Rechtsprechung
| VG Wiesbaden, 18.05.2005 - 6 E 2225/04 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (10)
- VG Wiesbaden, 18.05.2005 - 6 E 2379/04
Auszug aus VG Wiesbaden, 18.05.2005 - 6 E 2225/04
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahren sowie der Gerichtsakten der ähnlich gelagerten Verfahren 6 E 2223/04 (1), 6 E 2379/04 (2) und der jeweils vorgelegten Behördenvorgänge Bezug genommen, welche Gegenstand der Verhandlung und Entscheidung gewesen sind.Dieses Schreiben ist ein Standardschriftsatz, den andere der IGMG nahe stehende Personen bei dem Beklagten nach der Rücknahme der Einbürgerung eingereicht haben, etwa die Kläger in den Verfahren 6 E 2223/04 (1) und 6 E 2379/04 (2).
So kommt kam es zur Überzeugung des Gerichts, dass der Kläger gerade erst kurze Zeit nach seinem Antrag auf Einbürgerung ein Vorstandsamt im Ortsverein annahm, während die Kläger der Verfahren 6 E 2223/04 (1) und 6 E 2379/04 (2) zeitnah vor ihren Einbürgerungsantrag ihre Ämter im Vorstand niedergelegt haben.
Nach Angaben des Klägers im Verfahren 6 E 2379/04 (2) waren es ehemals ca. 90 Mitglieder.
- VG Wiesbaden, 18.05.2005 - 6 E 2223/04
Auszug aus VG Wiesbaden, 18.05.2005 - 6 E 2225/04
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahren sowie der Gerichtsakten der ähnlich gelagerten Verfahren 6 E 2223/04 (1), 6 E 2379/04 (2) und der jeweils vorgelegten Behördenvorgänge Bezug genommen, welche Gegenstand der Verhandlung und Entscheidung gewesen sind.Dieses Schreiben ist ein Standardschriftsatz, den andere der IGMG nahe stehende Personen bei dem Beklagten nach der Rücknahme der Einbürgerung eingereicht haben, etwa die Kläger in den Verfahren 6 E 2223/04 (1) und 6 E 2379/04 (2).
So kommt kam es zur Überzeugung des Gerichts, dass der Kläger gerade erst kurze Zeit nach seinem Antrag auf Einbürgerung ein Vorstandsamt im Ortsverein annahm, während die Kläger der Verfahren 6 E 2223/04 (1) und 6 E 2379/04 (2) zeitnah vor ihren Einbürgerungsantrag ihre Ämter im Vorstand niedergelegt haben.
- VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 B 01.1805
Einbürgerung, Ausschluss des Einbürgerungsanspruchs, Unterstützung der PKK/KADEK, …
Auszug aus VG Wiesbaden, 18.05.2005 - 6 E 2225/04
Als "Unterstützung" ist bereits jede eigene Handlung anzusehen, die für Bestrebungen im Sinne des § 11 S. 1 Nr. 2 StAG (= § 86 Nr. 2 AuslG a.F.) objektiv vorteilhaft ist ( Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urt. v. 27.05.2003 - 5 B 01.1805 - ).Ein Abwenden erfordert mehr als ein bloß äußeres - zeitweiliges oder situationsbedingtes - Unterlassen der früheren Unterstützungshandlungen ( Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urt. v. 27.05.2003 - 5 B 01.1805 - VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 1.07.2002 -13 S 1111/01 - und ähnlich Beschl. v. 29.03.2000 -13 S 858/98 -).
- BVerwG, 11.11.2004 - 3 C 8.04
Luftverkehrsrechtliche Zuverlässigkeit; Zuverlässigkeitsüberprüfung; Schutz vor …
Auszug aus VG Wiesbaden, 18.05.2005 - 6 E 2225/04
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 2004 ( BVerwG 3 C 8.04 , NVwZ 2005, 450 ff.) steht der gewonnenen Einschätzung der Kammer nicht entgegen. - VGH Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 13 S 1111/01
Rechtmäßige Übergangsregelung zur Einbürgerung - Ausschlussgrund - …
Auszug aus VG Wiesbaden, 18.05.2005 - 6 E 2225/04
Ein Abwenden erfordert mehr als ein bloß äußeres - zeitweiliges oder situationsbedingtes - Unterlassen der früheren Unterstützungshandlungen ( Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urt. v. 27.05.2003 - 5 B 01.1805 - VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 1.07.2002 -13 S 1111/01 - und ähnlich Beschl. v. 29.03.2000 -13 S 858/98 -). - VGH Baden-Württemberg, 29.03.2000 - 13 S 858/98
Verfassungstreue eines Einbürgerungsbewerbers
Auszug aus VG Wiesbaden, 18.05.2005 - 6 E 2225/04
Ein Abwenden erfordert mehr als ein bloß äußeres - zeitweiliges oder situationsbedingtes - Unterlassen der früheren Unterstützungshandlungen ( Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urt. v. 27.05.2003 - 5 B 01.1805 - VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 1.07.2002 -13 S 1111/01 - und ähnlich Beschl. v. 29.03.2000 -13 S 858/98 -). - BVerwG, 03.06.2003 - 1 C 19.02
Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Rücknahme; Täuschung; erschlichene …
Auszug aus VG Wiesbaden, 18.05.2005 - 6 E 2225/04
Auch das verfassungsrechtliche Verbot der Entziehung der deutschen Staatsangehörigkeit nach Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG bewahrt nicht vor der Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung (vgl. zuletzt grundlegend BVerwG, Urteil vom 3. Juni 2003 - 1 C 19.02 -, BVerwGE 118, 216; EzAR 276 Nr. 7; InfAuslR 2003, 445 [BVerwG 03.06.2003 - BVerwG 1 C 19.02] ; StAZ 2003, 364 [BVerwG 03.06.2003 - BVerwG 1 C 19.02] ; BayVBl 2004, 54; DVBl 2004, 116 [BVerwG 03.06.2003 - BVerwG 1 C 19.02] ; DÖV 2004, 84 [BVerwG 03.06.2003 - BVerwG 1 C 19.02] ; NVwZ 2004, 489 [BVerwG 03.06.2003 - BVerwG 1 C 19.02] ). - VGH Bayern, 16.07.2003 - 20 BV 02.2747
Auslösung der Regelungsvermutung aus § 5 Abs. 2 …
Auszug aus VG Wiesbaden, 18.05.2005 - 6 E 2225/04
Seitens der IGMG wird letzter Konsequenz auch die Einführung einer auf der Scharia beruhenden Gesellschaftsordnung in der Bundesrepublik Deutschland verfolgt (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 16.07.2003, Az.: 20 BV 02.2747, 20 CS 02.2850, M 24 K 02.2483, M 24 S 02.2484). - VG München, 29.08.2002 - M 24 K 02.2483
Auszug aus VG Wiesbaden, 18.05.2005 - 6 E 2225/04
Seitens der IGMG wird letzter Konsequenz auch die Einführung einer auf der Scharia beruhenden Gesellschaftsordnung in der Bundesrepublik Deutschland verfolgt (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 16.07.2003, Az.: 20 BV 02.2747, 20 CS 02.2850, M 24 K 02.2483, M 24 S 02.2484). - VG München, 29.08.2002 - M 24 S 02.2484
Auszug aus VG Wiesbaden, 18.05.2005 - 6 E 2225/04
Seitens der IGMG wird letzter Konsequenz auch die Einführung einer auf der Scharia beruhenden Gesellschaftsordnung in der Bundesrepublik Deutschland verfolgt (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 16.07.2003, Az.: 20 BV 02.2747, 20 CS 02.2850, M 24 K 02.2483, M 24 S 02.2484).
- VG Wiesbaden, 18.05.2005 - 6 E 2223/04 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten der Verfahren 6 E 2223/04 (1), 6 E 2225/04 (2) und 6 E 2379/04 (2) und der jeweils vorgelegten Behördenvorgänge Bezug genommen, welche Gegenstand der Verhandlung und Entscheidung gewesen sind.
Die Konnexität zwischen der Zeitung "Milli Gazette" und der IGMG wurde zudem in der mündlichen Verhandlung anschaulich durch den Kläger des zur gemeinsamen Verhandlung verbundenen Verfahrens 6 E 2225/04 (2) dokumentiert, als dieser eine Ausgabe der Zeitung noch in der mündlichen Verhandlung präsentierte.
Eine sehr überzeugende und eindruckvolle Einlassung hat der Kläger des Verfahrens 6 E 2225/04 (2) in der gemeinsamen mündlichen Verhandlung gegeben.
Aus alledem wird nur ersichtlich, dass der Kläger - ebenso wie die Kläger der Verfahren 6 E 2225/04 (2) und 6 E 2379/04 (2) - nachhaltig versucht hat, den Kontakt zur IGMG zu erhalten und zugleich auf rechtswidrig Weise die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen.
- VG Wiesbaden, 18.05.2005 - 6 E 2379/04 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahren sowie der Gerichtsakten der ähnlich gelagerten Verfahren 6 E 2223/04 (1), 6 E 2225/04 (2) und der jeweils vorgelegten Behördenvorgänge Bezug genommen, welche Gegenstand der Verhandlung und Entscheidung gewesen sind.
Die Konnexität zwischen der Zeitung "Milli Gazette" und der IGMG wurde zudem in der mündlichen Verhandlung anschaulich durch den Kläger des zur gemeinsamen Verhandlung verbundenen Verfahrens 6 E 2225/04 (2) dokumentiert, als dieser eine Ausgabe der Zeitung noch in der mündlichen Verhandlung präsentierte.
Gerade auch die Milli Gazette berichtete in der Ausgabe vom 11. September 2003 über die Tätigkeit des Klägers des Verfahrens 6 E 2225/04 (2) im Ortsverein Limburg.
Dieses Schreiben ist ein Standardschriftsatz, den andere der IGMG nahe stehende Personen bei dem Beklagten nach der Rücknahme der Einbürgerung eingereicht haben, etwa die Kläger in den Verfahren 6 E 2223/04 (1) und 6 E 2225/04 (2).
- VG Würzburg, 21.06.2006 - W 6 K 05.802 Der Ansicht, dass die IGMG nach wie vor als extremistisch einzustufen ist, waren zuletzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (U.v. 16.07.2003, Az.: 20 BV 02.2747), das OVG Rheinland-Pfalz (U.v. 24.05.2005, Az.: 7 A 10953/04), das VG Darmstadt (U.v. 25.05.2005, Az.: 5 E 1819/02 [2]) und das VG Wiesbaden (U.v. 18.05.2005, Az.: 6 E 2225/04 [2]).
- VG Würzburg, 21.06.2006 - W 6 K 05.800 Der Ansicht, dass die IGMG nach wie vor als extremistisch einzustufen ist, waren zuletzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (U.v. 16.07.2003, Az: 20 BV 02.2747 [letzinstanzliche Entscheidung v. 11.11.2004, 3 C 8.04]), das OVG Rheinland-Pfalz (U.v. 24.05.2005, Az: 7 A 10953/04), das VG Darmstadt (U.v. 25.05.2005, Az: 5 E 1819/02 [2]) und das VG Wiesbaden (U.v. 18.05.2005, Az: 6 E 2225/04 [2]).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".