mehr, als das Arbeitsgericht Koblenz in einem vergleichbaren Fall (vgl. Urteil vom 03.05.1988 - 5 Ca 1196/87 - AiB 1989, 79) einem Betriebsratsmitglied zugebilligt hat (Unterbrechung der Schicht um 04.15 Uhr bei Sitzungsbeginn 10.00 Uhr) und reicht aus, um sich für eine allenfalls 4stündige Betriebsratssitzung auszuruhen.
  • LAG München, 11.02.1987 - 5 (6) Sa 715/86

    Verlangen einer Lehrerentschädigung als Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis; …

    Auszug aus ArbG Lübeck, 07.12.1999 - 6 Ca 2589/99
    Die tariflichen Ausschlußfristen erstrecken sich auch auf den Freizeitausgleichsanspruch gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG (LAG München, Urteil vom 11.02.1987 - 5 Sa 715/86 - DB 1987, 1156;… Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 19. Auflage, § 37 Rn-Nr. 86; ErfK-Eisemann § 37 Rn-Nr. 11; vgl. auch BAG Urteil vom 26.02.1992 - 7 AZR 201/91 - AP-Nr. 18 zu § 46 Bundespersonalvertretungsgesetz ).
  • ArbG Koblenz, 03.05.1988 - 5 Ca 1196/87
    Auszug aus ArbG Lübeck, 07.12.1999 - 6 Ca 2589/99
    Das ist mehr, als das Arbeitsgericht Koblenz in einem vergleichbaren Fall (vgl. Urteil vom 03.05.1988 - 5 Ca 1196/87 - AiB 1989, 79) einem Betriebsratsmitglied zugebilligt hat (Unterbrechung der Schicht um 04.15 Uhr bei Sitzungsbeginn 10.00 Uhr) und reicht aus, um sich für eine allenfalls 4stündige Betriebsratssitzung auszuruhen.
  • LAG Hamm, 20.02.2015 - 13 Sa 1386/14

    Unzumutbarkeit der Erbringung der Arbeitsleistung eines Betriebsratsmitglieds im …

    Rn. 36 Nach alledem sind also die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes einschließlich der Bestimmung des § 5 Abs. 1 ArbZG nicht unmittelbar anwendbar (vgl. BAG, 19.07.1977 - 1 AZR 376/74 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 29; 07.06.1989 - 7 AZR 500/88 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 72; LAG Schleswig-Holstein, 30.08.2005 - 5 Sa 161/05 - juris; ArbG Lübeck, 07.12.1999 - 6 Ca 2589/99 - NZA-RR 2000, 427; Manstetten, AiB 1996, 214; Wiebauer, NZA 2013, 540; Tillmanns, ArbR 2012, 477; a.A. Schulze, ArbR 2012, 475)..
  • LAG Schleswig-Holstein, 30.08.2005 - 5 Sa 161/05

    Betriebsratstätigkeit, Umsetzung, Freistellung, Schichtdienst, Nachtzuschläge

    Hierbei handelt es sich um eine angemessene Ruhezeit, um sich für die anstehende - allenfalls zweistündige - Betriebsratssitzung zu regenerieren, sodass keinesfalls von einem unbilligen "Freizeitopfer" gesprochen werden kann (vgl. ArbG Lübeck, Urt. v. 07.12.1999 - 6 Ca 2589/99 -, zit. n. Juris;… ArbG Koblenz, Urt. v. 03.05.1988 - 5 Ca 1196/87 -, AiB 1989, 79).
  • ArbG Hagen, 14.08.2014 - 4 Ca 2022/13

    Arbeitsbefreiung eines Betriebsratsmitglieds unter Fortzahlung des …

    Die Beklagte ist berechtigt, diesen Freizeitausgleich auf die zuvor in der Nachtschicht ausgefallene Arbeitszeit zu legen (ArbG Lübeck Urteil vom 07.12.1999 - 6 Ca 2589/99, zit. nach juris; im Ergebnis auch BAG Urteil vom 07.06.1989 - 7 AZR 500/88, zit. nach juris; BAG vom 15.02.1989 - 7 AZR 193/88, zit. nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2008 - 3 TaBVGa 1/08

    Einstweiliger Rechtsschutz - kein Verfügungsgrund bei Möglichkeit des …

    Zweifel können sich auch daraus ergeben, dass die Betriebsratstätigkeit als solche arbeitsschutzrechtlich wohl nicht als Arbeit bzw. Arbeitszeit zu bewerten ist (vgl. ArbG Lübeck v. 07.12.1999 - 6 Ca 2589/99 - unter Bezugnahme auf BAG v. 19.07.1977 - 1 AZR 376/74 -).
  • LAG Hamm, 30.01.2015 - 13 Sa 604/14

    Ansprüche eines Mitglieds des Wahlvorstandes zur Wahl des Betriebsrats auf …

    Rn. 53 Demgegenüber versehen die gewählten Amtsträger im BetrVG ein von Direktiven des Arbeitgebers unabhängiges Ehrenamt (vgl. § 37 Abs. 1 BetrVG) und unterfallen in dieser Funktion bei der Erledigung ihrer Aufgaben nicht den ausschließlich für Arbeitsleistungen geltenden Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (vgl. z.B. BAG, 19.07.1977 - 1 AZR 376/74 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 29; 07.06.2009 - 7 AZR 500/88 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 72; LAG Schleswig-Holstein, 30.08.2005 - 5 Sa 161/05 - juris; ArbG Lübeck, 07.12.1999 - 6 Ca 2589/99 - NZA-RR 2000.427; Manstetten, AiB 1996, 214; Wiebauer, NZA 2013, 540)..
  • LAG Hamm, 30.01.2015 - 13 Sa 933/14

    Ansprüche eines Mitglieds des Wahlvorstandes zur Wahl des Betriebsrats auf …

    Rn. 73 Demgegenüber versehen die gewählten Amtsträger im BetrVG ein von Direktiven des Arbeitgebers unabhängiges Ehrenamt (vgl. § 37 Abs. 1 BetrVG) und unterfallen in dieser Funktion bei der Erledigung ihrer Aufgaben nicht den ausschließlich für Arbeitsleistungen geltenden Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (vgl. z.B. BAG, 19.07.1977 - 1 AZR 376/74 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 29; 07.06.2009 - 7 AZR 500/88 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 72; LAG Schleswig-Holstein, 30.08.2005 - 5 Sa 161/05 - juris; ArbG Lübeck, 07.12.1999 - 6 Ca 2589/99 - NZA-RR 2000.427; Manstetten, AiB 1996, 214; Wiebauer, NZA 2013, 540)..
  • ArbG Düsseldorf, 30.03.2015 - 3 Ca 6849/15
    Rn. 26 d) Dem stehen auch nicht die vom Kläger zitierten Entscheidungen entgegen, wonach ein Arbeitgeber verpflichtet ist, ein Betriebsratsmitglied in Anlehnung an die im ArbZG geregelten Ruhezeiten für eine Nachtschicht oder Teile derselben freizustellen, wenn diese unmittelbar vor oder nach einer Betriebsratssitzung liegt (BAG, Urteil vom 07. Juni 1989 - 7 AZR 500/88; LAG Hamm (Westfalen), Urteil vom 20. Februar 2015 - 13 Sa 1386/14; ArbG Lübeck, Urteil vom 07. Dezember 1999 - 6 Ca 2589/99; ArbG Hamburg, Urteil vom 15. April 1982 - H 12 BV 24/81).
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